Zuwendungen an Kommunen: Jetzt sind die Ressorts am Zug
Zu dem am heutigen Dienstag vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Niedersächsischen Kommunalfördergesetz stellt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Dr. Joachim Schwind fest: „Wir danken den Abgeordneten des Niedersächsischen Landtages für das den Kommunen entgegengebrachte Vertrauen. Nur wenn es gelingt, die Bürokratie bei der Abwicklung von Förderungen deutlich zurückzufahren, werden wir den Herausforderungen des Fachkräftemangels und der demografischen Entwicklung gerecht werden können.“
Das Niedersächsische Kommunalfördergesetz ist dabei ein reines Verfahrensgesetz. Zur Anwendung kommt es nur, wenn die einzelnen Fachressorts ihre bisherigen aufwändigen Förderrichtlinien in die neue, einfachere Welt überführen. Positives Beispiel ist insoweit das Niedersächsische Innenministerium, welches das 600-Millionen-Euro-Paket des Niedersächsischen Investitionspaktes an die Kommunen nach den Regularien der Neuregelung abwickeln will.
„Positiv sind auch die von der Landesregierung gestern beschlossenen Vorschriften des Niedersächsischen Finanzministeriums zu Zuwendungen an Kommunen zu werten. Der Rechtsrahmen lässt somit deutliche Erleichterungen in der Abwicklung zu. Jetzt sind die Fachressorts aufgefordert, diese Spielräume auch zu nutzen.“ so Schwind weiter.



