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Umgang mit dem Wolf: Fortschritte, aber perspektivisch echtes Management nötig

„Es ist ein wichtiges Signal, dass am heutigen 1. Juli 2026 mit dem Inkrafttreten des Managementplans für den Wolf ein neues Rechtsregime gilt und der Wolf grundsätzlich dem Jagdrecht unterliegt“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Joachim Schwind. „Wir haben für ein echtes Wolfsmanagement bereits beim Einstieg, das heißt eine Bejagung auch unabhängig von Schnellabschüssen, in Regionen mit hoher Wolfsdichte plädiert. Dies ist nun immerhin im Managementplan für nächstes Jahr angelegt“, so Schwind weiter.

Die behördliche Zuständigkeit für den Wolf wird künftig allein beim Landwirtschaftsministerium liegen. Dies gilt auch für Ausnahmegenehmigungen für eine Jagd unabhängig von der Schonzeit, wenn ein Wolf trotz Schutzmaßnahmen etwa die Gesundheit von Menschen oder die öffentliche Sicherheit gefährdet. „Wir hätten uns gewünscht, dass weiterhin auch Landkreise als untere Jagdbehörden Ausnahmegenehmigungen erteilen können, schnell und gezielt. Ein solches Optionsmodell hat die Landesregierung aber nicht vorgesehen. Deshalb erwarten wir hier vom Land ein pragmatisches und zügiges Vorgehen im Bedarfsfall, um die Akzeptanz vor Ort nicht zu gefährden“, merkt Schwind an. Insofern seien die Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes und der Erlass des Managementplans nur ein erster Schritt.

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