Reform der Notfallversorgung: NLT warnt den Bund vor Eingriff in den Rettungsdienst
Der Bund plant eine Reform der Notfallversorgung. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, lehnt einen Eingriff in den Rettungsdienst durch eine Normierung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im SGB V aber ab. Der Rettungsdienst ist Teil der Gefahrenabwehr und wird in den Ländern kommunal organisiert. Nun bekannt gewordene Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums sehen vor, per Bundesgesetz faktisch den Ländern Zuständigkeiten für den Rettungsdienst wegzunehmen und zentrale Vorgaben zu machen. „Wir appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, diesen dritten Anlauf des dritten Ministers für einen bundesrechtlichen Zugriff auf den Rettungsdienst sofort einzustampfen. Die Notfallreform muss ein Erfolg werden. Dafür braucht es aber keinen Bundes-Rettungsdienst. Das ist schlechte Medizin für den falschen Patienten“, sagt NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind.
Der Bund habe jahrelang die Schwierigkeiten der akuten ambulanten und stationären Notfallversorgung nicht lösen können. Der Rettungsdienst sei aber nicht Teil des Problems, sondern Ausputzer im System. „Bei lebensbedrohlichen Notfällen bekommen die Menschen unter der Rufnummer 112 schnell und zuverlässig Hilfe. Das muss so bleiben“, so Schwind. „Wir haben die sichere Befürchtung, dass beim Rettungsdienst faktisch auf Kosten der kommunalen Träger und der Hilfsorganisationen als Leistungserbringer gespart werden soll. Das Muster des Bundes ist immer gleich: Erst wird das Geld mit realitätsfernen Standards verknappt, dann erwartet, dass die Kommunen als Ausfallbürgen einspringen, damit die Bürger nicht im Regen stehen und die Dinge vor Ort trotzdem funktionieren. So sehen wir es bereits seit Jahren bei den Betriebskosten der Krankenhäuser mit vielen 100 Millionen Euro Defizit auf dem Rücken der Kommunen,“ führt Schwind aus.
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