NLT-Aktuell – Ausgabe 36
Kommunalfinanzen: Gespräch mit dem Bundeskanzler
Über Wege aus der katastrophalen kommunalen Finanzsituation haben die kommunalenSpitzenverbände mit Bundeskanzler Friedrich Merz gesprochen. Das Treffen fand unmittelbar vor dem Gespräch des Bundeskanzlers mit den Regierungschefs der Länder am 4. Dezember 2025 statt. Konkrete Lösungen wurden nicht erzielt, aber Verfahrenswege für daserste Quartal 2026 vereinbart.
Die Forderung der drei kommunalen Spitzenverbände nach einer Erhöhung des kommunalen Umsatzsteueranteils lehnte der Bundeskanzler mit Blick auf die Finanzsituation des Bundes ab. Einig war sich der Bundeskanzler mit den drei kommunalen Spitzenverbänden, dasses einer Veränderung bei der rasanten Entwicklung der Sozialausgaben auf kommunalerEbene bedürfe. Hier sei der Bundesgesetzgeber gefordert. Dafür soll eine Gesprächsrundeim Kanzleramt unter Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände und weniger Länder eingesetzt werden.
Hinsichtlich der Konnexitätsdiskussion verwiesen die kommunalen Spitzenverbände auf dieVerfassungsrechtslage mit den getrennten Kreisläufen zwischen Bund und Ländern einerseits sowie Ländern und Kommunen andererseits. Während es zwischen Bund und Ländernzu Veränderungen im Umsatzsteuerbeteiligungsverhältnis kommen könne, gelte in allenLandesverfassungen zwischen Ländern und Kommunen ein striktes Konnexitätsprinzip,welches sich auch auf vom Land zu übertragende bundesgesetzliche Aufgaben beziehe. Inder anschließenden Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler wurde ebenfallsder Zusammenhang zwischen der Konnexitätsthematik und der Sozialstaatsreform aufgezeigt. Es wurde herausgestellt, dass die kommunalen Spitzenverbände an weiteren Erörterungen beteiligt werden müssen. Insofern solle unter Einbeziehung der im Januar 2026 vorliegenden Ergebnisse der Sozialstaatskommission auch die Konnexitätsthematik weiterverhandelt werden. Wenn eine Lösung in Sicht sei, solle es im ersten Quartal 2026 zu einerSonder-Ministerpräsidentenkonferenz mit dem Bundeskanzler kommen.
Kassenstatistik: Zahlen des Landesamtes für das dritte Quartal
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der vierteljährlichenKassenstatistik für Niedersachsen, drittes Quartal 2025, übersandt. Die bereinigten Einzahlungen (insgesamt) stiegen um 4,9 Prozent auf 25,87 Milliarden Euro. Die bereinigten Auszahlungen stiegen etwas weniger stark um 3,1 Prozent auf 28,38 Milliarden Euro. Im Ergebnis führte dies zu einem negativen Finanzierungssaldo von -2.512,7 Millionen Euro zumStand 30. September 2025. Dies sind rund 300 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt, ohne dass von einer grundlegenden Verbesserung der Kommunalen Finanzsituation gesprochen werden könnte.
Kostenausgleich für Inklusive Schule: Urteil des Staatsgerichtshofs:
Bereits seit längerem fordern die kommunalen Spitzenverbände vom Land die Ausdehnungder Inklusionskostenerstattung für Schulen auf den Sekundarbereich II und die berufsbildenden Schulen. Zuletzt wurde dies erneut im Rahmen der Anhörung zum Landeshaushaltvorgetragen. Wegen des fehlenden Kostenausgleichs hatte die Region Hannover Klage vordem Verwaltungsgericht Hannover erhoben. Dieses hatte sein Verfahren ausgesetzt unddie Frage dem Niedersächsischen Staatsgerichtshof zur verfassungsrechtlichen Prüfungvorgelegt.
Laut Pressemitteilung vom 3. Dezember 2025 hat der Staatsgerichtshof die Regelung desGesetzes über finanzielle Leistungen des Landes wegen Einführung der inklusiven Schule(InklSchulFinG, § 1 Abs. 3) für verfassungswidrig erklärt, soweit die Norm beim finanziellenAusgleich für die mit der Einführung der inklusiven Schule an den öffentlichen Schulen verbundenen Kosten diejenigen Schulträger unberücksichtigt lässt, die mit Ausnahme von Förderschulen ausschließlich Schulträger im Sekundarbereich II sind. Weiter heißt es, die Kostenausgleichsbestimmung genüge nicht dem besonderen Regelungsauftrag der Niedersächsischen Verfassung (NV). Danach sei der Gesetzgeber verpflichtet gewesen, für diedurch das Gesetz zur Einführung der inklusiven Schule verursachten notwendigen Kostendurch Gesetz einen finanziellen Ausgleich zu regeln. Der Staatsgerichtshof hat den Gesetzgeber verpflichtet, bis zum 31. Dezember 2026, rückwirkend zum 1. Januar 2022, eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen. Bis dahin bleibe die derzeitige Regelung weiteranwendbar.
Krankenhausinvestitionen: Land sagt Bundesmittel zu
Der Deutsche Bundestag hat am 20. Oktober 2025 das Gesetz zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (Länder-und-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz – LuKIFG) beschlossen. Hiermit werden unter anderem die Mittel fürLänder und Kommunen aus dem Sondermögen des Bundes in Höhe von 100 MilliardenEuro festgelegt. Auf Landesebene gibt es die Zusage, dass die niedersächsischen Kommunen vom Infrastruktur-Sondervermögen des Bundes mit 60 Prozent des auf das Land entfallenden Anteils profitieren. Den größten Teil davon, rund 4,7 Milliarden Euro oder 50 Prozent, sollen sie pauschal zugewiesen erhalten. Darüber hinaus wird das Land zusätzlicheMaßnahmen umsetzen, die den kommunalen Interessen dienen.
Vor diesem Hintergrund hatte das Land zugesagt, für die Zwecke der Krankenhausinvestitionen zusätzlich, über die bisherigen Bemühungen hinaus, 600 Millionen Euro zur Verfügung zu stellen; damit sollten insbesondere Mittel des Bundes aus dem Krankenhaus-Transformationsfonds kofinanziert werden. Für diese 600 Millionen Euro sollte, anders als bei denbisherigen Krankenhaus-Investitionsmitteln, auf die kommunale Kofinanzierung verzichtetwerden (bislang 40 Prozent des jeweiligen Volumens). Nunmehr liegt zum Entwurf desHaushaltsbegleitgesetzes 2026 ein Änderungsantrag der Mehrheitsfraktionen vor. Hierausergeben sich zusätzliche Belastungen der Kommunen für die von ihnen zu entrichtendeKrankenhausumlage. Konkret sollen erstens die ursprünglich vorgesehenen 600 MillionenEuro um 15 Millionen Euro zugunsten der Aufbauförderung Regionaler Gesundheitszentren(RGZ) reduziert werden. Zweitens ergibt sich aus der Begründung dieses Änderungsvorschlages, dass „sich die (…) vereinnahmten Bundesmittel in Höhe von bis zu 50 MillionenEuro um die Beträge der Landkreise und kreisfreien Städte (…) erhöhen und kurzfristig dieLandesinvestitionsmaßnahmen (…) verstärken“.
Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen einer erneuten Anhörung zum Landeshaushalt am 3. Dezember 2025 die Änderung im Bereich der Krankenhausinvestitionsfinanzierung mit Blick auf die zusätzliche Belastung aller Landkreise und kreisfreien Städtebei der Krankenhausumlage kritisiert. Darüber hinaus hat sich die Arbeitsgemeinschaft derkommunalen Spitzenverbände mit Schreiben vom 4. Dezember 2025 an den Niedersächsischen Ministerpräsidenten Olaf Lies und Gesundheitsminister Andreas Philippi gewandt.Sie haben auf die aus kommunaler Sicht eindeutige und verbindliche sowie wiederholte Zusage der Landesregierung hingewiesen, bei der Bereitstellung von 600 Millionen Euro fürdie Krankenhausinvestitionen aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralitätauf die kommunale Kofinanzierung verzichten zu wollen. Für die Landkreise und kreisfreienStädte bedeutet dies eine Entlastung in Höhe 240 Millionen Euro.
Positionspapier zu landes- und bundeszentral betriebenen IT-Lösungen
Das Präsidium des Niedersächsischen Landkreistages hat am 3. Dezember 2025 das Positionspapier „Gelingensvoraussetzungen für den Einsatz zentraler IT-Verfahren beim Bundoder Land“ beschlossen. Grundlage ist die zunehmende Dynamik der Digitalisierung aufBundes- und Landesebene sowie die wachsende Bedeutung zentral bereitgestellter Fachverfahren für die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover. Bestehende Projekte wie „NdsWohngeld“, „BAFSYS“ oder „GeViN“ zeigen, dass zentral betriebene Lösungen technisch umsetzbar und organisatorisch tragfähig sein können. Sie tragen zur Vereinfachung von Verwaltungsprozesse bei, vermeiden Medienbrüche und reduzieren Bearbeitungszeiten. Dennoch ist die Einbindung in kommunale Querschnittsanwendungen wieDMS oder Finanzwesen häufig mit besonderen Herausforderungen verbunden.
Die heterogene Fachverfahrenslandschaft erschwert die Zusammenarbeit und führt zuMehrbelastungen bei Schnittstellen, IT-Sicherheit und interkommunaler Kooperation. Vordiesem Hintergrund bewertet das Präsidium eine stärkere Standardisierung und –- wo sinnvoll – Zentralisierung von Fachverfahren als technisch geboten und strategisch notwendig.Das nun beschlossene Positionspapier formuliert hierfür die maßgeblichen Gelingensvoraussetzungen, insbesondere verbindliche technische Standards und Schnittstellen, dieWahrung der Datenhoheit der Kommunen sowie die Sicherstellung von Datenschutz, Informationssicherheit und Barrierefreiheit.
Die Geschäftsstelle betrachtet das Positionspapier als Gesprächsgrundlage für alle zukünftigen Zentralisierungsvorhaben von Land und Bund, die kommunal genutzte Fachverfahrenersetzen oder erstellen wollen. Leitend ist dabei das Prinzip, dass technische Zentralisierung begrifflich nicht mit organisatorischer Hochzonung, also der Aufgabenverlagerung aufeine höhere Ebene, gleichzusetzen ist.
Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes
Zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Jagdgesetzes hat dieArbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände gegenüber dem NiedersächsischenMinisterium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (ML) Stellung genommen. Grundlage waren unter anderem die Rückmeldungen und Hinweise der Landkreiseund der Region Hannover.
So werden beispielsweise die vorgesehenen Regelungen zur Bekämpfung der Nutria begrüßt, jedoch eine stärkere landesseitige Unterstützung dabei gefordert. Weiterhin wird vonden kommunalen Spitzenverbänden darauf hingewiesen, dass unklar bleibt, wie eine unzureichende Bejagung festgestellt werden soll; hierfür fehlt es bislang an Kriterien. Die Möglichkeit, jährliche Abschusspläne für Rotwild anzuordnen, wird begrüßt und um Prüfung gebeten, ob diese Regelung auch auf Damwild ausgeweitet werden kann. Die generelle Einschränkung der Hegeschauen wird entschieden abgelehnt. Hinsichtlich der Regelung zuwildernden Hunden wird auf offene Fragen verwiesen und Klärung erbeten.
EU-Förderperiode 2028 bis 2034: Landesförderstrategie
Die Ausgestaltung der anstehenden EU-Förderperiode 2028 bis 2034 ist für die niedersächsischen Kommunen von herausragender Bedeutung. Darauf haben die kommunalen Spitzenverbände in einem gemeinsamen Schreiben an Niedersachsens Europaministerin Melanie Walter hingewiesen. Sie betonen darin, dass die Landesregierung gegenwärtig dieLandesförderstrategie für die kommende Förderperiode erarbeitet und hierzu in den vergangenen Monaten eine Vielzahl regionaler und thematischer Werkstätten durchgeführt wurden. Sie kritisierte, dass die kommunalen Spitzenverbände trotz zahlreicher regionaler undthematischer Werkstätten nicht formal einbezogen worden seien.
Die Ministerin nahm in ihrer Antwort den Hinweis auf und betonte ausdrücklich die Bedeutung eines engen Austauschs mit den Kommunen im Rahmen der Entwicklung der Landesförderstrategie für die EU-Förderperiode 2028 bis 2034. Für das zweite Quartal 2026 seieine erneute Einbindungsrunde vorgesehen, in der insbesondere den kommunalen Spitzenverbänden die Möglichkeit zur Stellungnahme und Einbringung von Hinweisen eingeräumtwerden solle. Der abschließende Kabinettsbeschluss zur Landesförderstrategie sei nachder Sommerpause 2026 vorgesehen.
EU-Innenminister einigen sich auf eine Verschärfung der Asylpolitik
Die EU-Innenminister haben am 8. Dezember 2025 eine politische Einigung über eine weitere Verschärfung des europäischen Asyl- und Migrationsrechts erzielt. Vereinbart wurdenneben den Rückkehrzentren außerhalb der EU und Abschiebungen in sichere Drittstaatendie Ausgestaltung des Solidaritätspools für das Jahr 2026 sowie erstmals eine gemeinsameListe sicherer Herkunftsstaaten. Die Einigung der Innenminister konkretisiert die operativenDetails, die aus dem 2024er-Asyl- und Migrationspaket folgen, und setzt die generellen Vorgaben des Pakets erstmals in konkrete Maßnahmen für 2026 um. Neu vereinbart wurdeninsbesondere ein Solidaritätspool für 2026 sowie die Zuweisung der Solidaritätsleistungenfür bestimmte vom Migrationsdruck betroffene Mitgliedstaaten und eine gemeinsame Listesicherer Herkunftsstaaten.
Die von den Innenministern vereinbarten Maßnahmen werden vom Deutschen Landkreistagbegrüßt. Mit dem Solidaritätspool 2026 wird der Solidaritätsmechanismus zudem greifbarer,weil erstmals konkrete Zahlen für das kommende Jahr festgelegt werden und bestimmt wird,welche Staaten Solidarität erhalten und welche zu den beitragspflichtigen Ländern gehörenwerden. Der Beitrag Deutschlands ist allerdings noch unklar.
Bei allen Maßnahmen muss das EU-Parlament noch zustimmen. Die Annahme gilt aufgrundder aktuellen Mehrheitsverhältnisse als wahrscheinlich.


