Schwerer Schlag für Kreisfinanzen im Kommunalwahljahr: strukturschwache Räume verlieren dramatisch
Mit Befremden reagiert der Niedersächsische Landkreistag auf den Beschluss der Landesregierung, den kommunalen Finanzausgleich bereits zum 1.1.2026 grundlegend zu ändern. „Es dürfte kaum den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechen, in Zeiten der größten kommunalen Finanzkrise seit Jahrzehnten die Mittel zu Lasten der strukturschwachen ländlichen Räume in Niedersachsen umzuverteilen, wenn die notwendige Prüfung, ob die Gesamtmasse ausreicht, von vornherein vom Gutachter des Landes nicht untersucht werden durfte. Das ist ein schwerer Schlag für die Kreisfinanzen im Kommunalwahljahr 2026“, stellte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Marco Prietz, in einer ersten Reaktion zur heutigen Kabinettsentscheidung fest.
Der Niedersächsische Landkreistag habe darüber hinaus im Rahmen eines eigenen Gutachtens von Prof. Dr. Feld, Freiburg, nachgewiesen, dass die Nichtberücksichtigung der Einnahmenseite der Kommunen durch das Land zu falschen Ergebnissen führe und das sog. Aufteilungsverhältnis der Schlüsselmassen gar nicht geändert werden müsse. „Wir haben dem Land angeboten, die Überprüfung durch Prof. Feld auch dem Innenministerium vorzustellen und mit dem Gutachter zu erörtern. Hierauf erfolgte keine Reaktion. Das ist nicht nur ungewöhnlich, sondern möglicherweise ermessensfehlerhaft. Außerdem kann kein Landkreis oder die Region Hannover derzeit seinen Haushalt solide planen, wenn das Gesetz schon in drei Monaten gelten soll“, so Hauptgeschäftsführer Dr. Schwind in einer ersten Bewertung.
„Die geplante Abmilderung durch höhere Bedarfszuweisungen hilft deswegen wenig, weil sie aus der Gesamtmasse des Finanzausgleichs kommt und damit an anderen Stellen wieder Geld fehlt. Wir fordern, dass das Land selbst mehr Geld in den Topf gibt und die Verwerfungen ausgleicht, wenn es denn an seinem Gesetzentwurf überhaupt festhalten will“, erläuterte NLT-Vizepräsident Landrat Ambrosy.
Hintergrund:
Mit dem kommunalen Finanzausgleich kommt das Land seiner verfassungsrechtlichen Pflicht zur prozentualen Beteiligung der Städte, Gemeinden und Landkreise an seinen eigenen Steuereinnahmen nach. Das Niedersächsische Innenministerium hat die Verteilung der Mittel innerhalb der Kommunen einer Überprüfung unterziehen lassen. Dabei wurde allein betrachtet, welche Ausgaben die Kommunen getätigt haben. Ausgeblendet wurde dabei, dass es massive Verschiebungen auf der Einnahmenseite insbesondere zu Gunsten steuerstarker Gemeinden gegeben hat.
Nähere Informationen sind der Pressemitteilung des NLT vom 29.8.2025 (Link) zu entnehmen. Unter diesem Link ist auch das Gutachten von Prof. Feld abrufbar.


