Der Niedersächsische Landkreistag e. V. ist die Vereinigung der 36 niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover. Als kommunaler Spitzenverband vertritt er die Belange seiner Mitglieder gegenüber Landtag und Landesregierung. Nach seiner Satzung hat der Niedersächsische Landkreistag folgende Aufgaben:

  • den Selbstverwaltungsgedanken zu pflegen und für die Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte der kommunalen Selbstverwaltung einzutreten,
  • die gemeinsamen Anliegen und Belange seiner Mitglieder wahrzunehmen,
  • die zuständigen Stellen bei der Vorbereitung und Durchführung von Gesetzen, Verordnungen und Erlassen, soweit sie die Interessen seiner Mitglieder berühren, zu beraten,
  • den Meinungsaustausch mit und unter seinen Mitgliedern zu pflegen und auf eine einheitliche Stellungnahme hinzuwirken,
  • Fragen der Organisation und der Wirtschaftlichkeit der Verwaltung zu behandeln,
  • die Kenntnis der Verwaltungseinrichtungen unter seinen Mitgliedern zu fördern,
  • die Kenntnis der Aufgaben, Einrichtungen und Probleme seiner Mitglieder in der Öffentlichkeit zu verbreiten.

Der Niedersächsische Landtag hat die besondere Bedeutung der kommunalen Spitzenverbände dadurch betont, dass er ein Anhörungsrecht in Artikel 57 Abs. 6 der Niedersächsischen Verfassung verankert hat:

Bevor durch Gesetz oder Verordnung allgemeine Fragen geregelt werden, welche die Gemeinden oder die Landkreise unmittelbar berühren, sind die kommunalen Spitzenverbände zu hören.