NLT-Aktuell – Ausgabe 5

Empfehlungen der Entschädigungskommission 2026

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung (MI) hat die neuenEmpfehlungen der Entschädigungskommission veröffentlicht. Nach dieser Vorschrift beruftdas Ministerium jeweils vor dem Ende der Kommunalwahlperiode sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung der Art und Höhe der Entschädigungen der Abgeordneten in den kommunalen Vertretungen erarbeitet. Die Empfehlungen dienen den kommunalen Vertretungen als Orientierung bei der Festlegung der Entschädigungssätze und sind rechtlich nicht verbindlich.

Die Kommission hat sich bei ihren jetzigen Empfehlungen an Aufbau und Struktur an denjenigen früherer Kommunalwahlperioden orientiert. Neben einer Anpassung der Beträge andie allgemeine Kosten- und Preisentwicklung hat die Kommission insbesondere die Einwohnerklassen neu gegliedert. Ziel war es, den Kommunen eine differenziertere Orientierungbei der Festlegung der Entschädigungssätze zu geben. Für den Landkreisbereich wird unterden Empfehlungen für Kreistage ausgeführt: „Die Aufwandsentschädigung der Abgeordneten der Kreistage sollte im Monat folgende Höchstbeträge nicht überschreiten: Landkreiseund Region Hannover

  • bis 75 000 Einwohnerinnen und Einwohner                             245 Euro,
  • 75 001 bis 150 000 Einwohnerinnen und Einwohner                370 Euro,
  • 150 001 bis 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner             505 Euro,
  • über 300 000 Einwohnerinnen und Einwohner                        540 Euro, 
  • Region Hannover                                                                            690 Euro.“

Die angegebenen Werte sind Höchstbeträge. Die Empfehlungen sind nicht darauf gerichtet,diese Höchstbeträge auszuschöpfen. Die Kommission empfiehlt dringend, innerhalb derGrößenklassen zu interpolieren, also die empfohlenen Höchstbeträge bei der Festlegungdes eigenen Pauschalsatzes jeweils ins Verhältnis zur konkreten Einwohnerzahl der Kommune zu setzen.

Europäischer Tag des Notrufs 112

Anlässlich des Europäischen Tages des Notrufs 112 am 11. Februar 2026 bekräftigte derDeutsche Landkreistag (DLT) in einer Pressemitteilung seine grundsätzliche Unterstützungfür eine Reform der Notfallversorgung. Zugleich warnte der DLT vor weitergehenden Eingriffen des Bundes in die kommunale Organisation des Rettungsdienstes. Die Landkreisekritisieren nach wie vor die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, den Rettungsdienstprimär aus einer medizinischen Perspektive zu betrachten. „Das berücksichtigt weder dieengen Verflechtungen mit dem Brand- und Katastrophenschutz noch die Funktion des Rettungsdienstes als Teil der kommunalen Gefahrenabwehr“, so DLT-Präsident LandratDr. Achim Brötel. „Wir brauchen eine bessere Verzahnung von Notaufnahmen, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst – aber bestimmt keine Fernsteuerung ausBerlin.“

Der Rettungsdienst ist Teil der kommunalen Gefahrenabwehr mit engen Bezügen zu Feuerwehr und Katastrophenschutz. Hierfür tragen Länder und Kommunen die Verantwortung.„Und das muss auch so bleiben“, betonte Brötel. „Wer den Rettungsdienst nur als Erfüllungsgehilfe der gesetzlichen Krankenversicherung versteht, verkennt seine Rolle in derGefahrenabwehr. Gerade in ländlichen Räumen greifen Feuerwehr, Katastrophenschutzund Rettungsdienst eng ineinander. Diese Strukturen dürfen nicht durch zentralistische Vorgaben aus dem Gleichgewicht gebracht werden.“

Hintergrund sind Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, die medizinische Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V aufzunehmen und einenneuen Gremien- und Qualitätsrahmen auf Bundesebene zu schaffen. Zudem ist ein Fachgremium vorgesehen, das bundesweite Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung erarbeitet. Aus Sicht des DLT würde dies die gewachsene Länder- und Kommunalzuständigkeit im Rettungsdienst aushöhlen und etablierte Strukturen vor Ort gefährden.

Der Bund solle alles daransetzen, eine rechtssichere und zukunftsfähige Vergütung im Rettungsdienst zu schaffen – insbesondere für die Behandlung vor Ort (auch bei Fehleinsätzen), für Transporte in ambulante Versorgungsstrukturen, für die Leitstellentätigkeit sowiefür telemedizinische Maßnahmen. Eine weitergehende bundesgesetzliche Neuordnung desRettungsdienstes – insbesondere über zusätzliche Qualitätsvorgaben oder einen eigenenLeistungsbereich „Rettungswesen“ im SGB V – lehne der DLT strikt ab, so Brötel. Stattneuer bundeseinheitlicher Steuerungsstrukturen fordern die Landkreise, die Notfallversorgung insgesamt besser zu vernetzen. Der Europäische Tag des Notrufs 112 mache deutlich:„Entscheidend ist, dass Hilfe schnell, verlässlich und vor Ort organisiert ankommt.“

Reform des europäischen Vergaberechts

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände und der Verband kommunalerUnternehmen (VKU) haben auf Initiative des Deutschen Landkreistages (DLT) zur bevorstehenden Reform des europäischen Vergaberechts Stellung genommen. Die Stellungnahme wurde im Rahmen der zweiten öffentlichen Konsultation der EU-Kommission zurÜberarbeitung der EU-Vergaberichtlinien eingereicht und zusätzlich an relevante europäische Entscheidungsträger übermittelt.

Maßstab aller Forderungen der Verbände ist die kommunale Praxis. Vergaberecht müsseein handhabbares Verfahrensrecht bleiben, das eine wirtschaftliche, rechtssichere und zügige Aufgabenerfüllung ermöglicht, nicht ein Instrument zur Durchsetzung immer neuer politischer Zielvorgaben. Im Mittelpunkt steht daher die Ablehnung zusätzlicher verpflichtenderstrategischer Kriterien auf EU-Ebene. Umwelt-, Sozial-, Innovations- oder Resilienzaspektemüssten freiwillig bleiben. In Deutschland würden hohe Sozial- und Umweltstandards regelmäßig bereits verbindlich über Leistungsbeschreibungen und Vertragsbedingungen abgesichert. Zusätzliche verpflichtende Zuschlagskriterien würden Verfahren verkomplizieren,Verwaltungskapazitäten binden und die kommunale Entscheidungsfreiheit einschränken,ohne einen Mehrwert zu schaffen.

Kritisch wird der vieldiskutierte, verpflichtende „Made in Europe“-Ansatz im Vergaberechtgesehen. Zwar wird das Ziel einer stärkeren europäischen Resilienz geteilt, verbindlicheHerkunftsvorgaben würden jedoch Kosten steigern, den Wettbewerb einschränken und Versorgungsrisiken erhöhen. Prüfpflichten zur Herkunft dürften keinesfalls bei Kommunen liegen. Erforderlich wäre allenfalls ein einheitliches von der Kommission gemanagtes EU-Zertifizierungssystem sowie klare Ausnahmen, wenn Produkte in Europa nicht ausreichend verfügbar seien.

Veranstaltung zur Bedeutung des Neutralitätsprinzips in den Kommunen

Was bedeutet das Neutralitätsprinzip für Kommunen? Dieser Frage wird bei einer Veranstaltung am 25. März 2026 in Berlin nachgegangen. Durchgeführt wird sie vom Projekt„KommA“ (Kommunale Allianz & Strategien gegen Rassismus und Hass), das von der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration gefördert wird.Unter dem Titel „Neutralität ist nicht wert-neutral – Starke Kommunen für unsere freiheitlichdemokratische Grundordnung“ soll die Reichweite des Neutralitätsprinzip ausgelotet werden.

Die Konferenz ist offen für alle Interessierte. Die Teilnahme ist kostenlos, eine Anmeldungaber erforderlich über folgenden Link: https://survey.lamapoll.de/KommA_Anmeldeformular_Konferenz_2026.

Reisekosten können gegebenenfalls. erstattet werden. Rückfragen werden unter komma@imap-institut.de beantwortet.