NLT-Aktuell – Ausgabe 41
Gespräch des Landeskabinetts mit den kommunalen Spitzenverbänden
Erstmals nach einigen Jahren hat am 19. November 2024 wieder ein Gespräch des niedersächsischen Landeskabinetts mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) stattgefunden. Auf Seiten der Landesregierung haben teilgenommen Ministerpräsident Stephan Weil, alle Ministerinnen und Minister der Landesregierung und derChef der Staatskanzlei sowie die Regierungssprecherin. Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) war vertreten durch Präsident Marco Prietz, Vizepräsident Sven Ambrosy undGeschäftsführendes Präsidialmitglied Hubert Meyer.
Ausführlich wurde das Thema Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG)diskutiert. Die Vertreter der Landesregierung kündigten an, dass Niedersachsen am heutigen 22. November 2024 im Bundesrat vermutlich nicht für die Anrufung des Vermittlungsausschusses votieren werde. Zur Begründung brachte Gesundheitsminister Andreas Philippi seine Sorge zum Ausdruck, dass das KHVVG endgültig scheitern werde, wenn es inden Vermittlungsausschuss verwiesen würde. Das sei aus seiner Sicht nicht zu verantworten. Das Land habe zahlreiche Verbesserungen im Gesetzentwurf erreichen können, darüber hinaus sei insbesondere der Transformationsfonds zu nennen, der aus Sicht des Landes Niedersachsen unbedingt notwendig sei. Seitens der Vertreter des NLT und des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) wurde neben fachlichen Bedenkengegen das KHVVG insbesondere die bisher unzureichende Finanzierung des laufenden Betriebs der Kliniken kritisiert. Die Dimension des notwendigen kommunalen Engagements füreine nicht zum eigenen Aufgabenbereich rechnende Aufgabe gefährde die Selbstverwaltung vor Ort. Ministerpräsident und Gesundheitsminister unterstrichen, sie erwarteten, dassin Umsetzung des KHVVG die Defizite der Häuser deutlich zurückgehen würden. Die vonkommunaler Seite erneut geforderte hälftige Kostenbeteiligung an eventuellen Defizitenlehnte der Ministerpräsident ab. Er kündigte an, die Landesregierung werde sich unter demEindruck des Jahresabschlusses 2024 gegebenenfalls erneut die Situation ansehen.
Hinsichtlich der zwischen dem Land und den kommunalen Spitzenverbänden streitigen Konnexitätsansprüche mit Blick auf gestiegene Verwaltungskosten im Bereich der Eingliederungshilfe und des WohngeldPlus gab es keine abschließende Verständigung. Die gestiegenen Verwaltungskosten der Eingliederungshilfe sollen in der ersten Dezemberwoche Gegenstand eines weiteren Gesprächs der AG KSV mit Sozialminister Philippi sein. DasThema WohngeldPlus wurde auf Bitten des Ministerpräsidenten erneut zurückgestellt.
Erörtert wurden Gründe der nach übereinstimmender Auffassung zu zögerlichen Umsetzung des Online-Zugangsgesetzes in einer Reihe von Kommunen. Der Ministerpräsidentbat darum, einen „Zwischenspurt“ vorzunehmen und beauftragte Innenministerin DanielaBehrens, ihm einen Bericht spätestens nach Ablauf von drei Monaten vorzulegen.
Kultusministerin Julia Willie Hamburg erläuterte zur Umsetzung des Ganztagsanspruchs imGrundschulalter, zahlreiche Fragen seien auf Landesebene nicht abschließend zu klären.Insbesondere sei eine Betreuung während der Ferienzeit nicht auf dem Niveau des SGBVIII zu gewährleisten. Sie müsse niedrigschwellig ausgestaltet werden. Hierzu habe insbesondere auch Niedersachsen zahlreiche Initiativen auf der Bundesebene ergriffen. Die bisherige Bundesregierung habe sich demgegenüber jedoch nicht aufgeschlossen gezeigt.Aus den Reihen der gemeindlichen Spitzenverbände wurden zudem praktische Problemebei der Vorbereitung der Umsetzung des Rechtsanspruchs geschildert.
Zu den Kosten der Kindertagesstätten wurde von Seiten der AG KSV darauf hingewiesen,dass das Land Niedersachsen faktisch seit etlichen Jahren die im Gesetz garantierte Beteiligung an den Personalkosten von 58 Prozent (Kindergarten) und 59 Prozent (Krippe) derKindertagesbetreuung nicht erfülle. Dadurch würden erhebliche Lasten in den kommunalenBereich verlagert. Dies führe auch zu Problemen zwischen Gemeinden und Landkreisen.Diesem Thema müsse mehr politische Aufmerksamkeit gewidmet werden im Hinblick aufdie kommenden Landeshaushalte. Zudem wurde von kommunaler Seite verdeutlicht, dasses in erster Linie darum gehen müsse, die Kindertagesstätten geöffnet zu halten. Dies seimit den bestehenden Personalanforderungen zunehmend weniger zu gewährleisten. Ministerpräsident Weil und Ministerin Hamburg zeigten Verständnis für diese Probleme. Die Ministerin kündigte an, die für das Jahr 2026 vorgesehene Revision des Kindertagesstättengesetzes für das Jahr 2027 werde nach ihrer Einschätzung eher zu einer Verringerung dennzu einer Verschärfung der Personalstandards führen müssen.
NLT-Präsident Prietz mahnte zum Thema Migration drei Themen als vordringlich an: Abgelehnte Asylbewerber sollten grundsätzlich in den Zuständigkeitsbereich der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen überführt werden. Die angekündigte Novelle des Niedersächsischen Aufnahmegesetzes müsse zügig vorangetrieben werden. Auch die Härtefallkommissionsverordnung bedürfe dringend einer Anpassung, um die Verfahrensabläufe zu beschleunigen.
Landwirtschaftsministerin Miriam Staudte leitete zum Thema der unzureichenden Kostenerstattung an die Kommunen bei der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung ein. Sie erinnerte an die Forderung der Landkreise und kreisfreien Städte, das über die Jahre aufgelaufene Defizit von wenigstens 41 Millionen Euro jährlich ausgeglichen zu bekommen. Ministerpräsident Weil erklärte, unstreitig liege insoweit kein Konnexitätsfall vor, der Landeshaushalt lasse den freiwilligen Ausgleich solcher Forderungen nicht zu.
NLT-Präsident Prietz zeigte sich im Ergebnis ernüchtert und enttäuscht. In keinem der fürden NLT vorrangigen Probleme – Krankenhausfinanzierung, Kostenerstattung WohngeldPlus, Verwaltungskosten Eingliederungshilfe sowie Kosten der Lebensmittel- und Veterinärüberwachung – habe es konkrete Hilfszusagen gegeben. Ministerpräsident Weil verwieshingegen auf die angespannte Lage des Landeshaushaltes. Andere Bundesländer, die nichtsorgsam vorgesorgt hätten wie Niedersachsen, müssten auch die Kommunen nunmehr inerheblicher Weise zur Haushaltskonsolidierung heranziehen. Zudem habe er in einigenPunkten sehr wohl konkrete Aufträge erteilt.
Gutachten zur Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat das Gutachten des Landesamtes für Statistik Niedersachsen (LSN) zur „Weiterentwicklung des kommunalen Finanzausgleichs in Niedersachsen“ veröffentlicht. Das Landeskabinett hat dieses Gutachten am19. November 2024 zur Kenntnis genommen und den Auftrag erteilt, die wesentlichen Ergebnisse des Gutachtens ab dem kommunalen Finanzausgleich 2026 umzusetzen.
Hintergrund für die Begutachtung ist die Auffassung des Innenministeriums, aus der Rechtsprechung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs leite sich eine Verpflichtung zur Überprüfung des kommunalen Finanzausgleichs ab. Im Koalitionsvertrag der Mehrheitsfraktionen wurde darüber hinaus eine Expertenkommission zu dieser Thematik angekündigt. Aufdie einzelnen Gegenstände der Begutachtung wurde sich im Rahmen dieser Expertenkommission, bestehend aus dem Gutachter Dr. Dirk Soyka, LSN, Prof. Dr. Daniel Schiller, Universität Greifswald, jeweils zwei Vertretern der kommunalen Spitzenverbände und aus demInnen- und Finanzministerium verständigt.
Als wesentliche Ergebnisse des Gutachtens wurde anhand der Zuschussbedarfe der Jahre2021 und 2022
- eine Verschiebung der Schlüsselzuweisungen von Kreis- zu Gemeindeaufgaben um3,5 Prozent-Punkte, was auf Basis des kommunalen Finanzausgleichs 2024 eine Umverteilung von rund 174 Millionen Euro bedeutet, und
- eine deutliche Absenkung in § 7 NFAG sowohl des Soziallasten- als auch des Flächenansatzes auf der Kreisebene
vorgeschlagen. Anpassungen bei den Verteilungskriterien der Soziallasten werden nichtempfohlen. Einzelheiten können der nachfolgenden Übersicht entnommen werden:
Weitere Änderungen bei den Gemeindeschlüsselzuweisungen sowohl hinsichtlich der Steuerkraftmesszahlen als auch hinsichtlich der Einwohnerveredelung sieht das Gutachten zwarals möglich, aber nicht zwingend an, weshalb auf Vorschläge hierzu verzichtet wurde. DieFrage der Einbeziehung der reformierten Grundsteuer soll darüber hinaus noch weiter untersucht werden.
Seitens der Vertreter des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) wurde die Fortschreibung im Rahmen der bisherigen Methodik in der abschließenden Sitzung der Expertenkommission daher nachhaltig kritisiert. Es drohe insbesondere eine weitere Belastung besonders strukturschwacher Räume. Daher sei eine deutliche Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs insgesamt geboten. Ferner seien Übergangsregelungen unerlässlich. DieGremien des NLT werden sich intensiv mit dem Gutachten beschäftigen.
Kommunalbericht 2024 der Präsidentin des Landesrechnungshofes
Im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs am 14. November 2024 den Kommunalbericht 2024 vorgestellt. In der mündlichen Darstellung bei der Vorstellung des Kommunalberichts die Präsidentin des Landesrechnungshofs unter anderem auf die Entwicklung der Eingliederungshilfe, die Bespieltheater, die Fälle der Schulabstinenz, die Personalbedarfsbemessung (geprüft worden waren Gemeinden), den kommunalen Katastrophenschutz und die kommunalen Anstalten ein. Auch die Peer Review der Rechnungsprüfung, die IT-Sicherheit und dieHundesteuer wurden angesprochen.
Abschließend wies die Präsidentin des Landesrechnungshofes auf die sich zuspitzendeHaushaltslage der Kommunen und die extrem steigende Verschuldung hin. Das Finanzierungsdefizit von 1,4 Milliarden Euro weise aus, dass die laufenden Einzahlungen nicht zurDeckung der laufenden Auszahlungen und der Investitionen ausreichten. Weiter wies sieauf die Probleme der Verschuldung der Extrahaushalte hin. Ergänzend ging sie auf die Investitionsrückstände bei den kleinen Kommunen ein, die gerade bei den Städten und Gemeinden von unter 10.000 Einwohnern überproportional hoch seien. Mit sinkender Einwohnerzahl stiegen die Investitionsrückstände deutlich an.
Schließlich regte sie noch deutliche Vereinfachungen in Förderverfahren durch Pauschalenund eine digitale Abwicklung an. Kritisch sah sie den Brief der Innenministerin vom 17. Oktober 2024 zur Krankenhausfinanzierung mit Blick auf die drohende weitere kommunaleVerschuldung. Die Präsidentin stellte abschließend fest, die Kommunen könnten die aktuellen Herausforderungen nicht alleine schultern.
Kommunaler Finanzausgleich 2025 – Vorläufige Grundbeträge
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die vorläufigen Grundbeträge für dieBerechnung der Finanzausgleichsleistungen für das Haushaltsjahr 2025 bekanntgegeben.Die Zuweisungsmasse liegt bei insgesamt 5.482 Millionen Euro (laut Titelübersicht zumHaushaltsplanentwurf einschließlich der zu erwartenden Steuerverbundabrechnung in Höhevon 101 Millionen Euro und ohne Finanzausgleichsumlage). Dies sind knapp 100 MillionenEuro weniger als im laufenden Jahr. Die Summe steht noch unter dem Vorbehalt der parlamentarischen Zustimmung zum derzeit diskutierten Stand des Haushaltsbegleitgesetzes.
Die landesweite Steuerkraftmesszahl für Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgabeninsgesamt stieg auf 10.875 Millionen Euro. Dies sind rund 325 Millionen Euro mehr als imVorjahr. Dies ist neben der gesunkenen Einwohnerzahl der Grund dafür, dass die Grundbeträge sowohl für Kreis- als auch Gemeindeschlüsselzuweisungen gestiegen sind, obwohldie Finanzausgleichsmasse insgesamt sinkt.
Novelle des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes
Das Gesetz zur Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG),des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG), des Niedersächsischen Katastrophenschutzgesetzes (NKatSG) und des Niedersächsischen Beamtengesetzes (NBG) wurde am 11. November 2024 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und ist somit am 12. November 2024 in Kraft getreten. Das Gesetz enthältzahlreiche Änderungen, die im Vorfeld einvernehmlich mit den kommunalen Spitzenverbänden erörtert wurden. Zwei wesentliche Kritikpunkte verbleiben.
Mit der neuen Regelung in § 14 a NBrandSchG sowie §§ 130 Abs. 1 und 132 Abs.2NKomVG wird ein vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) wegen seiner Komplexitätabgelehnter Rechtsrahmen für die sogenannten Kameradschaftskassen geschaffen. DieseRegelung räumt den Gemeinden die Möglichkeit ein, diese Kassen als Sondervermögen alsTeil des kommunalen Haushalts unter die Verwaltung der Ortsfeuerwehr zu stellen. EinePflicht der Gemeinde zur Einrichtung besteht nicht. Die Geschäftsstelle des NLT empfiehltauch weiterhin die Gründung von eingetragenen Fördervereinen und ähnlichem, da die Regelungen überaus komplex und fehleranfällig sein werden.
Die Verteilung des Feuerschutzsteueraufkommens wird entgegen der NLT-Kritik neu geregelt. Der Landesanteil wird im Ergebnis um sechs Millionen Euro erhöht. Diese Mittel sollenvom Land für die zentrale Beschaffung von Fahrzeugen für den überörtlichen Brandschutzverwandt werden. Die Fahrzeuge sollen dann den Kreisfeuerwehrbereitschaften zur Erfüllung des überörtlichen Brandschutzes zur Verfügung gestellt werden. Durch die zentraleBeschaffung könne dann eine größere Anzahl von Fahrzeugen mit gleicher Ausstattungaufgrund der wesentlich günstigeren Einkaufskonditionen beschafft werden.
Gelungen ist, die bereits in der letzten Legislatur von den seinerzeitigen Regierungsfraktionen zum Teil mit Vehemenz verfolgte Idee einer verpflichtenden Brandschutzbedarfsplanung für alle kommunale Ebenen auch in dieser Novelle des NBrandSchG zu verhindern.Dies hätte nur mehr Bürokratie, aber keine zusätzlichen Finanzmittel für die materiellen Aufgaben des Brandschutzes in der Fläche und für die Feuerwehren bedeutet.
Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes
Die regierungstragenden Fraktionen im Niedersächsischen Landtag haben einen Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes eingebracht. Der ersteEntwurf des Gesetzesvorhabens sah noch eine Übertragung der Zuständigkeit für Entschädigungsverfahren nach § 42 NNatSchG und § 68 BNatSchG (gänzlich) auf die unteren Naturschutzbehörden vor. Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hattedie beabsichtigte Aufgabenübertragung abgelehnt. Der nun vorliegende Gesetzentwurf achtet diese Positionierung; die Zuständigkeit soll nun stattdessen von der Enteignungsbehörde(dem Innenministerium) auf den Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz übertragen werden.
#nltdigikon24: Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung
Um aktuelle Herausforderungen der Verwaltungsdigitalisierung und die Auswirkungen derEU-KI-Verordnung ging es bei der vierten Digitalisierungskonferenz des NiedersächsischenLandkreistages (#nltdigikon). Sie fand am 18. November 2024 statt. Rund 50 Digitalisierungsverantwortliche aus den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannoverwaren zur Diskussion nach Hannover gekommen.
Neben einem Einblick in die zu erwartenden Auswirkungen der EU-KI-Verordnung boten dieVorträge einen aktuellen Überblick aus der Praxis zur Entwicklung von KI- und Digitalisierungsstrategien, den aktuellen Stand der Initiative „Digitale Kommune“ des Niedersächsische Ministeriums für Inneres und Sport sowie die Entwicklung einer Landkreis-App. Standardisierung, interkommunale Zusammenarbeit und eine klare Priorisierung pragmatischerMaßnahmen wurden wiederholt als zentrale Erfolgsfaktoren betont. Die vorgestellten Projekte und Strategien bieten konkrete Ansätze, die Digitalisierung effizient und bürgernahvoranzutreiben. Die Vortragsfolien der Referentinnen und Referenten stehen nun zumDownload zur Verfügung unter https://cloud.nlt.de/s/nltdigikon.
Masterplan Wasser: Erstes Fachgespräch „Wasserversorgung“
Bei der Auftaktveranstaltung zum Masterplan Wasser hatte das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) Fachgespräche zu verschiedenen Themenangekündigt. Am 29. Oktober 2024 hat nunmehr das 1. Fachgespräch „Wasserversorgung“stattgefunden. Dabei ging es unter anderem um das Wasserversorgungskonzept des Landes Niedersachsen und dessen Umsetzung in der Fläche.
Seit der Veröffentlichung das Konzept versucht das MU diese Umsetzung über kleinereFörderrichtlinien sowie sogenannte Wasserbeiräte. Ausreichende Finanzmittel des Landesstehen aber nicht zur Verfügung. Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) hatte stets deutlich gemacht, dass eine flächendeckende Umsetzung nur erfolgenkönne, wenn diese (neue) Aufgabe den unteren Wasserbehörden ausdrücklich als solche mit ausreichend Finanzmitteln zugewiesen wird. Diesen Ansatz hat das MU bisher nichtaufgegriffen, sodass diese Vorgehensweise schon aufgrund des damit verbundenen zusätzlichen Aufwandes sowie der erforderlichen Eigenanteile bei Fördermaßnahmen kritisch zubewerten ist.
Beim Fachgespräch gingen die Vertreter des Landes auch auf den im Frühjahr veröffentlichten Mengenbewirtschaftungserlass sowie auf den Aufbau eines landesweiten Grundwasserströmungsmodells ein. Hierzu hatte die Geschäftsstelle den Standpunkt vertreten,dass die Erarbeitung von (wasserwirtschaftlichen) Grundlagendaten Aufgabe der Landesfachbehörden ist. Insofern ist auch die vom Land über Förderrichtlinien angereizte Erstellung von lokalen Grundwassermodellen zumindest in Teilen kritisch zu sehen. Zum Mengenbewirtschaftungserlass hatte sich der NLT dahingehend eingelassen, dass der Gewässerkundliche Landesdienst personell gestärkt werden muss, um die unteren Wasserbehörden zukünftig besser bei der Bewältigung ihrer Aufgaben, insbesondere in den wasserrechtlichen Verfahren, unterstützen zu können.
Zuständigkeit für Aufgaben durch das Cannabisgesetz
Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS)hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) den Entwurf einerVerordnung zur Änderung der sachlichen Zuständigkeiten bei der Verfolgung und Ahndungvon Ordnungswidrigkeiten (ZustVO-OWi) und zum Niedersächsischen Bußgeldkatalog fürdas Gesetz zum Umgang mit Konsumcannabis (Konsumcannabisgesetz – KCanG) mit derMöglichkeit zur Stellungnahme übersandt. Die Änderungsverordnung sieht vor, die Zuständigkeit für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten im Wesentlichen den Gemeinden zuübertragen.
Der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat bereits in einer Pressemitteilung vom 30. Oktober 2024 die sogenannte „Bissendorfer Resolution“ veröffentlicht. Darinmacht das Präsidium unmissverständlich auf die Kapazitätsgrenzen der Städte, Gemeindenund Samtgemeinden aufmerksam. Es wird hervorgehoben, dass es den Kommunenschlichtweg unmöglich sei, die durch das Cannabisgesetz erneut übertragenen Aufgabenzu erfüllen, zumal diese ohne jegliche finanzielle Kompensation auferlegt wurden.