NLT-Aktuell – Ausgabe 7

Wahlkreiszuschnitt: Änderung des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes

Der Niedersächsische Landtag hat dem Gesetzes zur Änderung des NiedersächsischenLandeswahlgesetzes am 3. März 2026 zugestimmt. Das Gesetz tritt am Tag nach seinerVerkündung in Kraft. Anlass der Neuregelung war das Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofes vom 16. Dezember 2024. Der Staatsgerichtshof hatte festgestellt, dass diebisherige Wahlkreiseinteilung gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit verstößt.Künftig darf die Abweichung von der durchschnittlichen Zahl der Wahlberechtigten je Wahlkreis grundsätzlich höchstens ± 15 Prozent betragen. Der Gesetzgeber war verpflichtet, biszur Landtagswahl 2027 eine verfassungskonforme Neuregelung zu treffen.

Für die Landkreise und die Region Hannover sind die Änderungen insbesondere im Hinblick auf die organisatorische Vorbereitung der Landtagswahl 2027 von Bedeutung. Diesbetrifft unter anderem die Abstimmung mit den kreisangehörigen Gemeinden, die Anpassung von Informationsmaterialien sowie die organisatorische Umsetzung in der Wahlvorbereitung.

Mit dem nun beschlossenen Gesetz wird die Zahl der Wahlkreise von 87 auf 90 erhöht.Zahlreiche Wahlkreise wurden in ihrem Zuschnitt verändert; teilweise wurden Gemeindenoder Samtgemeinden anderen Wahlkreisen zugeordnet. Darüber hinaus wurden drei neueWahlkreise eingerichtet („Vechta-Süd“, „Rastede/Varel“ und „Nordhorn“), um insbesonderein Regionen mit überdurchschnittlichem Bevölkerungswachstum die verfassungsrechtlichgebotene Annäherung an den Landesdurchschnitt zu gewährleisten.

Neben der Wahlkreiseinteilung wurde auch das Verfahren zur Sitzverteilung angepasst. Andie Stelle des bisherigen d’Hondtschen Höchstzahlverfahrens tritt künftig das Divisorverfahren mit Standardrundung (Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren), das bereits bei Bundestagswahlen und in zahlreichen Ländern Anwendung findet.

Tablets für Schülerinnen und Schüler ab Klasse 7

Seit August 2025 führen die kommunalen Spitzenverbände Gespräche mit dem Niedersächsischen Kultusministerium über die Rahmenbedingungen des landesweiten Programms zurAusstattung der Schülerinnen und Schüler ab Schuljahrgang 7 sowie aller Lehrkräfte mitdigitalen Endgeräten (Tablets) ab dem Schuljahr 2026/2027. Details beispielsweise zumfinanziellen Ausgleich für die kommunale Ebene sowie die Abgrenzung der Administrationbefinden sich in der Abstimmung. Die Bereitstellung der Geräte für Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte startet im Laufe des ersten Schulhalbjahr 2026/2027.

Zunächst werden die Schülerinnen und Schüler der Schulen ausgestattet, die bereits miteiner 1:1-Ausstattung arbeiten. In einem nächsten Schritt werden die Schülerinnen undSchüler an den weiteren Schulen zum 1. Februar 2027 ausgestattet. Einvernehmen zwischen dem Land Niedersachsen und den kommunalen Spitzenverbänden besteht dahingehend, dass die Beschaffung der digitalen Endgeräte zentral durch das Land erfolgt. DieEndgeräte verbleiben im Eigentum des Landes und gehen nicht in das Eigentum der Schulträger über.

Die Bestellung, Ausgabe der Geräte an die Schülerinnen und Schüler und an die Lehrkräftesowie der Abschluss der Leihverträge wird federführend den jeweiligen Schulleitungen obliegen. Für die Schulen wird es noch vor den Osterferien Informationsveranstaltungen geben in denen die Schulleitungen über das Verfahren (Bestellprozess, Mobile Device Management, Ausleihe) sowie über weitere Unterstützungsangebote informiert werden.

Schutz landwirtschaftlicher Betriebe ja, Bürokratieaufbau nein

Land- und forstwirtschaftliche Flächen sind wertvoll. Sie vor Spekulation zu schützen istrichtig. Dies soll bäuerliche Betriebe und Genehmigungsbehörden aber nicht mit zusätzlicher Bürokratie belasten. Im Gegenteil sollten bestehende Verfahren vereinfacht oder gestrichen werden, um bürokratische Hürden abzubauen. Darin sind sich Landkreise undLandwirtschaft einig. Die gemeinsame Verantwortung und beiderseitige Position zur geplanten Agrarstrukturreform des Landes war eines der Themen bei einem Spitzengespräch derLandwirtschaftskammer Niedersachsen und des Niedersächsischen Landkreistages (NLT)am gestrigen Donnerstag. Mit dem jüngsten Treffen wird der regelmäßige Austausch beiderInstitutionen fortgesetzt.

Am Gespräch in der NLT-Geschäftsstelle nahmen für die Landwirtschaftskammer derenPräsident Gerhard Schwetje, Vizepräsident Manfred Tannen, Kammerdirektor Dr. BerndNLT-Aktuell, Ausgabe 7 vom 6. März 2026, Seite 3von Garmissen und Geschäftsbereichsleiter Dr. Vinzenz Bauer teil. Der NLT war durch Präsident Landrat Marco Prietz, Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy, HauptgeschäftsführerDr. Joachim Schwind, Geschäftsführer Dr. Lutz Mehlhorn sowie die zuständigen Referatsleitungen Alina Rauch und Thorsten Bludau vertreten. Die bewährte, gute Zusammenarbeitwird auch nach dem personellen Wechsel in der Geschäftsführung des NLT fortgesetzt.

Landwirtschaftskammer und Landkreise sind durch gemeinsame Zuständigkeiten und beiderseitige Interessen bei den Themen Boden, Wasser, Naturschutz, Entwicklung der ländlichen Räume, Klimaschutz und Veterinärwesen vielfach verbunden. Auf der Tagesordnungdes aktuellen Treffens standen neben der Agrarstrukturreform unter anderem die Novelledes Niedersächsischen Wassergesetzes und der Gesetzentwurf zur Änderung des Düngegesetzes.

Einigkeit bestand beispielsweise auch bei der Bewertung des sogenannten Niedersächsischen Weges. Dieses Format der Zusammenarbeit der Naturschutz- und Landwirtschaftsverbände hat Fortschritte bei der Stärkung von Natur-, Arten- und Gewässerschutz gebracht. Zugleich besteht allerdings die Erwartung, dass die Landesregierung die vereinbarten Maßnahmen ausfinanziert und durch eine verlässliche Förderung – wie beispielsweiseüber eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz – absichert.

Katzenverordnung fair ausfinanzieren

In der Debatte über die geplante Katzenverordnung ist der Tierschutz ein wichtiges Anliegen, das aber fair finanziert werden muss. „Die Landkreise zahlen für die Unterbringung undVersorgung von tierschutzrechtlich fortgenommenen Tieren, auch Katzen, bereits seit Jahren stetig steigende Kosten an die Tierheime. Von Entlastung der kommunalen Haushaltekann daher keine Rede sein. Wir setzen uns vielmehr für eine ergänzende grundständigeFinanzierung der Tierheime durch das Land ein, die mit dem 20 Millionen Euro-Paket für dieTierheime auch erfolgt ist“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Dr. Joachim Schwind in einer Pressemitteilung am gestrigen Donnerstag.

Mit der Katzenverordnung sollen die ursprünglich gefahrenabwehrrechtlich geprägten Aufgaben und Kosten der Gemeinden, die in vielen Fällen örtliche Katzenverordnungen erlassen haben, nun auf die Veterinärbehörden der Landkreise verlagert werden. Nur die Freigänger-Katzen in den Blick zu nehmen, löst zudem das Problem nicht. Die verwildertenKatzen werden sich weiter unkontrolliert vermehren.

„Unsere Veterinärbehörden sind seit Jahrzehnten vom Land in erheblichem Maße unterfinanziert. Die Landesregierung hat uns mit dem Pakt für Kommunalinvestitionen zugesagt,NLT-Aktuell, Ausgabe 7 vom 6. März 2026, Seite 4die Veterinärbehörden von weiteren Belastungen möglichst freizuhalten. Wenn das Landeine Katzenverordnung erlassen will, muss es die zusätzlichen Belastungen der Kommunendaher vollständig und fair ausfinanzieren. Wir stehen für Gespräche jederzeit zur Verfügung,aber nicht für neue vom Land gewünschte Aufgaben ohne die Finanzmittel“, so Schwind.

Landkreistag gegen Schilder-Wirrwarr bei Kfz-Kennzeichen

„Wir brauchen keine neuen Regelungen für Kfz-Kennzeichen. Das Thema passt nicht in dieZeit“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Dr.Joachim Schwind in Reaktion auf Presseberichterstattung in dieser Woche. „Bei der Diskussion wird vergessen, dass es eine Identifikation mit dem Landkreis gibt, die regionaleGemeinschaft wird auch durch das Kreis-Kennzeichen ausgedrückt. Hier braucht es keineweitere Zersplitterung“, so Schwind weiter.

Der NLT-Hauptgeschäftsführer erklärte: „Wir haben andere Probleme. Diese angestrebteÄnderung der Fahrzeug-Zulassungsverordnung schafft nur neue Bürokratie und erschwertdie Ordnungsfunktion der Kennzeichen für Zulassungsstellen und Polizei. Das Kennzeichen-System funktioniert seit Jahrzehnten zuverlässig. Schon heute gibt es Spielräume.Historische Kennzeichen können schon jetzt wieder eingeführt werden.“

Weitere neue Kürzel ohne historischen Bezug würden das System vor allem unübersichtlicher machen, ein Wirrwarr erzeugen, ohne einen erkennbaren praktischen Nutzen zu bringen. Und natürlich führe ein anderes Kfz-Kennzeichnen nicht zu irgendwelchen regionalpolitischen Impulsen oder mehr Wirtschaftswachstum. „Wir brauchen auf Gemeinde- undKreisebene mehr Geldmittel für unsere kommunalen Aufgaben, nicht Anlässe für fruchtloseDiskussionen. Wir erwarten daher, dass Niedersachsen diesen Vorstoß im Bundesrat kritisch bewertet“, so Schwind.