NLT-Aktuell – Ausgabe 7

Landtag verlängert Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 – 6 IfSG und damit auch von § 182 NKomVG

Am 7. Dezember 2021 hatte der Niedersächsische Landtag durch einen entsprechenden Beschluss die Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 – 6 des Infektionsschutzgesetzes des Bundes (IfSG) gem. § 28 a Abs. 8 IfSG festgestellt. Damit sind entsprechend der ebenfalls am gleichen Tage erfolgten Änderung von § 182 Abs. 1 NKomVG die kommunalverfassungsrechtlichen und haushaltsrechtlichen Sonderregelungen zur Pandemiebewältigung des § 182 NKomVG seitdem anwendbar. Der entsprechende Landtagsbeschluss war seinerzeit vorbehaltlich seiner Verlängerung durch den Landtag gültig bis zum 6. März 2022, würde also an diesem Tag auslaufen.

Die Niedersächsische Landesregierung hat daher unter dem Datum 8. Februar 2022 einen Antrag beim Niedersächsischen Landtag gestellt, die Anwendbarkeit von § 28 a Abs. 1 – 6 IfSG gem. § 28 a Abs. 8 IfSG weiter feststellen zu lassen. In der Antragsbegründung wird auf eine nach wie vor bedrohliche infektiologische Lage abgestellt, die es erfordere, diesen Beschluss zu verlängern. Auch wenn der Scheitelpunkt der Omikron-Infektionswelle für Mitte Februar 2022 erwartet werde, werde sich diese nach Einschätzung der Landesregierung ebenso wie die Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und die kritische Infrastruktur bis weit über den 6. März 2022 hinaus erstrecken.

Den entsprechenden Beschluss hat der Niedersächsische Landtag am 23. Februar 2022 mit den Stimmen der Regierungskoalition von SPD und CDU bei Ablehnung der Fraktion der FDP und einiger fraktionsloser Abgeordneter sowie Enthaltung der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gefasst. Mit der entsprechenden Beschlussfassung des Niedersächsischen Landtags steht fest, dass nach § 182 Abs. 1 Satz 1 NKomVG die Abs. 2 – 4 von § 182 NKomVG auch über den 6. März 2022 hinaus weiter Anwendung finden können. Nach § 28a Abs. 8 Satz 3 IfSG gilt die Feststellung des Landtags dann als aufgehoben, wenn der Beschluss nicht spätestens 3 Monate nach der Feststellung erneut durch den Landtag bestätigt wird, würde also zunächst bis 22. Mai 2022 gelten. Allerdings bleibt abzuwarten, welche diesbezüglichen Regelungen die angekündigte Neufassung des IfSG auf Bundesebene enthalten wird.

Neue Corona-Verordnung in Kraft

Am gestrigen Tag ist eine vollständig neue Niedersächsische Corona-Verordnung in Kraft getreten. Diese enthält in zwei umfangreichen Artikeln die Umsetzung der auf dem letzten Treffen des Bundeskanzlers mit den Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten der Länder vereinbarten Lockerungsschritte. Die erste Lockerungsstufe greift seit gestern und schafft das bisherige System der drei Warnstufen und ein Anknüpfen an die Inzidenzen, die Hospitalisierung und die Intensivbettenbelegung insgesamt ab. Während die allgemeinen Regelungen zum Abstandhalten und zur Maskenpflicht weitgehend unverändert bleiben, sind die Pflichten zur Kontaktdatenerhebung nunmehr entfallen. Veranstalter und Betreiber müssen nur noch eine Registrierung ihrer Kunden über die Corona-Warn-App des RKI ermöglichen. Auch die Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich für geimpfte und genese Personen entfallen vollständig; für ungeimpfte Personen bleiben sie bestehen. Weitere Lockerungen betreffen beispielsweise Veranstaltungen, Beherbergungen und den Bereich der Gastronomie, wo nun 2G statt 2G-plus gilt.

Die Regelungen gelten nur knapp über eine Woche, denn zum 4. März 2022, also nächsten Freitag, tritt bereits die zweite Lockerungsstufe in Kraft, die in der jetzigen Verordnung in einem Artikel 2 bereits mitgeregelt ist. Dann wird auch der Betrieb der bisher geschlossenen Clubs, Diskotheken, Shisa-Bars und ähnlicher Betriebe wieder gestattet. Für Hotellerie, Gastronomie, Kino, Theater, Kultur usw. wird weitgehend die 3-G-Regelung gelten, für Sportanlagen besteht nur noch eine Maskenpflicht. Diese Regelungen sollen bis 19. März 2022 gelten. Voraussichtlich erst am 18. März 2022 werden Bundestag und Bundesrat über eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes entscheiden, die auch Auswirkungen auf die Frage haben wird, ob es nach dem 19. März 2022 noch allgemeine Regelungen durch eine Corona-Verordnung des Landes geben wird.

Scharf kritisiert haben die kommunalen Spitzenverbände nach zahlreichen kritischen Rückmeldungen der Landkreise in ihrer Stellungnahme eine in Tatbestand und Rechtsfolge sehr unscharfe Notbremsenklausel in § 3 der neuen Verordnung. Danach soll der jeweilige Landkreis bei einer konkreten „Gefährdung der Gesundheitsversorgung“ die (alle?) Instrumente der gestern außer Kraft getretenen Corona-Verordnung weiter anwenden. Die Landesregierung hat trotz der detailliert vorgetragenen Kritik der kommunalen Praxis weder den unklaren Wortlaut präzisiert noch in der Begründung oder an anderer Stelle erläutert, wie der Vollzug dieser Vorschrift erfolgen soll.

Erlassentwurf zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat in dieser Woche den seit längerem angekündigten Entwurf eines Erlasses mit handlungsleitenden Hinweisen zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gem. § 20a Infektionsschutzgesetz (IfSG) zur kurzfristigen Stellungnahme vorgelegt.

Wir haben im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens zu dem fast 40 Seiten umfassenden Erlassentwurf am 24. Februar 2022 unter Einbeziehung der dazu übermittelten Rückäußerungen der kommunalen Gesundheitsbehörden ausführlich Stellung genommen.

Mit Blick auf die ab Mitte März d. J. geltende einrichtungsbezogene Impfpflicht gehen wir von einer kurzfristigen Überarbeitung der Entwurfsfassung und Übermittlung der handlungsleitenden Hinweise an die kommunalen Gesundheitsbehörden aus.

Landtag stimmt COVID-19 Bewerberaufstellungsverordnung für kommunale Wahlen im Jahr 2022 zu

Die Landesregierung hat den Entwurf der Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlungen für einzelne Neuwahlen und einzelne Direktwahlen unter den Bedingungen der COVID-19- Pandemie (COVID-19 Bewerberaufstellungsverordnung für kommunale Wahlen im Jahr 2022) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/10688).

Mit der Verordnung soll es den Parteien und Wählergruppen bei den in diesem Jahr vereinzelt anstehenden kommunalen Wahlen zeitnah ermöglicht werden, die Wahl der Bewerberinnen und Bewerber sowie der Delegierten für die Delegiertenversammlungen für die in diesem Jahr durchzuführenden einzelne Neuwahlen und einzelne Direktwahlen notfalls auch ohne Präsenzversammlungen durchzuführen.

Der Niedersächsische Landtag hat dem Antrag der Landesregierung auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Inneres und Sport (LT-Drs. 10702) am 24. Februar 2022 gemäß § 53 Abs. 3 Satz 2 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes zugestimmt. Die Verordnung kann dementsprechend im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht werden und wird zeitnah in Kraft treten.

Stellungnahme zum zweiten Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP)

Mit Stellungnahme vom 11. Februar 2022 hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) zum zweiten Beteiligungsverfahren zum Entwurf einer Änderung und Ergänzung des Landes-Raumordnungsprogramms (LROP) Stellung genommen. Darin wurden zunächst die beabsichtigten Regelungen zur Öffnung des Waldes für die Erzeugung von Windenergie kritisiert. Diese entsprechen nicht den Vereinbarungen der Abschlusserklärung des Runden Tisches zur Zukunft der Windenergie in Niedersachsen, die eine behutsame Öffnung vorgesehen hatten. Im Bereich der Windenergie wurde sich zudem kontrovers mit dem Zwang zur Windplanung und den Voraussetzungen für ein Repowering auseinandergesetzt. 

Ferner wurde problematisiert, dass sich das Land aus der Steuerung des Solarenergieausbaus zurückzieht. Die geplante Herabstufung des Ausschlusses der Erzeugung von Solarenergie in (Vorrang- und) Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft von einer Ziel- zu einer Grundsatzfestlegung dürfte dabei die Flächenkonkurrenz in landwirtschaftlich geprägten Gebieten verschärfen. Gefordert wurde stattdessen, den Ausbau der Solarenergie auf technisch überformte Flächen und Dächer zu lenken. Andernfalls droht ein Wegfall von landwirtschaftlichen Flächen als Ernährungsgrundlage sowie eine weitere Preissteigerung insb. im Bereich der Pachtgrundstücke.

Neben der ausführlichen Auseinandersetzung mit der erneuerbaren Energieerzeugung hat die AG KSV zu Detailregelungen in den Themenbereichen Flächenversiegelung, Kulturlandschaften, ökologische Landwirtschaft, Wald, Trinkwasserschutz, Radverkehr und Energieinfrastruktur Stellung genommen und Anregungen gegeben.

Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft in den Landtag eingebracht

Die Landesregierung hat einen im Vergleich zur Anhörung durch das Landwirtschaftsministerium (ML) nur leicht veränderten Gesetzentwurf über Grundstücksgeschäfte im Bereich der Landwirtschaft (NGrdstLwG) in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (Drs. 18/10699). Neu ist insbesondere die vorgesehene Privilegierung von Naturschutzverbänden für konkrete Naturschutzprojekte, die für ihre Zwecke für den Grundstückserwerb unterhalb eines Hektars keiner Genehmigung des Grundstücksverkehrsausschusses bedürfen.

Nach der schriftlichen Stellungnahme hatte die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände ihre Hinweise und Bedenken zum Gesetzentwurf auch im Rahmen eines Gesprächstermins mit ML-Staatssekretär Prof. Ludwig Theuvsen vorgetragen. Bei diesem Gespräch wurde abermals auch die Sorge hinsichtlich des zu erwartenden deutlich erhöhten Verwaltungsaufwandes thematisiert. ML hat jedoch bislang daran festgehalten, dass der Mehraufwand nicht konnexitätsrelevant ist. Die Arbeitsgemeinschaft wird die bisherigen Positionen auch im Gesetzgebungsverfahren gegenüber dem Niedersächsischen Landtag weiter vertreten.

Gesetzentwurf des Landes Nordrhein-Westfalen zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung in den Bundesrat eingebracht

Das Land Nordrhein-Westfalen hat am 12. Januar 2022 einen auch von Landwirtschaftsministerin Barbara Otte-Kinast unterstützten Gesetzentwurf zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung (BR-Drs. 10/22 (neu)) in den Bundesrat eingebracht. Ziel ist eine Umstellung der Nutztierhaltung in der Landwirtschaft auf tierwohlgerechte Haltungsformen. Vor dem Hintergrund bestehender rechtlicher Probleme sei es erforderlich, Anpassungen im Naturschutzrecht und im Bauplanungsrecht mit dem Ziel vorzunehmen, eine Zulassung von entsprechenden Vorhaben zu ermöglichen und zu erleichtern. In einem eigenständigen Gesetz („Tierwohlgesetz“) solle zudem der Begriff „Tierwohl“ näher bestimmt werden. Eine Rechtsverordnungsermächtigung ermögliche es, die Anforderungen an das Tierwohl für einzelne Nutztierarten näher zu bestimmen.

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen eines niedersächsischen Jugendklimawettbewerbs

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat uns den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Projekten im Rahmen eines niedersächsischen Jugendklimawettbewerbs im Rahmen der Verbandsanhörung zur Stellungnahme übersandt.

Nach Ziffer 1.1 des Richtlinienentwurfs ist es Ziel der Förderung, klimabezogene Projekte von Kinder- und Jugendgruppierungen, -organisationen und -initiativen zu ermöglichen und zu unterstützen, um das Wissen über die Notwendigkeit des Klimaschutzes sowie über die Folgen des Klimawandels zu vermitteln und zu verbreiten. Mit dem wettbewerblichen Charakter soll ein wirkungsvoller Anreiz geschaffen werden, um Interesse zu wecken, zu einer Teilnahme zu motivieren und die Projekte sowie die damit verbundenen allgemeinen Thematiken des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung in das Blickfeld der Öffentlichkeit zu rücken.

Online-Veranstaltungsreihe „Grüne Wärme für Dörfer und Städte“

Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe (FNR) bietet im Lauf des Jahres 2022 für Landkreise, Städte und Gemeinden die vierteilige Online-Veranstaltungsreihe „Grüne Wärme für Dörfer und Städte“ an. Die Veranstaltungsreihe soll Teilnehmerinnen und Teilnehmern aus Landkreisen, Städten und Gemeinden fachliche Einblicke in Lösungen für eine erneuerbare Wärmeversorgung in Dörfern und Städten unter Einbeziehung von regional nachhaltig verfügbarer Biomasse geben. Die Auftaktveranstaltung findet am 9. März 2022 statt und widmet sich der Fragestellung „Wie werden in Stadt und Gemeinde die Weichen auf die Energiewende gestellt?“. Weitere Veranstaltungen, die sich jeweils mit Teilaspekten der erneuerbaren Wärmeversorgung befassen, werden am 12. April., 3. Mai und 21. Juni 2022 folgen. Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist kostenlos, allerdings ist eine vorherige Anmeldung bei der FNR erforderlich. Weitere Informationen zur Veranstaltungsreihe und zur Anmeldung können unter https://veranstaltungen.fnr.de/gruenewaerme/ abgerufen werden

Umfrage im Auftrag der Bundesregierung zu Digitaler Gremienarbeit 

Das Statistische Bundesamt von Bund und Ländern (DESTATIS) führt im Rahmen des Projekts „Digitale Gremienarbeit erleichtern“ eine Online-Umfrage bei Kreistagsmitgliedern und Regionsabgeordneten durch. Dieses Projekt geht auf eine Initiative der Bundesregierung zurück, ein erläuterndes Schreiben dazu kann unter https://link.nlt.de/vr45 abgerufen werden. Ziel der Umfrage ist es, die Erfahrungen mit der Nutzung verschiedener Medien bei der Gremienarbeit zu beleuchten und die Auswirkungen auf den Erfüllungsaufwand aufgrund vermehrt digitaler Sitzungen zu prüfen.

Während der Pandemie wurden auf Basis von Ausnahmeregelungen Telefon- und Webkonferenzen anstelle von Präsenzveranstaltungen durchgeführt, um zumindest kurzfristig den neuen Anforderungen zu begegnen. Auf die so aufgebauten Kompetenzen sollte auch vor dem Hintergrund der allgemeinen Digitalisierung der Gesellschaft zukünftig zurückgegriffen werden dürfen.

Die Umfrage richtet sich sowohl an Gremien, die in der Zeit der Pandemie digitale Medien genutzt haben und die diese nun ggfs. weiterhin auch ohne pandemische Notlage nutzen wollen, als auch an Gremien, die bisher noch keine Erfahrung mit digitalen Systemen haben, zukünftig diese aber einsetzen möchten.

Um die Beantwortung des Fragebogens bis zum 11. März 2022 wird unter dem Link: https://survey.lamapoll.de/Gremienarbeit_erleichtern-2/ gebeten.

19. Tourismustag in Niedersachsen

Der 19. Tourismustag Niedersachsen 2021 findet am 5. und 6. Mai 2022 im Weltkulturerbe Rammelsberg in Goslar statt. Alle zwei Jahre erhalten Akteure aus Wirtschaft, Politik und Verwaltung beim Tourismustag Niedersachsen die Möglichkeit zum Austausch über aktuelle Branchen-Themen. Beim Branchentreffen Anfang Mai in Goslar steht das Thema „Bleibt alles anders? – Tourismus nach Corona“ im Mittelpunkt.

Das zweitägige Programm behandelt in verschiedenen Formaten die Corona-Pandemie und die Trends, die diese mit sich gebracht bzw. verstärkt hat. Um die Stadt Goslar ein bisschen besser kennenzulernen, wird auch wieder ein touristisches Rahmenprogramm angeboten.

Kooperationspartner des 19. Tourismustags Niedersachsen sind der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband Niedersachsen, die TourismusMarketing Niedersachsen GmbH, der Heilbäderverband Niedersachsen und der Tourismusverband Niedersachsen. Ideell unterstützt wird die Veranstaltung von den kommunalen Spitzenverbänden.

Nähere Informationen zum 19. Tourismustag Niedersachsen sowie die Möglichkeit zur Anmeldung sind auf der Internetseite www.tourismustag-niedersachsen.de abrufbar.

Ergebnisse des Koalitionsausschusses vom 23. Februar 2022

Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP hat am 23. Februar 2022 das Papier „10 Entlastungsschritte für unser Land“ beschlossen. Damit will die Koalition insbesondere auf die gestiegenen Energiepreise sowie die anhaltenden Belastungen durch die CoronaPandemie reagieren und zugleich einzelne Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. Es handelt sich zum Teil um neue Verabredungen, zum Teil um Vorhaben, die sich bereits im Gesetzgebungsverfahren befinden und über die der DLT zusammenfassend u.a. wie folgt informiert:

  1. Die Umlage nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) soll bereits zum 1. Juli 2022 entfallen. Zuletzt hatte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz einen Wegfall der EEG-Umlage ab 2023 angekündigt.
  2. Erhöhung des Arbeitnehmerpauschbetrages bei der Einkommensteuer um 200 Euro auf 1.200 Euro rückwirkend ab 1. Januar 2022.
  3. Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro rückwirkend ab 1. Januar 2022.
  4. Erhöhung der Fernpendlerpauschale: Die für 2024 vorgesehene Anhebung auf 38 Cent wird rückwirkend auf den 1. Januar 2022 vorgezogen. Dies greift eine Forderung des Deutschen Landkreistages auf und unterstützt insbesondere Menschen in ländlichen Räumen.
  5. Erneuter einmaliger Coronazuschuss in Höhe von 100 Euro für erwachsene Bezieher von existenzsichernden Leistungen. Neben Arbeitslosengeld II-Empfängern und Beziehern von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sollen auch Empfänger von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII den Zuschlag erhalten.
  6. Einführung eines Sofortzuschlags für von Armut betroffene Kinder in Höhe von monatlich 20 Euro ab 1. Juli 2022. Dies soll im Vorgriff auf die im Koalitionsvertrag verabredete Kindergrundsicherung erfolgen. Der Sofortzuschlag soll für Kinder im Bezug von Leistungen des SGB II und des SGB XII sowie weiterer Leistungen gezahlt werden.
  7. Erhöhung des allgemeinen Mindestlohns auf 12 Euro: Hierzu hat das Bundeskabinett am 23. Februar 2022 das Mindestlohnerhöhungsgesetz beschlossen.
  8. Viertes Corona-Steuerhilfegesetz
  9. Verlängerung des Kurzarbeitergeldes: Hierzu befindet sich ein Gesetzentwurf der Bundestagsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP eines Kurzarbeitergeldverlängerungsgesetzes bereits im Gesetzgebungsverfahren (BT-Drs.20/688).
  10. Einmaliger Heizkostenzuschuss für Wohngeldbezieher, Studierende, BAföG-Empfänger sowie Bezieher der Berufsausbildungsbeihilfe nach dem SGB III. Hierzu haben die Regierungsfraktionen gleichfalls bereits den entsprechenden Entwurf eines Heizkostenzuschussgesetzes eingebracht (BT-Drs. 20/689).