NLT-Aktuell – Ausgabe 8
Landkreisversammlung I: „Mehr kommunale Selbstverwaltung wagen!“
Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover sehen den Staat vor großenHerausforderungen – und sie sind entschlossen, zu seiner Sicherung und Zukunftsfähigkeitbeizutragen. „Mehr kommunale Selbstverwaltung wagen!“ lautet der Aufruf des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) an Bund und Land. Ein Positionspapier mit neun Forderungen und einem Appell im Kommunalwahljahr hat die Landkreisversammlung am Freitag, 13.März 2026, in Leer beschlossen. Es wurde im Beisein von 170 Gästen – darunter Ministerpräsident Olaf Lies, Mitglieder von Landesregierung und Landtag, der Präsident des Deutschen Landkreistages Landrat Dr. Achim Brötel sowie Vertreterinnen und Vertreter von Verwaltung und Verbänden – öffentlich präsentiert.
„Alle staatlichen Ebenen müssen Farbe bekennen. Was müssen wir tun, damit der Staathandlungsfähig und finanzierbar bleibt? Was können wir tun für eine Verwaltung, die verlässlich und modern ist, die den Menschen dient und die Ressourcen schont?“, so NLTPräsident Landrat Marco Prietz. „Besondere Sorge bereitet uns dabei der ungebremste Absturz der Kommunalfinanzen. So haben sich allein die Kassenkredite innerhalb von zweiJahren zum Ende 2025 auf 3,5 Milliarden Euro fast verdreifacht“, erläuterte Prietz die aktuelle Situation. „Daher ist unsere Kernforderung, dass das Land den Kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen sofort um mindestens eine Milliarde Euro erhöht.“
„Das ist keine abstrakte Diskussion, der dramatische Absturz der Kommunalfinanzen treibtuns in allen Landkreisen um und macht allen Landrätinnen und Landräten und unseren ehrenamtlichen Kreistagsabgeordneten große Sorgen. Hier müssen Land und Bund nunschnell und nachhaltig reagieren“, appellierte NLT-Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy.
NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind führte aus: „Wir haben uns intensiv mit denZukunftsherausforderungen in unserem Staat beschäftigt.Kernpunkte unserer Forderungensind die Finanzlage, die Staatsmodernisierung und die Verwaltungsdigitalisierung. ZudemNLT-Aktuell, Ausgabe 8 vom 16. März 2026, Seite 2rufen wir die Menschen zum Engagement bei der Kommunalwahl und in derkommunalen Selbstverwaltung vor Ort auf.“ Das Positionspapier ist auf derWebseite des NLT veröffentlich,hier: https://www.nlt.de/positionen/
Landkreisversammlung II: Austausch mit CDU-Landeschef Lechner
Die dramatische Finanzlage der Kommunen und die notwendige Staatsmodernisierung waren Schwerpunkt des ersten Tages der Landkreisversammlung des NiedersächsischenLandkreistages (NLT) in Leer. Die Jahreshauptversammlung des Verbandes startete amDonnerstag, 12. März 2026. Die Delegierten diskutierten zum Auftakt mit CDU-Landeschefund Oppositionsführer im Niedersächsischen Landtag Sebastian Lechner. Der CDU-Chefbot den Landkreisen einen „Kommunalpakt Niedersachsen“ an und erläuterte die Vorschläge seiner Fraktion.
„Wir stehen als Staat vor grundlegenden Veränderungen und Herausforderungen, die diekommunale Ebene massiv betreffen. Der Austausch mit Sebastian Lechner ist für uns Gelegenheit, uns als Landkreise zu positionieren und zu hören, welche Lösungen die Landespolitik bieten kann“, so NLT-Präsident Landrat Marco Prietz. Es gebe Gemeinsamkeiten beider Analyse der Lage und die Vorschläge der CDU-Landtagsfraktion zeigten in die richtigeRichtung, so Prietz: „Wir freuen uns über die deutlichen Worte von Sebastian Lechner zurfinanziellen Stärkung der Kommunen, zum Abbau von Bürokratie und der Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung.“ Lechner bekräftigte in Leer die Forderungen seiner Fraktionvom Jahresbeginn, den Kommunalen Finanzausgleich um 750 Millionen Euro aufzustocken.„Das ist ein erster Schritt hin zur zusätzlichen Milliarde im Kommunalen Finanzausgleich,die von der gesamten kommunalen Familie als zwingend notwendig erachtet wird“, soPrietz. Lechner sprach sich zudem für ein sofortiges Bürokratie-Aufbaumoratorium aus.
„Klare Positionen gegenüber Landtag und Landesregierung sind das Markenzeichen desNLT als kommunaler Spitzenverband, unabhängig von Parteipolitik“, erläuterte NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy. „Als Landkreise sind wir den Menschen verpflichtet und ein Stabilitätsanker unserer Gesellschaft. Auf dieser Grundlage reden wir mit relevanten Akteurender Landespolitik. Da war der Austausch mit dem Oppositionsführer wertvoll“, ordneteAmbrosy ein.
Der CDU-Fraktionsvorsitzende stellte sich den Fragen der Vertreterinnen und Vertreter derLandkreise und diskutierte mit ihnen, wie die Kommunen in Niedersachsen gestärkt werden können. Der Austausch mit Lechner schloss den ersten Tag der zweitägigen Jahreshauptversammlung ab.
Kommunalfinanzen I: Bund und Länder müssen Maßnahmen ergreifen
Die Finanzlage der Kommunen spitzt sich weiter dramatisch zu. Die kommunalen Haushaltebefinden sich flächendeckend in einer strukturellen Unterfinanzierung – mit gravierendenFolgen für Investitionen, Daseinsvorsorge und die Akzeptanz staatlichen Handelns vor Ort.Nach einem Gespräch mit den Ministerpräsidenten am 5. März 2026 haben die kommunalenSpitzenverbände Bund und Länder erneut aufgefordert, umgehend zu handeln.
Die Präsidenten Oberbürgermeister Burkhard Jung (Deutscher Städtetag), Landrat Dr.Achim Brötel (Deutscher Landkreistag) und Bürgermeister Ralph Spiegler (DeutscherStädte- und Gemeindebund) sagten nach den Beratungen: „Unsere Haushalte kollabierenreihenweise. Wir müssen dringend runter mit den Ausgaben und der riesigen Kostendynamik. Ohne sofortiges Gegensteuern aus Berlin wird es nicht mehr gehen, weil die Haushaltekomplett aus dem Ruder laufen und bereits heute die Handlungsunfähigkeit droht: Bund undLänder müssen deshalb unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um das Rekorddefizit von über30 Milliarden Euro auszugleichen und den Kommunen wieder Luft zum Atmen und Gestalten zu verschaffen. Eine Möglichkeit wäre, den kommunalen Anteil an der Umsatzsteuer soschnell wie möglich und befristet um zehn Prozentpunkte anzuheben. Eine andere wäre,die Kosten für soziale Leistungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen fairer zu verteilen. Wichtig ist, dass jetzt schnell etwas passiert.“
Die Kommunen seien zudem bereit, dazu auch ernsthafte Reformen in den sozialen Sicherungssystemen mitzutragen, damit den Menschen, die der Hilfe des Staates bedürfen, auchmorgen noch eine gute, angemessene und bezahlbare Versorgung geboten werden könne.Die kommunalen Defizite würden sich nicht von allein und auch nicht durch das erhoffteWirtschaftswachstum auflösen. Im Gegenteil: Ohne Hilfe von Bund und Ländern würden siewahrscheinlich schon in diesem Jahr auf mehr als 35 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen.Nachdem die Rücklagen der Kommunen vollständig aufgezehrt seien, drohe nun eine Explosion der Kassenkredite, eine Zins-Schulden-Spirale und ein weiterer Einbruch kommunaler Leistungen und der Investitionen in Schulen, Straßen und soziale Einrichtungen. Sokönne die kommunale Ebene als Rückgrat des Staates ihre Aufgaben nicht dauerhaft erfüllen. Das führe zu einem bedrohlichen Akzeptanzverlust bei der Bevölkerung und gefährdeunterm Strich die Demokratie.
Die kommunalen Spitzenverbände betonten, dass die Hauptursache in ungebremst steigenden Pflichtausgaben, insbesondere im Sozialbereich, verbunden mit Personal- und Sachkostensteigerungen liegen – ohne dass Kommunen auf die Dynamik maßgeblich Einflussnehmen könnten. Daher ginge es aus kommunaler Sicht nicht nur darum, den Sozialstaattransparenter, digitaler und unbürokratischer zu machen, sondern auch darum, die exorbitanten Ausgaben und ihre viel zu hohe Dynamik zu begrenzen.
Kommunalfinanzen II: Vierteljahresstatistik für 2025 in Niedersachsen
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen mit Stand Ende des vierten Quartals 2025 zusammengestellt.Insgesamt ist festzustellen, dass die Finanzlage im Vorjahr vergleichbar schlecht wie imJahr 2024 gewesen ist, in dem die Kommunen ein Rekorddefizit erwirtschaftet hatten. Lediglich durch den Sondereffekt der Zuweisungen nach dem Niedersächsischen Investitionspakt im November in Höhe von 400 Millionen Euro hat es Verbesserungen gegeben.
Die bereinigten Einzahlungen der Kommunen beliefen sich 2025 auf 35,78 Milliarden Euro(+5,3 Prozent), darunter befanden sich die bereinigten Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 34,14 Milliarden Euro (+4,7 Prozent). Hauptgrund war ein deutlicher Anstieg der Steuereinnahmen mit Brutto +7,8 Prozent. Rückgänge gab es beim kommunalenFinanzausgleich (-1,7 Prozent) und nur moderate Steigerungen bei den sonstigen Transfereinzahlungen (+2,2 Prozent). Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit stiegen deutlich um15,7 Prozent auf 1,85 Milliarden Euro an. Hintergrund war insbesondere eine deutliche Erhöhung der Investitionszuwendungen vom Land (+35,8 Prozent), die auf die Umsetzung desniedersächsischen Investitionspaktes zurückzuführen sein dürfte.
Die bereinigten Auszahlungen stiegen mit 3,8 Prozent auf 39,4 Milliarden Euro nur etwasgeringer an. Hauptursache waren die bereinigten Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit, die um 4,3 Prozent auf 33,8 Milliarden Euro anstiegen. Davon entfielen auf Personalauszahlungen neun Milliarden Euro (+5,8 Prozent), auf Sach- und Dienstleistungen 4,7Milliarden Euro (+5,1 Prozent) und auf Transferzahlungen 22 Milliarden Euro (+4,8 Prozent).
Bei den Transferzahlungen betrug der Anteil der Sozialen Leistungen und aufgabenbezogenen Leistungsbeteiligungen insgesamt 11,7 Milliarden Euro (+4,2 Prozent). Davon entfielen auf die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (SGB II) 2,5 Milliarden Euro(-3,2 Prozent) und die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII) 2,5 Milliarden Euro(+9,7 Prozent) sowie die Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen auf 3,6 Milliarden Euro (+7,9 Prozent).
Die Zinsauszahlung für Wertpapierschulden und Kredite erhöhten sich um 19,8 Prozent auf453,8 Millionen Euro. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit stiegen um ein Prozent auf5,9 Milliarden Euro. Davon entfielen auf Baumaßnahmen 3,3 Milliarden Euro (+8,4 Prozent).
Die Liquiditätskredite (Kassenkredite) beim nichtöffentlichen und öffentlichen Bereich erhöhten sich um fast 1,2 Milliarden Euro auf 3,5 Milliarden Euro zum 31. Dezember 2025. DieKassenkredite der Landkreise beim öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich haben sichNLT-Aktuell, Ausgabe 8 vom 16. März 2026, Seite 5auf knapp eine Milliarden Euro gegenüber dem Vorjahr fast verdoppelt. Die Wertpapierschulden und Kredite (Investitionsschulden) stiegen um 2,9 Milliarden Euro auf 19,3 Milliarden Euro an. Die Verschuldung insgesamt betrug am Ende des Berichtszeitraums 23 Milliarden Euro. Dies sind rund 4,2 Milliarden Euro mehr als im Vorjahr.
Der Finanzierungssaldo der Kommunen belief sich im Jahre 2025 insgesamt auf -3.648 Millionen Euro und war somit um 350 Millionen Euro besser als im Vorjahr. Allerdings ist hieran die Zuweisung des Landes in Höhe von 400 Millionen Euro aus dem niedersächsischenInvestitionspakt von Ende November zu erinnern. Ohne diese Zahlung wäre der Finanzierungssaldo leicht schlechter als im Vorjahr. Auf die Landkreise entfällt mit -1,4 MilliardenEuro ein Anteil von rund 39 Prozent des gesamten kommunalen Finanzierungssaldos.
Insgesamt stellt sich die Finanzlage in etwa genauso schlecht wie im Vorjahr dar, auch wennkeine neuen negativen Rekordzahlen zu vermelden sind. Trotz deutlich gestiegener Steuereinnahmen verharrt der negative Finanzierungssaldo – ohne Sondereffekte – in etwa aufdem Niveau des Jahres 2024. Besondere Sorge bereitet der rasante Anstieg der Kassenkredite, der sich gegenüber dem Vorjahr nochmals beschleunigt hat.
Tagesbildungsstätten – Transformationsprozess in freie Förderschulen GE
In den langwierigen und schwierigen Gesprächen mit der niedersächsischen Landesregierung über den Transformationsprozess der Tagesbildungsstätten in freie Förderschulen GEgab es zuletzt positive Signale des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK). Es werdemit Hochdruck an einer Lösung für die Finanzierung und das Personal gearbeitet. Ein Ergebnis wurde für das erste Quartal 2026 in Aussicht gestellt. Das Sozialministerium (MS)hat den Umsetzungsstand konkretisiert und eine Übergangsregelung im NiedersächsischenSchulgesetz angekündigt, mit der die Gewährung der Finanzhilfe vom Zeitpunkt der Genehmigung der „transformierten“ freien Förderschule GE sichergestellt werden soll. Die rechtliche Umsetzung soll im Rahmen der laufenden Schulgesetznovelle erfolgen.
Die Voraussetzungen für die Übernahme des Personals in den schulischen Betrieb sollenim Wege eines Erlasses geregelt werden. Als Lehrkräfte sollen Berufsgruppen mit einemBachelorabschluss und Berufserfahrung in einer Tagesbildungsstätte anerkannt werden.Weiteres Personal der Tagesbildungsstätten soll unter bestimmten Voraussetzungen alspädagogische Mitarbeitende unterrichtsbegleitend eingesetzt werden können, jedoch ohneÜbernahme von Unterrichtsverantwortung. Es soll aber möglich sein, dass pädagogischeKräfte in der Praxis eine eigene Klasse betreuen, sofern in der künftigen Förderschule GEstets mindestens eine vollwertige Lehrkraft tätig ist.
Die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und CDU haben nunmehr einen Änderungsvorschlag zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes eingebracht. Dieser sieht vor, dass aus Tagesbildungsstätten hervorgehenden Ersatzschulen die Finanzhilfe ohne die dreijährige Wartefrist gewährt wird. Dies soll für alleTagesbildungsstätten gelten, die am 31. Juli 2026 bestehen und sich bis zum 31. Juli 2029in eine freie Förderschule GE umgewandelt haben. Die Regelung soll zum Beginn desneuen Schuljahres am 1. August 2026 in Kraft treten. Über die weiteren Finanzierungsbestandteile (Schulsachkosten und Eingliederungshilfe) entscheidet jeder örtliche Träger vorOrt als zuständiger Schulträger beziehungsweise Träger der Eingliederungshilfe selbst. Esist davon auszugehen, dass es unterschiedliche Vereinbarungen und damit für die neuenfreien Förderschulen keine einheitliche Vergütung/Finanzierung mehr geben wird.
Ohne Kenntnis darüber, welches Personal der Tagebildungsstätte vom MK anerkannt wirdund somit von der Finanzhilfe umfasst ist, können die betroffenen Landkreise sowie die Region Hannover derzeit noch keine konkreten Verhandlungen über die Beteiligung an denSchulrest-/Sachkosten im Rahmen der Schulträgerschaft für Förderschulen sowie als örtlicher Träger der Eingliederungshilfe aufnehmen. Dafür wird der Erlass dringend benötigt.Das MK hat diesen für Anfang Mai 2026 angekündigt.
Veteranentag 2026: Unterstützungsangebote für Aktionen der Landkreise
Seit vergangenem Jahr findet auf Beschluss des Deutschen Bundestages jährlich ein Veteranentag statt. Der zweite Nationale Veteranentag ist für den 15. Juni 2026 geplant. Ergänzend zu der zentralen Veranstaltung in Berlin sollen auch wieder möglichst viele dezentraleAktionen auf kommunaler Ebene stattfinden. Dazu stellt das Bundesministerium der Verteidigung den Landkreisen Unterstützungsangebote zur Verfügung.
Angeboten werden unter anderem
- FAQ: Wissenswertes zur Kampagne 2026,
- Ideenflyer: Sammlung von Aktionsideen zur Inspiration,
- Basis-Kommunikationspaket Veteranentag: Styleguide, Bilddateien und Vorlagen,
- Basis-Vorlagen für Instagram-Postings.
Die – laufend ergänzten – Unterlagen können über eine Webseite abgerufen werden. Derentsprechende Link und das Passwort sind den Kreisverwaltungen per NLT-Rundschreibenübermittelt.


