Treibstoffpreise: Einsatz privater Autos fair für Beschäftigte und Ehrenamt entschädigen

Die steigenden Preise für Benzin und Diesel belasten zahlreiche Beschäftigte des öffentlichen Dienstes und viele ehrenamtlich Aktive, die wichtige Aufgaben gegen Reisekostenentschädigung wahrnehmen, im besonderen Maße. Sie sind gerade in den ländlichen Räumen vielfach auf ihr privates Fahrzeug angewiesen. „Wer im Außendienst sein eigenes Auto einsetzt, muss einen fairen Ausgleich bekommen. Die Pauschale von 38 Cent pro Kilometer deckt die Kosten nicht mehr ab. Wir appellieren dringend an die Landesregierung, die Reisekostenverordnung anzupassen, und die Wegstreckenentschädigung mindestens temporär zu erhöhen“, sagt Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages.

Viele Mitarbeitende im Außendienst, beispielsweise in der Lebensmittelkontrolle, in den Jugend- und Gesundheitsämtern, Tierärztinnen und Tierärzte, Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, setzen zur Erledigung der Aufgaben der Verwaltungen ihre privaten Fahrzeuge ein. „Es trifft vor allem den ländlichen Raum. Die Entfernungen sind groß, der ÖPNV ist selten eine ausreichende Alternative. Die Anschaffung zusätzlicher Dienstfahrzeuge ist es oftmals auch nicht. Die Erhöhung der Wegstreckenentschädigung ist die richtige Lösung“, macht Schwind deutlich.

Auch Ehrenamtliche, die sich für ihre Kommunen und das Gemeinwohl engagieren und ihr privates Fahrzeug einsetzen, sind von steigenden Kosten an der Zapfsäule und in den Werkstätten betroffen. „Wer nicht nur seine Zeit und Kraft, sondern noch zunehmend eigenes Geld im Ehrenamt einbringen muss, kommt irgendwann an seine Grenzen“, so Schwind. Auch deshalb sei die Anpassung des Reisekostenrechts richtig und wichtig. „Die vom Bund versprochene Steuersenkung für zwei Monate wird das Problem nicht lösen, zumal auch die Werkstattkosten weiter rasant gestiegen sind. Die Landesregierung muss das Reisekostenrecht schnell anpassen“, so Schwind abschließend.