NLT-Aktuell – Ausgabe 9

NLT fordert zielgenaue Maßnahmen und mehr Beachtung der Praxis in der Coronakrise – MP Weil Gast der digitalen Landkreisversammlung

Die diesjährige Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wurde am Dienstag, den 23. März 2021, komplett digital über einen Stream und beschränkt auf einen internen, nichtöffentlichen Teil veranstaltet. Auf diese Weise wurde pandemiekonform ein Zusammenkommen der Landrätinnen und Landräte sowie der ehrenamtlichen Mitglieder ermöglicht. Neben dem NLT-Präsidenten, Landrat Klaus Wiswe (Landkreis Celle), sprach auch Ministerpräsident Stephan Weil zu den Mitgliedern der Landkreisversammlung. Er war der einzige externe Gast.

NLT-Präsident Wiswe betonte einleitend das enge Zusammenwirken von Land und Landkreisen in der Bekämpfung der Corona-Pandemie. Es gebe ein engmaschiges Netz der Kommunikation. Gleichwohl wünsche er sich, dass Hinweise und Rückkopplungen aus der Praxis schneller und umfassender aufgegriffen würden.

Die Landkreise und die Region Hannover hätten binnen weniger Wochen eine leistungsfähige Infrastruktur für die Impfungen geschaffen, so Wiswe weiter. „Der zögerliche Beginn der Impfkampagne lag allein am fehlenden Impfstoff und den pedantischen staatlichen Vorgaben in dessen Bewirtschaftung. Dann kam das zwischenzeitliche Aussetzen von AstraZeneca dazu. Den Verantwortlichen in Berlin ist offenbar nicht klar, welch immensen Aufwand und große Irritationen durch solche kurzfristigen Interventionen vor Ort verursacht werden. Ich hoffe sehr, dass wir jetzt die Kapazitäten unserer Impfzentren auslasten können.“

Erneut mahnte Wiswe eine radikale Vereinfachung der Niedersächsischen Coronaverordnung an. „Zunächst müssen wir die gestrigen Beschlüsse umsetzen. Dann muss das Land seine Hausaufgaben machen. Nur wer versteht, was geregelt ist, kann sich daran auch halten. Daran mangelt es. Ich kann vieles den Bürgerinnen und Bürgern nicht mehr erklären. Deshalb brauchen wir gerade in Zeiten steigender Infektionen klare Regelungen, die auch von den zuständigen Behörden durchgesetzt werden können. Nach einem Jahr Pandemie können wir nicht immer mit dem Schrotgewehr schießen, sondern müssen zielgenauer werden. Wo keine Infektionsgefahr droht, wirken allgemeine Verbote kontraproduktiv.“

Ministerpräsident Weil konzentrierte sich in seinem Grußwort ebenfalls auf die Bewältigung der Corona-Pandemie und betonte den hohen Wert der Zusammenarbeit von Land und Kommunen. Im Zentrum seiner Ausführungen standen die Erläuterungen der in der Nacht zuvor gefassten Beschlüsse der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidentinnen und -präsidenten. Hierzu gehöre insbesondere eine erweiterte Auszeit über Ostern, um die Dynamik der Ausbreitung des Virus mit seinen Mutationen einzudämmen. Das erste Halbjahr 2021 verlange von allen Beteiligten und Betroffenen eine besondere Kraftanstrengung, um mithilfe der erwarteten Impfstofflieferungen eine Perspektive für ein Leben jenseits der bestehenden Einschränkungen zu ermöglichen.

An das Grußwort des Ministerpräsidenten anschließend, wickelte die Landkreisversammlung die notwendigen Regularien ab. Unter anderem wurde NLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hubert Meyer, neben Präsident Klaus Wiswe und Vizepräsident Bernhard Reuter Mitglied im dreiköpfigen Geschäftsführenden Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes der 36 Landkreise und der Region Hannover, vorzeitig für zwei weitere Jahre bis zum Jahresende 2025 wiedergewählt.

Gespräch der AG KSV mit Ministerpräsident Weil / Modellversuche zur Öffnung

In Reaktion auf das Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) vom 17. März 2021 zu einem Strategiewechsel in der Coronapolitik (vgl. NLTAktuell 8/2021 S. 1) fand auf kurzfristige Einladung von Ministerpräsident Stephan Weil am 19. März 2021 ein Gespräch mit den Präsidenten und Hauptgeschäftsführern der AG KSV statt. MP Weil wies einleitend auf die ernste Lage infolge des Anstiegs der Infektionszahlen hin. Gleichwohl wolle die Landesregierung Erfahrungen sammeln, wie ein Leben mit Corona möglich sei. Dem sollten auch Modellversuche in Kommunen dienen, in denen getestete Menschen in „sicheren Zonen“ wieder den Einzelhandel, die Restaurants und kulturelle Einrichtungen nutzen könnten. Hierzu wolle man die Kommunen als Projektpartner gewinnen.

NLT-Präsident Klaus Wiswe erwiderte einleitend, nach seinem Eindruck passe es nicht, wenn man nach einem Jahr Pandemie nunmehr „Erfahrungen sammeln“ wolle. Erfahrungen lägen vor. Auf deren Basis habe sich die AG KSV positioniert. Man müsse zielgenauer auf die Ursachen der Infektionen reagieren und im Übrigen unproblematische Bereiche öffnen. Modellprojekte würden für erhebliche Unruhe zwischen den Kommunen sorgen. Gleichwohl werde man sich diesem Ansatz nicht entziehen, sondern konstruktiv begleiten. Der NLT-Präsident unterstrich, hinsichtlich der in diesen Tagen geforderten Ausweitungen der Testungen müsse er auf die die übermäßige Beanspruchung der Landkreise im letzten Jahr hinweisen; die Landkreise könnten keineswegs selbst den Aufbau einer entsprechenden Infrastruktur leisten. Nachhaltig mahnte Wiswe eine strukturelle Überarbeitung der Niedersächsischen Coronaverordnung an.

Auf den letzten Punkt eingehend erwiderte MP Weil, die Coronaverordnung solle überprüft und neu strukturiert werden. Eine solche grundlegende Neuordnung werde allerdings erst nach der sehr kurzfristig notwendig werdenden Umsetzung der Ergebnisse der Konferenz am 22. März 2021 in Angriff zu nehmen sein.

Breiten Raum nahm in der weiteren Diskussion die Umsetzung der angedachten Modellversuche ein. Ein Folgetermin dazu auf Staatssekretärsebene fand am 20. März 2020 statt. Gleichwohl blieben nach den Diskussionen in der laufenden Woche viele Fragen offen, beispielsweise die Zahl der Kommunen, die diese Mollprojekte umsetzen können. Zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses lag auch noch kein Entwurf der neuen Coronaverordnung vor, die um eine entsprechende Experimentierklausel ergänzt werden muss. 

Erneute Bund-Länder-Verständigung über Corona-Maßnahmen

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Bundesländer haben sich erneut über das weitere Vorgehen bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie verständigt. Beschlossen wurde dabei, dass die Länder ihre jeweiligen Corona-Verordnungen bis zum 18. April 2021 verlängern und die sog. Notbremse konsequent umsetzen sollen. Für Landkreise mit einer Inzidenz über 100 soll es weitere Verschärfungen wie strengere Kontaktbeschränkungen oder Ausgangsbeschränkungen geben. Für die Ostertage wird eine „erweiterte Ruhezeit“ angekündigt, die ein Ansammlungsverbot, weitere Kontaktbeschränkungen sowie Schließungen umfasst. Es wird eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes angekündigt, die eine generelle Testpflicht vor Abflug zur Einreisevoraussetzung bei Flügen nach Deutschland machen soll.

Die im Beschlussprotokoll enthaltene Passage zur „erweiterten Ruhezeit“ wurde bekanntlich nach heftigen öffentlichen Protesten am 24. März 2021 gestrichen.

Referentenentwurf einer Weiterentwicklung der Coronavirus-Impfverordnung

Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Referentenentwurf einer Weiterentwicklung der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Impfverordnung – CoronaImpfV) übersandt.

Insbesondere folgende Änderungen sind vorgesehen:

  • Als weiterer bedeutender Lieferweg für Arztpraxen sollen nunmehr auch Apotheken sowie der dazugehörige Großhandel dienen (vgl. § 6 Abs. 1). Hierfür wird eine Vergütung festgelegt. Die Vergütung soll über die Rechenzentren abgerechnet und aus Bundesmitteln refinanziert werden (vgl. §§ 11 – 14).
  • Die Überwachung der Impfquoten in den Arztpraxen wird sichergestellt (vgl. § 7 Abs. und Abs. 5).

Nach § 20 ist vorgesehen, dass die Änderungen zum 1. April 2021 in Kraft treten.

Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen auf das Coronavirus

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens nunmehr den Entwurf der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Erstattung der hälftigen Kosten bei Testungen von Beschäftigten in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegepersonen auf das Coronavirus (SARS-CoV-2) als Vorabinformation übersandt.

Das Niedersächsische Kultusministerium beabsichtigt, mit einem Förderprogramm im Umfang von zunächst insgesamt rd. 10,6 Millionen Euro u.a. die niedersächsischen Kommunen bei der Testung des in Präsenz beschäftigten Personals an Kindertageseinrichtungen und von Kindertagespflegepersonen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens durch die COVID-19-Pandemie finanziell zu unterstützen.

Die örtlichen Träger der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe oder die Gemeinden, die die Förderung der Kinder in Tageseinrichtungen nach § 13 Abs. 1 Nds. AG SGB VIII wahrnehmen, sollen auf der Grundlage einer Förderrichtlinie eine Zuwendung für Aufwendungen für Schnelltests und Schnelltests zur Eigenanwendung gewährt bekommen. 

Die Förderrichtlinie soll aufgrund der besonderen Bedarfslage möglichst zeitnah veröffentlicht werden und in Kraft treten. Damit ist der Zeitplan für das Entwicklungs- sowie Anhörungs- und Beteiligungsverfahren eng gefasst.

Vorschläge zur Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe

Das Bundesinnenministerium sowie das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) haben ein Papier zur „Stärkung des Bevölkerungsschutzes durch Neuausrichtung des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ vorgelegt. Danach soll der gesundheitliche Bevölkerungsschutz insgesamt gestärkt, ein gemeinsames Kompetenzzentrum Bevölkerungsschutz eingerichtet und die Evaluation von Krisenlagen ebenso verbessert werden wie die Warnung der Bevölkerung. Das BBK möchte zudem stärker im Bereich der Trinkwassernotversorgung, bei der Stärkung des Ehrenamtes und des Selbstschutzes mitwirken sowie noch stärker eine Rolle als Dienstleister auch gegenüber den Kommunen, bspw. durch verstärkte Aus- und Fortbildungen von Führungskräften im Bevölkerungsschutz, sein. Darüber hinaus soll das BBK mit Blick auf die zu erstellende nationale Resilienz Strategie Bedeutung erlangen. Vor dem Hintergrund der Bewertung des Umgangs mit der Corona-Pandemie kommt dem Katastrophenschutz in der aktuellen politischen Diskussion erneut eine große Rolle zu.

Förderung von Projektpartnerschaften mit Kommunen in Nahost

Im Rahmen der Initiative „Kommunales Know-how für Nahost“ fördert die Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) die Zusammenarbeit zwischen deutschen Kommunen und Kommunen in Jordanien, im Libanon und der Türkei, die syrische Flüchtlinge aufnehmen. Im Jahr 2021 können fortlaufend finanzielle Förderungen für die Projektumsetzung mit diesen Kommunen beantragt werden.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren sowie Ansprechpartner bei Rückfragen finden sich außerdem unter folgendem Link: https://link.nlt.de/wg97

Bericht der Bundesregierung zu gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks

Die Bundesregierung hat einen Bericht über Forschungsergebnisse in Bezug auf die Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen vorgelegt. Aus dem Bericht folgt, dass es nach wie vor keine Hinweise auf einen kausalen Zusammenhang zwischen den Beschwerden elektrosensibler Personen und hochfrequenten elektromagnetischen Feldern gibt. Eingeräumt wird allerdings auch, dass insbesondere hinsichtlich der Folgen des flächendeckenden Ausbaus eines 5G-Netzes noch Forschungsbedarf bestehe.

Übersicht über das Ende der Amtszeiten der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2021

Aufgrund einer Kleinen Anfrage der Abgeordneten Dr. Genthe und Dr. Birkner (FDP) hat die Landesregierung in der LT-Drs. 18/8572 eine Aufstellung über das Ende der Amtszeiten aller kommunalen Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten im Jahr 2021 erstellt. Wegen der Einzelheiten verweisen wir auf die  Landtagsdrucksache.

Förderung für E-Lastenräder und Mikro-Depots

Das Bundesumweltministerium fördert im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative die Anschaffung von E-Lastenfahrrädern und die Schaffung von Mikro-Depots für eine klimafreundliche Logistik in den Kommunen. Gefördert werden 25 Prozent der Ausgaben für die Anschaffung, maximal jedoch 2.500 Euro pro E-Lastenfahrrad oder Lastenfahrradanhänger mit E-Antrieb. Vor Erhalt des Bewilligungsbescheids darf kein Beschaffungsauftrag erteilt und kein Rad gekauft werden. Eine Förderung beantragen können Kommunen (Landkreise, Städte und Gemeinden), private und kommunale Unternehmen, Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts sowie rechtsfähige Vereine und Verbände. Förderanträge können auf elektronischem Wege beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bis zum 29. Februar 2024 gestellt werden.

Verordnungsvorschlag für einen digitalen grünen Impfpass zur Wiederherstellung der Freizügigkeit

Die EU-Kommission hat am 17. März 2021 einen Vorschlag für eine Verordnung über einen digitalen grünen Impfpass und ein gemeinsames Vorgehen zur Wiederherstellung der Freizügigkeit vorgelegt. Der unentgeltlich in digitaler Form oder in Papierform bereitzustellende digitale grüne Pass soll als Beleg dafür dienen, dass eine Person gegen COVID-19 geimpft wurde, ein negatives Testergebnis erhalten hat oder von COVID-19 genesen ist. Die in Deutschland avisierte Entwicklung eines einheitlichen digitalen Impfpasses sollte eng mit dem angestrebten standardisierten europäischen Nachweis verknüpft werden. Die Vorgaben zur Ausstellung der Zertifikate dürften von den Gesundheitsämtern der Landkreise umzusetzen sein.

Zentrale Ergebnisse des Fünften Freiwilligensurveys

Seit 1999 werden alle fünf Jahre in Deutschland Daten zum freiwilligen Engagement in Form des Deutschen Freiwilligensurveys erhoben. Nunmehr liegen erste Ergebnisse des Fünften Deutschen Freiwilligensurveys vor, der das Engagement im Jahr 2019 abbildet.

Danach zeigt sich, dass das freiwillige Engagement in Deutschland stabil auf einem hohen Niveau ist. Wie bereits im Jahr 2014 haben sich etwa 40 Prozent der Menschen in Deutschland freiwillig engagiert, umgerechnet ca. 28,8 Millionen Menschen. Es bringen sich erstmals nahezu genauso viele Frauen wie Männer ein und auch die Unterschiede zwischen Ost- und Westdeutschland sind erneut geringer geworden. Das komplette Ergebnis des 5. Freiwilligensurvey kann unter dem Link https://link.nlt.de/kvuu heruntergeladen werden.

Windenergie (Immissionsschutz/Planung/Naturschutz): Erneute Anhörung zur Neufassung des Windenergieerlasses des Landes

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat einen überarbeiteten Entwurf einer Neufassung des Windenergieerlasses des Landes im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt. Damit sollen Vorgaben für die Kommunen für den Ausbau der Windenergie als Kernstück der Energiewende im Stromsektor gemacht werden. Parallel dazu findet gerade eine Anhörung zur Novelle des Landes-Raumordnungsprogrammes, die ebenfalls neue Vorgaben für den Ausbau der Windenergie enthält, statt.

Mit dem Erlassentwurf werden einige Punkte aus der Stellungnahme der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände aus dem Sommer letzten Jahres aufgegriffen. Dies betrifft beispielsweise die Ausführungen zur Durchführung der Überwachung von Windenergieanlagen sowie zur Behandlung von Anfragen an obere und oberste Landesbehörden im Genehmigungsverfahren. Zu begrüßen ist, dass nach wie vor keine landkreisscharfen Flächenzielvorgaben als Orientierungswerte für die Windnutzung vorgege- ben werden sollen. Zu kritisieren sind auch weiterhin viele Formulierungen in der Einleitung sowie im zweiten Abschnitt des Erlasses, der Themen des eigenen Wirkungskreises der Landkreise und der Region Hannover anspricht. Diese Ausführungen im Erlassentwurf greifen nach hiesiger Einschätzung in unzulässiger Weise in diesen Rechtskreis ein.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger

Eine Richtlinie des Landespräventionsrates über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Maßnahmen und Projekten zur Prävention von Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegen kommunale Amts- und Mandatsträger ist am 12. März 2021 in Kraft getreten. Antragsberechtigt sind ausschließlich Kommunen. Die Frist zur Einreichung von Anträgen läuft lediglich bis zum 16. April 2021. Später gestellte Anträge können nicht berücksichtigt werden. Weitere Informationen sowie einen Projektantrag und einen Finanzierungsplan zum Projektantrag können unter www.lpr.niedersachsen.de abgerufen werden.

Arbeitsentwurf für ein Gesetz zur Reform der Pflegeversicherung

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat uns über die wesentlichen Inhalte des beim Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in Erarbeitung befindlichen Arbeitsentwurfes eines Gesetzes zur Reform der Pflegeversicherung informiert. Der Arbeitsentwurf sieht Änderungen des SGB XI für die Pflegeversicherung und des SGB V für die Krankenversicherung sowie Änderungen des Einkommensteuergesetzes und der Sozialversicherungsentgelt-Verordnung vor. Eine wesentliche Intention des Gesetzesvorhabens sei es, eine Neujustierung der Finanzierung der Pflegekosten zur Entlastung der Pflegebedürftigen angesichts der immer weiter steigenden Eigenanteile zu bewirken. Anders als bislang solle eine solche Entlastung nicht mehr zeitlich beschränkt werden, sondern auf die Dauer der Pflege ausgerichtet sein.

Allerdings sei ungewiss, ob aufgrund der weit fortgeschrittenen Legislaturperiode das Gesetzgebungsverfahren noch beginnen werde. Vor allem sei die vorgesehene Finanzierung der zusätzlichen Leistungen für die Pflegeversicherung durch einen Steuerzuschuss des Bundes noch nicht geklärt.

Inhaltlich hervorzuheben sind demnach insbesondere folgende Punkte aus dem Arbeitsentwurf:

            – Reduzierung der pflegebedingten Eigenanteile der Pflegebedürftigen, gestaffelt

              nach Dauer der Pflege: Pflegebedürftige, die seit mehr als zwölf Monaten vollstatio-

              näre Leistungen beziehen, sollen einen Leistungszuschlag in Höhe von 25 Prozent

              ihres pflegebedingten Eigenanteils erhalten. Wenn sie mehr als 24 Monate vollstati-

              onäre Leistungen beziehen, soll der Leistungszuschlag 50 Prozent, bei mehr als 36

              Monaten 75 Prozent des pflegebedingten Eigenanteils betragen, § 43c SGB XI-E.

            – Einführung eines Zuschusses der Länder zu den Investitionskosten für vollstationär

              versorgte Pflegebedürftige in Höhe von monatlich 100 Euro; die Auszahlung soll

              über die Pflegekassen an die Pflegeeinrichtungen erfolgen; § 9 Abs. 2, 3 SGB XI-E.

            – Abschluss von Versorgungsverträgen mit Pflegeeinrichtungen ab 1. Juli 2022 nur

              bei Entlohnung nach Tarif, § 72 Abs. 3a bis 3c SGB XI-E.

            – Einführung des bundesweit einheitlichen Personalbemessungsverfahrens für die

              vollstationäre Pflege (PeBem), § 113c SGB XI-E.

                          Präsidium und Geschäftsstelle des NLT wünschen fröhliche Ostern! 

                       Die nächste Ausgabe NLT-Aktuell erscheint voraussichtlich am 9. April 2021.