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Bundesrecht fordert Neuordnung der Zuständigkeiten

Wer trägt künftig in Niedersachsen die Verantwortung für die Unterstützung der Menschen mit Behinderungen? Das Bundesrecht fordert eine grundlegende Neuordnung der Zuständigkeiten mit Wirkung zum 1. Januar 2020, stellten der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag und die Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege in Niedersachsen noch einmal gemeinsam und mit Nachdruck fest.

„Das ist die größte sozialpolitische Umstrukturierung seit Jahrzehnten. Es geht allein in Niedersachsen um ein Finanzvolumen von drei Milliarden Euro im Jahr. Die Landkreise, kreisfreien Städte und ihre Partner bei der Betreuung vor Ort brauchen jetzt dringend eine Grundsatzentscheidung der Landesregierung, um sich auf die neue Situation vorbereiten zu können. Wir halten fachlich den Vorschlag des Sozialministeriums für richtig. Danach würden die Landkreise und kreisfreien Städte die Aufgaben- und Finanzverantwortung für behinderte Menschen unter 18 Jahren übernehmen, das Land für alle ab dem 18. Lebensjahr. Die damit einhergehende Umverteilung der Finanzströme muss aber mindestens für eine Übergangszeit von zwei Jahren vom Land abgefedert werden, um Verwerfungen zwischen den einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten auszugleichen“, forderte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Lüneburg, Präsident des Niedersächsischen Städtetages, unterstützt diese Forderung und wies auf weiteren Entscheidungsbedarf hin. „Die Kommunen müssen sich personell und organisatorisch auf die neuen fachlichen Herausforderungen einstellen können. Die erste Stufe der Neuordnung ist aber schon zum Januar diesen Jahres in Kraft getreten. Wir haben im erheblichen Umfang zusätzliche Stellen schaffen müssen, um den Anforderungen des sog. Gesamtplanverfahrens gerecht zu werden. Hier steht das Land in der verfassungsrechtlichen Pflicht zu einem sofortigen Kostenausgleich.“

„Es geht um eine Verbesserung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in allen Lebensbereichen. Wir brauchen dringend die Entscheidung, wie es weitergehen soll. Nur so können die Angebotsstrukturen weiterentwickelt werden. Für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Dienste und Einrichtungen bedeutet die Umsetzung der neuen Regelungen eine enorme Kraftanstrengung“, stellte der Vorstandsvorsitzende des DRK-Landesverbandes Niedersachsen, Dr. Ralf Selbach, als Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege fest.

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) begrüßt die schnelle Vorlage eines Gesetzes zur Aufhebung der im vergangenen Jahr neu eingeführten Direktwahl der Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig. „Wir haben schon im Gesetzgebungsverfahren 2016 deutlich gemacht, dass eine Direktwahl der Verbandsversammlung nicht sachgerecht ist und Verwerfungen für die Kommunalstrukturen in ganz Niedersachsen hervorrufen würde. Eine weitere direkt gewählte Ebene oberhalb der Landkreisebene ist verfassungsrechtlich bedenklich und unnötig. Daher begrüßen wir, dass die neue Landesregierung so zeitnah einen entsprechenden Gesetzentwurf vorgelegt hat“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer zur heutigen Entscheidung des Kabinetts, einen entsprechenden Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben.

Hintergrund: Durch ein Anfang März 2017 verkündetes Gesetz wurde die Direktwahl der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Großraum Braunschweig zu der am 1. November 2021 beginnenden Kommunalwahlperiode eingeführt. Der NLT hatte zu dem Gesetzesvorhaben seinerzeit zahlreiche kritische Anmerkungen vorgebracht, wegen der strukturellen landespolitischen Bedeutung insbesondere auch zur vorgesehenen Direktwahl der Verbandsversammlung. Die Stellungnahme des NLT vom 19.5.2016 ist unter www.nlt.de – Verbandspositionen – Verwaltungsreform abrufbar.

NLT verabschiedet Positionspapier zur Digitalisierung

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) hat während seiner Landkreisversammlung in Hameln einen Quantensprung in der Breitbandförderung gefordert. In Anwesenheit von Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta, den Spitzen der fünf Landtagsfraktionen, des Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil sowie weiterer Mitglieder der Landesregierung bezeichnete NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, die bisherigen organisatorischen Rahmenbedingungen für den Ausbau des schnellen Internets als „äußerst besorgniserregend und frustrierend“.

Eine Absage erteilte Reuter Überlegungen, das operative Geschäft des Breitbandausbaus auf die Ebene des Bundes zu verlagern. „Technokratische Algorithmen können das Vor-Ort-Wissen über die zu versorgenden Privathaushalte, Gewerbetreibenden und die öffentlichen Einrichtungen nicht ersetzen. Wir fordern die Bündelung der Förderung in einer Hand. Dies können sinnvoll nur die Länder sein, die das Bundesgeld mit eigenen Fördergeldern unterstützen müssen. Die Festlegung von Ausbaugebieten und die Prioritätensetzung muss weiterhin durch die Landkreise vor Ort erfolgen. Die Förderung muss fokussiert werden auf Glasfaser bis zum Gebäude. Notwendig ist zudem so schnell wie möglich eine deutliche Anhebung der sogenannten zulässigen Aufgreifschwelle auf mindestens 250 MBits, damit klargestellt ist, dass wir in diesen unterversorgten Gebieten aktiv werden können. Unsere Landkreise, die sich mit viel Geld der Verantwortung vor Ort stellen, wo der Markt in den letzten Jahren schmählich versagt hat, brauchen Freiräume statt bürokratischer Fesseln“, erklärte Reuter vor mehr als 200 hochrangigen Vertretern aus Politik, Verwaltung und des gesellschaftlichen Lebens. Auch die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum müsse dringend verbessert werden; die Fehler der Vergangenheit dürften beim anstehenden 5G-Ausbau nicht wiederholt werden. „Damit e-Health und autonomes Fahren in Deutschland funktionieren, brauchen wir Rahmenbedingungen, die den gleichberechtigten Ausbau in Stadt und Land erzwingen.“

Der NLT-Präsident lobte die nach zähen Verhandlungen erreichte Verständigung über Eckpunkte für den Kostenausgleich zwischen Land und Kommunen für die beiden weiteren beitragsfreien Kindergartenjahre. „Damit ist eine erste Baustelle auf dem Feld der Kindergartenfinanzierung abgeräumt. Wir erwarten in den kommenden Jahren aber weitere Unterstützung durch das Land. Notwendig ist die zeitnahe Fortschreibung der Berechnungsgrundlagen der jetzt vereinbarten Kostenbeteiligung. Wir müssen zudem schnell die Weichen für eine duale Berufsausbildung stellen, um das händeringend gesuchte Personal zu gewinnen. Wir müssen über die Einbeziehung der Kindertagespflege in die Beitragsfreiheit und den notwendigen Investitionsbedarf sprechen. Und wir wollen die Perspektive einer Zweidrittel-Beteiligung des Landes an den Kosten im Kindergarten nicht aus den Augen verlieren. Es handelt sich daher bei der erreichten Einigung um den ersten Schritt, dem im Interesse unserer Kinder zahlreiche weitere folgen müssen“, erklärte Reuter.

Der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover begrüßte in seiner verbandspolitischen Ansprache die beabsichtigte komplikationslose Weiterleitung von Fördergeldern des Bundes zur Schulsanierung durch die neue Landesregierung. Lobend äußerte er sich auch über die vorgesehene Stärkung der Finanzierung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur (Straßenbau und ÖPNV) durch den vorliegenden Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen. Damit unterscheide sich das Land positiv von einer Ankündigungspolitik mit ungedeckten Schecks. Dies treffe leider für die auf Bundesebene entfachte Diskussion um einen kostenlosen Öffentlichen Nahverkehr zu.

Reuter erläuterte abschließend die Herausforderungen der Digitalisierung für die niedersächsischen Landkreise. Neben der wichtigen Basisinfrastruktur habe man sechs entscheidende Rahmenbedingungen für eine gelingende Digitalisierung der Verwaltung identifiziert. Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover seien bereit, die Zukunftsherausforderungen der Digitalisierung engagiert anzunehmen und setzen auf partnerschaftlichen Dialog mit dem Land, um u. a. das Onlinezugangsgesetz und die elektronische Aktenführung umzusetzen.

Hinweis: Das durch die Landkreisversammlung verabschiedete Grundsatzpapier „Jetzt die Grundlage für digitale Landkreise schaffen!“ steht auf der Homepage des NLT unter www.nlt.de – Verbandspositionen – Digitalisierung zum Download bereit.

Hauptredner ist Ministerpräsident Stephan Weil

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) stellt das derzeit viel diskutierte Thema „Digitalisierung“ in den Mittelpunkt der 78. Landkreisversammlung am 8./9. März in Hameln. Die Delegierten der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover beraten und verabschieden eine Positionierung mit dem Titel „Jetzt die Grundlage für digitale Landkreise schaffen!“. In dem vierseitigen Papier wird die Schaffung einer leistungsfähigen digitalen Infrastruktur in Niedersachsen angemahnt. Dies betrifft wohl die Breitband- als auch die Mobilfunkversorgung gerade in den ländlichen Räumen Niedersachsens. Darüber hinaus werden die Rahmenbedingungen für den Weg zur digitalen Verwaltung aufgezeigt.

Der stellvertretende Ministerpräsident Dr. Bernd Althusmann spricht im nicht öffentlichen Teil der Versammlung über die Pläne des Landes Niedersachsen zur Digitalisierung zu den 36 Landräten, dem Regionspräsidenten und den 37 weiteren Delegierten der Kreistage/Regionsversammlung.

Der öffentliche Teil der 78. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages beginnt am Freitag, 9. März 2018, um 10 Uhr im Weserbergland-Zentrum in Hameln. Nach einleitenden Worten des gastgebenden Hamelner Landrats Tjark Bartels spricht Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta ein Grußwort. Als Hauptredner ist der Niedersächsische Ministerpräsident Stephan Weil zu Gast, dessen Ausführungen vor dem Hintergrund der zurzeit laufenden Gespräche zur Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindergartenfinanzierung mit besonderer Spannung erwartet werden. Neben dem Ministerpräsidenten haben u. a. drei Ministerinnen und Minister sowie sieben Staatssekretärinnen und Staatssekretäre ihre Teilnahme zugesagt. Insgesamt nehmen gut 200 Vertreter des öffentlichen Lebens an der Veranstaltung teil.

Der Präsident des NLT, Landrat Bernhard Reuter, Landkreis Göttingen, wird in einer verbandspolitischen Ansprache auf aktuelle landespolitische Themen aus Sicht der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover eingehen.

Über Ihr Interesse würden wir uns sehr freuen.

Hinweise für die Redaktionen:

Die öffentliche Landkreisversammlung ist presseöffentlich. Aus organisatorischen Gründen bitten wir um einen kurzen Teilnahmehinweis für den 9. März per E-Mail an markgraf@nlt.de (Telefon 0511-8795311, mobil 0172-35 96 871).

Ebenfalls am Freitag (9. März) steht NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter ab 12.30 Uhr für Interviewwünsche zur Verfügung. Auch hierfür bitten wir aus organisatorischen Gründen um eine vorherige Anmeldung (s. o.).

Am Donnerstag (8. März) besteht im internen, nicht öffentlichen Teil der Landkreisversammlung um ca. 15.45 Uhr die Gelegenheit zum Fototermin mit Minister Dr. Althusmann und dem Geschäftsführenden Präsidium des NLT. Bitte melden Sie sich auch dafür kurz an unter markgraf@nlt.de.

„Wir begrüßen, dass Umwelt- und Landwirtschaftsministerium heute gemeinsam den Leitfaden mit Hinweisen zur Sicherung von Natura 2000 im Wald an die niedersächsischen Naturschutzbehörden übermittelt haben. Gemeinsam mit dem klaren Signal von Umweltminister Olaf Lies von Ende Januar, dass der Walderlass nicht verändert wird, sind damit die Irritationen durch den Koalitionsvertrag ausgeräumt“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer, heute in Hannover.

Der NLT habe seit Bekanntwerden der Koalitionsvereinbarung darauf hingewiesen, dass angesichts der zeitlichen Rahmenbedingungen weitere Verzögerungen bei den landesweiten Vorgaben zur Umsetzung der Natura 2000-Gebiete nicht hinnehmbar seien, wenn am Ziel 2018 festgehalten werden soll. Angesichts der großen Zahl von aktuell durch die Kreistage zu beschließenden Verordnungen sei es von hoher Bedeutung, dass die Rahmenbedingungen für die Festsetzung von Natura-2000-Gebieten im Wald unverändert geblieben seien. Die Sicherungsverfahren vor Ort würden daher mit hoher Priorität weiter betrieben, erklärte Meyer.

Hintergrund: Zur Thematik ist ein Beitrag im aktuellen Heft NLT-Information 1/2018, S. 4 bis 7, erschienen. Die Zeitschrift ist unter www.nlt.de im Internet abrufbar.

„Die neuen Belastungen der Kommunen durch die Änderung des Schulgesetzes müssen ausgeglichen werden. Noch ist nicht einmal die Großbaustelle des Wegfalls der Elternbeiträge im Kindergarten abgeräumt. Weitere finanzielle Belastungen durch die vorgesehene Flexibilisierung der Einschulung sowie die beabsichtigte Verlagerung der Sprachförderung in den KiTa-Bereich können wir nicht akzeptieren“, erläuterte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer, heute zu Beginn der zweitägigen Anhörungen im Kultusausschuss des Landtages.

Oberbürgermeister Ulrich Mädge, Präsident des Niedersächsischen Städtetages ergänzte: „Pädagogisch und systematisch sind die Vorschläge der Fraktionen von SPD und CDU richtig und werden von der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände ausdrücklich unterstützt. Neben der Änderung des Schulgesetzes ist aber gleichzeitig eine entsprechende Anpassung des Kita-Gesetzes erforderlich.“

„Wenn der Gesetzgeber beabsichtigt, die wichtige Aufgabe der Sprachförderung in die Kindergärten zu verlagern, muss er auch einen finanziellen Ausgleich leisten und für die entsprechende Qualifizierung des Personals sorgen!“, so Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes.

Bis zur Klärung der Rahmenbedingungen und der Finanzierung werde die Flexibilisierung des Einschulungsalters und die Verlagerung der Sprachförderung in die Kindertagesstätten durch die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens abgelehnt.

Hintergrund: Die Fraktionen von SPD und CDU im Niedersächsischen Landtag haben am 16. Januar 2018 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes (LT-Drs. Nr. 18/168) vorgelegt. Der Einschulungsstichtag soll danach flexibilisiert werden. Die vorschulische Sprachförderung nach § 64 Abs. 3 NSchG soll anscheinend künftig von Erzieherinnen und Erziehern in den Kitas anstelle von Lehrern übernommen werden.

Im Zuge der Bemühungen um eine hoheitliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten hat das Land Niedersachsen gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT), den betroffenen Landkreisen, den forstlichen Fach- und Interessenverbänden und weiteren Partnern eine Prüfung des sogenannten „Walderlasses“ vorgenommen. Der Walderlass ist Grundlage für die Unterschutzstellung der zahlreichen Waldflächen in Niedersachsen, ca. 1,2 Millionen Hektar Wald gibt es in Niedersachsen, davon liegen rund 127.000 Hektar in Natura 2000-Gebieten, die derzeit durch Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten hoheitlich gesichert werden müssen.

In einer Konferenz des Niedersächsischen Landkreistages mit ehrenamtlichen Vertretern der Kreistage und der Regionsversammlung erklärte der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies heute, dass der Walderlass nicht geändert werde. In einem ergänzenden Leitfaden solle darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich eine 1 : 1-Umsetzung des EU-Rechts angestrebt werde. Außerdem kündigte er eine Initiative zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes an mit dem Ziel, den sog. Erschwernisausgleich auch in Landschaftsschutzgebieten im Wald gewähren zu können.

Umweltminister Olaf Lies: „Die Ausweisung von Schutzgebieten hat für uns in dieser Phase höchste Priorität. Wir alle wollen gemeinsam ein EU-Vertragsverletzungsverfahren verhindern. Die Zeit drängt, und es ist gut, dass der Landkreistag eng mit uns zusammenarbeitet. Wir geben den unteren Naturschutzbehörden – und natürlich auch den Waldeigentümern, Forstleuten und Verbänden einen Leitfaden an die Hand, der detailliert erläutert, was bei der Unterschutzstellung zu beachten ist. Mit der 1 : 1-Umsetzung der europäischen Vorgaben, dem aktualisierten Leitfaden und dem Erschwernisausgleich für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragen wir den geäußerten Bedenken der Partner Rechnung. Damit gibt es eine Planungssicherheit für die Landkreise. Wir werden den Dialog mit allen Partnern intensiv fortsetzen.“

NLT-Präsident Bernhard Reuter: „Wir begrüßen, dass es unter Federführung von Umweltminister Lies gelungen ist, zeitnah eine Klärung der im Koalitionsvertrag aufgeworfenen Fragen herbeizuführen. Der Koalitionsvertrag ist damit unverzüglich abgearbeitet worden. Nur dies bietet die Chance, den ambitionierten Zeitplan überhaupt einzuhalten.“

NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer: „Nachdem bereits 153 FFH-Gebiete durch Rechtsverordnung förmlich gesichert sind und nur noch 11 Monate verbleiben, um die restlichen 232 Gebiete zu sichern, ist es um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zu spät, das Steuer noch herumzureißen. Wer das fordert, trägt die Verantwortung für das unkalkulierbare Risiko massiver Strafzahlungen für das Land Niedersachsen im bereits laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren.“

Hintergrund: In 2014 haben das Niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Natura 2000-Gebietskulisse in Niedersachsen unterzeichnet. Anlass ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der nicht rechtzeitigt erfolgten hoheitlichen Unterschutzstellung der bereits vor vielen Jahren, zumeist schon Ende der 90er Jahre, gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete. Die Aufgabe der Sicherung ist auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen im Jahr 2008 übergegangen. Ab Ende 2013 hat das Land offiziell verlautbart, dass die Gebiete hoheitlich zu sichern sind.

Die Zielvereinbarung sieht vor, die FFH-Gebiete in Niedersachsen bis zum Ende des Jahres 2018 als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete durch Verordnungen der Kreistage und der Regionsversammlung förmlich zu sichern. Von den insgesamt 385 betroffenen Gebieten sind derzeit 232 noch nicht abschließend gesichert, so dass die Thematik gerade in vielen Kreistagen hochaktuell ist und die Naturschutzver

Für deutlich mehr Studienplätze im Fachbereich Humanmedizin hat sich der Niedersächsische Landkreistag (NLT) heute nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des Verbandes ausgesprochen.

„Viele Landkreise und Gemeinden engagieren sich, um Ärzte für den ländlichen Raum zu gewinnen. So gewähren zahlreiche Landkreise Medizinstudenten Stipendien. Am Ende aber ist entscheidend, dass genügend ausgebildete Mediziner zur Verfügung stehen. Nur auf diese Weise wird es gelingen, das Versprechen des Koalitionsvertrages einer besseren ärztlichen Versorgung auf dem Land einzuhalten. Notwendig ist zudem, im Medizinstudium stärker ein Augenmerk auf den öffentlichen Gesundheitsdienst zu richten. Die Gewinnung von qualifiziertem ärztlichem Personal in den Gesundheitsämtern der Landkreise und der Region Hannover ist in vielen Fällen sehr problematisch“, stellt der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer, fest.

Der NLT-Gesundheitsausschuss forderte auch, die Kassenärztliche Vereinigung müsse ihren Notdienst entsprechend ihrer gesetzlichen Verpflichtung gerade im ländlichen Raum patientengerechter organisieren. „Nur so lässt sich eine Überlastung des Rettungsdienstes vermeiden. Die Landkreise als Träger des Rettungsdienstes sollten auf Verlangen die Koordination des hausärztlichen Notdienstes durch die kommunalen Rettungsleitstellen übernehmen können“, erklärte der wiedergewählte Vorsitzende des NLT-Gesundheitsausschusses, Landrat Friedrich Kethorn, Grafschaft Bentheim.