Trägerwechsel bei kommunalen und kirchlichen Kitas vereinfachen
„Kindertageseinrichtungen bedürfen einer Betriebserlaubnis, das steht außer Frage. Eine umfassende Neuprüfung bei einem nur formalen Betreiberwechsel ist aber völlig unnötig“, erklärt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Joachim Schwind. Bei jedem Betreiberwechsel innerhalb der kommunalen Ebene und bei Zusammenschlüssen von Kirchengemeinden eine umfassende Neuprüfung vorzunehmen und beispielsweise die bisherige Baulichkeit in Frage zu stellen, sei überdimensioniert. „Wenn sich an der Konzeption der Kita, beim Personal und bei den Räumlichkeiten nichts ändert, spielt es keine Rolle, ob sich der Name des Trägers ändert“, so Schwind.
Das Vorgehen des Landesjugendamtes habe in der Vergangenheit dort, wo ein Landkreis kommunale Kitas einer Stadt oder Gemeinde übernommen hat oder sich Kirchengemeinden zu gemeindeübergreifenden Trägerverbünden zusammengeschlossen haben, zu großem Aufwand und unnötigen Kosten geführt, führt er aus. Den Landkreisen obliege das staatliche Wächteramt für die Kinder und Jugendlichen. Für die Kirchen gehöre der Schutz von Kindern zu den zentralen Werten. „Das offenbare Misstrauen des Landesjugendamtes beiden Institutionen gegenüber ist unverständlich. Vielmehr sollte auch im Sinne der Kinder und Eltern ein Betreiberwechsel innerhalb dieser Institutionen ohne neue Auflagen ermöglicht werden“, fasst Schwind zusammen. Er fordert, die Betriebserlaubnisverfahren beim öffentlichen oder kirchlichen Trägerwechsel sofort zu vereinfachen. Die Verwaltungspraxis des Landesjugendamtes müsse umgehend umgestellt werden.
Der Hintergrund und was zu tun ist, ist im aktuellen Kalenderblatt ausgeführt; es ist dieser Pressemitteilung beigefügt (Anlage).
Hintergrund:
„Bürokratieabbau ist sofort möglich, wenn man nur will“, sagt der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind. Der NLT veröffentlicht jede Woche in Form eines Kalenderblatts einen Vorschlag, der sofort im Land umsetzbar ist und Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung konkret entlastet. Auf Bitten des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil hatten die drei kommunalen Spitzenverbände am 28. Mai 2025 kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus vorgelegt, die über 80 Vorschläge enthielten. Aufgegriffen wurde bis heute davon praktisch nichts. Die Pressemitteilung sowie die Vorschläge sind unter folgendem Link abrufbar: Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus.
Die Bürokratieabbau-Kalenderblätter werden wöchentlich, jeweils am Dienstag, per Pressemitteilung versandt und stehen ab dann online zur Verfügung, Link: Bürokratieabbau – NLT.


