NLT begrüßt Rechtssicherheit bei der Ausweisung von Natura 2000-Gebieten

Im Zuge der Bemühungen um eine hoheitliche Sicherung von Natura 2000-Gebieten hat das Land Niedersachsen gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag (NLT), den betroffenen Landkreisen, den forstlichen Fach- und Interessenverbänden und weiteren Partnern eine Prüfung des sogenannten „Walderlasses“ vorgenommen. Der Walderlass ist Grundlage für die Unterschutzstellung der zahlreichen Waldflächen in Niedersachsen, ca. 1,2 Millionen Hektar Wald gibt es in Niedersachsen, davon liegen rund 127.000 Hektar in Natura 2000-Gebieten, die derzeit durch Ausweisung von Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten hoheitlich gesichert werden müssen.

In einer Konferenz des Niedersächsischen Landkreistages mit ehrenamtlichen Vertretern der Kreistage und der Regionsversammlung erklärte der Niedersächsische Umweltminister Olaf Lies heute, dass der Walderlass nicht geändert werde. In einem ergänzenden Leitfaden solle darauf hingewiesen werden, dass grundsätzlich eine 1 : 1-Umsetzung des EU-Rechts angestrebt werde. Außerdem kündigte er eine Initiative zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes an mit dem Ziel, den sog. Erschwernisausgleich auch in Landschaftsschutzgebieten im Wald gewähren zu können.

Umweltminister Olaf Lies: „Die Ausweisung von Schutzgebieten hat für uns in dieser Phase höchste Priorität. Wir alle wollen gemeinsam ein EU-Vertragsverletzungsverfahren verhindern. Die Zeit drängt, und es ist gut, dass der Landkreistag eng mit uns zusammenarbeitet. Wir geben den unteren Naturschutzbehörden – und natürlich auch den Waldeigentümern, Forstleuten und Verbänden einen Leitfaden an die Hand, der detailliert erläutert, was bei der Unterschutzstellung zu beachten ist. Mit der 1 : 1-Umsetzung der europäischen Vorgaben, dem aktualisierten Leitfaden und dem Erschwernisausgleich für Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer tragen wir den geäußerten Bedenken der Partner Rechnung. Damit gibt es eine Planungssicherheit für die Landkreise. Wir werden den Dialog mit allen Partnern intensiv fortsetzen.“

NLT-Präsident Bernhard Reuter: „Wir begrüßen, dass es unter Federführung von Umweltminister Lies gelungen ist, zeitnah eine Klärung der im Koalitionsvertrag aufgeworfenen Fragen herbeizuführen. Der Koalitionsvertrag ist damit unverzüglich abgearbeitet worden. Nur dies bietet die Chance, den ambitionierten Zeitplan überhaupt einzuhalten.“

NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Hubert Meyer: „Nachdem bereits 153 FFH-Gebiete durch Rechtsverordnung förmlich gesichert sind und nur noch 11 Monate verbleiben, um die restlichen 232 Gebiete zu sichern, ist es um Jahre, wenn nicht Jahrzehnte zu spät, das Steuer noch herumzureißen. Wer das fordert, trägt die Verantwortung für das unkalkulierbare Risiko massiver Strafzahlungen für das Land Niedersachsen im bereits laufenden EU-Vertragsverletzungsverfahren.“

Hintergrund: In 2014 haben das Niedersächsische Umweltministerium und der Niedersächsische Landkreistag eine Zielvereinbarung zur Umsetzung der Natura 2000-Gebietskulisse in Niedersachsen unterzeichnet. Anlass ist ein laufendes Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland wegen der nicht rechtzeitigt erfolgten hoheitlichen Unterschutzstellung der bereits vor vielen Jahren, zumeist schon Ende der 90er Jahre, gemeldeten FFH- und Vogelschutzgebiete. Die Aufgabe der Sicherung ist auf die Landkreise und kreisfreien Städte im Zuge der Auflösung der Bezirksregierungen im Jahr 2008 übergegangen. Ab Ende 2013 hat das Land offiziell verlautbart, dass die Gebiete hoheitlich zu sichern sind.

Die Zielvereinbarung sieht vor, die FFH-Gebiete in Niedersachsen bis zum Ende des Jahres 2018 als Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete durch Verordnungen der Kreistage und der Regionsversammlung förmlich zu sichern. Von den insgesamt 385 betroffenen Gebieten sind derzeit 232 noch nicht abschließend gesichert, so dass die Thematik gerade in vielen Kreistagen hochaktuell ist und die Naturschutzver