NLT-Aktuell – Ausgabe 6

Abschlussbericht der Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären Versorgung in Niedersachsen“

Die am 10. Dezember 2018 vom Niedersächsischen Landtag eingesetzte Enquetekommission „Sicherstellung der ambulanten und stationären medizinischen Versorgung in Niedersachsen – für eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe medizinische Versorgung“ (EKmedV) hat am 22. Februar 2021 im Plenarsaal des Niedersächsischen Landtages nach mehr als zwei Jahren intensiver Arbeit mit 64 Sitzungen, 101 Sachverständigenanhörungen und 160 Vorlagen, einstimmig ihren Abschlussbericht verabschiedet und an Landtagspräsidentin Dr. Gabriele Andretta übergeben. Der Abschlussbericht soll im März in den Niedersächsischen Landtag eingebracht werden.

Auch für die EKmedV wirkte sich die Ausbreitung der Infektionskrankheit COVID-19 und Einstufung als Pandemie im März 2020 aus. Dies betraf die zeitlichen Abläufe. Zudem sah es die Kommission als unerlässlich an, die aktuellen Erkenntnisse aus der COVID-19-Pandemie in die eigene Arbeit einfließen zu lassen. Im Lichte der Corona Pandemie fanden insbesondere die Bedeutungssteigerung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD) als zentraler Baustein der Pandemie-Bekämpfung ebenso wie der Digitalisierungsschub im medizinischen Bereich ein besonderes Augenmerk.

Zusammenfassend ist es den kommunalen Spitzenverbänden gelungen, in den für sie maßgeblichen Themenfeldern ihre Grundanliegen zu verankern. Dies betrifft vor allem die stationäre medizinische Versorgung, die Notfallversorgung und den ÖGD. Begleitend zur Veröffentlichung haben die drei kommunalen Spitzenverbände und die Nds. Krankenhausgesellschaft in einer gemeinsamen Presseinformation den Abschlussbericht der EKmedV kommentiert und die Bedeutung der Empfehlungen für eine flächendeckende stationäre medizinische Versorgung hervorgehoben. Inhaltlich werden wir im Rahmen unserer Gremien sowie in der nächsten Ausgabe der Verbandszeitschrift NLT-Information näher auf den Abschlussbericht eingehen. 

Einnahmen der Krankenhäuser in Niedersachsen brechen ein – NKG und NLT fordern Hilfe vom Bund

Die Krankenhäuser in Niedersachsen geraten durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich in eine zunehmend bedrohliche Lage. Allein im Januar 2021 mussten die Kliniken Erlösausfälle in Höhe von rund 135 Millionen Euro im Vergleich zum Vorjahresmonat hinnehmen. Das hat die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) in einer aktuellen Umfrage ermittelt. Die Kliniken verzeichneten demnach im Januar durchschnittliche Erlösrückgänge in Höhe von rund 20 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Die Belegung in den Krankenhäusern ging im ersten Monat des Jahres um ein Fünftel zurück. Für das gesamte Jahr 2021 erwarten die niedersächsischen Krankenhäuser im Vergleich zum Referenzjahr 2019 einen Belegungsrückgang in Höhe von rund 16 Prozent, sodass weitere Verluste in beträchtlichem Umfang zu erwarten sind. Den Erlösrückgängen stehen Ausgleichzahlungen aus dem derzeitigen Rettungsschirm des Bundes gegenüber, die im Januar lediglich 46 Prozent der Ausfälle kompensiert haben. „Dass über einen sogenannten KrankenhausRettungsschirm weniger als die Hälfte der Einnahmeausfälle der Kliniken abgedeckt werden, ist in keinster Weise nachvollziehbar. Ohne wesentliche Nachbesserungen laufen die Krankenhäuser auf massive wirtschaftliche Probleme zu“, macht Dr. Hans-Heinrich Aldag, Vorsitzender der NKG, deutlich.

Auch die für die Sicherstellung der Krankenhausversorgung in der Verantwortung stehenden Landkreise und die Region Hannover sehen die Entwicklung mit größter Sorge. „Die derzeitige Unterstützung der Krankenhäuser durch den Bund ist selektiv und unzureichend. Sie orientiert sich an nicht nachvollziehbaren Kriterien und gefährdet den Bestand einer flächendeckenden Krankenhausversorgung. Bleibt der Bund bei seiner bisherigen Haltung, verantwortet er, dass die Krankenhäuser in der Pandemie von Helfern zu Opfern werden. Das ist nicht akzeptabel. Wir erwarten deshalb von der Bundesregierung umgehend wirksame Maßnahmen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, nach einer Sitzung des Gesundheitsausschusses des kommunalen Spitzenverbandes.

„Zur kurzfristigen Existenzsicherung sind Liquiditätshilfen für alle Krankenhäuser erforderlich, unabhängig von bisherigen Kriterien wie Notfallstufen, Inzidenzen und Intensivauslastungen. Zudem muss die Budgetabsicherung der Kliniken 2021 über einen Ganzjahresausgleich gewährleistet werden. Auf diese Weise kann auch sichergestellt werden, dass die Krankenhäuser eventuell zu viel gezahlte Liquiditätshilfen später zurückzahlen“, forderten NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke und Hubert Meyer übereinstimmend.

Verbesserung des Kinderschutzes: Aufsicht über die Jugendämter

Die Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben im Frühjahr 2020 einen Entschließungsantrag zum Thema „Gewalt gegen Kinder: Kinderschutz weiterentwickeln – Beratung stärken!“ eingebracht. Dieser sah eine Reihe konkreter Punkte zur Verbesserung des Kinderschutzes vor. Insgesamt wurden 22 Handlungsfelder benannt. In Nr. 15 wurde die Landesregierung unter anderem aufgefordert, eine Fach- und Rechtsaufsicht des Landes in das Niedersächsische Ausführungsgesetz zum SGB VIII (Niedersächsisches AG SGB VIII) aufzunehmen.

Zu diesem Punkt haben der Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung sowie der Ausschuss für Inneres und Sport in einer gemeinsamen Sitzung am 28. Mai 2020 eine Anhörung der kommunalen Spitzenverbände durchgeführt. In diesem Rahmen hat sich die Arbeitsgemeinschaft gegen die Einführung einer Fachaufsicht ausgesprochen und dabei auch verfassungsrechtliche Bedenken erhoben. Im Verlauf der seinerzeitigen Diskussion wurde der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst beauftragt zu prüfen, ob eine Fachaufsicht – ggf. auch nur über den „Verwaltungsteil“ des Jugendamtes – möglich sei. Dieser kommt zum Ergebnis, nach der Verfassung bedürfe es für die Einführung einer Fachaufsicht über die Jugendämter aufgrund des Eingriffs in das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen einer gesetzgeberischen Darlegung und Begründung eines legitimen Ziels und der Verhältnismäßigkeit der Einführung von Fachaufsicht unter Abwägung der Gemeinwohlgründe sowie der Vor- und Nachteile. Dabei stelle die Prägung des Bereichs der Selbstverwaltung durch die Jugendhilfe erhöhte Anforderungen an eine solche Begründung. Darüber hinaus stehe die Charakteristik des Jugendhilferechts nach dem SGB VIII im Widerspruch zu einer Zweckmäßigkeitskontrolle der Aufgabenwahrnehmung der Jugendämter und spreche damit bereits unabhängig von der vorzunehmenden Begründung des Gesetzgebers gegen die rechtliche Zulässigkeit der Einführung einer Fachaufsicht.

Für die Aufsicht über die Jugendämter kämen aber spezifische Mitteilungspflichten in Betracht. Eine Mitteilungspflicht unterscheidet sich von der Informationspflicht im Rahmen der Unterrichtung dahingehend, dass die Aufsichtsbehörde keines Anlasses für Anhaltspunkte einer konkreten Rechtsverletzung bedürfe. Offenbar in Konsequenz auf die Ausführungen des Gesetzgebungs- und Beratungsdienstes haben die Koalitionsfraktionen im Niedersächsischen Landtag Ziffer 15 ihres gemeinsamen Antrages geändert. Diese sieht nun vor, für die Aufsicht über die Jugendämter spezifische Mitteilungspflichten bei schwerer Kindeswohlgefährdung, insbesondere Kindesmisshandlungen, im Niedersächsischen AG SGB VIII vorzusehen und dem Landtag einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Der Niedersächsische Landtag hat diese Beschlussempfehlung in seiner Sitzung am 18. Februar 2021 angenommen.

Bund-Länder-Verständigung über weitere Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung

Im Rahmen einer weiteren Konferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder ist am späten Abend des 3. März 2020 eine Verständigung über weitere Maßnahmen der Pandemiebekämpfung erzielt worden. Der Beschluss sieht Änderungen der Impf- und der Teststrategie vor. Impfungen sollen ab einem bestimmten Zeitpunkt unter Beachtung der Priorisierung auch von niedergelassenen Ärzten durchgeführt werden können. Lehrkräfte und Schüler sollen mindestens einmal pro Woche getestet werden. Auch Unternehmen sollen in ihren in Präsenz arbeitenden Beschäftigten ein entsprechendes Testangebot unterbreiten. Alle Bürgerinnen und Bürger sollen ferner Anspruch auf wöchentlich einen kostenlosen Schnelltest haben. Einzelheiten dazu bedürfen intensiver weiterer Abstimmung auf Landesebene. Bis zum 8. März 2021 ist nach einer Besprechung am 4. März 2021 zwischen Land, kommunalen Spitzenverbänden und anderen Beteiligten durch die Landkreise und die Region Hannover nichts weiter zu veranlassen.

Der Lockdown wird im Grundsatz bis zum 28. März 2021 fortgeschrieben, wobei der Beschluss fünf Öffnungsschritte vorsieht. Eine Reihe von Lockerungen greifen bereits ab dem 8. März 2021, die für den vierten und fünften Öffnungsschritt vorgesehenen Lockerungen dagegen erst dann, wenn bestimmte Inzidenzwerte für jeweils mindestens 14 Tage nicht überschritten wurden. Innerhalb der Öffnungsschritte wird zusätzlich danach unterschieden, ob die Inzidenz in einem Land/einer Region unter 50 oder zwischen 50 und 100 liegt. Bei einer Inzidenz unter 50 sind weitergehende Lockerungen vorgesehen, die wieder zurückgenommen werden müssen, wenn diese Schwelle (wieder) überschritten wird. Wird ein Inzidenzwert von 100 an drei aufeinander folgenden Tagen überschritten, greift eine „Notbremse“ mit der Folge, dass wieder die bis zum 07. März 2021 geltenden Regelungen anzuwenden sind. Auf den Inzidenzwert von 35 kommt es nur noch im Zusammenhang mit Kontaktbeschränkungen an. Die NLT-Geschäftsstelle hat die verabredeten Öffnungsbeschlüsse in einer ersten Reaktion auf Twitter als zu kompliziert und in der Praxis kaum händelbar kritisiert. Die Umsetzung der Beschlüsse erfordert eine Fortschreibung der Niedersächsischen Coronaverordnung.

Epidemische Lage von nationaler Tragweite bleibt bestehen

Der Deutsche Bundestag hat am 4. März 2021 auf der Grundlage eines Antrags der Koalitionsfraktionen das Fortbestehen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite nach § 5 Abs. 1 IfSG festgestellt.

Corona-Hilfen: Neustarthilfe für stark betroffene Soloselbständige

Soloselbständige, die im Rahmen der Überbrückungshilfen III keine Fixkosten geltend machen, aber dennoch stark von der Corona-Krise betroffen sind, können seit dem 16. Februar 2021 einmalig eine Neustarthilfe von bis zu 7.500 Euro erhalten.

Die Neustarthilfe beträgt einmalig 50 Prozent eines sechsmonatigen Referenzumsatzes, maximal aber 7.500 Euro. Die volle Neustarthilfe wird gewährt, wenn der Umsatz der oder des Soloselbständigen während des Förderzeitraums Januar 2021 bis Juni 2021 im Vergleich zum Referenzumsatz um mehr als 60 Prozent zurückgegangen ist. Der Referenzumsatz ist im Normalfall das Sechsfache des durchschnittlichen monatlichen Umsatzes des Jahres 2019.

Drittes Corona-Steuerhilfegesetz – Gesetzentwurf

Aus der Mitte des Deutschen Bundestages ist von den Koalitionsfraktionen der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Umsetzung steuerlicher Hilfsmaßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise auf den Weg gebracht worden. Mit dem Dritten Corona-Steuerhilfegesetz sollen wie zuvor im Koalitionsausschuss beschlossen zur weiteren Bekämpfung der Corona-Folgen und Stärkung der Binnennachfrage folgende steuerliche Maßnahmen umgesetzt werden:

  • Die Gewährung des ermäßigten Umsatzsteuersatz in Höhe von 7 v.H. für erbrachte Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen mit Ausnahme der Abgabe von Getränken soll über den 30. Juni 2021 hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 verlängert werden.
  • Für jedes im Jahr 2021 kindergeldberechtigte Kind soll ein Kinderbonus von 150 Euro gewährt werden.
  • Der steuerliche Verlustrücktrag soll für die Jahre 2020 und 2021 nochmals erweitert und auf 10 Millionen Euro bzw. 20 Millionen Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben werden. Dies gilt auch für die Betragsgrenzen beim vorläufigen Verlustrücktrag für 2020.

Generalplan Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Teil 3 (Schutzdeiche) – vom Land überarbeitet

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) hat uns über die Neuerscheinung des „Generalplans Küstenschutz Niedersachsen/Bremen – Schutzdeiche – (GP 3)“ informiert. Der 3. Band des Generalplans Küstenschutz hat die Schutzdeiche (tidebeeinflusste Flussläufe binnen der Sperrwerke) in Niedersachsen und Bremen zum Inhalt. Er ergänzt den 2007 vom NLWKN gemeinsam mit Bremen erstellten Generalplan zu den Hauptdeichen des Festlands (GP 1) und den in 2010 erstellten Generalplan „Ostfriesische lnseln“ (GP 2). Unter dem Link https://link.nlt.de/t4bg stehen sämtliche Bände des Generalplans zum Download zur Verfügung. Neben den grundsätzlichen Ausführungen zum Küstenschutz enthält der Plan eine Bestandsaufnahme des Ist-Zustandes der Schutzdeiche beider Länder sowie eine Darstellung des mittel- und längerfristig anstehenden Handlungsbedarfs.

Die Bestandsaufnahme kann nach Mitteilung des MU nur den grundsätzlichen Handlungsbedarf in den einzelnen Schutzdeichgebieten aufzeigen. Bei der Prüfung der geeignetsten Schutzkonzeption seien neben der Flächenverfügbarkeit unter anderem auch die Belange der EG-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL (Fließgewässerentwicklung, naturnaher Gewässerausbau) sowie des Natur- und ggf. Denkmalschutzes mit zu berücksichtigen.

In die Erarbeitung des Generalplanes waren weder die kommunalen Spitzenverbände noch die betroffenen Kommunen eingebunden.

Erfolglose Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen in einer Sorgerechtsangelegenheit

Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat die Verfassungsbeschwerde eines Landkreises gegen familiengerichtliche Entscheidungen als unzulässig verworfen (1 BvR 1395/19). Die Verfassungsbeschwerde richtete sich gegen Beschlüsse eines OLG und des Bundesgerichtshofs (BGH), in denen die Gerichte sich gegen die Inobhutnahme eines Kindes ausgesprochen hatten, die nach Auffassung des Jugendamtes des Landkreises erforderlich gewesen wäre. Der Landkreis hatte sich auf die Verletzung von Verfahrensgrundrechten, dem Recht auf kommunale Selbstverwaltung und eines eigenen (Grund-)Rechts aus Art. 6 Abs. 2 Satz 2 GG berufen und außerdem geltend gemacht, in Prozessstandschaft Verfassungsbeschwerde im Namen des Kindes wegen Verletzung von dessen Rechten erheben zu können.

Neue Risikoeinschätzungen des FLI zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland

Vor dem Hintergrund der stetig steigenden Ausbreitung des hochpathogenen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5 bei Wildvögeln sowie mittlerweile 66 Ausbrüchen bei Geflügel hat das Friedrich-Loeffler-Institut seine diesbezüglichen Risikoeinschätzungen erneut überarbeitet. Es greift dabei – wenn auch nur sehr kursorisch – die Mitteilung russischer Behörden auf, dass bei Mitarbeitern eines Geflügelmastbetriebes weltweit erstmals Infektionen mit dem Virus festgestellt wurden. Das Risiko eines Eintrags in Geflügelhaltungen und Vogelbestände wird nach wie vor als hoch eingestuft. Ebenfalls als hoch wird das Eintragsrisiko durch Verschleppung des Virus zwischen Geflügelhaltungen in Gebieten mit einer hohen Dichte von Geflügelhaltungen angesehen.

Geflügelpest: Stallpflicht für gefährdete Regionen gilt weiterhin

Die Stallpflicht für Freilandgeflügel in einigen Landkreisen Niedersachsens gilt weiterhin. Darauf verständigten sich das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium (ML) in enger Abstimmung mit dem Friedrich-Loeffler-Institut und den Landkreisen, den kreisfreien Städten sowie der Region Hannover und dem Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser. 

Prof. Theuvsen, Staatssekretär im ML: „Diese Entscheidung treffen wir nicht leichtfertig, sondern nach reiflicher Überlegung und in enger Absprache mit den zuständigen Behörden vor Ort. Das aktuelle Geflügelpestgeschehen lässt derzeit leider keine Lockerungen bei der Aufstallungspflicht zu. Wir bitten alle Tierhalterinnen und Tierhalter, die Biosicherheitsmaßnahmen weiterhin strikt einzuhalten, um weitere Ausbrüche in Geflügelbeständen zu verhindern.“

Seit November 2020 hat sich das Geflügelpestgeschehen in der Wildvogelpopulation in Norddeutschland und auch in Niedersachsen ausgeweitet. Betroffen sind nunmehr nicht nur die küstennahen Landkreise, sondern auch die im Landesinneren von Niedersachsen liegenden Landkreise. Seit dem ersten Nachweis der hochpathogenen aviären Influenza vom Subtyp H5 (HPAIV H5) bei einem Wildvogel im Landkreis Cuxhaven gab es bisher 68 weitere Feststellungen der HPAIV H5 bei Wildvögeln in 19 Landkreisen.

Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes

Der Bundesrat hat zum Entwurf eines Telekommunikationsmodernisierungsgesetzes eine umfassende Stellungnahme abgegeben, die zahlreiche, aus Sicht des Deutschen Landkreistages überwiegend zu begrüßende Änderungen vorschlägt. Das gilt insbesondere für den Vorschlag, künftig auch schon bestehende, öffentlich geförderte Glasfasernetze vor einem Überbau zu schützen. Die die Länder treffende Verpflichtung, eine oder mehrere Stellen zur Koordinierung von Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit dem Breitbandausbau vorzusehen, lehnt der Bundesrat ab.

Umsetzung der sog. „Whistleblower-Richtlinie“ in nationales Recht

Die sogenannte „Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen Unionsrecht melden, muss bis Ende 2021 in nationales Recht umgesetzt werden. Erste Hinweise, wie sich das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) diese Umsetzung vorstellt, können einem nicht offiziell übermittelten Referentenentwurf für ein entsprechendes Gesetz entnommen werden. Ob auch die Landkreise zur Errichtung von Stellen, die Hinweise auf Rechtsverstöße entgegennehmen sollen, verpflichtet sein werden, soll sich danach nach Landesrecht bestimmen.

ÖPNV-Rettungsschirm 2021: Beschluss der Sonder-Verkehrsministerkonferenz vom 26. Februar 2021

Die Verkehrsministerkonferenz hat sich am 26. Februar 2021 in einer Sondersitzung für eine Fortführung des ÖPNV-Rettungsschirms im Jahr 2021 ausgesprochen. Die Verkehrsministerkonferenz (VMK) geht dabei davon aus, dass sich der Schaden aus 2020 auf rund 3,3 Milliarden Euro aufsummieren wird, und den Aufgabenträgern und Verkehrsunternehmen in 2021 durch den fortgesetzten Lockdown und den pandemiebedingten Fahrgastrückgang ein weiterer Schaden von ca. 3,6 Milliarden Euro entstehen wird. Die VMK fordert den Bund deshalb auf, sich zusätzlich zu den für 2020 bereitgestellten 2,5 Milliarden Euro mit mindestens einer weiteren Milliarde an dem prognostizierten Gesamtschaden von rund 7 Milliarden Euro zu beteiligen, um diesen zwischen Bund und Ländern zu gleichen Teilen zu verteilen.

 

Kommunalwahlen 2021 – Covid-19-BewerberaufstellungsVO

Die „Verordnung über die Bestimmung der Bewerberinnen und Bewerber und die Wahl der Delegierten für die Delegiertenversammlungen für die allgemeinen Neuwahlen und Direktwahlen am 12. September 2021 unter den Bedingungen der COVID-19-Pandemie (COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung)“ (Nds. GVBl. S. 75) ist am 27. Februar 2021 in Kraft getreten, dass hier – ebenso wie ein Hinweispapier zur Auslegung der nds. COVID-19- Bewerberaufstellungsverordnung – abrufbar ist: https://link.nlt.de/bewerber

Die Nds. Landeswahlleiterin weist daraufhin, dass die Parteien und Wählergruppen damit ab sofort bei der Durchführung ihrer Aufstellungsversammlung zusätzlich von den durch die Verordnung geschaffenen Möglichkeiten, beispielsweise der Durchführung einer Aufstellungsversammlung mit elektronischer Kommunikation, nach Maßgabe der COVID-19-Bewerberaufstellungsverordnung Gebrauch machen können.

Dazu ist ein aktualisierter Leitfaden für Wahlvorschlagsträger mit Stand Februar 2021 im Internet auf der Seite https://link.nlt.de/leitfaden abrufbar:

EU-Kommission genehmigt erneut geänderte Bundesregelungen im Zuge der fünften Änderung des beihilferechtlichen Befristeten Rahmens

Die EU-Kommission hat erneut Anpassungen der bestehenden Bundesregelungen Kleinbeihilfen 2020, Fixkostenhilfe 2020, Niedrigverzinsliche Darlehen 2020, Bürgschaften 2020, Forschungs-, Entwicklungs- und Investitionsbeihilfen 2020 sowie Rekapitalisierungsmaßnahmen und nachrangiges Fremdkapital 2020 genehmigt. Neben der Anhebung der Höchstbeträge für Kleinbeihilfen und Fixkostenhilfen wurde die Geltungsdauer aller Regelungen bis zum 31. Dezember 2021 verlängert. Das Bundeswirtschaftsministerium hat nunmehr die aktualisierten Fassungen der Bundesregelungen übermittelt.

Klimaschutz: Ergänzende Förderung von kommunalen Energiemanagementsystemen durch das Land

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) unterstützt ab sofort mit einer neuen Förderrichtlinie das kommunale Energiemanagement. Damit soll eine Aufstockung bestimmter Fördersätze nach der Kommunalrichtlinie des Bundes erfolgen.

Das Land übernimmt zusammen mit dem Bund damit bis zu 80 Prozent der Anschaffungskosten für Software, die für ein Energiemanagement notwendig sind, sowie für Messtechnik und andere Hardware. Bei finanzschwachen Kommunen erhöht sich die Förderquote auf 85 Prozent. Der maximale Beitrag des Landes liegt bei 10.000 Euro pro Förderung. Die Richtlinie des Landes ist mit 500.000 Euro aus dem „Masterplan Digitalisierung“ ausgestattet und läuft bis Ende 2021. Anträge können seit dieser Woche bei der NBank gestellt werden. Weitere Informationen zum Förderprogramm sind im Produktdatenblatt der NBank zusammengestellt.

Land Niedersachsen verteilt 5 Millionen Masken für Lehrerinnen und Lehrer

Das Land Niedersachsen stellt den Schulen mit einer ersten Lieferung zunächst fünf Millionen Masken für die Lehrerinnen und Lehrer zur Verfügung. Diese werden seit dem 3. März 2021 durch die zentrale Landeseinheit Logistik des niedersächsischen Katastrophenschutzes über die Kreise und Städte ausgeliefert. Die kommunalen Katastrophenschutzbehörden in Niedersachsen unterstützen das Land bei der Koordinierung und dem Weitertransport der Masken zu den einzelnen Schulen.

Die erste Lieferung umfasst 2,5 Millionen FFP2-Masken sowie 2,5 Millionen medizinische Mund-Nasen-Schutzmasken. Die zeitnahe Lieferung der Masken ist durch die enge Zusammenarbeit zwischen dem Kompetenzzentrum für Großschadenslagen (KomZ) im Geschäftsbereich des Nds. Ministeriums für Inneres und Sport, den Katastrophenschutzbehörden, dem Nds. Kultusministerium und den kommunalen Spitzenverbänden möglich. 

Digitalisierung der Niedersächsischen Bauordnung soll erfolgen

Mit einer Änderung der Niedersächsischen Bauordnung sollen künftig überall in Niedersachsen Bauanträge von zuhause aus elektronisch gestellt und die Verfahren elektronisch abgewickelt werden können. Die Landesregierung hat am 2. März 2021 dem Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung und des Niedersächsischen Denkmalschutzgesetzes zugestimmt und beschlossen, den Entwurf zur Verbandsbeteiligung freizugeben und den Landtag hierüber zu unterrichten.

„Ziel ist es, dass demnächst jeder seine Baugenehmigung bequem, komplett digital und von überall beantragen kann. Diese Änderungen in der Niedersächsischen Bauordnung sind ein echter Meilenstein bei der Digitalisierung von Verwaltungsverfahren“, sagte Bauminister Olaf Lies. Und auch das Arbeiten in den Behörden werde sich ändern und schneller werden. „Künftig wird das parallele Abarbeiten von Anträgen innerhalb der Ämter die Regel werden. Das bedeutet, dass die Anträge nicht mehr nacheinander in Reihe abgearbeitet werden müssten. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter könnten dann zu jedem Zeitpunkt die einzelnen, speziell ihren Fachbereich betreffenden Teile einer Baugenehmigung parallel bearbeiten“, erläuterte der Minister. Dieses liege allerdings in der Organisationshoheit der Kommunen. Mit entsprechender Software könnten beispielsweise auch die Verfahrensstände von den Bauherrinnen und Bauherren eingesehen und die Baugenehmigungen abgerufen werden. „Durch die Digitalisierung der Verfahren läge hier eine enorme Chance für spürbar beschleunigte Bearbeitung.“

Die Niedersächsische Bauordnung sei dann das erste Fachgesetz in Niedersachsen, das detaillierte Regelungen für ein elektronisches Antragsverfahren vorsehe. Im Vordergrund stünde, für alle Beteiligten ein rechtssicheres und effektives Verfahren zu gewährleisten. „Baugenehmigungsverfahren können durch die Digitalisierung effektiver, schneller und kostengünstiger durchgeführt werden“, verwies Lies auf die Vorteile. „Am Ende soll jeder seine Baugenehmigung am sprichwörtlichen Küchentisch stellen können.“

„Die niedersächsischen Landkreise begrüßen die überfällige Digitalisierung des niedersächsischen Baurechts. Das ist auch ein wichtiger Schritt zur Beschleunigung der Genehmigungsverfahren. Wir erhoffen uns dadurch zudem einen Schub für die Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung insgesamt“, kommentierte NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer die Vorlage des Entwurfs durch den Bauminister.