NLT-Aktuell – Ausgabe 9

Niedersachsen packt an: Solidarität und Hilfe für geflüchtete Menschen aus der Ukraine

Am 10. März 2022 hat sich auf Einladung von Ministerpräsident Stephan Weil der politische Steuerungskreis des Bündnisses „Niedersachsen packt an“ getroffen, dem neben dem Ministerpräsidenten der in diesem Fall durch STS Dr. Berend Lindner vertretene stellv. Ministerpräsident und jeweils ein Vertreter der Unternehmerverbände, des DGB, die Regionaldirektion der Bundesagentur für Arbeit, der beiden großen christlichen Kirchen und der drei kommunalen Spitzenverbände angehören.

Die Bündnispartnerinnen und -partner von NIEDERSACHSEN PACKT AN verliehen in einer gemeinsamen Pressemitteilung ihrer Sorge Ausdruck und möchten zugleich Zuspruch und Ermutigung stiften, indem sie ihr Bündnis und den gemeinsamen Schulterschluss bekräftigten. Bei uns in Niedersachsen werde es Schutz und Zuflucht geben für diejenigen, die gezwungen sind, aus Angst um ihr eigenes Leben und das ihrer Familienangehörigen ihre Heimat zu verlassen. Schon jetzt erlebten wir eine überwältigende Hilfsbereitschaft und Solidaritätsbekundungen aller Orten aus der Zivilgesellschaft. Gemeinsam wollen sich alle Partnerinnen und Partner des Bündnisses NIEDERSACHSEN PACKT AN dafür einsetzen, dass Ukrainerinnen und Ukrainer Schutz und Unterkunft finden und neben Versorgung und materieller Hilfe soziale Unterstützung und Empathie erhalten. 

Die Bündnispartner bekräftigten, gemeinsam zur Entlastung der Situation in den Grenzgebieten beitragen zu wollen, wo derzeit viele Ukrainerinnen und Ukrainer nahe ihrer Heimat Schutz suchten. Die humanitären Hilfsangebote und Spendenaktionen der beiden großen christlichen Kirchen seien international aufgespannt und reichten mit ihren Strukturen bis in die örtliche Ebene. Die niedersächsischen Städte, Gemeinden, Landkreise und die Region Hannover sowie das Land zeigten ihre Solidarität – gerade auch zu Partnerstädten und Partnerregionen in der Ukraine – mit Hilfs- und Spendenaktionen für die betroffenen Menschen vor Ort. Auch die Hilfsbereitschaft der niedersächsischen Unternehmen, Gewerkschaften, Verbände und Vereine sei groß.

Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, erklärte im Anschluss an die Sitzung: „Die in den Krisen der vergangenen Jahre besonders beanspruchten Landkreise und die Region Hannover stellen sich auch dieser neuen Herausforderung. Die kreislichen Ausländerbehörden sind wegen der überwiegend dezentralen Einreise noch stärker gefordert als in der Flüchtlingskrise 2015/2016. Gleichwohl werden die Landkreise sich im engen Schulterschluss mit den Gemeinden insbesondere für die Unterbringung derjenigen Vertriebenen einsetzen, die keine familiären Anlaufpunkte haben.“ 

Ukraine-Konflikt: Vorübergehender Schutz nach § 24 AufenthG

Die Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung ist im Bundesanzeiger verkündet worden. Damit werden aus der Ukraine Vertriebene (Staatsangehörige der Ukraine sowie sonstige Drittstaatsangehörige) vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit und können den für die Zeit nach Außerkrafttreten der Verordnung erforderlichen Aufenthaltstitel nach der Einreise im Bundesgebiet einholen. Da der Rat der Europäischen Union am 4. März 2022 einen entsprechenden Durchführungsbeschluss gefasst hat, kann den Betroffenen nunmehr eine Aufenthaltserlaubnis nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) erteilt werden. Davon unberührt bleibt die Möglichkeit, einen Asylantrag zu stellen. Leistungsrechtlich fallen die Betroffenen in den Anwendungsbereich des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag u.a. Folgendes mit:

„Zur Überbrückung der aufenthaltsrechtlichen Situation bis zur Erteilung von Aufenthaltserlaubnissen nach § 24 AufenthG durch die Ausländerbehörden hat das Bundesministerium des Innern und für Heimat die Verordnung zur vorübergehenden Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels von anlässlich des Krieges in der Ukraine eingereisten Ausländern (Ukraine-Aufenthalts-Übergangsverordnung – UkraineAufenthÜV) erlassen, die am 8.3.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde und am 9.3.2022 in Kraft tritt (BAnz AT 08.03.2022 V1).

Nach § 2 der Verordnung vorübergehend vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels befreit sind danach

       – Ausländer, die sich am 24.2.2022 in der Ukraine aufgehalten und ohne Aufenthaltstitel in

         das Bundesgebiet eingereist sind oder bis zum Außerkrafttreten der Verordnung noch

         einreisen werden (§ 2 Abs. 1). Diese Befreiung erfasst sowohl visumsbefreite wie nicht

         visumsbefreite Ausländer. Auf die Staatsangehörigkeit der Betroffenen kommt es in

         diesem Fall also nicht an.

       – Ukrainer, die am 24.2.2022 einen Wohnsitz in der Ukraine hatten, sich zu diesem Zeitpunkt

         aber vorübergehend nicht in der Ukraine aufgehalten haben und in das Bundesgebiet

         eingereist sind oder noch einreisen (§ 2 Abs. 2). Das gilt auch für dort anerkannte

         Flüchtlinge im Sinne der Genfer Konvention.

       – Ukrainer, die sich am 24.2.2022 bereits rechtmäßig in Deutschland aufgehalten haben,

         ohne den für einen langfristigen Aufenthalt erforderlichen Titel zu besitzen (§ 2 Abs. 3).

Die Befreiung vom Erfordernis eines Aufenthaltstitels gilt rückwirkend zum 24.2.2022 (§ 2 Abs. 4). § 3 der Verordnung regelt, dass Aufenthaltstitel im Inland beantragt werden können. Die Geltungsdauer der Verordnung ist bis zum 23.5.2022 befristet.“

Bauminister lädt zum runden Tisch

Zur Unterbringung von geflüchteten Menschen aus der Ukraine hat der niedersächsische Bauminister Olaf Lies am Donnerstag gemeinsam mit dem Verband der Wohnungswirtschaft (vdw) einen Runden Tisch einberufen. Daran haben neben den Kommunen die Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Grundeigentümer und der Mieter, die Wohlfahrtsverbände und der Flüchtlingsrat teilgenommen. „Wir alle sind beeindruckt von der großen Hilfsbereitschaft, die es bei den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen gibt“, sagte Lies. Es komme jetzt darauf an, diese Hilfsbereitschaft zu unterstützen und zu koordinieren. Und weiter: „Die Menschen aus der Ukraine brauchen jetzt dringend eine Unterkunft, wo sie zur Ruhe kommen können, um das Erlebte zu verarbeiten.“

Der Runde Tisch wendet sich mit einem Appell an die Wohnungswirtschaft, Unterkünfte und Wohnungen zur Verfügung zu stellen. „Auch jede private Hilfe ist jetzt hochwillkommen“, so Olaf Lies. Um die Unterstützung koordinieren zu können, sollen alle Hilfsangebote an die örtlich zuständigen Kommunen gegeben werden, appellierte insbesondere Kai Weber, der Geschäftsführer des Flüchtlingsrates Niedersachsen. Auf diese Weise werde es auch möglich sein, weitere Unterstützungsmöglichkeiten einzuleiten.

Eine gute und sichere Unterkunft ist nicht nur ein Schlüssel für die Integration, sondern aktuell auch wesentlich als Zuflucht, um die grausamen Geschehnisse zu verarbeiten“, sagte Dr. Marco Trips, Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes. „Anders als 2015/2016 kommen derzeit überwiegend Frauen und Kinder zu uns, wir möchten – wenn irgend möglich – vermeiden, diese in Sammelunterkünfte unterbringen zu müssen,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer. „Daher fragen unsere Städte, Gemeinden und Landkreise seit Beginn des Krieges fortlaufend Kapazitäten der Wohnungswirtschaft und auch bei Privaten ab.“, ergänzte Dr. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages. „Es ist wichtig, dass unsere Kommunen Kapazitäten und Bedarfe kennen und diese koordinieren, denn nur so kann eine angemessene und insbesondere auch sichere Unterbringung gewährleistet werden,“ appellierten daher die Vertreter der Kommunen an die Bürgerinnen und Bürger.

Bauminister Lies wies abschließend darauf hin, dass das Land erst vor wenigen Monaten die Unterbringung von Flüchtlingen auch rechtlich deutlich vereinfacht hat: „Wenn ein Gebäude für die Unterbringung von Flüchtlingen vorübergehend umgenutzt wird, so ist dafür keine aufwändige Baugenehmigung mehr nötig. Es reicht aus, wenn die Fachleute der Behörden dabei eingebunden sind.“ Dies habe das Bauministerium den Kommunen in einem Erlass kürzlich noch einmal deutlich gemacht.

Sitzung des DLT-Präsidiums am 7./8. März 2022 in Saarlouis

Auf Einladung des Saarländischen Landkreistages fand am 7./8. März 2022 die 307. Sitzung des Präsidiums des Deutschen Landkreistages in der Kreisstadt des Landkreises Saarlouis statt. Die Verbandspitze berichtete über die ersten Gespräche mit der neuen Bundesregierung. Naturgemäß hat sich das Präsidium mit den Folgen des Krieges in der Ukraine befasst. Eingehend diskutierte das Präsidium die mit der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht verbundenen Herausforderungen und die Zweckmäßigkeit einer allgemeinen Impfpflicht. Auf der umfangreichen Tagesordnung standen ferner weitere Themen, die für die Landkreise von großer Bedeutung sind. In der Pressemitteilung werden davon folgende Aspekte aufgegriffen:

– Klimaschutz mit Akzeptanz

– Erhöhung der Pendlerpauschale gut, aber nicht ausreichend

– Ordentliche Finanzausstattung

– Corona-Zuschuss des Bundes in dieser Form wäre verfassungswidrig und

– Glasfaserförderung in bewährter Form weiterführen.

NLT-Präsident Wiswe und NLT-Vizepräsident Reuter beim DLT verabschiedet

Landrat a.D. Klaus Wiswe, Celle, Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), und Landrat a. D. Bernhard Reuter, Göttingen, Vizepräsident des NLT, wurden im Rahmen der Präsidiumssitzung des Deutschen Landkreistages am 7./8. März 2022 in Saarlouis aus dem Präsidium des Deutschen Landkreistages verabschiedet. DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager (LK Ostholstein) hob in seiner Würdigung hervor, es sei sehr ungewöhnlich, dass zwei Repräsentanten eines Landesverbandes ihre Landkreise jeweils zwei Jahrzehnte – Klaus Wiswe sogar 22 Jahre – im höchsten Führungsgremium der deutschen Landkreise vertreten. Ihr Wort habe dort Gewicht gehabt. Wiswe erinnerte an die besonderen Anliegen der ostdeutschen Landesverbände, den mühsamen Kampf um mehr kommunalen Einfluss auf die Arbeitsmarktpolitik, die Finanz- und Flüchtlingskrise sowie die Coronapandemie, die die Kreisebene in besonderer Weise gefordert hätten. Er appellierte ebenso wie Bernhard Reuter, der über 10 Jahre als Vizepräsident des DLT hervorgehobene Verantwortung auf der Bundesebene trug, an die Kolleginnen und Kollegen, auch künftig stets das kommunale Interesse nach vorne zu stellen und einig zu bleiben.

Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des IfSG

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Entwurf einer Formulierungshilfe für ein Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften übermittelt. Der Entwurf sieht vor, dass in den Ländern auch in Zukunft eine Verpflichtung zum Tragen von Masken in bestimmten Einrichtungen sowie im ÖPNV und Testpflichten zum Schutz vulnerabler Personen angeordnet werden können. Ferner werden Definitionen zum Impf-, Genesenen- und Testnachweis unmittelbar in das Gesetz aufgenommen. Die Verabschiedung des Gesetzes durch Bundestag und Bundesrat steht in der kommenden Woche zu erwarten.

Der DLT hatte den Entwurf des Gesetzes mit einer Fristsetzung von wenigen Stunden zur Stellungnahme erhalten. Wir haben bereits zum 9. März 2022 unseren großen Unmut über das unzumutbare Verfahren sowie Kritik zum unzureichenden Inhalt des Gesetzentwurfs vorgetragen. Insbesondere haben wir inhaltlich kritisiert, dass Ländern und Kommunen noch in einer Hochphase der Inzidenzen der Instrumentenkasten zur Eindämmung der Pandemie aus der Hand geschlagen werden soll. Auch Ministerpräsident Stefan Weil hat sich sehr kritisch zu den Plänen des Bundes geäußert.

Dritte Verordnung zur Änderung der CoronaEinreiseV in Kraft getreten

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Einreiseverordnung (CoronaEinreiseV) des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) ist am 2. März 2022 im Bundesanzeiger verkündet worden (BAnz AT 2. März 2022 V1) und am 3. März 2022 in Kraft getreten.

Die Verordnung sieht im Wesentlichen eine neue Definition des Begriffs „Hochrisikogebiet“ und erleichterte Einreiseregelungen für Kinder unter 12 Jahren vor. Außerdem wird geregelt, unter welchen Voraussetzungen ein Impf- bzw. Genesenennachweis vorliegt. Die bisherige dynamische Verweisung auf die Internetseiten des Robert Koch-Instituts (RKI) bzw. des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI) entfällt. Die Verordnung ist bis zum 19. März 2022 befristet.

Entwurf einer zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-SchAusnahmV

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der COVID-19-Schutzmaßnahmen-Ausnahmenverordnung (SchAusnahmV) übermittelt. Der Entwurf sieht vor, dass die Begriffe „Testnachweis“, Genesenennachweis“ und „Impfnachweis“ künftig im Infektionsschutzgesetz (IfSG) geregelt werden. Der bisherige § 5 der SchAusnahmV soll aufgehoben werden. In § 6 Abs. 2 SchAusnahmV sollen die Rückausnahmen zu landesrechtlichen Absonderungsregelungen neu geregelt werden.

Bundesbauministerium hebt Verfahrenserleichterungen aufgrund der CoronaPandemie im Bauvergaberecht auf

Im März 2020 hatte das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) darauf hingewiesen, dass aufgrund der Corona-Pandemie auch im Baubereich die Voraussetzungen für Dringlichkeitsvergaben vorliegen können. Zudem hatte es in Bezug auf Gesundheitsschutz und den Umgang mit Bauablaufstörungen im Juni 2020 Hinweise zum Umgang mit bauvertraglichen Fragen gegeben. Nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite (§ 5 Infektionsschutzgesetz) und dem schrittweisen zurückfahren der Corona-Schutzmaßnahmen hebt das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen die per Erlass getroffenen Sonderreglungen zum 20. März 2022 auf.

Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes

Das Bundesministerium der Finanzen hat dem DLT den Referentenentwurf eines Steuerentlastungsgesetzes 2022 übersandt, mit dem insbesondere die steuerlichen Maßnahmen der Ergebnisse des Koalitionsausschusses umgesetzt werden sollen. Der Referentenentwurf enthält folgende Maßnahmen:

  • Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrags bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend zum 1. Januar 2022,
  • Anhebung des Grundfreibetrags für 2022 von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf10.347 Euro rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 und
  • Vorziehen der bis 2026 befristeten Anhebung der Entfernungspauschale für Fernpendler (ab dem 21. Kilometer) rückwirkend ab dem 1. Januar 2022 auf 38 Cent.

Entwurf für eine große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat den Entwurf für eine große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) vorgelegt. Die umfangreichen Änderungen im EEG, die im Wesentlichen am 1. Januar 2023 in Kraft treten sollen, zielen auf einen deutlich beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien in Deutschland ab.

Hierüber hat uns der Deutsche Landkreistag (DLT) wie folgt informiert:

„Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte im Januar 2022 in seiner Eröffnungsbilanz ein Klimaschutz-Sofortprogramm angekündigt, das in zwei Paketen im Frühjahr und im Sommer 2022 vom Bundeskabinett verabschiedet werden soll. Als Bestandteil des ersten Paketes (‚Osterpaket‘) hat das BMWK der Hauptgeschäftsstelle kurzfristig den beigefügten Entwurf für eine große Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) übermittelt (267 Seiten!). Nach Aussage des BMWK ist dies das größte Beschleunigungsgesetz für erneuerbare Energien seit dem Bestehen des EEG.“

Entwurf einer Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen

In Ausgabe 31 /2021 hatten wir über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung in Niedersachsen informiert. Der Gesetzentwurf hat im Verlauf der Beratungen noch zahlreiche Änderungen erfahren.

Das Sozialministerium hat der AG KSV nun Gelegenheit gegeben, zu dem auf § 6 des Gesetzentwurfs basierenden Entwurf einer Verordnung zur Verbesserung der flächendeckenden hausärztlichen Versorgung Stellung zu nehmen. Der Verordnungsentwurf regelt insbesondere das Nähere

– zum besonderen öffentlichen Bedarf (§ 2 DVO-E),

– zur zuständigen Stelle (§ 3 DVO-E),

– zu den vertraglichen Verpflichtungen der Bewerberinnen und Bewerber sowie zur

– Vertragsstrafe (§ 4 DVO-E),

– zum Antrags- und Auswahlverfahren (§§ 5 bis 7 DVO-E) und

– zur Zuteilung der Studienplätze (§ 8 DVO-E).

Verbändeposition zum lokalen Stopp des Energiebezuges aus Russland

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben eine gemeinsame Position zum Umgang mit Initiativen zum lokalen Stopp des Energiebezugs aus Russland formuliert. Zu den Einzelheiten teilt der Deutsche Landkreistag (DLT) Folgendes mit:

„Die kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) haben am 4. März 2022 die beigefügte gemeinsame Position zum Umgang mit Initiativen zum lokalen Stopp des Energiebezugs aus Russland formuliert.

Angesichts des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine gibt es vielerorts Initiativen, die fordern, den Bezug von Energieträgern aus Russland proaktiv zu beenden. Die Landkreise, Städte und Gemeinden sowie ihre kommunalen Unternehmen sehen sich gemeinsam in der Verpflichtung, im Sinne der Solidarität für die Ukraine Verantwortung in der aktuellen Situation zu übernehmen. Die kommunalen Spitzenverbände und der VKU sind gleichwohl überzeugt, dass eine wirksame energiepolitische Reaktion auf die russische Aggression nur in enger Abstimmung zwischen den nationalen und europäischen Partnern erreicht werden kann. Keine deutsche Kommune und kein Stadtwerk kann hinsichtlich des Energiebezuges vollständig unabhängig agieren, sodass es maßgeblich auf ein gemeinsames, koordiniertes Vorgehen ankommt. In diesem Sinne soll das Positionspapier die kommunalen Entscheidungsträgerinnen und -träger in der Diskussion etwaiger Bestrebungen vor Ort unterstützen.“