Die Organe des Verbandes sind

  • Die Landkreisversammlung, die jährlich einmal zusammentritt, legt die Grundsätze für die Arbeit des Verbandes fest, wählt die Präsidentin / den Präsidenten , die Vizepräsidentin / den Vizepräsidenten und die übrigen Präsidiumsmitglieder, die Mitglieder der Fachausschüsse sowie die Hauptgeschäftsführerin / den Hauptgeschäftsführer, beschließt den Haushalts- und Stellenplan, legt den zu entrichtenden Beitrag fest und erteilt dem Präsidium Entlastung. Jedes Mitglied ist mit zwei Stimmen vertreten.
  • Das Präsidium, das üblicherweise in einem ein- bis zweimonatigem Rhythmus tagt, besteht aus zwei hauptamtlichen Landrätinnen/Landräten und einem weiteren Kreistagsmitglied aus jedem der vier Bezirke Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Weser-Ems sowie der Hauptgeschäftsführerin / dem Hauptgeschäftsführer; die Landkreisversammlung kann beschließen, zwei weitere Landrätinnen/Landräte hinzu zu wählen. Das Präsidium vertritt den Verband „nach außen“; es bestimmt – im Rahmen der Satzung und der Festlegungen in der Landkreisversammlung – in seinen turnusmäßigen Sitzungen die Linien der Verbandsarbeit.
  • Das geschäftsführende Präsidium (Vorstand im Sinne des § 26 BGB), das aus der Präsidentin / dem Präsidenten, der Vizepräsidentin / dem Vizepräsidenten und der Hauptgeschäftsführerin / dem Hauptgeschäftsführer besteht, führt die Beschlüsse der Landkreisversammlung aus und trifft erforderliche Eilentscheidungen.

Bei der internen Willensbildung des Verbandes wirken acht Fachausschüsse mit, deren Aufgaben von der Landkreisversammlung bestimmt werden. Aus jedem der vier ehemaligen Regierungsbezirke werden je drei Mitglieder – zwei Landrätinnen/Landräte bzw. deren allgemeine Vertreter(innen) sowie ein weiteres Kreistagsmitglied – in die folgenden Ausschüsse entsandt:

Dokumente

Im Land Niedersachsen arbeitet der NLT mit dem Niedersächsischen Städtetag (NST) und dem Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund (NSGB) in der „Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens“ zusammen. Jeder der drei Verbände – Städtetag, Städte- und Gemeindebund und Landkreistag – übernimmt im Rahmen dieser Arbeitsgemeinschaft in einem ständigen Wechsel für jeweils ein Jahr die Federführung; vom 1. Oktober 2021 bis zum 30. September 2022 wird sie vom NSGB wahrgenommen.

Nach der Kommunalisierung der Gesundheits- und Veterinärämter in den Jahren 1977/78 haben der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Landkreistag die beiden Ständigen Arbeitskreise „Gesundheitswesen“ und „Veterinärwesen“ gebildet, in denen leitende Fachbeamte und leitende Beamte der allgemeinen Verwaltung der Landkreise, der Region Hannover sowie der kreisfreien Städte in Niedersachsen zusammenarbeiten.