NLT-Aktuell – Ausgabe 4
Ergebnisse der Sozialstaatskommission
Die von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat nach intensiven Beratungen ihren Abschlussbericht am 27. Januar 2026 an BundessozialministerinBärbel Bas übergeben. Entgegen dem anfänglichen Eindruck, dass angesichts der knappenZeitschiene von wenigen Monaten und der hohen Komplexität der Materie kaum etwas anderes zu erwarten sei als die zunächst erörterte Zusammenlegung von Wohngeld und Kinderzuschlag, enthalten die 26 Empfehlungen der Kommission grundlegende Änderungen.Die wichtigsten Punkte aus den 50-seitigen Empfehlungen (Auswahl):
- Die Kommission empfiehlt ein neues einheitliches Sozialleistungssystem, in dem dieLeistungen des SGB II, die Hilfe zum Lebensunterhalt und die Grundsicherung im Alternach dem SGB XII, das Wohngeld und der Kinderzuschlag aufgehen.
- Hierfür soll eine möglichst einheitliche Verwaltungsstruktur verantwortlich sein, mit derdie Leistungen aus einem Guss und einer Hand gewährt werden. Die Kommission empfiehlt die Reduktion von heute vier Behördensträngen auf künftig nur noch zwei: die Jobcenter – gemeinsame Einrichtungen und kommunale Jobcenter – für den Personenkreisder Erwerbsfähigen und die Kommunen für den Personenkreis der nicht Erwerbsfähigen.
- Die Einkommensanrechnung soll so angepasst werden, dass sich umfangreichere, sozialversicherungspflichtige Beschäftigung stärker lohnt.
- Kurzfristig umzusetzende Rechtsvereinfachungen im SGB II sowie im SGB XII sollen dieJobcenter und die Träger der Sozialhilfe entlasten.
- Die Kommission empfiehlt eine plattformbasierte Modernisierung der Sozialverwaltung.Hierfür soll ein digitales Sozialportal als zentraler Zugang zu maßgeblichen Sozialleistungen von Bund, Ländern und Kommunen bereitgestellt werden, sogenannter OneStop-Shop.
- Vorgaben für die Digitalisierung der Sozialverwaltung sollen zwischen Bund, Ländernund Kommunen verbindlich festgelegt werden. Dies betrifft einheitliche IT-Standards,NLT-Aktuell, Ausgabe 4 vom 30. Januar 2026, Seite 2den Anschluss an das digitale Zugangsportal und andere zentral bereitgestellte Software-Lösungen, die verpflichtend nachgenutzt werden sollen.
Nach Veröffentlichung der Empfehlungen bewertete der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr. Joachim Schwind, die Ergebnisse der Sozialstaatskommission in einer Pressemitteilung: „Die Vorschläge für die Vereinfachung des Sozialstaats sind durchaus ein großer Wurf, mit dem so nicht zu rechnen war. Die Vereinfachungder Behördenstruktur für Sozialleistungen von vier auf zwei und die Stärkung der Anreizezur Arbeitsaufnahme begrüßen wir. Die kommunale Ebene in Niedersachsen ist seit jeherder zentrale Ansprechpartner für die Leistungen des Sozialstaates. Wenn nun Leistungenzusammengefasst, Schnittstellen abgeschafft und Verfahren vereinheitlicht werden, begrüßen wir das, weil viele Vorschläge des Deutschen Landkreistages aufgegriffen wurden.“
Der NLT wies darauf hin, dass mit der vorgeschlagenen Reform allerdings keine Entlastungder kommunalen Haushalte verbunden sein wird. „Das rasant steigende Defizit aller kommunalen Haushalte hängt auch ganz wesentlich mit dem Aufwuchs von Kosten im Sozialbereich zusammen. Hier warten wir dringend auf Lösungen des Bundes und des Landes.Für dieses Problem hatte die Kommission bedauerlicherweise keinen Auftrag. Das Themamuss daher nun dringend in einem anderen Format angegangen werden“, führte der NLTHauptgeschäftsführer aus.
Hintergrund: Die aus neun Bundesressorts, fünf Bundesländern und den drei kommunalenSpitzenverbänden auf Bundesebene zusammengesetzte Kommission zur Sozialstaatsreform hat unter Leitung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) seit September 2025 wöchentlich getagt und über 90 Inputgeber angehört (Sozialverbände, Wirtschaftsverbände, Leistungsträger, Institute und Experten aus Wissenschaft, Sozialgerichtsbarkeit und Praxis).
Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes und des Kommunalwahlrechts
Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen haben am 21. Januar 2026 zwei Gesetzentwürfe zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsrechts sowie desNiedersächsischen Kommunalwahlrechts in den Niedersächsischen Landtag eingebracht(LT-Drs. 19/9622 sowie 19/9623). Die Änderungen betreffen sowohl Fragen der kommunalen Gremienarbeit und des kommunalen Ehrenamtes als auch zentrale Aspekte der Vorbereitung und Durchführung kommunaler Wahlen.
Ziel der Änderung des Kommunalverfassungsgesetzes ist die Weiterentwicklung der Rahmenbedingungen kommunaler Gremienarbeit und des kommunalen Ehrenamtes. Vorgesehen sind Anpassungen der Entschädigungsregelungen für ehrenamtlich Tätige. Darüberhinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, etwa durch die Möglichkeit zur Einrichtung von Jugendbeteiligungsgremien. Die Abberufung von Gleichstellungsbeauftragten soll nurmehr mit zwei Dritteln der Mitglieder derVertretung möglich sein. Ebenso ist beabsichtigt, digitale Teilnahmeformen an Sitzungenkommunaler Gremien auszuweiten sowie erneut Änderungen beim Sitzverteilungsverfahrenfür Ausschüsse (Sainte-Laguë/Schepers) vorzunehmen. Ferner enthält der GesetzentwurfRegelungen zur Berücksichtigung der Geschlechterparität bei Besetzungsentscheidungenin kommunalen Gesellschaften und Anstalten.
Die beabsichtigten Änderungen des Kommunalwahlrechts betreffen unter anderem die Ausgestaltung einzelner Wahlverfahren, Aufgaben der Wahlorgane, Fristen- und Formvorgabensowie Fragen der Wahlvorbereitung, Wahlorganisation und Wahlabwicklung. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Änderungen, etwa zur Ausgestaltung des passivenWahlrechts, unter anderem durch eine Absenkung des Mindestalters für die Wählbarkeit auf16 Jahre (passives Wahlrecht) und zur Leitung der konstituierenden Sitzung der Vertretung.Hervorzuheben ist ferner die Einführung eines erweiterten Prüfverfahrens zur Verfassungstreue von Bewerbern für das Amt des Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen der Zulassungder Wahlvorschläge.
Die Gesetzentwürfe werden derzeit im Niedersächsischen Landtag beraten; eine zeitnaheAnhörung der kommunalen Spitzenverbände ist zu erwarten.
Unterstützung von Kommunalpolitikern bei Anfeindungen
Der Verein „Starke Demokratie e.V.“ führt eine Umfrage zum Unterstützungsbedarf vonKommunalpolitikern durch, die Anfeindungen erlebt haben. Darauf weist der DeutscheLandkreistag (DLT) hin. Die Umfrage richtet sich an alle Personen, die sich kommunalpolitisch engagieren oder engagiert haben. Dazu zählen kommunale Amts- und Mandatsträgerebenso wie Mitglieder von Orts- und Kreisverbänden von Parteien oder Wählergemeinschaften sowie parteilos aktive Personen, etwa im Wahlkampf oder als Kandidaten.
Die Beantwortung der Umfrage soll zehn bis 15 Minuten dauern. Der Befragungszeitraumendet am 15. Februar 2026. Der Link zu der Umfrage ist auf der gemeinsamen Homepagedes Deutschen Landkreistags, des Deutschen Städtetags und des Deutschen Städte- undGemeindebunds veröffentlicht: http://www.stark-im-amt.de.
Ausschreibung des Niedersächsischen Integrationspreises 2026
Die Ausschreibung des diesjährigen Niedersächsischen Integrationspreises ist unter demMotto „Vielfalt leben, Zivilcourage zeigen – ein starkes Niedersachsen für alle!“ gestartet.Darüber informiert der Niedersächsische Landesbeauftragte für Migration und Teilhabe.Ausgezeichnet werden Initiativen, Projekte und Maßnahmen, die sich aktiv für ein respektvolles Miteinander und gegen Ausgrenzung, Diskriminierung und Rassismus einsetzen. Besonders gefragt sind Projekte, die demokratische Werte stärken, Begegnungen ermöglichenund Menschen ermutigen, Verantwortung zu übernehmen.
Vereine, Verbände, Institutionen, Initiativen, Stiftungen, Kindergärten, Schulen und anderekönnen sich für den Preis bewerben oder vorgeschlagen werden. Die Bewerbungsmodalitäten sowie weitere Informationen sind der Internetseite www.niedersaechsischer-integrationspreis.dezu entnehmen. Bewerbungsschluss ist der 20. Februar 2026.



