NLT-Aktuell – Ausgabe 37

Landeshaushalt: Mehr Schatten als Licht für die Kommunen

Der Niedersächsische Landtag hat am gestrigen 18. Dezember 2025 den Landeshaushalt2026 beschlossen. „Strukturell-strategisch verbessert dieser Landeshaushalt die kommunale Finanzlage nicht. Daher kritisieren wir trotz einiger Lichtblicke die Prioritätensetzungder Regierungsfraktionen und sagen voraus: Der rasante Trend der Kommunalhaushalte inimmer größere und schnellere Verschuldung wird sich 2026 dramatisch fortsetzen“, ordneteder Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Dr. Joachim Schwind ineiner ersten Reaktion ein.

„Der Landeshaushalt hat mit 48,2 Milliarden Euro ein Rekordniveau. Das Land nutzt dieneuen Verschuldungsmöglichkeiten des Grundgesetzes komplett aus, um weitreichendepolitische Akzente zu setzen. Hier hätte es Spielräume gegeben, auch den kommunalenFinanzausgleich zu erhöhen. Für die Kommunen gibt es aber hauptsächlich zusätzliche Investitionsmittel, die größtenteils vom Bund finanziert werden. Dies hilft nicht, um die extremeSchieflage in den kommunalen Ergebnishauhalten auch nur ansatzweise zu reduzieren. Erforderlich bleibt daher die Erhöhung des kommunalen Finanzausgleichs um mindestenseine Milliarde Euro als Sofortmaßnahme, wie es die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam fordern,“ so Schwind in einer Pressemitteilung. Dabei sei daran zu erinnern, dass Niedersachsen über den geringsten kommunalen Finanzausgleich je Einwohner aller dreizehnFlächenbundesländer verfüge.

„Für die zusätzlichen Investitionsmittel sind wir dankbar, sie fangen allerdings nicht die Ausgabensteigerungen zum Beispiel in den großen bundesrechtlichen Leistungsgesetzen auf.Einziger Licht-blick ist der vom Ministerpräsidenten und der Kultusministerin unternommeneVorstoß, die Finanzierung der Kindertagesstätten um mindestens 250 Millionen Euro zu erhöhen. Damit wird allerdings die Kostenbeteiligung des Landes lediglich auf das Niveaugehoben, das schon Rechtslage ist“, erläuterte Schwind.

Kommunaler Finanzausgleich 2026: Kompensation erst ab dem Jahr 2027

Der Niedersächsische Landtag hat am 15. Dezember 2025 die Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich beschlossen. Darin werden unter anderem jeweils 50 Millionen Euro in den Jahren 2027 bis 2029 zusätzlich für Bedarfszuweisungenbereitgestellt, die der Gesamtmasse entnommen werden. Da das Gesetz zum 1. Januar2026 in Kraft tritt, die erhöhten Bedarfszuweisungen allerdings erst ab 2027 bereitgestelltwerden, hatte der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sich im Vorfeld des Gesetzesbeschlusses für ein Verschieben des Inkrafttretens um ein Jahr ausgesprochen.

NLT-Präsident Landrat Marco Prietz hat den Gesetzesbeschluss entsprechendin einer ersten Reaktion abermals kritisiert und gefordert, dass die als Kompensation gedachten erhöhten Bedarfszuweisungen der Jahre 2027 bis 2029 – entsprechend dem Kabinettsbeschlussvom 23. September 2025 – in erster Linie den betroffenen Landkreisen zur Verfügung stehen. Auch Klagen einzelner Landkreise erscheinen nicht ausgeschlossen.

Mehr Information: Finanzen – NLT

​Afrikanische Schweinepest: Aufklärungsvideos weisen auf Gefahren hin

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) breitet sich weiter in Europa aus. Niedersachsen bereite sich intensiv auf mögliche Einträge des ASP-Virus und die daraus resultierenden Konsequenzen vor, teilt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft undVerbraucherschutz (ML)in einerPressemitteilung mit. Der Fokus liege auf der Prävention.Um auf die Gefahren der Tierseuche hinzuweisen, habe die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe Aufklärungsvideos in Auftrag gegeben, so das Ministerium. Die dreiKurzfilme sind auf der Webseite beziehungsweise auf dem YouTube-Kanal des ML abrufbar.

Unter Vorsitz des Landwirtschaftsministeriums und der Geschäftsführung des Landesamtesfür Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beschäftigt sich die Niedersächsische ASP-Sachverständigengruppe fortlaufend mit Fragen der Prävention und Bekämpfung der ASP. An ihr beteiligen sich unter anderem das Landvolk, die LandesjägerschaftNiedersachsen, der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen, kommunale Veterinärbehörden sowie Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlerverschiedener Einrichtungen. Die hochinfektiöse Viruserkrankung befällt Haus- und Wildschweine. In der Regel verläuft sie tödlich. Für Menschen und andere Tiere ist das Virusungefährlich

Glasfaserausbau im ländlichen Raum: Förderaufruf im März 2026

Das Bundesministerium für Digitalisierung und Staatsmodernisierung (BMDS) hat über dieErgebnisse des diesjährigen Förderaufrufs im Glasfaserförderprogramm des Bundes informiert. Danach konnten alle förderfähigen Projektanträge bewilligt werden. Der Förderaufruffür das nächste Jahr wird voraussichtlich im März veröffentlicht. Es sind Fördermittel in Höhevon 1,15 Milliarden Euro vorgesehen. Eine pauschale Erhöhung der Förderquote des Bundes, die aktuell bei 50 Prozent liegt und bei wirtschaftsschwachen Kommunen auf 60 beziehungsweise 70 Prozent anwächst, hat der Bund nicht in Aussicht gestellt. Ob Länder undKommunen Mittel aus dem Sondervermögen zur Finanzierung ihres Eigenanteils einsetzenkönnen, wird derzeit geprüft.

​Reform der Kinder- und Jugendhilfe

Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) plantin einem zweistufigen Verfahren eine Reform der Kinder- und Jugendhilfe. In einem erstenSchritt sollen im Jahr 2026 die Gesamtzuständigkeit der Kinder- und Jugendhilfe auch fürKinder und Jugendliche mit Behinderungen ermöglicht sowie kostenentlastende Maßnahmen umgesetzt werden. In einem zweiten Gesetz sollen im Jahr 2027 weitere Maßnahmenzur höheren Effizienz und Effektivität der Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe sowie zurBegrenzung von Kostensteigerungen umgesetzt werden.

Zudem hat das vom BMFSFJ beauftragte Projekt zur Umsetzungsbegleitung des Kinderund Jugendstärkungsgesetzes seine Ergebnisse im Hinblick auf die Umstellung der Verwaltungsstrukturen im Bereich der Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche, also die sogenannte inklusive Lösung, vorgelegt. Hierzu sind eine „Roadmap“ sowie fünf konkreteHandreichungen der einzelnen Themen vorgelegt worden. Diese sind unter dem nachfolgenden Link zu erhalten: https://link.nlt.de/1ns2. Diese Empfehlungen sind vor allem aufLandkreise (und Städte) bezogen, die schon jetzt beide Zuständigkeiten, sowohl nach demSGB VIII als auch nach dem SGB IX, haben.

Meldeportal für Bürokratie-Hindernisse

Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) startet ein Meldeportal für Bürokratie-Hindernisse. Über ein Online-Formular können Verwaltungen, Bürger,Unternehmen sowie Verbände bürokratische Hürden beschreiben und Verbesserungsvorschläge einreichen. Das Portal ist unter:https://einfach-machen.gov.de/ erreichbar. DasPortal startet zunächst als Beta-Version und wird ab 2026 schrittweise ausgebaut.

SGB II: Kabinett beschließt Reform des Bürgergeldes

Das Bundeskabinett hat den Entwurf für ein 13. SGB II-Änderungsgesetz beschlossen. DieReform soll das sogenannte Bürgergeld durch eine neue Grundsicherung ersetzen. Demvorausgegangen war eine Auseinandersetzung innerhalb der Bundesregierung zum Umgang der Jobcenter mit wiederholten Meldeversäumnissen. Konkret ging es um die Frage,unter welchen Voraussetzungen ein vollständiger Leistungswegfall nach dem dritten Meldeversäumnis eintritt. Daher wurde nun die Formulierung im Gesetzentwurf (§ 31a Abs. 2SGB II-E) angepasst. So soll vermieden werden, dass Personen bei einem telefonischenoder schriftlichen Kontaktversuch des Jobcenters den Wegfall der Leistung durch bloßeNichterreichbarkeit vereiteln.

Im nun vom Kabinett beschlossenen Entwurf sind zudem redaktionelle Änderungen im Vergleich zum Referentenentwurf vorgenommen worden. Der Deutsche Landkreistag rechnetnicht damit, dass es im Zuge des parlamentarischen Verfahrens zu weiteren, maßgeblichenVeränderungen kommt. Gleichwohl kündigt der Deutsche Landkreistag an, sich auch gegenüber dem Deutschen Bundestag nach Kräften dafür einsetzen, noch Verbesserungengerade im Hinblick auf die praktikable Umsetzung durch die Jobcenter zu erreichen.