Beiträge

Unter einem ungewöhnlichen Stern steht das langfristig terminierte jährliche Treffen des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) der Landkreise und kreisfreien Städte am 17. März 2020 beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT): Die Chefs der niedersächsischen Gesundheitsämter diskutieren ausschließlich die aktuellen Entwicklungen der Corona-Krise. Das Gesundheitsministerium, das in den vergangenen Tagen unter anderem durch fachaufsichtliche Weisung die Schließung der Schulen und Kitas durch die Landkreise und die Region Hannover verfügt hatte, nimmt ebenfalls teil. Mit hochrangigen Vertretern der kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsens tauschen sich die Vertreter der Gesundheitsämter über den aktuellen Stand der Errichtung der sogenannten Testzentren zur Abklärung von Neuinfektionen aus.

Bei der morgigen Tagung handelt es sich um die einzige Beratung der niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände in den beiden kommenden Wochen. Alle nicht unmittelbar mit dem Corona-Geschehen im Zusammenhang stehenden Sitzungen wurden abgesagt. Die Sitzung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wird auf den morgigen Vormittag beschränkt.

Cover-NLT-Aktuell-06

Landkreise fordern eine Milliarde Euro zusätzlich für Krankenhäuser

Rechtssicherheit beim Ausbau der Windenergie und mehr Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung notwendig

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat anlässlich seiner Landkreisversammlung am Freitag, den 6. März 2020 zusätzliche Investitionen des Landes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro für eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur gefordert. NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle, kritisierte vor mehr als 200 Gästen in Varel, Landkreis Friesland, die chronische Unterfinanzierung der laufenden Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. „Der Bund bürdet den Krankenhäusern ständig neue bürokratische Lasten auf. Ärzte und Pfleger werden zu Buchhaltern, statt sich um die Patienten kümmern zu können. Hier bedarf es einer radikalen Umsteuerung“, forderte Wiswe.

In Anwesenheit des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil und weiterer hochrangiger Vertreter der Landespolitik unterstrich der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes die Bereitschaft der Landkreise, sich finanziell noch stärker zu engagieren. „Wir tragen ein Drittel der pauschalen Fördermittel und 40 Prozent der Einzelfördermittel des Landes. Die 120 Millionen Euro Einzelfördermittel decken aber nicht den Bedarf. Wir fordern eine deutliche Erhöhung und sind bereit, unseren Anteil dazu beizutragen. Aber auch diese verstärkten Anstrengungen werden nicht reichen. Die Beratungen der Enquetekommission des Landtages haben bestätigt, dass wir in den kommenden Jahren einen zusätzlichen einmaligen Investitionsbedarf von mindestens einer Milliarde Euro haben. Konkrete Planungen zur Strukturveränderung laufen beispielsweise in Ostfriesland sowie in den Landkreisen Vechta, Diepholz und Heidekreis. Wenn wir eine hochwertige, patientennahe Versorgung in der Fläche aufrechterhalten wollen, muss das Land Niedersachsen hier mit einem Sonderprogramm in die Bresche springen“, fasste Wiswe die zentrale Forderung eines von der Landkreisversammlung einstimmig verabschiedeten Positionspapiers zur Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zusammen. 

Rettungsdienst/Notfallversorgung

Die Sicherung einer bürgernahen medizinischen Versorgung gehört zum Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover haben alle Beteiligten aufgerufen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Es sei beispielsweise nicht hinnehmbar, wenn Probleme der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sicherstellung der Notfallversorgung außerhalb der Sprechzeiten vom Bundesgesundheitsminister zum Anlass genommen würden, auch noch die funktionierenden Strukturen des kommunalen Rettungsdienstes zu gefährden. „Der Gesetzentwurf von Bundesminister Spahn zur Reform der Notfallversorgung muss in wesentlichen Punkten überarbeitet werden, sonst schafft sich der Gesundheitsminister selbst den nächsten Notfallpatienten“, stellten Wiswe und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, übereinstimmend fest.

Klimaschutz und Windenergie

NLT-Präsident Wiswe bekannte sich des Weiteren zum Klimaschutz, verlangte aber die Interessen des ländlichen Raumes bei der Umsetzung nicht aus den Augen zu verlieren. Für den weiteren Ausbau der Windenergie wies er auf die schon heute hohe Belastung vieler Regionen des Landes hin. Für den weiteren Ausbau seien klare Regeln – beispielsweise beim Abstand zur Wohnbebauung – notwendig. Vorrangig müsse es sein, bestehende Anlagen zu modernisieren(„repowering“).

Mehr Tempo bei Digitalisierung notwendig

Unzufrieden zeigte sich Wiswe mit dem Stand der Umsetzung der Digitalisierung. Mit dem derzeitigen Tempo werde es nicht gelingen, den Bürgern bis zum Jahr 2022 digital den Zugang zu den Verwaltungsdienstleistungen des Landes zu gewähren. Für die Kommunen forderte er schnelle Entscheidungen des Landes für die gemeinsam zu nutzenden Dienste Servicekonto, Formularservice und Anfrageverwaltung. „Wenn das nicht umgehend gelingt, müssen die Landkreise sich jeder für sich auf den Weg machen. Das ist ineffizient und kostet unnötig Geld“, stellte Wiswe in der Landkreisversammlung fest.

Das NLT-Positionspapier „Landkreise als Garanten eines patientennahen Gesundheitssystems“ steht zum Download auf der Homepage unter www.nlt.de –Verbandspositionenbereit.

Niedersächsische Landkreise fordern landesweites Schülerticket

NLT diskutiert mit Verkehrsminister Althusmann über Klimaschutz und Nahverkehr

„Die Landkreise wollen den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in der Fläche als Beitrag zu mehr klimafreundlicher Mobilität. Ein wichtiger Schritt dazu wäre ein Niedersachsen Schülerticket mit Eigenanteil, beispielsweise als 365 Euro-Jahresticket“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Klaus Wiswe, anlässlich der Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes in Varel im Landkreis Friesland. Die Delegierten der 36 Landkreise und der Region Hannover diskutierten mit dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, über die künftige Mobilität in Niedersachsen.

Wiswe verwies auf die Koalitionsvereinbarung, in der die Regierungsfraktionen die Einführung eines landesweit geltenden Schülertickets und eine kostenlose Schülerbeförderung auch in der Sekundarstufe II angekündigt haben. Hierdurch seien vor Ort hohe Erwartungen geweckt worden. Beide Themen seien Gegenstand von Beratungen in vielen Kreistagen. Wiswe: „Wir sprechen uns klar für eine Priorisierung des landesweiten Schülertickets aus, das zusätzliche Benutzer für den öffentlichen Nahverkehr bringt. Wir erwarten, dass das Land hier schnell mit einem ausfinanzierten Vorschlag auf die kommunalen Aufgabenträger zugeht.“

Wiswe verwies darauf, dass der Bund vor wenigen Wochen die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erfreulicherweise jährlich aufwachsend deutlich aufgestockt habe. „Diese Mittel müssen vom Land Niedersachsen dauerhaft und möglichst unbürokratisch an die Kreisebene, die den ÖPNV organisiert, weitergereicht werden. Zudem erwarten wir konkrete Vorschläge des Landes im Rahmen des angekündigten Klimapaketes, um die Mobilität in der Fläche zu verbessern.“

Wiswe erläuterte, einige Landkreise würden mit Sorge auf die im Jahr 2021 anstehende Überprüfung der Ausgleichszahlungen des Landes für den Ausbildungsverkehr schauen. „Bei der Kommunalisierung der Ausgleichszahlungen sind die zuvor jahrzehntelang in einem intransparenten Verfahren an die Busunternehmen geleisteten Geldbeträge schlicht fortgeschrieben worden. Jetzt müssen wir zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Landkreisen kommen. Wir haben daher der Landesregierung ein Modell vorgeschlagen, dass mit einem überschaubaren zusätzlichen Mittelmehreinsatz dieses Ziel erreicht und Rückschritte vor Ort verhindert. Wir würden uns freuen, wenn die Landesregierung diesem Vorschlag folgt.“

Coronavirus und Masernschutz: Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes wächst

Erster bestätigter Corona-Fall in Niedersachsen, neues Masernschutzgesetz in Kraft getreten: Das vergangene Wochenende hat eindrucksvoll die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als dritte Säule in unserem Gesundheitssystem neben der stationären und der ambulanten Versorgung vor Augen geführt. „Die Verantwortung der Gesundheitsämter der Landkreise und der Region Hannover nimmt ständig zu. Sie sind nicht nur in der Vorsorge und im Krisenmanagement im Infektionsgeschehen gefordert. Sie sind auch die maßgeblichen Stellen zur Vernetzung der gesundheitlichen Akteure vor Ort. Dies hat die heutige Diskussion in der Enquetekommission des Landtages zur Bedeutung der Gesundheitsregionen sehr deutlich vor Augen geführt.

Die Gesundheitsämter engagieren sich in der Hygieneüberwachung, dem Infektionsschutz, bei Impfberatungen und Impfungen, der vorbeugenden Zahngesundheitspflege, dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz wie der Trinkwasserüberwachung und vielem anderen mehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen hohe Anerkennung, diese vielfältigen Aufgaben auch in Krisenzeiten wie jetzt zu bewältigen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer nach den Corona-Geschehnissen des Wochenendes und der Sitzung der Enquetekommission am 2. März 2020.

„Dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss zur Sicherung qualifizierten Nachwuchses in der medizinischen Ausbildung ein anderer, seiner Bedeutung gerecht werdenden Stellenwert eingeräumt werden“, erläuterte Meyer im Vorfeld der diesjährigen Landkreisversammlung und forderte das Land Niedersachsen auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen.

Zum Hintergrund:

In den 45 Gesundheitsbehörden (Landkreise, Region Hannover und kreisfreie Städte) waren 2018 insgesamt 1726 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Davon waren 301 Ärztinnen und Ärzte sowie 30 Zahnärzte. Der multiprofessionelle Ansatz des ÖGD wird durch das enge Zusammenwirken von unterschiedlichen Berufsgruppen deutlich. So arbeiten im ÖGD Ärzte, Gesundheitsaufseher, Gesundheitsingenieure, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, medizinische Fachangestellte und Verwaltungsmitarbeiter zusammen. Zudem findet eine Abstimmung mit anderen Fachämtern der Kreisverwaltung statt, beispielsweise dem Jugend- oder dem Sozialamt.

Personalbemessungsinstrument in der stationären Pflege

Mit dem Pflegestärkungsgesetz II sind die Vertragsparteien nach § 113 SGB XI (hier der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, die Vereinigungen der Träger der Pflegeeinrichtungen, die Bundesarbeitsgemeinschaft der überörtlichen Träger der Sozialhilfe/der Eingliederungshilfe sowie die kommunalen Spitzenverbände) zur Entwicklung und Erprobung eines einheitlichen Personalbemessungsverfahrens in Pflegeeinrichtungen verpflichtet worden. Im Frühjahr 2018 haben die Vertragsparteien ein Projektteam der Universität Bremen entsprechend beauftragt. Die Universität Bremen hat den zweiten Zwischenbericht auf einer Fachtagung am 25. Februar 2020 in Berlin vorgestellt.

Der Bericht enthält einen Entwurf für ein neues Personalbemessungsinstrument in stationären Pflegeeinrichtungen sowie modellhafte Berechnungen für das benötigte Personal, das künftig bundeseinheitlich bemessen werden soll. Für jede Pflegeeinrichtung können in Kombination mit der Belegungsstruktur einer Einrichtung sowohl der zeitliche Personalbedarf (Vollzeitäquivalente) als auch der Qualifikations-Mix (Fach- oder Assistenzkräfte) ermittelt werden. Zudem zeigt der Zwischenbericht, dass vor allem ein Mehrbedarf an Assistenzkräften und ein geringer Mehrbedarf an Fachkräften besteht. In einer Beispielrechnung ergibt sich ein erforderlicher Personalzuwachs von insgesamt 36 Prozent. In der Beispieleinrichtung sind danach 3,5 Prozent mehr Fachkräfte und 69 Prozent mehr Assistenzkräfte erforderlich. Hieraus leitet sich eine Fachkraftquote von 38 Prozent für die Beispieleinrichtung ab. „Die Pflegeversicherung muss eine verbesserte Personalausstattung ebenso finanzieren wie eine bessere Entlohnung von Pflegekräften. Eine neuerliche Belastung der Pflegebedürftigen und damit auch der Hilfe zur Pflege muss ausgeschlossen sein.“ so der Präsident des Deutschen Landkreistags, Landrat Reinhard Sager.

Die Einführung des Personalbemessungsinstruments soll zunächst modellhaft in einer begrenzten Anzahl von Einrichtungen erfolgen. Parallel soll erhoben werden, ob sich durch eine professionelle Organisationsentwicklung der Einrichtung Synergieeffekte und Effizienzpotenziale ergeben. Für dieses Vorgehen muss der Gesetzgeber aber noch eine gesetzliche Grundlage schaffen. Der 370-seitige Zweite Zwischenbericht sowie der 1.563- seitige Anlagenband ist auf der Homepage des Qualitätsausschuss Pflege unter www.gsqsa-pflege.de abrufbar.

Entwurf einer Richtlinie zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat am 26. Februar 2020 den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung zur Förderung des Ausbaus der Mobilfunkversorgung im Land Niedersachsen (Mobilfunkrichtlinie – MFR) vorgelegt. Nach Maßgaben dieser Richtlinie soll aus Mitteln des Sondervermögens für den Ausbau von hochleistungsfähigen Datenübertragungsnetzen und für die Digitalisierungsmaßnahmen Projekte zur Verbesserung der Mobilfunkversorgung im Land Niedersachsen gefördert werden.

Dabei zielt die Richtlinie darauf ab, dass durch die Landkreise, die Region Hannover und die kreisfreien Städte die passive Netzinfrastruktur für den Mobilfunk gebaut wird. Zuwendungsfähig sollen alle Ausgaben für Investitionen, insbesondere Mast, Fundament, Stromanbindung, Leerrohre und Zuwegungen sein. Der Richtlinienentwurf differenziert zwischen einem Betreibermodell und einem Wirtschaftlichkeitslückenmodell, vergleichbar mit dem Glasfaserausbau. Beim Betreibermodell soll der Zuwendungsempfänger den Bau der Mobilfunkmasten selbst durchführen oder beauftragen und anschließend Vermieter der Infrastruktur werden. Im Wirtschaftlichkeitslückenmodell ist vorgesehen, dass der Zuwendungsempfänger den Bau und Betrieb der passiven Infrastruktur ausschreibt und der Letztempfänger Vermieter der Infrastruktur wird.

Aus Sicht der NLT-Geschäftsstelle ist die Verlagerung der Aufgabe, Mobilfunkmasten zu errichten bzw. deren Errichtung auszuschreiben, auf die Kreisebene skeptisch zu betrachten.

Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes beschlossen

Der Niedersächsische Landtag hat in seiner 71. Sitzung am 25. Februar 2020 eine Änderung des Niedersächsischen Raumordnungsgesetzes beschlossen. Die Änderungen betreffen insbesondere Verfahrungsvorschriften zur beschleunigten Durchführung des Raumordnungsverfahrens. Hierzu gehört eine stärkere Fokussierung auf elektronische Beteiligungs- und Informationswege, um die Auslegung von Papierunterlagen zu reduzieren. Daneben wurde das Raumordnungsrecht mit den Vorschriften des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung harmonisiert. Dies betrifft beispielsweise Verfahrenserleichterungen, wenn im Laufe des Verfahrens Änderungen eintreten, mit denen aber keine erheblichen Umweltauswirkungen einhergehen. Zahlreiche Anregungen der kommunalen Spitzenverbände wurden im Anhörungsverfahren berücksichtigt. Die Änderungen treten zum 15. März 2020 in Kraft. Für vor dem 15. März 2020 förmlich eingeleitete Raumordnungsverfahren gelten die bis zum 14. März 2020 geltenden Verfahrensvorschriften übergangsweise fort.

Broschüre „Bezahlbares Wohnen und Bauen in den Landkreisen“

Der Deutsche Landkreistag hat die Broschüre „Bezahlbares Wohnen und Bauen in den Landkreisen“ veröffentlicht. Die Broschüre befasst sich mit der Wohnungs- und Baupolitik in den Landkreisen, mit der kreislichen Wohnungswirtschaft und Bauverwaltung sowie mit der Eigentumsbildung im ländlichen Raum. Sie greift auch die Ergebnisse der entsprechenden Umfrage des Deutschen Landkreistages sowie zahlreiche gute Beispiele aus der kreislichen Praxis auf. Die niedersächsischen Landkreise sind als einziges Bundesland in allen Kapiteln mit guten Praxisbeispielen vertreten. Im Einzelnen:

  • Wohnungs- und Baupolitik

        – Landkreis Osnabrück: Strategie zur Wohnraumversorgung; Umgang mitLeerständen

        – Landkreis Oldenburg: Baulandmobilisierung

  • Wohnungswirtschaft

        – Landkreis Harburg: Wohnungsbaugesellschaft

  • Bauverwaltung

        – Landkreis Heidekreis: Digitale Baugenehmigung

  • Eigentumsbildung

        – Landkreis Cloppenburg: „Jung kauft Alt“

        – Landkreis Lüchow-Dannenberg: Gemeinschaftliches Wohnen

Die Broschüre steht unter der Adresse https://www.landkreistag.de/images/stories/publikationen/bd-142.pdf zum Herunterladen bereit.

Ergebnisse der Vierteljahresstatistik für 2019

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen – 1. bis 4. Quartal 2019 – zusammengestellt.

Die bereinigten Einzahlungen der Kommunen 2019 insgesamt beliefen sich auf 26,7 Milliarden Euro (+ 4,5 Prozent), dabei stiegen die bereinigten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit + 4,1 Prozent etwas langsamer als die übrigen Einzahlungen. Hintergrund ist insbesondere der nach wie vor ungebremste Anstieg der gemeindlichen Steuern auf netto 9,8 Milliarden Euro. Dies bedeutet einen Anstieg um 6,2 Prozent gegenüber dem Vorjahr (rund 570 Millionen Euro mehr). Das Aufkommen bei der Kreisumlage stieg hingegen nur um knapp 200 Millionen Euro (+ 5,3 Prozent) auf 3,9 Milliarden Euro. Hintergrund waren erneut eine Reihe von Kreisumlagesenkungen. 

Die bereinigten Auszahlungen betrugen insgesamt 26,4 Milliarden Euro (+ 4,6 Prozent). Dabei erhöhten sich die bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit um 3,5 Prozent auf 22,8 Milliarden Euro. Hiervon entfielen auf Personalauszahlungen 6,27 Milliarden Euro (+ 6,3 Prozent), Sach- und Dienstleistungen 2,96 Milliarden Euro (+ 4,0 Prozent) und Transferzahlungen 18,94 Milliarden Euro (+ 2,9 Prozent). Davon betrug der Anteil der Sozialleistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen 7,79 Milliarden Euro (+ 0,5 Prozent). Steigungen bei den Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) mit + 3,4 Prozent und der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) mit + 2,1 Prozent standen Rückgänge bei den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) mit – 4,1 Prozent und bei den sonstigen Sozialleistungen mit – 3,1 Prozent gegenüber. Die Zinsauszahlungen für Wertpapierschulden und Kredite (einschließlich Liquiditätskredite) sanken auf 242,7 Millionen Euro (- 2,3 Prozent).

Bei den Landkreisen und der Region Hannover stiegen die Sozialen Leistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen moderat insgesamt um 1,3 Prozent auf 5,82 Milliarden Euro an. Davon entfielen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende 1,68 Milliarden Euro (- 3,7 Prozent), auf die Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII) 2,59 Milliarden Euro (+ 4,0 Prozent) und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) 1,06 Milliarden Euro (+ 4,8 Prozent).

Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit bei den Kommunen insgesamt stiegen um 12,7 Prozent auf 3,76 Milliarden Euro. Schwerpunkte waren die Zuweisungen und Zuschüsse für Investitionen mit + 23,7 Prozent und der Anstieg der Baumaßnahmen mit + 18,9 Prozent.

Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) hat am 1. März 2020 einen novellierten Förderaufruf „Klimaschutz durch Radverkehr“ veröffentlicht, mit dem seit 2016 im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative kommunale Vorhaben im Bereich des Radverkehrs gefördert werden.

Der novellierte Förderaufruf des BMU zielt auf investive Vorhaben zur Verbesserung der Radverkehrssituation ab, die Treibhausgasemissionen reduzieren und auch einen Beitrag zur Erhöhung der Lebensqualität vor Ort leisten, wie z.B. unversiegelte Radwege oder Fahrradparkhäuser mit LED-Beleuchtung. Während im Rahmen der bisherigen Förderung 65 Prozent der Kosten übernommen werden konnten, sind es nun bis zu 75 Prozent. Finanzschwache Kommunen können mit bis zu 90 Prozent gefördert werden.

Landkreise, Städte und Gemeinden sowie Kooperationen von Kommunen, Verbänden, Vereinen, Religionsgemeinschaften mit Körperschaftsstatus und Hochschulen können ihre Projektideen zwischen dem 1.3. und 30.4.2020 sowie vom 1.9. bis zum 31.10.2020 über das Formularsystem des Bundes „easy-Online“ (https://foerderportal.bund.de/easyonline/) einreichen. Aus allen eingereichten Projektskizzen werden die besten Projekte ausgewählt und zur förmlichen Antragstellung aufgefordert. Weitere Informationen zum Förderaufruf stehen unter der Internetseite https://www.klimaschutz.de/radverkehr zur Verfügung.

Positionspapier zur Radverkehrsförderung in der Fläche

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 7. und 8. Januar 2020 mit Blick auf die Fortschreibung des Nationalen Radverkehrsplans, mit dem der Bund seine strategischen Leitlinien für die Radverkehrspolitik bis 2030 fortschreiben will, sowie mit Blick auf eine fahrradfreundliche Novellierung der Straßenverkehrsordnung ein Positionspapier des Deutschen Landkreistages zu Anforderungen der Radverkehrsförderung in der Fläche beschlossen. Das Positionspapier, das zuvor in den Fachgremien des Deutschen Landkreistages beraten wurde, unterstreicht, dass der Radverkehr nicht nur in den Großstädten, sondern auch in der Fläche wachsende Bedeutung für eine klimafreundliche Alltagsmobilität hat, nicht zuletzt als Baustein in multimodalen Wegeketten.

Um den Radverkehr auch außerhalb der Großstädte weiter voranzubringen, müssen allerdings stärker als bislang die spezifischen Herausforderungen in der Fläche berücksichtigt werden. Dies gilt insbesondere auch mit Blick auf sichere Radwege und – angesichts disperser Siedlungsstrukturen – namentlich für den Lückenschluss im Außerortswegenetz, der nicht allein durch herkömmliche bauliche Maßnahmen zu leisten ist und (neben angepassten Förderbedingungen für den Bau von Radschnellwegen) deshalb auch durch neue Ansätze wie „Schutzstreifen außerorts“ für ausgewählte, schwach befahrene Straßen ergänzend zu unterstützen ist.

Gleichzeitig unterstreicht das Papier, dass das Fahrrad in der Fläche allerdings nicht für alle Lebenssituationen, Alters- und Bevölkerungsgruppen in gleicher Weise als Alternative nutzbar ist und viele Menschen auch weiterhin auf den motorisierten Individualverkehr angewiesen sein werden. Die Zugänglichkeit der Städte mit dem privaten Pkw und für Wirtschafts- und Lieferverkehre müsse daher erhalten bleiben

Das Positionspapier steht unter der Adresse https://www.landkreistag.de/images/stories/themen/Verkehr/200108_PosPap_Radverkehr.pdf zum Herunterladen bereit.

Siebter Nährstoffbericht des Landes veröffentlicht

Am 28. Februar 2020 haben das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) und die Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK) den nunmehr Siebten Nährstoffbericht für Niedersachsen für den Berichtszeitraum 2018/2019 veröffentlicht. Der Dung- und Gärresteanfall aus den Tierhaltungsanlagen und den Biogasanlagen ist von 58,4 Mio. t auf 57,5 Mio. t (und damit um rund 1,5 %) gesunken.

Die Bruttoabgabemenge von Wirtschaftsdüngern und Gärresten betrug im Auswertungszeitraum 35,7 Mio. t und ist damit im Vergleich zum Vorbericht (34,5 Mio. t) wieder auf den zweithöchsten Wert seit dem Berichtszeitraum 2012/2013 gestiegen. Die Menge der aus der Region Weser-Ems exportierten Wirtschaftsdünger und Gärreste ist nach dem leichten Rückgang im letzten Berichtszeitraum auf einen neuen Höchststand (3,4 Mio. t) gestiegen. Der Mineraldüngerabsatz ist im Berichtsjahr auf etwa 220.000 t (- rund 28.000 t) gefallen.

Gegenüber dem vorherigen Nährstoffbericht haben sich die Tierplatzzahlen der Rinder um rund 63.000 Tiere, bei Geflügel um rund 835.000 Tiere verringert. Die Tierplatzzahlen bei Schweinen sind dagegen um rund 218.000 Tiere gestiegen.

Der Stickstoffüberschuss liegt im Gebiet von fünf (letzter Berichtszeitraum: sieben) Landkreisen weiterhin über der gesetzlichen Obergrenze von 170 kg N/ha. Landesweit ergibt sich nach Berechnung der LWK immer noch ein N-Düngesaldo von knapp 31.000 t. Bezogen auf Phosphat liegt der Überschuss im Gebiet von acht Landkreisen bzw. kreisfreien Städten (Delmenhorst, Wilhelmshaven) über dem aktuellen (gleitenden) Kontrollwert von 17 kg P2O5/ha.

In 18 von 37 Landkreisen in Niedersachsen liegen die mittleren Nitratkonzentrationen im Sickerwasser infolge der hohen Stickstoffüberschüsse über 50 mg N/Liter.

Der Nährstoffbericht steht unter der Adresse https://www.ml.niedersachsen.de/download/152418/Naehrstoffbericht_2018_2019.pdf zum Herunterladen bereit.

Rechtssicherheit beim Ausbau der Windenergie und mehr Tempo bei der Digitalisierung der Verwaltung notwendig

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat anlässlich seiner Landkreisversammlung zusätzliche Investitionen des Landes in Höhe von mindestens einer Milliarde Euro für eine zukunftsfähige Krankenhausstruktur gefordert. NLT-Präsident Landrat Klaus Wiswe, Landkreis Celle, kritisierte vor mehr als 200 Gästen in Varel, Landkreis Friesland, die chronische Unterfinanzierung der laufenden Kosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. „Der Bund bürdet den Krankenhäusern ständig neue bürokratische Lasten auf. Ärzte und Pfleger werden zu Buchhaltern, statt sich um die Patienten kümmern zu können. Hier bedarf es einer radikalen Umsteuerung“, forderte Wiswe.

In Anwesenheit des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stepan Weil und weiterer hochrangiger Vertreter der Landespolitik unterstrich der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes die Bereitschaft der Landkreise, sich finanziell noch stärker zu engagieren. „Wir tragen ein Drittel der pauschalen Fördermittel und 40 Prozent der Einzelfördermittel des Landes. Die 120 Millionen Euro Einzelfördermittel decken aber nicht den Bedarf. Wir fordern eine deutliche Erhöhung und sind bereit, unseren Anteil dazu beizutragen. Aber auch diese verstärkten Anstrengungen werden nicht reichen. Die Beratungen der Enquetekommission des Landtages haben bestätigt, dass wir in den kommenden Jahren einen zusätzlichen einmaligen Investitionsbedarf von mindestens einer Milliarde Euro haben. Konkrete Planungen zur Strukturveränderung laufen beispielsweise in Ostfriesland sowie in den Landkreisen Vechta, Diepholz und Heidekreis. Wenn wir eine hochwertige, patientennahe Versorgung in der Fläche aufrechterhalten wollen, muss das Land Niedersachsen hier mit einem Sonderprogramm in die Bresche springen“, fasste Wiswe die zentrale Forderung eines von der Landkreisversammlung einstimmig verabschiedeten Positionspapiers zur Gesundheitsversorgung in Niedersachsen zusammen.

Rettungsdienst/Notfallversorgung

Die Sicherung einer bürgernahen medizinischen Versorgung gehört zum Kern der öffentlichen Daseinsvorsorge. Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover haben alle Beteiligten aufgerufen, ihrer Verantwortung gerecht zu werden. Es sei beispielsweise nicht hinnehmbar, wenn Probleme der Kassenärztlichen Vereinigung zur Sicherstellung der Notfallversorgung außerhalb der Sprechzeiten vom Bundesgesundheitsminister zum Anlass genommen würden, auch noch die funktionierenden Strukturen des kommunalen Rettungsdienstes zu gefährden. „Der Gesetzentwurf von Bundesminister Spahn zur Reform der Notfallversorgung muss in wesentlichen Punkten überarbeitet werden, sonst schafft sich der Gesundheitsminister selbst den nächsten Notfallpatienten“, stellten Wiswe und der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Landkreistages, Prof. Dr. Hans-Günter Henneke, übereinstimmend fest.

Klimaschutz und Windenergie

NLT-Präsident Wiswe bekannte sich des Weiteren zum Klimaschutz, verlangte aber die Interessen des ländlichen Raumes bei der Umsetzung nicht aus den Augen zu verlieren. Für den weiteren Ausbau der Windenergie wies er auf die schon heute hohe Belastung vieler Regionen des Landes hin. Für den weiteren Ausbau seien klare Regeln – beispielsweise beim Abstand zur Wohnbebauung – notwendig. Vorrangig müsse es sein, bestehende Anlagen zu modernisieren(„repowering“).

Mehr Tempo bei Digitalisierung notwendig

Unzufrieden zeigte sich Wiswe mit dem Stand der Umsetzung der Digitalisierung. Mit dem derzeitigen Tempo werde es nicht gelingen, den Bürgern bis zum Jahr 2022 digital den Zugang zu den Verwaltungsdienstleistungen des Landes zu gewähren. Für die Kommunen forderte er schnelle Entscheidungen des Landes für die gemeinsam zu nutzenden Dienste Servicekonto, Formularservice und Anfrageverwaltung. „Wenn das nicht umgehend gelingt, müssen die Landkreise sich jeder für sich auf den Weg machen. Das ist ineffizient und kostet unnötig Geld“, stellte Wiswe in der Landkreisversammlung fest.

Das NLT-Positionspapier „Landkreise als Garanten eines patientennahen Gesundheitssystems“ steht zum Download auf der Homepage unter www.nlt.de –> Verbandspositionen -> Gesundheit bereit.

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Klaus Wiswe, hat heute im Vorfeld der 80. Landkreisversammlung in Varel folgendes Statement zum Corona-Geschehen abgegeben:

  • Die Gesundheitsämter der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover sind gut gerüstet auch für ein schwieriges Infektionsgeschehen durch den Corona-Virus. Wir appellieren daher an alle Bürgerinnen und Bürger, Ruhe zu bewahren, die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts zu beachten und sich nicht beunruhigen zu lassen. Die allgemeinen Hygieneregeln sind der beste Schutz für uns alle. Der öffentliche Gesundheitsdienst unserer Landkreise arbeitet intensiv und in enger Zusammenarbeit mit dem Landesgesundheitsamt sowie dem Gesundheitsministerium an allen erforderlichen Maßnahmen zur Abwehr und Eindämmung des Infektionsgeschehens. Die erforderlichen Maßnahmen werden schnell und unaufgeregt ergriffen. Jeder Fall erfordert individuelle Maßnahmen zum Wohl der betroffenen Patienten und zur Unterbrechung der Infektionskette. So informieren wir beispielsweise auch transparent über die Corona-Fälle durch Pressekonferenzen vor Ort.
  • Für die medizinische Versorgung der Bevölkerung sind und bleiben die Hausärztinnen und Hausärzte erste Ansprechpartner. Die Abklärung bei einem möglichen Corona-Verdacht muss wie bei allen anderen Infektionsverdachtsfällen weiterhin zunächst über den Bereich der niedergelassenen Ärzte erfolgen. Wir appellieren an die Ärzteschaft, hier ihrer Verantwortung nachzukommen. Ob regionale Untersuchungszentren sinnvoll sind, muss die Selbstverwaltung der Ärzteschaft entscheiden. Wichtig ist uns: Der Sicherstellungsauftrag der Kassenärztlichen Vereinigung gilt uneingeschränkt weiter. Hausärztliche Versorgung muss in der aktuellen Lage auch in den ländlichen Räumen schnell erreichbar sein, damit unsere nationale Eindämmungsstrategie Erfolg haben kann.
  • Weil das schon wieder in Berlin diskutiert wird: Das aktuelle Infektionsgeschehen ist der beste Beleg dafür, wie gut wir mit einem ortsnahen öffentlichen Gesundheitsdienst der Landkreise aufgestellt sind. Bei allen Verdachtsfällen muss schnell eine amtliche Beprobung vor Ort durchgeführt, müssen Kontaktpersonen ermittelt, individuelle Quarantänemaßnahmen verfügt und die Patienten auch durch den öffentlichen Gesundheitsdienst betreut werden. Dies alles kann nur durch ortsnahe Fachbehörden erfolgen, die auch auf die vor Ort vernetzten Ressourcen z.B. des Katastrophenschutzes und der gesamten Kommunalverwaltungen zurückgreifen können. Die Sicherstellung der stationären Krankenhausversorgung, der Rettungsdienst und der öffentliche Gesundheitsdienst sind bei den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover bürgernah gut aufgehoben.

NLT diskutiert mit Verkehrsminister Althusmann über Klimaschutz und Nahverkehr

„Die Landkreise wollen den Ausbau des öffentlichen Personennahverkehrs in der Fläche als Beitrag zu mehr klimafreundlicher Mobilität. Ein wichtiger Schritt dazu wäre ein Niedersachsen Schülerticket mit Eigenanteil, beispielsweise als 365 Euro-Jahresticket“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Klaus Wiswe, anlässlich der Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes in Varel im Landkreis Friesland. Die Delegierten der 36 Landkreise und der Region Hannover diskutierten mit dem Niedersächsischen Minister für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung, Dr. Bernd Althusmann, über die künftige Mobilität in Niedersachsen.

Wiswe verwies auf die Koalitionsvereinbarung, in der die Regierungsfraktionen die Einführung eines landesweit geltenden Schülertickets und eine kostenlose Schülerbeförderung auch in der Sekundarstufe II angekündigt haben. Hierdurch seien vor Ort hohe Erwartungen geweckt worden. Beide Themen seien Gegenstand von Beratungen in vielen Kreistagen. Wiswe: „Wir sprechen uns klar für eine Priorisierung des landesweiten Schülertickets aus, das zusätzliche Benutzer für den öffentlichen Nahverkehr bringt. Wir erwarten, dass das Land hier schnell mit einem ausfinanzierten Vorschlag auf die kommunalen Aufgabenträger zugeht.“

Wiswe verwies darauf, dass der Bund vor wenigen Wochen die Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr erfreulicherweise jährlich aufwachsend deutlich aufgestockt habe. „Diese Mittel müssen vom Land Niedersachsen dauerhaft und möglichst unbürokratisch an die Kreisebene, die den ÖPNV organisiert, weitergereicht werden. Zudem erwarten wir konkrete Vorschläge des Landes im Rahmen des angekündigten Klimapaketes, um die Mobilität in der Fläche zu verbessern.“

Wiswe erläuterte, einige Landkreise würden mit Sorge auf die im Jahr 2021 anstehende Überprüfung der Ausgleichszahlungen des Landes für den Ausbildungsverkehr schauen. „Bei der Kommunalisierung der Ausgleichszahlungen sind die zuvor jahrzehntelang in einem intransparenten Verfahren an die Busunternehmen geleisteten Geldbeträge schlicht fortgeschrieben worden. Jetzt müssen wir zu mehr Gerechtigkeit zwischen den Landkreisen kommen. Wir haben daher der Landesregierung ein Modell vorgeschlagen, dass mit einem überschaubaren zusätzlichen Mittelmehreinsatz dieses Ziel erreicht und Rückschritte vor Ort verhindert. Wir würden uns freuen, wenn die Landesregierung diesem Vorschlag folgt.“

Schließlich appellierte Wiswe an Minister Althusmann, bei der anstehenden Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes seinen Einfluss auf der Bundesebene zu nutzen. Bestehende Gestaltungsmöglichkeiten für die ÖPNV-Aufgabenträger seien angesichts der unterschiedlichen Herausforderungen im Flächenland Niedersachsen besonders wichtig. Sie dürften nicht eingeschränkt, sondern müssten verbessert werden.

Erster bestätigter Corona-Fall in Niedersachsen, neues Masernschutzgesetz in Kraft getreten: Das vergangene Wochenende hat eindrucksvoll die Bedeutung des öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als dritte Säule in unserem Gesundheitssystem neben der stationären und der ambulanten Versorgung vor Augen geführt. „Die Verantwortung der Gesundheitsämter der Landkreise und der Region Hannover nimmt ständig zu. Sie sind nicht nur in der Vorsorge und im Krisenmanagement im Infektionsgeschehen gefordert. Sie sind auch die maßgeblichen Stellen zur Vernetzung der gesundheitlichen Akteure vor Ort. Dies hat die heutige Diskussion in der Enquetekommission des Landtages zur Bedeutung der Gesundheitsregionen sehr deutlich vor Augen geführt.

Die Gesundheitsämter engagieren sich in der Hygieneüberwachung, dem Infektionsschutz, bei Impfberatungen und Impfungen, der vorbeugenden Zahngesundheitspflege, dem umweltbezogenen Gesundheitsschutz wie der Trinkwasserüberwachung und vielem anderen mehr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verdienen hohe Anerkennung, diese vielfältigen Aufgaben auch in Krisenzeiten wie jetzt zu bewältigen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer nach den Corona-Geschehnissen des Wochenendes und der Sitzung der Enquetekommission.

Die präventive, gemeinwohlorientierte und multiprofessionelle Arbeit des öffentlichen Gesundheitsdienstes ist auch Gegenstand der Beratung der diesjährigen Landkreisversammlung des NLT am 5. und 6. März 2020 in Varel, Landkreis Friesland. „Dem öffentlichen Gesundheitsdienst muss zur Sicherung qualifizierten Nachwuchses in der medizinischen Ausbildung ein anderer, seiner Bedeutung gerecht werdenden Stellenwert eingeräumt werden“, erläuterte Meyer im Vorfeld der Veranstaltung und forderte das Land Niedersachsen auf, eine entsprechende Bundesratsinitiative zu ergreifen.

Zum Hintergrund:

In den 45 Gesundheitsbehörden (Landkreise, Region Hannover und kreisfreie Städte) waren 2018 insgesamt 1726 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter tätig. Davon waren 301 Ärztinnen und Ärzte sowie 30 Zahnärzte. Der multiprofessionelle Ansatz des ÖGD wird durch das enge Zusammenwirken von unterschiedlichen Berufsgruppen deutlich. So arbeiten im ÖGD Ärzte, Gesundheitsaufseher, Gesundheitsingenieure, Psychologen, Sozialarbeiter, Sozialpädagogen, medizinische Fachangestellte und Verwaltungsmitarbeiter zusammen. Zudem findet eine Abstimmung mit anderen Fachämtern der Kreisverwaltung statt, beispielsweise dem Jugend- oder dem Sozialamt.

Cover-NLT-Aktuell-05

NLT zu Open Data: Schatzkammer des Landes öffnen und Daten gemeinsam mit Kommunen erschließen

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) erwartet von der Landesregierung, die „Schatzkammer“ ihrer Daten für behördenübergreifende Verfahren zu öffnen sowie kostenfreie Schnittstellen zu den kommunalen Fachverfahren zu schaffen. „Automatisch abrufbare und digital lesbare Planungsdaten als Open Data wären Gold wert. Sie würden einen wirksamen Beitrag zur Digitalisierung und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren darstellen“, stellt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer angesichts des zähen Fortgangs der Digitalisierung der Landesverwaltung und des allseits geforderten Abbaus von Bürokratie fest.

Wirtschaft und Forschung beweisen seit Jahren, wie über gegenseitige Schnittstellen komplette Wertschöpfungsketten abgebildet und Wissensgewinnung beschleunigt werden kann. Mit dem Ansatz der „offenen Daten“ erschließt der Staat sich diese Potenziale allerdings nur sehr langsam. „Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Niedersächsischen Landesregierung zur Erstellung einer Open Data-Strategie sowie der Beitritt zur Bund-Länder-Plattform GovData ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings darf das geplante Angebot nicht auf rein wirtschaftsrelevante Datenbestände beschränkt sein. Gerade die Kommunen dürfen vom Land erwarten, dass es sein ‚Gold‘ mit in die offene Schatzkiste legt, beispielsweise Kataster- und Naturschutzdaten“, so Meyer. Er wies darauf hin, dass sich zum Beispiel die Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik bis heute nur in Teilen und nicht in standardisierten Datenformaten online abrufen lassen.

Stattdessen sollten teilweise Kommunen Daten liefern, die das Land dann zur Verfügung stellt. Meyer: „Dieses Klein-Klein gegenseitiger Verrechnung ist Politik von gestern. Das Land muss vielmehr die technischen Voraussetzungen für die Zukunft schaffen. Wir brauchen die zentrale Entwicklung und Bereitstellung von kostenfreien Schnittstellen zum automatischen Export offener Daten aus den kommunalen Fachverfahren. Auch rein kommunale Open Data-Inhalte müssen auf den zukünftigen Portalen bereitgestellt werden können. Andernfalls wird Open Data in Niedersachsen nicht funktionieren. Denn offene Daten sind nur brauchbar, wenn sie aktuell und valide sind.“

NLT begrüßt klare Position aller Landtagsfraktionen: Rettungsdienst ist Ländersache

„Alle Landtagsfraktionen haben sich in einer Aktuellen Stunde am 26. Februar 2020 klar gegen Kompetenzverschiebungen zu Gunsten des Bundes bei der Reform der Notfallversorgung und im Rettungsdienst ausgesprochen. Auch die Landesregierung hat bekräftigt: Krankenhausplanung und Rettungsdienst sind Ländersache. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dieses klare Votum sollte Anlass für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein, einen Fachdialog mit Ländern und Kommunen zu beginnen. Es muss um wirkliche Verbesserungen für die Patienten gehen, nicht um bloße Kostenverschiebungen und mehr Einfluss des Bundes“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer am Rande der Debatte im Niedersächsischen Landtag.

Grundsteuer: Überlegungen des Landes zu einem „Flächen-Lage-Modell“

Im November letzten Jahres wurde die Reform der Grundsteuerbewertung von Bundestag und Bundesrat beschlossen. Dabei wurde den Ländern auch die Möglichkeit eingeräumt, an die Stelle der bundesrechtlichen Bewertungsvorschriften eine eigene Bewertung auf Basis landesrechtlicher Regelungen zu schaffen. Das Niedersächsisches Finanzministerium hat hierzu eigene Überlegungen zu einem sogenannten „Flächen-Lage-Modell“ entwickelt. Das Niedersächsische Modell basiert auf dem Bayerischen sogenannten Flächenmodell, modifiziert die Werte innerhalb einer Kommune allerdings mit sogenannten Lagefaktoren, die allerdings sehr grob wirken.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat nach Beratungen in den Gremien der einzelnen Verbände eine äußerst kritische Stellungnahme abgegeben. Im Einzelnen wird die Verfassungskonformität des Modells, das zu geringe Ausgangsniveau der Bewertung und die fehlende Dynamik der Besteuerungsgrundlagen, die mangelhafte Abgrenzung der „Lagen“ und die Auswirkungen auf die kommunale Finanzverfassung (insbesondere den nachgelagerten kommunalen Finanzausgleich) hinterfragt.

Es ist davon auszugehen, dass die Niedersächsische Landesregierung im ersten Halbjahr diesen Jahres eine Entscheidung darüber trifft, ob die Bundesbewertung oder ein eigenes Landesmodell Grundlage für die künftige Bewertung in der Grundsteuer sein wird.

Bundesrat bringt Verlängerung des Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes ein

Der Bundesrat hat mit seiner Stellungnahme vom 14. Februar 2020 zum Entwurf eines

Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Finanzhilfen des Bundes zum Ausbau der Tagesbetreuung für Kinder und des Kinderbetreuungsfinanzierungsgesetzes, mit dem die Bewilligungs- und Umverteilungsfrist für Mittel aus dem Investitionsprogramm ‚Kinderbetreuungsfinanzierung 2017-2020‘ um ein Jahr bis zum 31. Dezember 2020 verlängert werden soll, genutzt, um eine Verlängerung der Fristen beim Kommunalinvestitionsförderungsgesetzes um zwei Jahre in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen.

Reform der Bedarfsplanung für die vertragsärztliche Versorgung

Am 18. Februar hat die Kassenärztlichen Vereinigung Niedersachsen (KVN) die Auswirkungen der Reform der Bedarfsplanungs-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom Juni 2019 und die Fortsetzung der Strukturfonds-Förderung (Investitionskostenzuschüsse) 2020 mit den Fördergebieten für die Niederlassung oder Anstellung von Ärztinnen und Ärzten öffentlich vorgestellt.

Die neue Bedarfsplanung berücksichtigt bei der Festlegung des Bedarfs an Ärzten und Psychotherapeuten neben der Zahl der Einwohner und deren Alter und Geschlecht zukünftig stärker die Häufigkeit der Erkrankungen innerhalb einer Bevölkerungsgruppe. Aufgrund des neuen Erkrankungsfaktors wurden die Verhältniszahlen aller Ärzte und Psychotherapeuten zur Einwohnerzahl in einem Planungsbereich neu berechnet. Ferner wurden die Verhältniszahlen für viele Fachgruppen allgemein abgesenkt. Für Kinder- und Jugendärzte gibt es zukünftig nicht mehr fünf, sondern zwei Verhältniszahlen (großstädtische/restliche Planungsbereiche). Zusätzliche Zulassungsmöglichkeiten trotz gesperrter Planungsbereiche wurden für Psychosomatiker (innerhalb der Fachgruppe der Psychotherapeuten), für Nervenärzte, Psychiater und Neurologen (innerhalb der Fachgruppe der Nervenärzte) und für Rheumatologen (innerhalb der Fachgruppe der Fachinternisten) geschaffen.

Insgesamt ergeben sich in Niedersachsen 311 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Ärzte und Psychotherapeuten, und zwar 112,5 für Hausärzte, 149 für Fachärzte und 49 für Psychotherapeuten. Aktuell gibt es in Niedersachsen 486 Zulassungsmöglichkeiten im hausärztlichen Bereich, 193,5 im fachärztlichen Bereich und 87,5 im psychotherapeutischen Bereich – insgesamt also 767 Zulassungsmöglichkeiten. Vor der Reform der Bedarfsplanung waren es in Niedersachsen insgesamt 456,5 freie Sitze. 

Rein rechnerisch ergeben sich durch die neue Bedarfsplanung viele neue Niederlassungsmöglichkeiten, und zwar insbesondere auch im ländlichen Raum. Dabei ist aber nach wie vor zu bedenken, dass es angesichts des zunehmenden Ärztemangels eine große Herausforderung bleibt, die neuen Sitze auch tatsächlich zu besetzen (www.kvn.de).

Umweltministerium stellt weitere 9,8 Millionen Euro für Naturschutz bereit

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat am 26. Februar 2020 mitgeteilt, insgesamt 9,8 Millionen Euro für noch weiterreichenden Naturschutz zur Verfügung zu stellen. Mit dem Geld sollen unter anderem landwirtschaftliche Flächen gekauft und dadurch neue Lebensräume für Tiere, Pflanzen und Insekten entwickelt beziehungsweise wiederhergestellt werden. „Das ist ein wichtiger Schritt“, so Niedersachsens Umweltminister Olaf Lies, „aber noch längst nicht das Ende der Fahnenstange. Wir müssen mit Blick auf den Erhalt der biologischen Vielfalt in Niedersachsen am Ball bleiben und auch in Zukunft genügend Geld zur Verfügung stellen.“

In den Insektenschutz sollen jetzt fünf Millionen Euro investiert werden. Aus diesem Topf können Kommunen, Naturschutzverbände und Landwirte Flächenankäufe finanzieren, um Lebensräume für Insekten und Pflanzen zu entwickeln. Aber auch das Anlegen von Feldgehölzen oder Feuchtbiotopen oder die Wiedervernässung von Flächen kann gefördert werden. Außerdem stehen für den sogenannten „Grunderwerb in Schutzgebieten“ 4,8 Millionen Euro bereit, aus denen Kommunen und Naturschutzverbände ebenso Flächen ankaufen können, um darauf Biotope zu entwickeln oder sie mit landwirtschaftlichen Flächen, die innerhalb von Schutzgebieten liegen, zu tauschen.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) befürwortet und unterstützt die Pläne des Umweltministeriums. NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer nimmt aber auch das Land und den Landtag in die Pflicht: „Wir brauchen insgesamt eine weit bessere Finanzierung, um den europäischen Natura 2000-Verpflichtungen gerecht zu werden. Die jetzt bereitgestellten Mittel stellen einen Anfang dar. Wir hoffen, mit diesen Geldern die Erschwernisse für die Landwirtschaft bei der Ausweisung von Schutzgebieten ein Stück weit auffangen zu können. In den kommenden Jahren muss das Land die Maßnahmenplanung und -umsetzung wesentlich stärker unterstützen als bisher angedacht.“

Die Mittel werden im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe Agrarstruktur und Küstenschutz“ (GAK) bereitgestellt und setzen sich zusammen aus 5,9 Millionen Euro des Bundes und weiteren 3,9 Millionen Euro des Landes Niedersachsen. Weitere Informationen finden sich unter: www.nlwkn.niedersachsen.de/gak.

Ausbausituation der Windenergie an Land im Jahr 2019

Die Fachagentur Windenergie an Land hat ihre jährliche Auswertung windenergiespezifischer Daten für den Zeitraum 2019 vorgelegt. 2019 war das zubauschwächste Jahr für die Windenergie seit mehr als 20 Jahren. Es gingen 282 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 958 MW ans Netz. Im Bundesländervergleich führt erstmals seit 10 Jahren Brandenburg, gefolgt von Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. 83 Prozent der Inbetriebnahmen lagen nördlich der Main-Linie.

Es wurden im Jahr 2019 282 Windenergieanlagen mit einer Gesamtleistung von 958 MW ans Netz gebracht. Damit liegt die neu installierte Anlagenleistung 77 Prozent unter der durchschnittlichen Neuanlagenleistung der vergangenen fünf Jahre. In Brandenburg wurden 59 Windturbinen mit 201 MW Leistungen in Betrieb genommen. An zweiter Stelle folgt Niedersachsen mit 181 MW zusätzlicher Windenergiekapazität. Auf dem dritten Platz steht Nordrhein-Westfalen mit 128 MW Neuanlagenleistung.

Die Realisierungsdauer von Windenergieanlagen im Jahr 2019, d. h. der Zeitraum zwischen Genehmigung und Inbetriebnahme, lag in den meisten Fällen zwischen 13 und 18 bzw. 19 und 24 Monaten. In Bezug auf Repowering lag dessen Anteil im Jahr 2019 bei 14 Prozent der gesamtinstallierten Leistung. 2019 wurden Repowering-Projekte in 9 Bundesländern durchgeführt. Ein Viertel der bundesweit ersetzten Neuanlagenleistungen wurde für Niedersachsen gemeldet (35 MW), gefolgt von Rheinland-Pfalz und SachsenAnhalt (jeweils 25 MW). Die Auswertung hat auch ergeben, dass weit mehr Anlagen genehmigt sind, als letztlich realisiert werden. Dieses Delta dürfte zu einem gewichtigen Teil auf laufende Klageverfahren beruhen.

Verbesserung des Schutzes in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 einem Gesetzesantrag der Länder NordrheinWestfalen, Niedersachsen und Schleswig-Holstein zugestimmt. Mit diesem Entwurf eines Gesetzes zum Schutz von Kindern und Jugendlichen in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendhilfe soll das SGB VIII geändert werden. Hintergrund sind die weitgehend konsentierten Vorschläge zur Stärkung der Betriebserlaubnisbehörden in der Kinder- und Jugendhilfe, die bereits Eingang in das Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) aus der vergangenen Legislaturperiode gefunden hatten. Dieses Gesetz ist vom Deutschen Bundestag verabschiedet, jedoch aufgrund der fehlenden Mehrheit im Bundesrat zu anderen Themengebieten dort nicht verabschiedet worden.

Inhaltlich sollen die Regelungen zum Betriebserlaubnisverfahren und zur Aufsicht über Einrichtungen stärker am Schutzbedürfnis der Kinder und Jugendlichen ausgerichtet werden. Hierzu werden die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis sowie die Kontrollmöglichkeiten der Aufsichtsbehörden erweitert, die trägerbezogenen Pflichten konkretisiert und die Rechte der jungen Menschen in Einrichtungen gestärkt. Zudem wird eine Neuregelung und Konkretisierung der Vorschriften zu Auslandsmaßnahmen vorgenommen.

Die Vorschläge des Bundesrates entsprechend weitgehend den bereits im KJSG vorgeschlagenen Regelungen. Daher unterstützt der Deutsche Landkreistag die entsprechenden Vorschläge. Dennoch ist im sich anschließenden parlamentarischen Verfahren im Deutschen Bundestag von einer kontroversen Diskussion insbesondere auch aus Sicht freier Träger der Kinder- und Jugendhilfe zu rechnen.

Bundesrat für Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Auf Antrag des Landes Baden-Württemberg hat der Bundesrat ein Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes beschlossen. Ziel ist die zeitlich unbegrenzte Aufnahme von Verurteilungen wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern und anderen in das erweiterte Führungszeugnis.

Aus Sicht der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe sind die vorgeschlagenen Änderungen nach Auffassung des Deutschen Landkreistages zu begrüßen. Für öffentliche wie auch freie Träger der Kinder- und Jugendhilfe sei es wichtig, auch über länger zurückliegende einschlägige Vorstrafen informiert zu sein und damit entsprechend umgehen zu können.

Bundesrat stimmt Novelle der StVO mit Änderungen zu

Der Bundesrat hat am 14. Februar 2020 der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) zugestimmt, zugleich aber zahlreiche Änderungen gefordert. Mit den Änderungen der StVO, des Bußgeldkatalogs sowie weiterer Vorschriften des Straßenverkehrsrechts sollen der Radverkehr gefördert und seine Sicherheit verbessert werden, die Bußgelder für Falschparker erhöht sowie das Carsharing weiter unterstützt werden. Abgelehnt wurden vom Bundesrat die Freigabe von Busspuren für den Pkw-Verkehr mit mehr als drei Personen sowie das – vom Umweltausschuss des Bundesrats vorgeschlagene – generelle Tempo-Limit von 130 km/h auf Autobahnen.

Die auch von der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände kritisch angemerkten Regelungen zu Zuständigkeiten des Fernstraßen-Bundesamtes erachtet der Bundesrat für nicht entscheidungsreif und bittet diese aus der aktuellen Änderungsverordnung herauszulösen.

In einer ergänzenden Entschließung hat der Bundesrat den Bund angemahnt, zur Förderung des Carsharings weitere erforderliche Rechtsgrundlagen zu schaffen sowie ein Abschalten von in Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen installierten Notbremsassistenzsystemen ab einer Geschwindigkeit von 30 km/h zu verbieten und Verstöße gegen diese Pflicht mit einem angemessenen Bußgeld zu belegen. Des Weiteren fordert der Bundesrat, über die jetzt erfolgten Erhöhungen von Bußgeldern hinaus das Sanktionsniveau für verkehrssicherheitsrelevante Verkehrsverstöße generell anzuheben.

Zuweisung schulischer Sozialarbeit

In einer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Landtag (LT-Drs. 18/5713 am 4. Februar 2020) gibt das Kultusministerium namens der Landesregierung Informationen zu den Zuweisungskriterien und den Zuweisungen für schulische Sozialarbeit in Niedersachsen. Der Antwort zu Frage 4 ist zu entnehmen, dass im Jahr 2020 Beschäftigungsmöglichkeiten in Höhe von 45 Vollzeiteinheiten an Grundschulen in strukturschwachen ländlichen Räumen und an Gymnasien (Ganztagsangebot und Anzahl der Schülerinnen und Schüler) zugewiesen werden. Für die Zuweisung der in der Politischen Liste zum Haushaltsplan 2020 zusätzlich enthaltenen 50 VZE stehe die Entscheidung noch aus.

Der schulischen Sozialarbeit in Verantwortung des Landes liegt eine Ende 2016 zwischen der Landesregierung und den kommunalen Spitzenverbänden hierzu geschlossene Vereinbarung zugrunde. 

„Alle Landtagsfraktionen haben sich in der heutigen Aktuellen Stunde klar gegen Kompetenzverschiebungen zu Gunsten des Bundes bei der Reform der Notfallversorgung und im Rettungsdienst ausgesprochen. Auch die Landesregierung hat bekräftigt: Krankenhausplanung und Rettungsdienst sind Ländersache. Das begrüßen wir ausdrücklich. Dieses klare Votum sollte Anlass für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sein, einen Fachdialog mit Ländern und Kommunen zu beginnen. Es muss um wirkliche Verbesserungen für die Patienten gehen, nicht um bloße Kostenverschiebungen und mehr Einfluss des Bundes“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer am Rande der Debatte im Niedersächsischen Landtag.

Hintergrund:

Die SPD-Landtagsfraktion hat für heute eine Aktuelle Stunde im Niedersächsischen Landtag mit dem Titel „Rettet die 112 – Reform der Notfallversorgung nicht gegen Land und Kommunen“ beantragt. Das vom NLT initiierte Bündnis „Rettet die 112 und den Rettungsdienst“ hatte im Rahmen einer Veranstaltung am 18. Februar 2020 in Hannover seine Sorgen um die Zukunft des kommunal getragenen Rettungsdienstes zum Ausdruck gebracht. Nähere Informationen zum Bündnis sind auf der Homepage des NLT eingestellt.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) erwartet von der Landesregierung, die „Schatzkammer“ ihrer Daten für behördenübergreifende Verfahren zu öffnen sowie kostenfreie Schnittstellen zu den kommunalen Fachverfahren zu schaffen. „Automatisch abrufbare und digital lesbare Planungsdaten als Open Data wären Gold wert. Sie würden einen wirksamen Beitrag zur Digitalisierung und zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren darstellen“, stellt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer angesichts des zähen Fortgangs der Digitalisierung der Landesverwaltung und des allseits geforderten Abbaus von Bürokratie fest.

Wirtschaft und Forschung beweisen seit Jahren, wie über gegenseitige Schnittstellen komplette Wertschöpfungsketten abgebildet und Wissensgewinnung beschleunigt werden kann. Mit dem Ansatz der „offenen Daten“ erschließt der Staat sich diese Potenziale allerdings nur sehr langsam. „Vor diesem Hintergrund ist die Initiative der Niedersächsischen Landesregierung zur Erstellung einer Open Data-Strategie sowie der Beitritt zur Bund-Länder-Plattform GovData ausdrücklich zu begrüßen. Allerdings darf das geplante Angebot nicht auf rein wirtschaftsrelevante Datenbestände beschränkt sein. Gerade die Kommunen dürfen vom Land erwarten, dass es sein ‚Gold‘ mit in die offene Schatzkiste legt, beispielsweise Kataster- und Naturschutzdaten“, so Meyer. Er wies darauf hin, dass sich die Daten des Niedersächsischen Landesamtes für Statistik bis heute nur in Teilen und nicht in standardisierten Datenformaten online abrufen lassen. Auch die Datenbestände des Landesamtes für Bergbau, Energie und Geologie seien bisher weder für andere Behörden noch für die Öffentlichkeit abrufbar.

Stattdessen sollten teilweise Kommunen Daten liefern, die das Land dann zur Verfügung stellt. Meyer: „Dieses Klein-Klein gegenseitiger Verrechnung ist Politik von gestern. Das Land muss vielmehr die technischen Voraussetzungen für die Zukunft schaffen. Wir brauchen die zentrale Entwicklung und Bereitstellung von kostenfreien Schnittstellen zum automatischen Export offener Daten aus den kommunalen Fachverfahren. Auch rein kommunale Open Data-Inhalte müssen auf den zukünftigen Portalen bereitgestellt werden können. Andernfalls wird Open Data in Niedersachsen nicht funktionieren. Denn offene Daten sind nur brauchbar, wenn sie aktuell und valide sind.“

Cover-NLT-Aktuell-04

Bündnis fordert: Rettungsdienst muss Ländersache bleiben

Aus Sorge um die Zukunft des kommunal getragenen Rettungsdienstes in Niedersachsen hat am 18. Februar 2020 das erste Treffen des Bündnisses „Rettet die 112 und den Rettungsdienst“ stattgefunden. Anlass war der am 8. Januar 2020 von Bundesminister Spahn vorgelegte Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Mehr als 80 Experten aus Kreis- und Kommunalverwaltungen, den Hilfsorganisationen und unterstützenden Vereinen und Verbänden tauschten sich in Hannover zu den Folgen des Gesetzentwurfs aus.

Dazu erklärte Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages: „Wenn die Pläne des Bundes Wirklichkeit werden, wird ohne Not in Landeskompetenzen eingegriffen und der funktionierende Rettungsdienst massiv gefährdet. Der Rettungsdienst ist auf der Landkreisebene gut aufgehoben und braucht keine zentralistischen Vorgaben aus Berlin. Die Pläne des Bundes würden unserem funktionierenden System in Niedersachsen auf einen Schlag Finanzmittel in Höhe von mehr als 302 Millionen Euro pro Jahr entziehen.“

Stellvertretend für die dem Bündnis beigetretenen landesweit tätigen Hilfsorganisationen erklärte Dr. Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des Landesverbandes Niedersachsen des Deutschen Roten Kreuzes: „Hochproblematisch wäre die im Gesetzentwurf gegenwärtig vorgesehene Grundlohnsummenbindung. Dann könnten wir auf Dauer nicht einmal mehr die Tarifsteigerungen finanzieren – nicht auszumalen, was das für die Patientenversorgung bedeuten würde: Das wäre buchstäblich lebensgefährlich.“

Regionspräsident Hauke Jagau, auch Aufsichtsratsvorsitzender im Klinikum Region Hannover erläuterte: „Besonders dramatisch sind die Regelungen zu den von Minister Spahn vorgesehenen Integrierten Notfallzentren (INZ), die künftig aufgrund von bundesrechtlichen Vorgaben nur noch an wenigen Krankenhäusern errichtet werden dürften. Dies würde die Erreichbarkeit für Notfallpatienten verschlechtern, den kalten Strukturwandel in der Krankenhauslandschaft befördern und die Wege für den Rettungsdienst verlängern. Grotesk sind die Geldkürzungen von 50 Prozent für Krankenhäuser, die ohne INZ Notfallpatienten behandeln.“

Zu Gast auf der ersten Veranstaltung des Bündnisses waren auch Niedersachsens Sozialund Gesundheitsministerin Dr. Carola Reimann sowie der Staatssekretär des Niedersächsischen Ministeriums für Inneres und Sport, Stephan Manke. Ministerin Reimann erklärte, Niedersachsen werde die Kompetenzübergriffe des Bundes im Bereich des Rettungsdienstes und der Krankenhausplanung nicht hinnehmen.

Erörterung zum Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung

Am 17. Februar 2020 fand eine mündliche Erörterung des Referentenentwurfs zur Notfallversorgung mit den betroffenen Verbänden und dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Berlin statt .

Zum Thema der Integrierten Notfallzentren (INZ) wurde insbesondere deutlich, dass sich die Mehrheit der vertretenen Verbände dafür ausspricht, die bisher zwischen Krankenhäusern und Kassenärzten in Bezug auf die ambulante Notfallversorgung bestehenden Kooperationsstrukturen beizubehalten. Hier wurde auch auf das Konzept der Portalpraxen hingewiesen, die ähnlich aufgebaut seien wie die nun geplanten INZ, aber nicht in einer gemeinsamen Trägerschaft von Krankenhaus und Kassenärztlicher Vereinigung (KV) stünden.

Die vorgesehenen Strukturen zur Festlegung der Standorte von INZ haben sowohl der Deutsche Landkreistag (DLT) als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert. Der DLT hob hervor, dass die Länder hier im Zuge ihres Sicherstellungsauftrags mit der Krankenhausplanung auch die Planung der INZ vornehmen sollten, anstatt diese Aufgabe dem erweiterten Landesausschuss zu übertragen, der hauptsächlich von den Kassenärzten und Krankenkassen besetzt sei. Von mehreren Verbänden wurde zudem darauf hingewiesen, dass unklar sei, wie die Personalbesetzung der INZ erfolgen solle, da es nicht genug ambulante Ärzte hierfür gebe.

Der DLT trug in Bezug auf die Notfallrettung vor, dass die Aufnahme des Rettungsdienstes als eigener Leistungsbereich ins SGB V viele Probleme nach sich ziehe, weshalb hiervon abgesehen werden sollte. Der Rettungsdienst würde einwandfrei funktionieren und dürfte nicht durch Strukturänderungen gefährdet werden. Zudem würden die vorgesehenen Re- gelungen dazu führen, dass die Vorhaltekosten ausschließlich von Ländern und Kommunen getragen werden müssten, wesentliche Fragen der Gestaltung des Rettungsdienstes aber aufgrund der Regelungskompetenz des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) auf Bundesebene stattfände. Es wurde ebenso verdeutlicht, dass die Finanzierung des Katastrophenschutzes entgegen der Auffassung des BMG unabhängig von der Finanzierung des Rettungsdienstes erfolge.

Positionierung des Deutschen Landkreistages zum Klimaschutz

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat eine umfassende Positionierung zu „Klimaschutz und erneuerbaren Energien in den Landkreisen“ vorgenommen. Das Papier, das in einer fünfköpfigen Arbeitsgruppe unter Mitwirkung von NLT-Präsident Klaus Wiswe vorbereitet wurde, bekennt sich zu der Verantwortung der Landkreise zur Erreichung der Klimaschutzziele, macht aber gleichzeitig deutlich, dass Klimaschutzpolitik auch wirtschaftliches Augenmaß und die Mitnahme der Bevölkerung erfordert. Des Weiteren stellt das Papier auf die besondere Situation in den ländlichen bzw. kreisangehörigen Räumen ab und versucht zu verdeutlichen, dass hier nicht nur die Produktionsanlagen für die Erzeugung erneuerbarer Energien ihren Standort finden, sondern auch der durch Klimaschutzmaßnahmen besonders betroffene industrielle Sektor angesiedelt ist. Auch in Bezug auf den Lebensalltag und die Verfügbarkeit von ÖPNV-Angeboten bzw. die Notwendigkeit, Mobilität mit dem Auto zu sichern, herrschen andere Voraussetzungen als in städtischen bzw. verdichteten Räumen.

In weiteren Abschnitten werden die bereits bestehenden Aktivitäten der Landkreise im Klimaschutz sowie deren Finanzierung angesprochen, bevor Aussagen zu einzelnen Handlungsfeldern wie dem Gebäudebereich, Erneuerbare Energien, der CO2-Bepreisung, der Mobilität und dem Verkehr, zum Wald, zur Landwirtschaft und Kreislaufwirtschaft getroffen werden, die einen kreiskommunalen Bezug aufweisen. Schließlich wird auf die Notwendigkeit hingewiesen, auch die Klimafolgenanpassung in den Blick zu nehmen.

Ergänzend präsentiert das Positionspapier die Ergebnisse einer Befragung der Landkreise zum Thema Klimaschutz, an der sich mehr als die Hälfte der deutschen Landkreise beteiligt haben. Die Ergebnisse treffen Aussagen zu Klimaschutzprogrammen, zu Handlungsfeldern des Klimaschutzes, zur Akzeptanz von Windenergieanlagen sowie zu Potentialen von Erneuerbaren Energien und im Verkehrsbereich. Das Positionspapier steht auf der Homepage des NLT unter der Rubrik Verbandspositionen/Umwelt und Bauen zum Herunterladen bereit.

EU-Kommission beschließt Arbeitsprogramm für 2020

Die EU-Kommission hat ihr Arbeitsprogramm für 2020 vorgelegt. Die angekündigten Vorschläge entsprechen der Umsetzung der politischen Leitlinien der Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Schwerpunkte bilden die Initiativen zur Umsetzung des Europäischen „Grünen Deals“, Maßnahmen zur Digitalisierung und in den Bereichen Soziales sowie Asyl und Migration. Auffallend ist, dass wenig neue legislative Vorschläge geplant sind; die Kommission setzt in diesem Jahr vielmehr auf nicht-legislative Maßnahmen sowie die Fortsetzung anhängiger Verfahren aus der letzten Amtsperiode. Folgende Politikbereiche mit Kommunalrelevanz werden genannt;

a)  „Ein europäischer Grüner Deal“

b)  Digitalisierung („Ein Europa für das digitale Zeitalter“)

c)  Soziales („Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“)

d)  Finanzpolitik („Eine Wirtschaft im Dienste der Menschen“)

e)  Internationales („Ein stärkeres Europa in der Welt“)

f)   Asyl & Migration („Förderung unserer europäischen Lebensweise“)

g)  Anti-Diskriminierung und sonstige Maßnahmen („Neuer Schwung für die Demokratie in

    Europa“)

Einzelheiten sowie das gesamte Legislativprogramm für 2020 sind auf der Homepage der EU https://ec.europa.eu/germany/news/20200129-arbeitsprogramm_de abrufbar.

Europäischer Ausschuss der Regionen nimmt zur Umsetzung und Weiterentwicklung der EU-Vergaberichtlinien Stellung

Der Ausschuss der Regionen (AdR) hat zu dem von der Europäischen Kommission angestoßenen Evaluierungsprozess über die Weiterentwicklung des europäischen Vergaberechts sowie die Umsetzung und Erfahrungen der Kommunen mit den aus dem Jahre 2014 stammenden Vergaberichtlinien Stellung genommen. Nach den Erfahrungsberichten seien bei EU-weiten Ausschreibungen nur wenige grenzüberschreitende Angebote abgegeben worden. Die Berücksichtigung grüner, sozialer oder innovativer Kriterien muss, dem Verständnis der Selbstverwaltungsgarantie folgend, weiterhin in das Ermessen der Kommunen gestellt bleiben. Das Vergaberecht dürfe nicht als Vehikel für die Steuerung und Erreichung anderer politischer Ziele benutzt werden. Schließlich sei ursprünglicher Zweck des öffentlichen Auftragswesens sparsame Haushaltsführung, Wirtschaftlichkeit und Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses. Vorgeschlagen wird, verlässliche und eindeutige EU-weit anerkannte Labels und Zertifikate, insbesondere im Bereich der Umweltverträglichkeit, zu erarbeiten. Bezüglich der europaweiten Ausschreibung sollte zur Wahrung von Transparenz und Verwaltungsaufwand langfristig auf eine deutliche Anhebung der Schwellenwerte hingewirkt werden. Letztlich hält der AdR zum gegenwärtigen Zeitpunkt angesichts der immer noch andauernden Anpassungsprozesse, des Schulungsund Beratungsaufwandes neue Vorschriften für nicht angebracht. Die vollständige Stellungnahme ist unter dem nachstehenden Link abrufbar: ABl. C 39 vom 5.2.2020, S. 43 .

13. Treffen der Betreuungsstellen beim Niedersächsischen Landkreistag

Am 6. Februar 2020 fand auf Einladung des Niedersächsischen Städtetages (NST) und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) das 13. Jahrestreffen der niedersächsischen Betreuungsstellen beim NLT statt. Zu der Tagung konnte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus der Mitte der kommunalen Betreuungsbehörden sowie weitere Gesprächspartner aus dem Niedersächsischen Justizministeriums (MJ) begrüßen.

Die Veranstaltung bietet eine landesweite Gesprächsplattform für den gemeinsamen Informations- und Erfahrungsaustausch über aktuelle Themen und Herausforderungen in der betreuungsrechtlichen Arbeit. Sie fördert zudem den wichtigen Kontakt zum MJ, bei dem die Zuständigkeiten des Landes im Betreuungswesen im vergangenen Jahr gebündelt wurden, und zu der seit Jahresbeginn 2019 beim Oberlandesgericht Oldenburg angesiedelten Landesbetreuungsstelle, die bei der diesjährigen Zusammenkunft krankheitsbedingt leider nicht vertreten war.

Die Veranstaltung war erneut insbesondere durch die Sorgen der Betreuungsstellen geprägt, bewährte Strukturen in der ehrenamtlichen wie auch in der beruflichen rechtlichen Betreuung könnten weiter wegbrechen und müssten dann von den örtlichen Betreuungsbehörden aufgefangen werden. Mit den vorhandenen Ressourcen wäre das nicht möglich. Beispielsweise verunsichere die Wahrnehmung der Rechte nach dem Bundesteilhabegesetz viele behinderte Menschen. Etliche ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer würden neue Belastungen befürchten und „das Handtuch werfen“. Auch der demnächst vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) zu erwartende Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung von Selbstbestimmung und Qualität im Betreuungsrecht werde vermutlich zusätzliche Aufgabenerweiterungen für die Akteure im Betreuungswesen mit sich bringen.

Abschlussbericht zur Evaluation des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs

Mehrere Forschungsinstitutionen haben eine wissenschaftliche Evaluation des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs durchgeführt, bei der auch die Sozialhilfeträger mit Blick auf die Eingliederungshilfe und die Hilfe zur Pflege befragt worden sind. Aus den zentralen Befunden der 74-seitigen Zusammenfassung der Ergebnisse geben wir im Folgenden die kommunal relevanten Punkte wieder:

  • Insgesamt hat die Systemumstellung auf den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, das neue Begutachtungsinstrument und das neue Leistungsrecht gut funktioniert.
  • Das Ziel, allen Pflegebedürftigen einen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung zu gewähren und mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff auch weitere Personengruppen zu erfassen, wurde erreicht.
  • Besonders stark hat die Zahl der ambulant versorgten Leistungsempfänger zugenommen. Allein durch die Wirkung des PSG II ist im ambulanten Versorgungsbereich die Zahl der Leistungsempfänger im Jahr 2017 um rund 300.000 Personen angestiegen und bis Ende 2018 sogar um mehr als 500.000.
  • Durch das neu eingeführte Begutachtungsinstrument zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit werden alle relevanten Aspekte der Pflegebedürftigkeit umfassend erfasst.
  • Die Inanspruchnahme der Pflegeberatung hat sich gut entwickelt: Knapp über die Hälfte der Berechtigten hat 2018 nach eigener Auskunft Pflegeberatung nach § 7a SGB XI in Anspruch genommen. Die befragten Akteursgruppen schätzten mehrheitlich jeweils auch die Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI, andere Beratungsgespräche durch Pflegeeinrichtungen sowie die Beratung in Pflegestützpunkten als (eher) bedeutend für die Inanspruchnahme von Leistungen zur Unterstützung der häuslichen Pflege nach dem SGB XI ein.
  • Mit Inkrafttreten des PSG II und PSG III ist ein markanter Rückgang der Empfängerzahlen in der Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII zu verzeichnen. Die Ausgaben der Hilfe zur Pflege haben sich im Jahr 2017 um 11 Prozent im Vergleich zum Vorjahr 2016 reduziert und betrugen 3,4 Milliarden Euro. Der größte Anteil an diesem Rückgang ist auf Einsparungen im stationären Sektor zurückzuführen. Allerdings ist bereits für das Jahr 2018 wieder ein leichter Anstieg der Gesamtausgaben für die Hilfe zur Pflege zu verzeichnen.

Der vollständige Bericht steht auf der Homepage des Bundesgesundheitsministeriums unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/evaluierungsbericht-pflegebeduerftigkeit.html für einen kostenlosen Download zur Verfügung.

BSG-Urteil zum Gewinnzuschlag bei der Kalkulation von Pflegesätzen

Das Bundessozialgericht (BSG) hat grundlegende Ausführungen zur Berücksichtigung eines Gewinnzuschlags für Pflegeeinrichtungen bei der Kalkulation von Pflegesätzen und Entgelten gemacht. Ein pauschaler Gewinnzuschlag ist danach unzulässig. Ausgangspunkt der Verfahren war, dass Pflegekassen und Sozialhilfeträger den von den Pflegeeinrichtungen geforderten Gewinnzuschlag nicht akzeptieren wollten. Daraufhin beantragten die Einrichtungsträger bei der Schiedsstelle für die soziale Pflegeversicherung im Land Nordrhein-Westfalen (Beklagte) die Festsetzung der Pflegesätze und der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung einschließlich eines Risikozuschlags von 4 Prozent, in einem der Verfahren sogar von 5 Prozent. Die Schiedsstelle setzte sodann die Pflegesätze und Entgelte für Unterkunft und Verpflegung in allen Verfahren einschließlich eines Gewinnzuschlags in Höhe von 4 Prozent der Gesamtkosten fest. Dies hat das BSG für unzulässig erklärt. Das Urteil steht auf der Homepage des BSG www.bsg.bund.de unter → Entscheidungen zum Abruf bereit.

Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen das Verbot des Mitführens eines Blindenführhundes

Das Bundesverfassungsgericht (2. Kammer des 2. Senats) hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss vom 30. Januar 2020 (Az. 2 BvR 1005/18) entschieden, dass die Durchsetzung eines allgemein gehaltenen Verbotes der Mitführung von Hunden in bestimmte Räumlichkeiten verfassungswidrig sein kann, wenn davon auch Blindenführhunde erfasst sind.

Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG verbietet die Benachteiligung von Menschen mit Behinderungen. Eine danach verbotene Benachteiligung liegt nach ständiger Rechtsprechung des BVerfG insbesondere bei Maßnahmen vor, die die Situation von Behinderten wegen der Behinderung verschlechtern. Erfasst werden auch Benachteiligungen, bei denen sich der Ausschluss von Entfaltungs- und Betätigungsmöglichkeiten nicht als Ziel, sondern als Nebenfolge einer Maßnahme darstellt. Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG sei – so das BVerfG – überdies Ausdruck eines Paradigmenwechsels. Der tradierte sozialstaatlich-rehabilitative Umgang mit behinderten Menschen durch Fürsorge, die das Risiko der Entmündigung und Bevormundung in sich trage, sei durch einen Anspruch auf Schutz vor Diskriminierung ersetzt worden. Deshalb benachteilige das scheinbar neutrale Verbot, Hunde in einer Arztpraxis mitzuführen, die Beschwerdeführerin wegen ihrer Sehbehinderung in besonderem Maße. Das Durchgangsverbot verwehre es ihr, die Praxisräume selbständig zu durchqueren, was sehenden Personen ohne weiteres möglich sei. Dass die Beschwerdeführerin das Verbot dadurch umgehen könnte, dass sie sich statt von ihrem Hund von einer anderen Person führen lasse, spiele keine Rolle. Denn auf diese Weise würde die Beschwerdeführerin nicht mit anderen – nicht behinderten – selbständigen Personen verglichen, sondern werde von ihr erwartet, sich von anderen Personen helfen zu lassen und sich damit von ihnen abhängig zu machen.

Landwirtschaft: Empfehlungen des Kompetenznetzwerks Nutztierhaltung

Das unabhängige Expertengremium „Kompetenznetzwerk Nutztierhaltung“ hat unter Vorsitz des ehemaligen Bundeslandwirtschaftsministers Borchert mit Fachleuten aus Politik, Wissenschaft, Praxis, Wirtschaft und Verbänden Empfehlungen für einen Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland vorgeschlagen. Ziel dieser an Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner gerichteten Empfehlungen ist es, fachliche und gesellschaftliche Ansprüche aufzugreifen und gleichzeitig eine wirtschaftlich nachhaltige Perspektive für die Tierhaltung am Standort Deutschland zu entwickeln.

Aufgabe des Gremiums war es, aktuelle Entwicklungen und Herausforderungen aus allen Bereichen der Nutztierhaltung zu analysieren, Lösungswege für den Umbau der Nutztierhaltung in Deutschland zu erarbeiten, die ein Mehr an Tierwohl, Umweltschutz und Wirtschaftlichkeit für die Landwirte vereinen, Ansätze für die Verbesserung der gesellschaftlichen Akzeptanz der Nutztierhaltung in Deutschland aufzuzeigen und mögliche Finanzierungsmodelle zu durchdenken.

Über verschiedene Übergangszeiträume von 2025 bis 2040 soll erreicht werden, dass die Haltung in Ställen mit zusätzlichem Platz, größerer Strukturierung und Kontakt zum Außenklima zum Mindeststandard wird (Stufe 2) und darüber hinaus ein hinreichend großer Marktanteil den Haltungskriterien des ökologischen Landbaus (Stufe 3) entspricht. Es wird ein jährlicher Förderbedarf von zunächst 1,2 Milliarden bis 3,6 Milliarden Euro in der Endstufe 2040 unterstellt. Das Gremium hat diesbezüglich verschiedene Finanzierungsoptionen vom Rückgriff auf allgemeine Steuermittel über die Umwandlung von EU-Direktzahlungen bis hin zu Steuern bzw. Abgaben, die tierische Produkte für den Endverbraucher verteuern, thematisiert.

Ehrenamtsstiftung weitestgehend ohne die Kommunen

Mit einiger Verwunderung hat der Deutsche Landkreistag kommentiert, dass der Bundesrat am 14. Februar 2020 der Errichtung der Deutschen Stiftung für Ehrenamt und Engagement zwar zugestimmt, dabei aber die Kommunen weitestgehend außen vor gelassen hat. Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-Günter Henneke sagte: „Die Bundesregierung hatte uns im November noch fest zugesagt, die drei kommunalen Spitzenverbände im Stiftungsrat mit jeweils einem Sitz zu beteiligen. Nun soll es hingegen insgesamt nur einen Sitz für alle drei Verbände zusammen geben. Und das in einem durch und durch kommunalen Thema, das auch im Rahmen der Kommission Gleichwertige Lebensverhältnisse gerade auch mit Blick auf die unterschiedliche Bedeutung und Ausprägung der ehrenamtlichen Betätigung und des bürgerschaftlichen Engagements im großstädtischen Raum auf der einen und den ländlichen Räumen auf der anderen Seite eine zentrale Rolle gespielt hat. Sowohl Stadt als auch Land muss daher in der Stiftung repräsentiert sein. Wir können nicht nachvollziehen, warum die Länder dies ohne Gegenwehr durchgewunken haben.“

Masernschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat auf die nun erfolgte Verkündung des zum 1. März 2020 in Kraft tretenden Masernschutzgesetzes aufmerksam gemacht. Nach dem Gesetz müssen alle nach 1970 geborenen Personen, die in einer Gemeinschaftseinrichtung betreut werden, den vollständigen Impfschutz nachweisen. Hierzu zählen Kitas, Horte, bestimmte Formen der Kindertagespflege, Schulen und sonstige Ausbildungseinrichtungen, in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden. Zudem müssen Personen den Nachweis erbringen, die bereits vier Wochen in einem Kinderheim betreut werden oder in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Flüchtlinge untergebracht sind. Außerdem werden von dem Gesetz Personen erfasst, die in den genannten Einrichtungen und in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern und Arztpraxen tätig sind. Das Gesetz tritt am 1. März 2020 in Kraft. Bei bereits in den betreffenden Einrichtungen Betreuten und Tätigen besteht eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2021.

Die Landkreise sind von diesem Gesetz unter anderem als Verantwortliche für Kindertagesbetreuung und Träger von Krankenhäusern sowie des Öffentlichen Gesundheitsdienstes betroffen. Fälle der Nichteinhaltung müssen dem Gesundheitsamt gemeldet werden, das im Einzelfall entscheidet, ob Tätigkeits- oder Betretungsverbote ausgesprochen oder ob Geldbußen und ggf. Zwangsgelder verhängt werden. Aufgrund dieser Regelungen wer- den sie stark in eine ordnungsbehördliche Rolle gedrängt, wie die kommunalen Spitzenverbände in ihrer Stellungnahme zum Referentenentwurf des Maserschutzgesetzes moniert haben.

Ergänzend hierzu weisen wir auf die neue Webseite (www.masernschutz.de) des BMG mit umfangreichen Informationen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes hin. Ferner hat das Niedersächsische Landesgesundheitsamt (NLGA) in Zusammenarbeit mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) auf seiner Homepage (www.nlga.niedersachsen.de) u. a. ein Merkblatt für Kindergemeinschaftseinrichtungen eingestellt, das über den Pfad > Startseite > Infektionsschutz > Schutzimpfungen – Impfen. Klar. > Umsetzung Masernschutzgesetz zur Verfügung steht.

Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) hat das Kompetenzzentrum Elektromagnetische Felder eingerichtet. Das neue Kompetenzzentrum soll durch Forschung und Kommunikation dem steigenden Informationsbedarf von Bürgern und Behörden zu den gesundheitlichen Auswirkungen von elektromagnetischen Feldern insbesondere im Zusammenhang mit dem Stromnetzausbau sowie dem Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur Rechnung tragen. Laut dem BfS sind allerdings nach derzeitigem Kenntnisstand bei Einhaltung bestehender Grenzwerte keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen durch elektromagnetische Felder wissenschaftlich belegt.

Das neue Kompetenzzentrum soll nun die Expertise des BfS zu statischen und niederfrequenten elektrischen und magnetischen sowie zu hochfrequenten elektromagnetischen Feldern bündeln. Es soll dem steigenden Informationsbedarf von Bürgern und Behörden insbesondere im Zusammenhang mit dem Stromnetzausbau und dem Ausbau der Mobilfunkinfrastruktur Rechnung tragen. Das Kompetenzzentrum soll gezielt über die gesundheitlichen Wirkungen elektromagnetischer Felder informieren sowie mit weiterer Aufklärungs- und Forschungsarbeit zur Akzeptanz der Energiewende beitragen und eine nachhaltige Digitalisierung stärken. Ausführliche Informationen können unter www.bfs.de/kompetenzzentrum abgerufen werden.