NLT-Aktuell – Ausgabe 6
ÖGD-Pakt: Landkreistag fordert eine verlässliche Finanzierung
Wie geht es weiter mit dem Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD-Pakt)? ImJahr 2020, auf dem Höhepunkt des Corona-Geschehens, hatten Bund und Länder sich gemeinsam verpflichtet, den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Deutschland umfassend zustärken. Finanzielle Mittel wurden für den Zeitraum bis Ende 2026 bereit gestellt. Dementsprechend haben die niedersächsischen Landkreise in großem Umfang Fachpersonal eingestellt; die Zielgröße von 480 Stellen wurde bis 2023 mit 527 zusätzlich geschaffenen Stellen weit übertroffen. „Die Mittel müssen jetzt verstetigt werden. Die Kommunen haben dieGesundheitsämter dauerhaft personell verstärkt, so wie es dringend notwendig und politischgewollt war“, sagte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT)Dr. Joachim Schwind in einer Pressemitteilung am vergangenen Mittwoch.
„Ohne eine verbindliche Finanzierungszusage über 2026 hinaus bleiben die Kommunen aufden Personalkosten für die neuen Stellen sitzen. Das wäre eine zusätzliche und unfaireBelastung für die ohnehin schon dramatisch unterfinanzierten Kommunen“, führte Schwindaus. Er appelliert an das Land Niedersachsen, den Bund zur Einhaltung seiner Verpflichtungen aus dem ÖGD-Pakt zu drängen.
Auch die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat miteinem Schreiben das Niedersächsische Gesundheitsministerium gebeten, eine verbindlicheKlärung herbeizuführen. Im Schreiben der kommunalen Spitzenverbände werden zudemFragen zu den mit dem ÖGD-Pakt bereitgestellten Fördermittel zur Attraktivitätssteigerunggestellt. Für entsprechende Maßnahmen sind auch hier Planungssicherheit und eine Klärung von Zulässigkeit, Förderfähigkeit und Förderhöhe nötig. Der Brief vom Dienstag ist derjüngste in bereits einer Reihe von Aufforderungen an das Land, mit dem Bund die Finanzierungsbeteiligung verbindlich zu klären.
Zulassungsstopp zum Integrationskurs stößt auf Kritik der Kommunen
Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat in einem Schreiben an denPräsidenten des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) die überraschend angekündigte Aussetzung von Zulassungen zu Integrationskursen kritisiert. Davon betroffensind insbesondere Asylbewerber, Geduldete, EU-Bürger und Ukrainer mit einem Aufenthaltstitel, solange sie nicht durch die zuständigen Behörden zur Teilnahme am Kurs verpflichtet werden. Das Bundesministerium des Innern begründet diese Maßnahme in Presseverlautbarungen mittlerweile auch damit, dass dadurch in erster Linie Betroffene ohnesichere Bleibeperspektive vom Zugang zu den Integrationskursen ausgeschlossen würdenund das Kurssystem insgesamt finanziell stabilisiert werden solle.
Die kommunalen Spitzenverbände warnen in dem Schreiben vor negativen Auswirkungender Entscheidung des BAMF auf den Integrationserfolg der Betroffenen, die insbesondereauf Ebene der Landkreise, Städte und Gemeinden spürbar werden könnten. KurzfristigeEinsparungen auf Bundesebene drohten so, langfristig die Kommunen noch stärker zu belasten. Zudem könne ein solcher Eingriff das Kurssystem insgesamt destabilisieren – etwa,wenn Kurse wegen zu geringer Teilnehmerzahlen nicht oder deutlich später zustande kommen. Besonders gefährdet könnte dabei das Kursangebot in ländlichen Räumen sein. Ergänzend ist darauf hinzuweisen, dass sich die Entscheidung auch negativ auf die Volkshochschulen in kommunaler Trägerschaft auswirken kann, die sich in ihren Planungen ambisherigen System der Zulassungen ausgerichtet haben.
In ihrem Schreiben fordern die kommunalen Spitzenverbände das BAMF daher nachdrücklich auf, den Zulassungsstopp zurückzunehmen. Die Frage, welche Personengruppen künftig Zugang zu Integrationskursen erhalten sollen, müsse im Gesamtzusammenhang der bereits seit längerem angekündigten Reform des Integrationskurssystems beraten werden.
Reform des Bürgergeldes – Stellungnahme des Deutschen Landkreistages
Zum Regierungsentwurf eines 13. SGB II-Änderungsgesetzes zur Reform des Bürgergeldeshat die Bundestagsanhörung stattgefunden. In seiner Stellungnahme begrüßt der DeutscheLandkreistag (DLT) die Ausrichtung des Entwurfs, die auf eine Stärkung der Mitwirkungspflichten zielt. Zugleich kritisiert er, dass der Entwurf deutlich hinter der Erwartung zurückbleibt, einen wirksamen Beitrag zur Rechtsvereinfachung und zum Abbau von Bürokratie inden Jobcentern beizutragen.
Positiv sind die vorgesehenen Änderungen zum bislang weitestgehend unverbindlichen Kooperationsplan und die Streichung des Schlichtungsverfahrens. Zentral ist darüber hinausNLT-Aktuell, Ausgabe 6 vom 27. Februar 2026, Seite 3die Intensivierung der Mitwirkungspflichten und die Verschärfung der Leistungsminderungen zum Zwecke einer konsequenteren Arbeitsintegration. Neben der zutreffenden Streichung der Karenzzeit Vermögen ist vorgesehen, die Karenzzeit bei den Unterkunftskostenbei evident überzogenen Mieten einzuschränken.
Kritisch ist anzumerken, dass der Gesetzentwurf zahlreiche Regelungen enthält, die nichtdazu beitragen, das Leistungs- sowie das Eingliederungsrecht unbürokratischer und einfacher anwendbar auszugestalten. So sollten das Recht der Leistungsminderungen sowie dieneuen Vorschriften zur Begrenzung der Unterkunftskosten während der Karenzzeit unbedingt verschlankt werden. Bleibt es hingegen bei den angelegten Mehraufwänden für dieJobcenter, sind diese über eine Aufstockung des Verwaltungskostentitels vom Bund auszugleichen.
Eine Forderung bleibt, dass Arbeitsgelegenheiten im SGB II im Sinne einer Verpflichtungnachgeschärft und breiter einsetzbar gemacht werden sollten. Dazu sollten die Kriterien „zusätzlich“, „im öffentlichen Interesse“ und „wettbewerbsneutral“ gestrichen werden, wie esbei den Arbeitsgelegenheiten im Asylbewerberleistungsgesetz bereits erfolgt ist.
Der Gesetzgeber sollte die Chance nutzen, unnötige Komplexität abzubauen und Verwaltungsverfahren zu vereinfachen. Dieser Aspekt kommt im Entwurf leider deutlich zu kurz,denn an zahlreichen Stellen werden neue Tatbestände, Prüfungspflichten, Differenzierungen, Fristen und IT-Anforderungen geschaffen, die die ohnehin hoch belasteten Jobcenterorganisatorisch und personell weiter beanspruchen werden, ohne dass der Gesetzgeber diehiermit verbundenen Umstellungs-, Schulungs- und Vollzugsaufwände hinreichend berücksichtigt oder kompensiert.
Rücknahme des Rechtskreiswechsels Ukraine – Anhörung im Bundestag
Zum Regierungsentwurf eines Leistungsrechtsanpassungsgesetzes zur Rücknahme desRechtskreiswechsels für neu eingereiste Geflüchtete aus der Ukraine hat jetzt die Bundestagsanhörung stattgefunden. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat in seiner Stellungnahmeden neuerlichen Rechtskreiswechsel begrüßt und befürwortet, dass die Betroffenen sich umeine Erwerbstätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt bemühen müssen. Dies nachzuhalten könne aber nicht Sache der für das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zuständigen Behörden sein. Vielmehr müssten die Agenturen für Arbeit verpflichtet werden, aktivauf die Betroffenen zuzugehen und sie in Arbeit zu vermitteln.
Die Anhörung drehte sich insbesondere um die Frage der gelingenden Arbeitsmarktvermittlung und -integration nach erfolgtem Rechtskreiswechsel. Diesen Punkt moniert auch derNLT-Aktuell, Ausgabe 6 vom 27. Februar 2026, Seite 4DLT. Angesichts der langen politischen Verhandlungen in der Regierungskoalition über dieAusgestaltung des Rechtskreiswechsels ist offen, inwieweit der Deutsche Bundestag nochÄnderungen beschließt.
Niedersächsisches Wassergesetz – Anhörung im Niedersächsischen Landtag
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat gegenüberdem Landtag zum Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen WassergesetzesStellung genommen. Sie haben dazu am Montag im Ausschuss für Umwelt, Energie undKlimaschutz des Niedersächsischen Landtages vorgetragen. Dabei haben die kommunalenSpitzenverbände das Ziel des Landes, den unteren Wasserbehörden zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben, um den Herausforderungen des Klimawandels besser begegnen zu können, grundsätzlich begrüßt. Einige der vorgesehenen Regelungen dürften aberzu Problemen im Vollzug führen.
Nachfragen der Abgeordneten des Umweltausschusses betrafen vor allem die im Gesetzvorgesehene Begrenzung der Energieerzeugung von Wasser- und Bodenverbänden, dieRegelungen zur Verfahrensfreistellung sowie zur progressiven Gebührenerhebung bei denKosten der öffentlichen Wasserversorgung. Zu letzterem haben die kommunalen Spitzenverbände angeboten, für Gespräche zur Verfügung zu stehen.
Aktueller Sachstand Komm2IT – kommunale IT-Dienstleister bündeln Kräfte
Die kommunalen IT-Dienstleister in Niedersachsen haben per Pressemitteilungen bekanntgegeben, dass sie ihre Zusammenarbeit im Rahmen des Programms Komm2IT vertiefenund ein gemeinsames Zielbild verabschiedet haben. Damit liegt erstmals eine abgestimmtestrategische Ausrichtung der beteiligten Häuser vor. Ziel ist die Bündelung der Kompetenzen von hannIT, ITEBO, KDG, KDO sowie GovConnect GmbH, um einen zentralen, leistungsfähigen, sicheren und wirtschaftlichen digitalen Dienstleister für alle Kommunen in Niedersachsen zu schaffen.
In den vergangenen Wochen wurden die Beschäftigten der IT-Dienstleister über das Zielbildinformiert. Für das laufende Jahr wurde ein Governance- und Entscheidungsrahmen festgelegt, der die Vorbereitung einer tragfähigen gesellschaftsrechtlichen Struktur bis zum1. Januar 2027 vorsieht. Dieser Zeitrahmen soll eine verlässliche Planung ermöglichen undsicherstellen, dass die notwendigen Schritte zügig, aber ohne Einbußen bei Betriebsstabilität und Servicequalität umgesetzt werden.
Die aktuellen Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit im Kontext Komm2IT liegen unter anderem in der Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur- und Sicherheitsarchitektur sowie imAufbau eines Security Operation Centers im Rahmen des Landesprojekts SchutzschildAegis. Das Land Niedersachsen begleitet den Transformationsprozess organisatorisch undfinanziell.
Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistags hat sich in den vergangenen Sitzungen fortlaufend mit dem Stand von Komm2IT befasst, zuletzt im Dezember 2025. Es hat dienun erzielte Verständigung der beteiligten IT-Dienstleister als bedeutende Voraussetzungfür die angestrebte Bündelung kommunaler IT-Strukturen bewertet. Nach Einschätzung desPräsidiums ist Komm2IT geeignet, wesentlich zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit, Cybersicherheit und kommunaler Steuerungsfähigkeit beizutragen.
Regionalpolitische Jahrestagung des Bundeswirtschaftsministeriums
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) lädt zur 4. RegionalpolitischenJahrestagung am 2. und 3. März 2026 nach Halle (Saale) ein. Die Veranstaltung richtet sichan Politik, Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Verbände und soll die Gelegenheit bieten, in verschiedenen Veranstaltungsformaten (Reden, Panels, Workshops und Exkursionen) die gesamte Bandbreite an Transformationsthemen bezogen auf konkrete Projekteund strategische Investitionen, wissenschaftliche Erkenntnisse und strukturpolitische Rahmenbedingungen und Anforderungen zu diskutieren. Einzelheiten bitten wir dem Programmheft zu entnehmen. Eine Anmeldung zur Jahrestagung ist möglich unter: www.bmweevents.de/regionalpolitische-jahrestagung
Zur Eröffnung wird neben Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche und Sachen-Anhalts Ministerpräsident Sven Schulze der Präsident des Deutschen Landkreistages (DLT),Landrat Dr. Achim Brötel, sprechen und für die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände eine Keynote halten. Die zweitägige Veranstaltung des Ministeriums dient einem systematischen Erfahrungsaustausch und wird jährlich in einem anderen Bundeslandausgerichtet. Darüber hinaus organisieren die kommunalen Spitzenverbände einen gemeinsamen Workshop unter dem Titel „Schlaglichter kommunaler Gründungsförderung“.


