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Mit dem Beschluss des Bundesrates vom vergangenen Freitag ist der Weg für das Teilhabechancengesetz von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil frei. Langzeitarbeitslose und Langzeitleistungsbezieher erhalten unter anderem durch mehrjährige Förderung und Lohnkostenzuschüsse langfristige Chancen zur Teilhabe am Arbeitsmarkt.

„Wir begrüßen die Umsetzung der neuen Instrumente zur Eingliederung von Langzeitarbeitslosen und zur Teilhabe am Arbeitsmarkt ausdrücklich“, so der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, der Göttinger Landrat Bernhard Reuter. Insbesondere die Schaffung eines sozialen Arbeitsmarktes, die langfristige individuelle Begleitung und der so genannte Passiv-Aktiv-Tausch seien langjährige Forderungen der Kommunen“, erläutert Reuter.

Aus diesem Anlass berichten die 16 kommunalen Jobcenter der niedersächsischen Landkreise, die allein für die Langzeitarbeitslosen und Langzeitleistungsbezieher zuständig sind, über ihre seit Jahren außerordentlich erfolgreiche Arbeit gegen Langzeitleistungsbezug bei Erwerbslosigkeit. „Nahezu alle kommunalen Jobcenter belegen bei den gesetzlichen Kennzahlen seit Jahren vorderste Plätze beim Abbau des Langzeitleistungsbezugs“, so der Sprecher, Landrat Peter Bohlmann aus Verden (vgl. Grafik 16 zkT 2010 bis 2017), während der Durchschnitt in Niedersachsen und bundesweit deutlich dahinter zurückbliebe.

„Die kommunale Strategie besteht seit Beginn der Arbeitsmarktreform im Jahr 2005 darin, Menschen intensiv zu betreuen, nachhaltig zu integrieren und dabei immer auf eine gute Kooperation mit den anderen, meist kommunalen Aufgaben wie der Jugendhilfe, der Sozial- und Schulträgerschaft und der Wirtschaftsförderung zu setzen“, so Bohlmann weiter. Häufig befänden sich diese Leistungen bei den Landkreisen unter einem Dach, weshalb dort detaillierte Kenntnisse der regionalen Strukturen und der örtlichen Unternehmen vorlägen.

„Mit den nun gesetzlich verankerten Instrumenten erhalten die Landkreise und die Region Hannover, die Langzeitarbeitslose in einer gemeinsamen Einrichtung mit der Bundesagentur für Arbeit betreuen, die Möglichkeit, über die Trägerversammlung die Strategie der Bundesagentur für Arbeit zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit unter guten Rahmenbedingungen zu unterstützen und das kommunale Know-how einzubringen. Durch die neue Ausrichtung bekommen die kommunalen Träger in den gemeinsamen Einrichtungen das ihren breiten Kompetenzen entsprechende Gewicht zum Vorteil der betroffenen Menschen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Prof. Dr. Hubert Meyer.

Zum Hintergrund:

Kommunale Jobcenter nehmen sämtliche Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II eigenständig wahr. Sie sind an Stelle der Bundesagentur für Arbeit auch für die Leistungen der Arbeitsförderung zuständig und bündeln somit alle Leistungen unter einem Dach. In Niedersachsen sind 16 Landkreise als kommunale Jobcenter zugelassen. Mehr als ein Drittel der Jobcenter des Landes. 

„Wir begrüßen, dass der Niedersächsische Landtag die nicht sachgerechte Einführung der Direktwahl für die Mitglieder der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Großraum Braunschweig heute wieder abgeschafft hat, bevor die Regelung jemals praktisch geworden ist“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsi-schen Landkreistages, Prof. Dr. Hubert Meyer heute in Hannover. „Wir hatten bereits im Gesetzgebungsverfahren 2016 deutlich gemacht, dass eine weitere direkt gewählte Ebene oberhalb der Landkreisebene verfassungsrechtlich bedenklich und unnötig ist. Wir be-grüßen daher, dass die Verabredung aus dem Koalitionsvertrag schnell umgesetzt wurde – das ist ein guter Tag für klare kommunale Strukturen in Niedersachsen“, erklärte Meyer.

Hintergrund: Durch ein Anfang März 2017 verkündetes Gesetz wurde die Direktwahl der Verbandsversammlung des Regionalverbandes zum 1. November 2021 eingeführt. Der NLT hatte zu dem Gesetzesvorhaben seinerzeit zahlreiche kritische Anmerkungen vorgebracht, die Stellungnahme vom 19. Mai 2016 ist unter www.nlt.de → Verbandspositionen → Verwaltungsreform abrufbar. Mit dem heutigen Gesetzesbeschluss wird die bisher geltende Regelung wieder hergestellt, wonach die Kreistage und Räte der Mitglieder des Regionalverbandes die Mitglieder der Verbandsversammlung wählen.

„Die Herausforderungen für unsere Gesellschaft gerade im Bereich der Flüchtlingsintegration haben sich seit 2015 verändert, sie sind aber nicht weniger, sondern anders geworden“, erklärten Landesbischof Meister, Vorsitzender des Rates der Konföderation der evangelischen Kirchen in Niedersachsen, und der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Bernhard Reuter (Landkreis Göttingen), heute im Anschluss an ein gemeinsames Gespräch in Hannover.

Im Rahmen ihres regelmäßigen Austausches erörtern der Rat der Konföderation als oberstes Gremium der evangelischen Kirchen in Niedersachsen und der Landkreistag aktuelle Herausforderungen für Kirchen und Landkreise. Dabei standen insbesondere die aktuellen Fragen der Ausländer- und Flüchtlingspolitik, des Arbeitsmarktzugangs und Fragen einer wirkungsvollen Förderung der Integration im Vordergrund: „Wir haben in den letzten Monaten gemeinsam intensiv dafür geworben, dass das Land Niedersachsen seine Landessprachkurse für Geflüchtete sowie die wichtige Förderung der kommunalen Sprachförderkoordinatoren fortsetzt. Jeder Euro, den wir in zusätzliche Sprachförderung investieren, ist eine gute Investition in die Zukunft unserer Gesellschaft“, erklärten Bischof Meister und Präsident Reuter.

Weiter tauschten sich der Rat der Konföderation und das Präsidium des NLT über die Herausforderungen für ehrenamtliche Strukturen gerade im ländlichen Raum aus. „Themen wie die Datenschutz-Grundverordnung oder die vielen Rechtsfragen hinsichtlich der Umsatzsteuerpflicht für öffentliche Körperschaften belasten das Ehrenamt vor Ort in den Kommunen und Kirchengemeinden stark und führen zu Verunsicherung und Frustration. Wir fordern, dass hier schnell und wirksam gerade für ehrenamtliche Vereine und das Engagement im ländlichen Raum Erleichterungen geschaffen werden.“

Auch kritische Themen wurden in dem Gespräch nicht ausgespart: Angesichts der Neubenennung der Härtefallkommission und mit Blick auf die zahlreichen nicht vollzogenen Dublin-Rücküberstellungen und scheiternden Abschiebungen tauschten sich die Mitglieder des Rates und die Präsidiumsmitglieder auch über aktuelle ausländerrechtliche Fragen aus.

Ab sofort ist die neueste Ausgabe unserer NLT-Information vom Dezember 2018 verfügbar. Das Heft kann unter Verbandszeitschrift eingesehen bzw. heruntergeladen werden.

Der Gesamtverband Verkehrsbetriebe Niedersachsen (GVN) ist mit einer Beschwerde gegen die 2017 beschlossene Änderung des Niedersächsischen Nahverkehrsgesetzes gescheitert. Der Landtag hatte seinerzeit beschlossen, die Ausgleichsleistungen für Ausbildungsverkehre zu kommunalisieren und den Landkreisen als Aufgabenträgern zuzuweisen. Die EU-Kommission hat nunmehr klargestellt, hierbei handele es sich um keine Beihilfe im Sinne des Wettbewerbsrechts, sondern um einen Finanztransfer zwischen verschiedenen Ebenen der staatlichen Verwaltung.

„Diese eindeutige Aussage begrüßen wir sehr. Sie bestätigt im vollen Umfang unsere hierzu im Gesetzgebungsverfahren vertretene Rechtsauffassung. Die Kommunalisierung der Mittel war ein erster wichtiger Schritt zu mehr Transparenz. Nach der Entscheidung der EU-Kommission besteht die notwendige Rechtssicherheit für die Anpassung und Fortschreibung der Nahverkehrspläne“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Prof. Dr. Hubert Meyer.

Er begrüßte zudem die klaren Signale von Wirtschaftsminister Dr. Bernd Althusmann in einem Gespräch mit dem Geschäftsführenden Präsidium des NLT in dieser Woche, die im Nahverkehrsgesetz vorgesehene Evaluierung der Neuregelung nicht übers Knie zu brechen. „Es ist sachgerecht, die Überprüfung frühestens zum im Gesetz vorgesehenen Termin 31. Dezember 2021 vorzunehmen. Angesichts des notwendigen Vorlaufs werden qualitative Verbesserungen des Nahverkehrs oftmals erst ab 2020 wirksam werden. Wir wollen nicht die Gegenwart abbilden, sondern Impulse für die Zukunft setzen“, fasste Meyer zusammen.

Im Nachgang zum Moorbrand im Landkreis Emsland in den zurückliegenden Wochen haben heute in Hannover das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Niedersachsen (DRK), und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) in der Landespressekonferenz Niedersachsen über die aktuellen Herausforderungen für den Katastrophenschutz in Niedersachsen informiert.

„Bereits die Hochwasserlagen in den vergangenen Jahren und das Hochwassergeschehen im Harzvorland im Jahr 2017, das Flüchtlingsgeschehen 2015/2016, aber insbesondere auch das aktuelle Moorbrandereignis im Landkreis Emsland haben gezeigt, wie schnell wir in unserem Flächenland Niedersachsen in Krisen- und Katastrophensituationen geraten können. Wir sind dank des großartigen Engagements unserer vielen haupt- und ehrenamtlichen Akteure gut auf Großschadenslagen vorbereitet. Wir müssen jedoch aus den Geschehnissen lernen und uns im Katastrophenschutz angesichts vieler bekannter und neuer Gefahren zukunftsfest aufstellen. Auch im Vergleich mit anderen Ländern gibt es noch viel zu tun“, betonten DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach und NLT-Geschäftsführer Dr. Joachim Schwind, die beide stellvertretende Vorsitzende des Landesbeirats Katastrophenschutz sind.

Beide erläuterten, in den letzten Jahren sei in Niedersachsen im Nachgang zum Flüchtlingsgeschehen 2015/2016 schon Beachtliches geschehen. So sei 2017 das Katastrophenschutzgesetz des Landes novelliert worden. Auch wurde den Hilfsorganisationen je ein sog. Betreuungsplatz 500 zur schnellen Versorgung von je 500 Personen überlassen – der des DRK-Landesverbandes Niedersachsen kam bereits zum Einsatz. Das Innenministerium werde zum 1. Januar 2019 die zentrale Leitung bei radioaktiven Gefahrenlagen übernehmen, wofür zusätzliche Ressourcen geschaffen werden müssen. Weitere Schritte, um den Katastrophenschutz in Niedersachsen noch besser aufzustellen, müssten aber für eine ausreichende, moderne und dem Stand der Technik entsprechende Vorhaltung für die Gefahrenabwehr folgen. Als aktuelle Herausforderungen zählten die Geschäftsführer beispielsweise auf:

Themenbereich Fahrzeugförderung Land

 

Als ein wichtiges Beispiel benannten beide das Thema Fahrzeugförderung des Landes im Katastrophenschutz: „Bedauerlicherweise enthält der Haushaltsplanentwurf der Landesregierung diesbezüglich für das Jahr 2019 nur die Summe von knapp 2,1 Millionen Euro (1,687 Millionen Euro für die fünf Hilfsorganisationen ASB, DLRG, DRK, JUH und MHD zusammen sowie 402.000 Euro für die Feuerwehren), was gegenüber dem Haushalt der letzten beiden Jahre sogar ein wesentlicher Rückschritt ist, nämlich um 1,4 Millionen Euro. Der Landesbeirat Katastrophenschutz hat den Bedarf für die laufende Erhaltung der Einsatzfähigkeit auf mindestens sechs Millionen Euro jährlich beziffert, ohne dass damit besondere Bedarfe abgedeckt wären. Der Bereich ist seit Jahrzehnten chronisch unterfinanziert. Auch eine einmalige Lösung über die sogenannte politische Liste der Regierungsfraktionen, die in den letzten Jahren oftmals gefunden wurde, löst das strukturelle Problem nicht. Wir fordern daher, im Landeshaushalt mindestens sechs Millionen Euro jährlich für die Fahrzeugförderung im Katastrophenschutz dauerhaft festzuschreiben. Wenn man zudem einmalig eine zentrale landesweite Fahrzeugbeschaffung mit einem größeren Millionenbetrag durchführen würde, könnte man das Ausstattungsniveau in Niedersachsen mit seinen zum Teil schwierigen territorialen Gegebenheiten in der Fläche auf einen Schlag signifikant verbessern und die Ausstattung schnell vereinheitlichen.“

 

Themenbereich Fahrzeugförderung Bund

 

Selbach und Schwind wiesen darauf hin, dass auch die Bereitstellung von Einsatzfahrzeugen im Zivilschutz des Bundes (sogenannter erweiterter Katastrophenschutz) seit Jahren hinter den eigenen Zusagen des Bundes zurückbleibe und für Land, Kommunen und Hilfsorganisationen vor Ort oftmals unplanbar sei. Mittlerweile seien eklatante Ausstattungslücken entstanden, die kaum noch zeitnah auszugleichen sein werden. „Es ist misslich, dass niemand den Hilfsorganisationen und Katastrophenschutzbehörden vor Ort sagen kann, wann ein neues Zivilschutzfahrzeug ausgeliefert wird, wenn das bisherige wegen Altersschwäche außer Dienst gehen muss. Hier muss der Bund seine Zusagen einhalten, die Fahrzeugförderung erhöhen und sich in Abstimmung mit dem Land verlässlicher engagieren.“

 

Themenbereich Landesmittel Katastrophenschutz

 

Seit Jahren gewährt das Land den fünf im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen insgesamt einen Zuschuss in Höhe von insgesamt 436.000 Euro. Diese Zuwendung dient vor allem der Beschaffung, Instandsetzung und Instandhaltung von Fachdienstausstattung (z. B. für den Betreuungs- und Sanitätsdienst) und persönlicher Ausstattung (persönliche Schutzausrüstung) von ehrenamtlichen Helferinnen und Helfern der Katastrophenschutzeinheiten. Außerdem sollen damit Ausbildungsmaßnahmen, Übungen und zentrale Lehrgänge mit Helfern und Führungskräften gefördert werden. Auch dieser Mittelansatz ist viel zu gering, um die Mitwirkung im Katastrophenschutz des Landes Niedersachsen flächendeckend wirksam fördern zu können und muss auf mindestens zwei Millionen Euro in jedem Kalenderjahr erhöht werden. Die Hilfsorganisationen können auch hier nicht die Hauptlast der Finanzierung des in der Zuständigkeit und Verantwortung des Landes Niedersachsen gelegenen Katastrophenschutzes tragen.

 

Themenbereich Einführung Voralarm im Katastrophenschutzgesetz

Als weiteren wichtigen Punkt mahnten Selbach und Schwind an, einen sogenannten Katastrophenvoralarm in das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz aufzunehmen. Sowohl die Ereignisse beim Hochwasser im Harzvorland als auch der Moorbrand-Einsatz auf dem Gelände der Wehrtechnischen Dienststelle 91 der Bundeswehr hätten gezeigt, dass es Lagen gibt, wo schnelles und konzentriertes Handeln der Katastrophenschutzbehörde notwendig sei, um Katastrophen zu verhindern. Die förmliche Feststellung des Katastrophenfalls als schwerwiegendste Maßnahme sei aber nicht in allen Fällen zwingend erforderlich, wenn man einen Voralarm gesetzlich regeln würde: „Wenn eine Landrätin oder ein Landrat feststellen, dass wegen eines Starkregens überörtliche Hilfe notwendig ist, dann muss diese schnell und effizient herangeführt werden. Ein echter Katastrophenfall ist – auch wegen der damit verbundenen Signalwirkung – damit noch nicht zwingend verbunden.“ Gleiches gelte auch für den Moorbrand im Emsland vor wenigen Wochen: Auch hier hätte möglicherweise ein Katastrophenvoralarm genügt, wenn er gesetzlich geregelt wäre, um die Vorbereitungen für die Evakuierung einzelner Ortsteile zu koordinieren. DRK und NLT regen daher an, das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz in diesem Punkt zu überarbeiten und einen zusätzlichen Katastrophenvoralarm als sogenannten „gelben Alarm“ einzuführen. In diesem Zusammenhang müssten auch die Freistellungsregelungen für die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Katastrophenschutz entsprechend angepasst werden.

 

Thema überörtliche Hilfe

 

„In Niedersachsen haben wir engagierte Kreisfeuerwehrbereitschaften und Einheiten der Hilfsorganisationen, die sofort bereitstehen, Nachbarschaftshilfe und überörtliche Hilfe zu leisten, wenn sie angefordert werden. Die Ereignisse der letzten Jahre haben gezeigt, dass wir uns schon wegen des Klimawandels und der Zunahme lokaler Unwetter mit starken Niederschlägen darauf einstellen müssen, öfter auszurücken und außerhalb des eigenen Gebiets zu helfen. Die bestehenden Koordinierungsmechanismen müssen wir auf diese häufigeren Anforderungen vorbereiten. Gemeinsam mit dem Innenministerium und den Ämtern für Brand- und Katastrophenschutz müssen wir in einem Planspiel mit Praktikern erproben, wie wir noch schneller und modularer auf angeforderte Hilfe reagieren können“, erklärten Selbach und Schwind.

 

Fazit

 

Als Fazit erklärten beide: „Wenn es ernst wird, können wir uns in Niedersachsen auf das ehrenamtliche Engagement vieler Tausend Helferinnen und Helfer in den Hilfsorganisationen, Freiwilligen und Berufsfeuerwehren, beim THW und auf unsere Katastrophenschutzbehörden verlassen. Unsere Krisenstrukturen haben bei den jüngsten Ereignissen gut funktioniert. Es sind auch schon eine Reihe von richtigen Weichenstellungen wie der Aufbau zentraler Einheiten, eines Zentrallagers oder von Vorgaben für die einheitliche Ausstattung von Einheiten erfolgt. Trotzdem müssen wir noch bei vielen Themen zu Optimierungen kommen und fordern das Land auf, sich auch finanziell deutlich stärker als in der Vergangenheit zu engagieren – damit wir beim Katastrophenschutz in Niedersachsen noch besser auf jegliche Katastrophenlage vorbereitet sind. Oder wie der Katastrophenschützer sagen würde, damit wir ‚noch besser schnell vor jede Lage kommen‘.“

Hinweise:

Das Deutsche Rote Kreuz wirkt flächendeckend in ganz Niedersachsen mit seinen DRK-Kreisverbänden im Katastrophenschutz. Eine Übersicht zu den Aufgaben und Fähigkeiten des Deutschen Roten Kreuzes findet sich beispielsweise in den jeweiligen Internetauftritten der DRK-Kreisverbände respektive des DRK-Landesverbandes Niedersachsen unter drklvnds.de.

 

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist als der kommunale Spitzenverband aller 36 Niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover die Interessenvertretung seiner Mitglieder insbesondere gegenüber Landtag und Landesregierung. Die Landkreise in Niedersachsen und die Region Hannover sind nach dem Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetz (NKatSG) Untere Katastrophenschutzbehörden.

Der Niedersächsische Landkreistag hat im Rahmen seiner 77. Landkreisversammlung bereits 2017 einstimmig ein Positionspapier mit dem Titel „Für einen starken Bevölkerungs- und Katastrophenschutz in Niedersachsen“ verabschiedet. Es ist unter www.nlt.de – Verbandspositionen – Katastrophenschutz abrufbar.

Restmittel des Sondervermögens auskehren

Die niedersächsischen Landkreise verlangen dauerhaft erhöhte Investitionen in Krankenhäuser. Im Anschluss an eine Sitzung des Gesundheitsausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) erklärte Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer: „Wenn es nicht den nächsten Investitionsstau geben soll, muss das jährliche Investitionsprogramm von derzeit 120 Millionen Euro ab 2019 deutlich aufgestockt werden. Nur so können die vorliegenden Anträge zeitnah bewilligt werden.“ Der Gesundheitsausschuss plädierte für die Anhebung der Mittel, obwohl die Landkreise und kreisfreien Städte selber 40 Prozent des Volumens des Landesprogramms aufbringen müssen.

Vehement fordert der NLT, die noch nicht verausgabten Investitionsmittel aus dem 2016 geschaffenen Sondervermögen des Landes in Höhe von knapp 100 Millionen Euro ebenfalls zeitnah zur Verfügung zu stellen. „Auch dieses Programm ist kommunal mitfinanziert. Einseitige Entscheidungen des Landes würden die politische Verständigung aus dem Jahr 2016 aufkündigen und zu Rückforderungsansprüchen der Landkreise und kreisfreien Städte führen. Auch die Gemeinschaft der niedersächsischen Krankenhäuser hat durch eine Absenkung der pauschalen Fördermittel einen solidarischen Beitrag zur Finanzierung des Sondervermögens geleistet. Die Restmittel dürfen nur für das verwendet werden, wofür sie gedacht waren: die Finanzierung der niedersächsischen Krankenhäuser. Das kann und muss in der Septembersitzung des Krankenhausplanungsausschusses umgesetzt werden“, erklärte Meyer.

Der neue Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat deutlich gemacht, dass die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit für ihn eines der Kernthemen der Legislaturperiode ist.

Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hat in seiner letzten Sitzung diese Themen beraten und einige grundlegende Forderungen an den Bundesminister erhoben.

„Diese Forderungen haben wir in engem Schulterschluss gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag Minister Heil bereits persönlich vorgetragen“, sagte dazu NLT-Präsident Landrat Bernhard Reuter. „Dazu gehören:  eine ausreichende Mittelausstattung der Jobcenter,eine modellhafte Erprobung des sog. Aktiv-Passiv-Tausches, eine Erprobung des sozialen Arbeitsmarktes unddie Verantwortung der Jobcenter für die Zuweisung in Integrations- und Sprachkurse.“

„Es muss außerdem sichergestellt werden, dass die zusätzlichen Mittel von rund 4 Milliarden Euro auch Geflüchteten zugutekommen“, ergänzt NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer. Es sei widersinnig, wenn Geflüchtete erst dann partizipierten, wenn Sie sechs Jahre Leistungen bezogen hätten. Für einen flexiblen Mitteleinsatz müsse Sorge getragen werden, markierte es Prof. Meyer deutlich.

Darüber hinaus haben sich die 16 niedersächsischen kommunalen Jobcenter neu aufgestellt und ihre Strategien in einem eigenen Zukunftsbild gebündelt, in dem die künftige Ausrichtung der Beratungsansätze, die Bündelung der Kompetenzen, die Vernetzung und die Mitarbeiterentwicklung beschrieben werden.

Das Zukunftsbild und Hintergrundinformationen zu den 16 niedersächsischen kommunalen Jobcenter können auf der Homepage des Niedersächsischen Landkreistages in der Rubrik „Verbandspositionen/Soziales“ abgerufen werden.

„Die groß angelegte Reform der Eingliederungshilfe, das heißt die Unterstützung der Menschen mit einem Handicap, darf in Niedersachsen nicht zum Verschiebebahnhof für kommunale Lasten in den Kreishaushalten werden. Wir lehnen jede Neuregelung der Zuständigkeiten konsequent ab, die Löcher in zweistelliger Millionenhöhe in einzelne Kreishaushalte reißt. Das Land Niedersachsen steht in der Pflicht, endlich einen Vorschlag vorzulegen, der den verfassungsrechtlichen Vorgaben genügt,“ erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, der Göttinger Landrat Bernhard Reuter, nach der diesjährigen Konferenz der Landrätinnen und Landräte des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Einbeck. An dem Treffen haben die Verwaltungschefs aller Niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover teilgenommen.

Die Reform der Eingliederungshilfe bildete den Schwerpunkt der politischen Diskussionen sowohl mit der SPD-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Johanne Modder, der stellvertretenden CDU-Fraktionsvorsitzenden im Landtag, Mareike Wulf sowie mit Finanzminister Reinhold Hilbers. Hintergrund der Diskussion ist, dass das 2017 in Berlin verabschiedete Bundesteilhabegesetz das Land Niedersachsen zwingt, die Zuständigkeit für die Betreuung von Menschen mit Behinderungen neu zu regeln.

„Der in der Landesregierung offenbar verabredete Vorschlag, die Zuständigkeit für unter 18-jährige Personen den Landkreisen und kreisfreien Städten, für über 18-jährige Menschen dem Land Niedersachsen zuzuweisen, mag fachlich vernünftig sein. Politisch ist er erst akzeptabel, wenn das Land Niedersachsen auch für die dadurch verursachten finanziellen Verwerfungen bei unseren Landkreisen eintritt,“ fasste Reuter die Stimmung der Landrätinnen und Landräte zusammen. Er wies darauf hin, dass im Haushalt der Sozialministerin hinreichend Geld zum Ausgleich der Verwerfungen ebenfalls für eine Übergangsphase vorhanden gewesen wäre, der Finanzminister die benötigte Summe aber der allgemeinen Rücklage zugeführt habe. Dies sei für den NLT nicht akzeptabel.

Grundwasser muss konsequent geschützt werden

In großer Sorge befinden sich die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover in ihrer Funktion als untere Wasserbehörde über den Zustand des Grundwassers in einzelnen Landesteilen. In einem Gespräch mit Staatssekretär Rainer Beckedorf aus dem Niedersächsischen Landwirtschaftsministerium, dem Präsidenten der Landwirtschaftskammer Gerhard Schwetje und dem Vizepräsidenten des Niedersächsischen Landvolks Ulrich Löhr verlangten die Landrätinnen und Landräte, dass in Niedersachsen schnell die notwendigen Maßnahmen nach dem neuen Düngerecht zur Verbesserung der Grundwasserqualität ergriffen werden. Dazu erklärte NLT-Präsident Reuter: „Der dringende ergänzende landesrechtliche Handlungsbedarf zum Schutz unseres Trinkwassers vor allem in den sogenannten ‚roten Gebieten‘ liegt auf der Hand. Der NLT fordert, dass das Land schnell und als Paket Entwürfe für die nach dem Bundesrecht möglichen drei Rechtsverordnungen vorlegt“.

Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest

Im Hinblick auf die drohende Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest forderten die Verwaltungschefs der Landkreise die vorbeugenden Maßnahmen zu intensivieren. „In Nordrhein-Westfalen hat das Land unbürokratisch die Kosten für die Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen übernommen. Diesem Beispiel sollte Niedersachsen umgehend folgen. Auch die Ausstattung der Landesstraßen mit sicheren Abfallbehältern und weiterer praktischer Vorsorgemaßnahmen müssen energisch vorangetrieben werden,“ fasste NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Erwartungen zusammen.

Austausch mit NDR-Intendant Lutz Marmor

Zu Beginn ihrer Tagung hatten sich die Landrätinnen und Landräte mit dem Intendanten des Norddeutschen Rundfunks, Lutz Marmor, ausgetauscht. Marmor verdeutlichte, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wertvoll und in fachlicher Unabhängigkeit einen öffentlichen Auftrag wahrnehmen. Die Verwaltungschefs der Landkreise waren sich mit dem Intendanten einig, dass den öffentlich-rechtlichen Sendern auch für die Zukunft eine bedeutsame Rolle für eine offene politische Meinungsbildung zukomme. „Ein Blick über die deutschen Grenzen hinaus zeigt, dass die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten unverzichtbar sind. Dies enthebt nicht von der Notwendigkeit, bestehende Einsparpotenziale zu heben. Es wäre aber verfassungsrechtlich problematisch, wenn die finanziellen oder ordnungsrechtlichen Korsettstangen das Programmangebot einschnüren“, erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

„Mit der vom Niedersächsischen Landtag beschlossenen Änderung des Niedersächsischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetzes erhalten die Kommunen Rechtssicherheit für die künftige Finanzierung kommunaler Verkehrsinfrastruktur“, so Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages. „Besonders hervorzuheben ist die Erhöhung der bisherigen Mittel von 123 Millionen Euro auf nunmehr 150 Millionen Euro jährlich. Dies kann dazu beitragen, den kommunalen Investitionsstau abzubauen“, so Meyer weiter.a

Präsident Dr. Marco Trips vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund betont: „Wir begrüßen insbesondere die gleichmäßige Aufteilung der Gelder zwischen Straßenbau und ÖPNV. Damit wird dem großen Bedürfnis nach gemeindlichem Straßenbau in der Fläche Rechnung getragen.“

Aus Sicht von Hauptgeschäftsführer Dr. Jan Arning, Niedersächsischer Städtetag, wird durch die Neuregelung ein Ausgleich zwischen den Interessen der Städte und der Fläche im Land Niedersachsen geschaffen: „Durch die Bereitschaft des Landes, zusätzliche Mittel für die Finanzierung bereitzustellen, ist es möglich, den kommunalen Straßenbau zu stärken, ohne dass dies zu Lasten der Förderung des öffentlichen Personennahverkehrs geht. Dies ist eine für das Land Niedersachsen richtige und gute Entscheidung.“