NLT-Aktuell – Ausgabe 35
Finanzausgleich: NLT fordert Inkrafttreten erst mit Wirken der Kompensation
„Die Novelle des Finanzausgleichs wird immer weniger nachvollziehbar: Nun legt die Koalition einen kurzfristigen Änderungsantrag vor, wonach die Bedarfszuweisungen aus demBestand um 50 Millionen Euro erhöht werden sollen – aber erst 2027. Die logische Folgemuss dann sein, dass das Gesetz auch erst 2027 wirksam wird“, erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind, am gestrigen Donnerstag in Hannover. Anlass war eine die Anhörung im Niedersächsischen Landtagam Vortag.
Wir fordern die Abgeordneten der Regierungsfraktionen auf, das Inkrafttreten der Reformerst zum 1. Januar 2027 vorzusehen, wenn man denn an diesem Vorhaben trotz der zahlreichen methodischen Zweifel überhaupt festhalten will“, so Schwind in einer Pressemitteilung. Ansonsten müsse für die Kompensation der finanzschwächsten Landkreise, die durchdie Novelle noch einmal verlieren, jedenfalls für 2026 frisches Geld des Landes aufgebrachtwerden. Der NLT lehnt die gesamte Reform wegen der systematischen Benachteiligungstrukturschwacher Räume (Stichwort: Zirkelschluss) ab.
Die vorgesehene Finanzierung des Ausgleichs für die Verlierer-Landkreise soll offensichtlich über die durch den Finanzausgleich auch auf alle Kommunen umverteilten Off-ShoreGewerbesteuermittel erfolgen. Diese stehen aber frühestens 2027 zur Verfügung, weil siein 2026 zunächst vereinnahmt werden müssen. „Keine Reform ohne Kompensation – sohaben wir den Kabinettsbeschluss von Ende September verstanden. Das muss nun aucheingehalten werden“, fasste Schwind zusammen. Er verwies auf eine Presseinformation derStaatskanzlei vom 23. September 2025. Hier hieß es wörtlich: „Es ist geplant, die im Finanzausgleich vorgesehenen Mittel für sogenannte Bedarfszuweisungen, um rund 50 MillionenEuro zu erhöhen. Hierdurch sollen vor allem die von dieser Umverteilung besonders negativbetroffenen finanzschwächsten Landkreise unterstützt werden.“
Finanzhilfe für Kindertagesstätten
Um die Finanzierungslücke zwischen Tarifentwicklung und Landesanteil an den Personalkosten bei den Kindertagesstätten zu schließen, hatten sich Landesregierung und kommunale Spitzenverbände auf zusätzliche Mittel aus dem Landeshaushalt verständigt. In einerPresseerklärung der Landesregierung zum Landeshaushalt 2026 wurden die Bereitstellungvon zusätzlich mindestens 250 Millionen Euro sowie eine Dynamisierung des Betrages avisiert. Zur Umsetzung werden seitdem Gespräche auf Landesebene geführt.
Der Sachstand:
- Die zusätzliche Finanzhilfe von mindestens 250 Millionen Euro sollen für das Jahr 2026(und anteilig für 2027) direkt an die Träger der Jugendhilfe gewährt werden. Diese leitendie Mittel an die Städte und Gemeinden weiter, soweit entsprechende Verträge über dieWahrnehmung der Aufgabe der Kindertagesstätten geschlossen wurden.
- Die Auszahlung soll durch das Landesjugendamt im Frühjahr 2026 erfolgen. Das Geldsoll gemäß der Anzahl der aufgenommenen Kinder in finanzhilfefähigen Kitagruppenverteilt werden. Kinder in Tagespflege bleiben nach derzeitigem Verhandlungsstand unberücksichtigt.
- Zuwendungsempfänger sind allein die örtlichen Träger der Jugendhilfe. Soweit Gemeinden die Aufgabe wahrnehmen, erfolgt eine Weiterleitung an diese. Eine Weiterleitung anEinrichtungsträger ist nicht vorgesehen, da die Mittel zur Reduzierung des Defizits beider Personalkostenerstattung dienen sollen.
- Nach überschlägiger Berechnung stehen dabei rund 750 Euro je Kind zur Verfügung.Berechnungsgrundlage sind zunächst die im Entwurf des Landeshaushalts veranschlagten 250 Millionen Euro und die Anzahl der finanzhilfefähigen Plätze im Kindergartenjahr2024/2025.
- Im Jahr 2027 soll ein anteiliger Betrag von 7/12 von 250 Millionen Euro auf demselbenWeg an die Kommunen fließen. Hiermit soll der Anteil für das Kindergartenjahr bis zum31. Juli 2027 finanziert werden. Für die Folgezeit ist eine komplette Neuregelung derFinanzhilfeerstattung geplant.
Derzeit befinden sich die kommunalen Spitzenverbände in intensiven Gesprächen mit derLandesregierung über die konkrete Höhe des Betrages im Jahr 2026. Mehrere Berechnungen zu der notwendigen Höhe eines Betrages zum Ausgleich der Tarifsteigerungen liegenbei 302 Millionen Euro. Möglicherweise kommt es noch zu einer deutlichen Nachbesserungdes bislang im Haushaltsentwurf des Landes veranschlagten Betrages von 250 MillionenEuro.
Landeshaushalt 2026: Anhörung zu Änderungsvorschlägen
Am 3. Dezember 2025 fand eine Anhörung im Niedersächsischen Landtag zum Landeshaushalt 2026 statt. Die kommunalen Spitzenverbände haben in ihrer Stellungnahme nochmals an die schwierige Finanzsituation der Kommunen und eine notwendige Aufstockungdes kommunalen Finanzausgleichs um eine Milliarde Euro erinnert. Zudem geht die schriftliche Stellungnahme unter anderem auf folgende Punkte ein:
- Die fehlenden Kompensationsmaßnahmen zur Änderung des Gesetzes über den niedersächsischen Finanzausgleich mit Blick auf die zugesagte Erhöhung der Bedarfszuweisungen.
- Die Notwendigkeit der Erhöhung der vorgesehenen Kita-Entlastung in Höhe von mindestens 250 Millionen Euro auf 302 Millionen Euro.
Darüber hinaus haben die kommunalen Spitzenverbände zu einer Reihe von weiteren Änderungsanträgen Stellung genommen und bei neuen Förderungen eine Weiterleitung durchVerordnungen nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz gefordert. Der Landeshaushalt 2026 und das Haushaltsbegleitgesetz 2026 sollen im Landtagsplenum im Dezember beschlossen werden.
Deutschland-Ticket: Land sicher Verlustausgleich für das Jahr 2026 zu
Das Land Niedersachsen hat den kommunalen Spitzenverbänden zugesichert, auch für dasJahr 2026 einen Verlustausgleich aus dem Deutschland-Ticket zu gewährleisten und gegebenenfalls zusätzliche Haushaltsmittel bereitzustellen. Ein entsprechendes Schreiben vonNiedersachsens Wirtschaftsminister Grant Hendrik Tonne mit Datum 23. November 2025erreichte die kommunalen Spitzenverbände. Diese Finanzierungsbestätigung erfolgte erstnach mehrfacher Intervention der kommunalen Spitzenverbände und zu einem sehr spätenZeitpunkt.
Aus Sicht des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) ist zu betonen, dass die wiederkehrende Einholung einer ministeriellen Zusicherung entbehrlich wäre, wenn das Land Niedersachsen die notwendigen rechtlichen Grundlagen durch den Erlass eines ausdrücklichenAnwendungsbefehls nach dem Niedersächsischen Nahverkehrsgesetz schaffen würde. Einsolcher Anwendungsbefehl würde den kommunalen Aufgabenträgern die dauerhaft erforderliche Rechts- und Finanzierungssicherheit vermitteln und damit die Grundlage für einelangfristig verlässliche Umsetzung des Deutschland-Tickets bilden. Dies erscheint umsodringlicher, als Bund und Länder sich auf die Fortführung des Deutschland-Tickets über dasJahr 2026 hinaus verständigt haben und damit eine Perspektiventscheidung getroffenwurde, die stabile und rechtlich eindeutig hinterlegte Finanzierungsstrukturen voraussetzt.
Für 2026 erscheint der Weg über die nun endlich erfolgte Finanzierungszusage des Verkehrsministers noch hinnehmbar. Für 2027 hat der NLT die Erwartung, dass das Land Niedersachsen durch Erlass eines Anwendungsbefehls die rechtliche und finanzielle Absicherung dauerhaft schafft.
Kommunalfinanzen: Landkreise erwarten von Ländern klare Zusage
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die Länder aufgefordert, ihre in den Landesverfassungen verankerte Pflicht zum vollständigen und rechtzeitigen Mehrbelastungsausgleichgegenüber den Landkreisen, Städten und Gemeinden künftig auch tatsächlich und ohneAusnahmen anzuwenden. Anlass war die DLT-Präsidiumssitzung am 25. November 2025in Berlin. Hintergrund der Forderung sind die laufenden Beratungen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ und der geplante Zukunftspakt von Bund, Ländernund Kommunen.
DLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel und Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans-GünterHenneke betonten in einer Pressemitteilung: „Es gibt keine Konnexität nach Lust und Launeoder nach der eigenen Kassenlage. Das Prinzip ist vielmehr ganz einfach: Wer Aufgabenauslöst, muss auch die Folgen auf der kommunalen Ebene bezahlen. Wenn der Bund Gesetze beschließt, dürfen sich die Länder deshalb nicht länger wegducken. Sie sind nämlichverfassungsrechtlich verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrbelastungen der Kommunen vollständig und rechtzeitig auszugleichen – ohne Schwellenwerte, ohne Quoten undohne Verzögerung.“
Die von Kanzleramtsminister Thorsten Frei geleitete Arbeitsgruppe „Veranlassungskonnexität“ soll das im Koalitionsvertrag verankerte Bekenntnis zur stärkeren Orientierung amGrundsatz „Wer bestellt, bezahlt“ vor Beginn der Beratungen über den geplanten Zukunftspakt von Bund, Ländern und Kommunen konkretisieren. In der Arbeitsgruppe wirken Vertreter von Bundregierung, Ländern, Deutschem Bundestag und kommunalen Spitzenverbänden mit.
Notfallversorgung: Reform ja, aber ohne Fernsteuerung aus Berlin
Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt grundsätzlich die von der Bundesregierunggeplante Reform der Notfallversorgung, lehnt aber weitergehende Eingriffe des Bundes indie kommunale Organisation des Rettungsdienstes entschieden ab. Das Präsidium des kommunalen Spitzenverbandes, das am 25. November 2025 in Berlin zu einer Sitzung zusammengekommen war, kritisierte die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums scharf,das den Rettungsdienst primär aus einer medizinischen Perspektive betrachten will. „Dasberücksichtigt weder die engen Verflechtungen mit dem Brand- und Katastrophenschutznoch die Funktion des Rettungsdienstes als Teil der kommunalen Gefahrenabwehr“, soDLT-Präsident Landrat Dr. Achim Brötel. „Wir brauchen eine bessere Verzahnung von Notaufnahmen, vertragsärztlichem Bereitschaftsdienst und Rettungsdienst, aber ganz sicherkeine Fernsteuerung aus Berlin.“
Der Rettungsdienst ist Teil der kommunalen Gefahrenabwehr mit engen Bezügen zu Feuerwehr und Katastrophenschutz. Hierfür tragen die Länder und Kommunen die Verantwortung. „Und das muss auch so bleiben“, so Brötel weiter. „Wer den Rettungsdienst nur alsverlängerten Arm der gesetzlichen Krankenversicherung versteht, verkennt seine Rolle inder Gefahrenabwehr. Gerade in ländlichen Räumen greifen Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst eng ineinander. Diese Strukturen dürfen deshalb nicht durchzentralistische Vorgaben aus Berlin aus dem Gleichgewicht gebracht werden.“
Hintergrund sind Überlegungen des Bundesgesundheitsministeriums, die medizinische Notfallrettung als eigenständigen Leistungsbereich in das SGB V aufzunehmen und einenneuen Gremien- und Qualitätsrahmen auf Bundesebene zu schaffen. Zudem ist ein Fachgremium vorgesehen, das bundesweite Rahmenempfehlungen zur medizinischen Notfallrettung erarbeitet. Aus Sicht der Landkreise würde dies die gewachsene Länder- und Kommunalzuständigkeit im Rettungsdienst aushöhlen und etablierte Strukturen vor Ort gefährden.
Krankenhausfinanzierung: Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel
Der Bundesrat hat am 21. November 2025 das Gesetz zur Befugniserweiterung und Entbürokratisierung der Pflege in den Vermittlungsausschuss überwiesen. Grund ist die im Gesetzgebungsverfahren geplante Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel für das Jahr2026. Durch diese vom Bundestag am 6. November beschlossene Regelung sollen die gesetzlichen Krankenversicherungen finanziell entlastet werden. Die Länder fordern wegender damit verbundenen Einnahmeverluste der Krankenhäuser die Streichung der Regelung.
Der Deutsche Landkreistag (DLT) begrüßt die Entscheidung des Bundesrates. Die Aussetzung der Meistbegünstigungsklausel hätte zur Folge, dass die Krankenhäuser im betreffenden Jahr voraussichtlich bis zu 1,8 Milliarden Euro weniger abrechnen könnten. Dies laufedem erst kürzlich beschlossenen Inflationsausgleich für die Kliniken für die Jahre 2022 und2023 zur Stabilisierung der Krankenhausfinanzierung diametral zuwider, so der DLT. Da der abgesenkte Veränderungswert basiswirksam dauerhaft fortwirken würde, hätte die Kürzungzudem auch in den nachfolgenden Jahren negative finanzielle Auswirkungen.
Die nächste und letzte Plenarsitzung des Bundesrates in diesem Jahr findet am 19. Dezember statt. Bis dahin muss der Vermittlungsausschuss zu einer Einigung kommen, um einInkrafttreten der Regelung bis zum Jahreswechsel zu ermöglichen.
Krankenhausreform: Stellungnahme zum Anpassungsgesetz
Der Bundesrat hat am 21. November 2025 zum Krankenhausreformanpassungsgesetz Stellung genommen. Er begrüßt, dass die Bundesregierung weitere Ausnahmen, insbesondereKooperationen bei Sachausstattungen, zugelassen hat, fordert jedoch zahlreiche Anpassungen und eine stärkere Wahrung der Planungshoheit der Länder. Er fordert insbesondere,die vorgesehene Vergütungssystematik grundlegend zu überarbeiten, die Regelungen fürsektorenübergreifende Versorgungseinrichtungen zeitnah weiterzuentwickeln und weitereAnpassungen bei den Personal- und Strukturvorgaben der Leistungsgruppen vorzunehmen.Der Deutsche Landkreistag (DLT) unterstützt die Zielsetzung der Forderungen der Länder.
Errichtung von Integrierten Gesamtschulen (IGS)
Gemäß Niedersächsischem Schulgesetz sind Schulträger berechtigt, Gesamtschulen zu errichten und zu führen, wenn die Entwicklung der Schülerzahlen dies rechtfertigt. Das Niedersächsische Kultusministerium hat dazu dem Niedersächsischen Landkreistag aktualisierte „Hinweise für Schulträger“ zur Errichtung von Integrierten Gesamtschulen (IGS) übersandt.
Demnach kann künftig für neue IGSen sofort der Sekundarbereich II mit genehmigt werden,wenn die Voraussetzungen dafür erfüllt werden. Bis zur Veröffentlichung der aktualisierten„Hinweise für Schulträger“ sind die Regionalen Landesämter für Schule und Bildung (RLSB)gebeten worden, in den Beratungen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von IGSenauf diese neue Möglichkeit hinzuweisen. Die mit der Schulgesetznovelle 2026 geplante Umwandlung einer Oberschule oder Kooperativen Gesamtschule in eine IGS kann in den Hinweisen erst aufgenommen werden, wenn der Landtag die Schulgesetzänderung im Jahr2026 beschließt.


