NLT-Aktuell – Ausgabe 34

Niedersächsisches Kommunalfördergesetz: Jetzt sind die Ressorts am Zug

Der Niedersächsische Landtag hat das Niedersächsische Kommunalfördergesetz(NKomFöG) am 18. November 2025 mehrheitlich verabschiedet. Ziel des Gesetzes ist dievereinfachte Bereitstellung und Auszahlung der im Haushaltsplan des Landes veranschlagten Zuwendungen und Billigkeitsleistungen an kommunale Fördermittelempfänger. Unmittelbar nach dem Landtagsbeschluss stellte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages Joachim Schwind in einer Pressemitteilung fest: „Wir danken denAbgeordneten des Niedersächsischen Landtages für das den Kommunen entgegengebrachte Vertrauen. Nur wenn es gelingt, die Bürokratie bei der Abwicklung von Förderungendeutlich zurückzufahren, werden wir den Herausforderungen des Fachkräftemangels undder demografischen Entwicklung gerecht werden können.“

Das Niedersächsische Kommunalfördergesetz ist ein reines Verfahrensgesetz. Zur Anwendung kommt es nur, wenn die einzelnen Fachressorts ihre bisherigen aufwändigen Förderrichtlinien in die neue, einfachere Welt überführen. Positives Beispiel ist insoweit das Niedersächsische Innenministerium, welches das 600-Millionen-Euro-Paket des Niedersächsischen Investitionspaktes an die Kommunen nach den Regularien der Neuregelung abwickeln will. „Positiv sind auch die von der Landesregierung gestern beschlossenen Vorschriften des Niedersächsischen Finanzministeriums zu Zuwendungen an Kommunen zu werten.Der Rechtsrahmen lässt somit deutliche Erleichterungen in der Abwicklung zu. Jetzt sinddie Fachressorts aufgefordert, diese Spielräume auch zu nutzen“, so Schwind.

Deutschland-Ticket: Finanzierung bis 2030

Der Bund wird das Deutschland-Ticket im Jahr 2026 und bis 2030 weiter mit jährlich 1,5Milliarden Euro finanzieren. Das hat der Deutsche Bundestag mit der 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) am 7. November 2025 beschlossen. Der Finanzierungsbeitrag von Bund und Länder wird dabei nicht dynamisiert. Die im Jahr 2026 bestehendeFinanzierungslücke soll durch die Anpassung des Ticketpreises von 58 Euro auf monatlich63 Euro zum 1. Januar 2026 geschlossen werden.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten im Rahmen des parlamentarischen Verfahrenskritisch Stellung genommen und hervorgehoben, dass die beabsichtigte Preisanpassungdie prognostizierte Finanzierungslücke von bis zu 920 Millionen Euro im Jahr 2026 nichtverlässlich schließt und auch in den Folgejahren keine auskömmliche Finanzierung gesichert werde. Die Finanzierungsrisiken und -lasten des Deutschland-Tickets dürften jedochnicht auf die kommunale Ebene abgewälzt werden; die Kommunen könnten keine eigenenMittel für das Ticket aufbringen. Die kommunalen Spitzenverbänden hatten deshalb abermals ihre Forderung bekräftigt, dass die Länder die Anwendung des Deutschland-Tickets inihren ÖPNV-Gesetzen durch einen konnexitätsrelevanten Anwendungsbefehl rechtlich untersetzen, der den kommunalen ÖPNV-Aufgabenträgern einen verbindlichen Anspruch aufMehrbelastungsausgleich gewährt.

Sie hatten darüber hinaus den Bund aufgefordert, seinen Finanzierungsbeitrag zumDeutschland-Ticket ausdrücklich davon abhängig zu machen, dass die Länder in bezeichneter Weise rechtsetzend tätig werden. Über die bereits im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltende Erwartung, dass die Länder das Deutschland-Ticket rechtlich umsetzen, enthält der Beschluss des Bundestages jedoch keine entsprechenden weitergehendenRegelungen. Insofern bleibt ein verbindlicher, gesetzlich geregelter Mehrbelastungsausgleich in den ÖPNV-Gesetzen der Länder eine zentrale kommunale Forderung für 2026 unddie Folgejahre.

Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Der Niedersächsische Landtag hat am 18. November 2025 das Gesetz zur Änderung desNiedersächsischen Klimaschutzgesetzes beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.Das niedersächsische Umweltministerium (MU) erklärte in einer Pressemitteilung, nachdem Klimaschutz nun auch die Klimaanpassung flächendeckend zur vom Land finanziertenkommunale Pflichtaufgabe zu machen. Umweltminister Christian Meyer kündigte an, denKommunen weitere 90 Millionen Euro für Klimaschutz und Klimafolgeanpassung zur Verfügung zu stellen. Für die Erstellung von Klimafolgeanpassungskonzepten und deren Umsetzung finanziere das Umwelt- und Klimaschutzministerium den Kommunen die neue Pflichtaufgabe im Rahmen der Konnexität. Bis zum 31. Dezember 2028 seien die Landkreise, dieRegion Hannover, die kreisfreien Städte, die Landeshauptstadt Hannover sowie die Stadt Göttingen verpflichtet, ein kommunales Klimaanpassungskonzept zu erarbeiten, heißt es inder Pressemitteilung des MU.

Hierzu ist klarzustellen, dass nicht Klimaschutz und Klimafolgenanpassung kommunalePflichtaufgaben sind bzw. werden, sondern nur die ganz konkret vom Land zugewiesenenAufgaben aus diesen beiden Bereichen. Eine allgemeine Auffangzuständigkeit der Kommunen besteht in diesen Rechtsbereichen gerade nicht. Darüber hinaus ist festzuhalten, dassder beschlossene Gesetzestext die von der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) in ihrer Stellungnahme vom Gesetzentwurf vorgebrachten Punkte nichtberücksichtigt. Insbesondere wurde der Einmalbetrag für die Erstellung der Anpassungskonzepte nicht (wieder) erhöht.

Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages bewertet das Gesetzgebungsverfahren jedoch insgesamt positiv, da bereits im Rahmen der Verbandsbeteiligung einigeAnmerkungen der AG KSV aufgenommen wurden. So wurde insbesondere die Finanzierung einer Vollzeitstelle der Entgeltgruppe 12 für die Einrichtung eines Klimaanpassungsmanagements sowie ein Einmalbetrag für die Erstellung der Anpassungskonzepte im Gesetz dauerhaft verankert.

Entwurf einer Föderalen Modernisierungsagenda

Die Bundesländer haben auf Beschluss der Konferenz der Chefs der Staatskanzleien denEntwurf für eine „Föderale Modernisierungsagenda“ vorgelegt. Als Leitgedanken sehen siedabei, die staatliche Verwaltung und öffentliche Organisation in Deutschland grundlegendund übergreifend zu erneuern. In fünf Schwerpunkten werden Dutzende unterschiedlicheEinzelmaßnahmen vorgeschlagen:

  • weniger Bürokratie,
  • schnellere Verfahren,
  • effiziente, resiliente und leistungsfähige staatliche Strukturen, 
  • digitale Verfahren,
  • gute Rechtsetzung.

Zu den Maßnahmen zählen unter anderem als „Bündelung“ bezeichnete Hochzonungen –also die Verlagerung von Aufgaben auf eine höhere Ebene – in einzelnen Bereichen. DenAuftakt bildet dabei die internetbasierte Kfz-Zulassung (i-Kfz). Das Papier soll in der gemeinsamen Ministerpräsidentenkonferenz zusammen mit dem Bundeskanzler Anfang Dezemberverabschiedet werden.

Mehrjähriger Finanzrahmen der EU: Schreiben an den Bundeskanzler

Mit einem gemeinsamen Schreiben haben sich die Präsidenten des Deutschen Landkreistages (DLT) und des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) am 17. November2025 an Bundeskanzler Friedrich Merz gewandt. Mit Blick auf die Vorschläge der Europäischen Kommission zur Ausgestaltung der europäischen Förderpolitik nach 2027 sprechensich die Präsidenten für eine angemessene, ziel- und bedarfsgerechte Förderung für ländliche Räume, eine möglichst dezentrale Mittelverwaltung und stärkere Mitspracherechte fürdie kommunale Ebene aus.

In Brüssel laufen aktuell die Verhandlungen über den nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen(MFR) auf Hochtouren. Nachdem die Europäische Kommission am 16. Juli 2025 ihre Vorschläge vorgelegt hatte, kritisierten Abgeordnete des Europäischen Parlaments, die Bundesländer und auch die kommunalen Spitzenverbände den Entwurf insbesondere wegeneiner befürchteten drohenden Zentralisierung der Fondsverwaltung. Die Abgeordneten desEuropäischen Parlaments kündigten sogar eine Ablehnung der Vorschläge an, sollte dieKommission sie nicht anpassen. Dieser Forderung ist die Kommission nun am 10. November nachgekommen und hat eine Reihe von Änderungen vorgeschlagen.

So wird vorgesehen, dass für die Kohäsionsmittel ein Ausgabenziel in Höhe von zehn Prozent für ländliche Räume gelten soll. Darüber hinaus werden zusätzliche Vorgaben zur Beteiligung der kommunalen Ebene vorgesehen. Ergänzend stellt die Kommission klar, dassbei einer Verwaltung der Fördermittel durch die Bundesländer diese auch unmittelbar mitder Europäischen Kommission verhandeln können.

Auch wenn die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission einen Schritt in die richtige Richtung darstellen dürften, hängt die praktische Wirkung stark vom weiteren Verlaufder Verhandlungen ab. Mit Blick auf die wichtige Rolle der Bundesregierung soll das Schreiben an den Bundeskanzler dazu beitragen, nachteilige Entwicklungen für die Kommunenim ländlichen Raum zu identifizieren und so frühzeitig eine Diskussion über mögliche Lösungsansätze anzustoßen.

Der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat in seiner Sitzung am 6. November 2025 festgestellt, dass die laufenden Verhandlungen zum MFRmaßgeblichen Einfluss auf die zukünftige Ausrichtung der Förderpolitik in Niedersachsenhaben werden. Die auf europäischer Ebene erkennbaren Ansätze einer weitergehendenZentralisierung der Fondsverwaltung spiegeln Entwicklungen wider, die sich auch im Rahmen der Erstellung der neuen Landesförderstrategie abzeichnen. Vor diesem Hintergrundhat der Ausschuss seine Forderung bekräftigt, die kommunalen Spitzenverbände frühzeitigund verbindlich in die Erarbeitung der Landesförderstrategie einzubeziehen. Neben einer bedarfsgerechten Ausgestaltung der Förderung ländlicher Räume und der Sicherung wirksamer kommunaler Mitspracherechte gehören insbesondere die Verschlankung der Förderkulissen, die umfassende Digitalisierung der Antrags- und Abrechnungsverfahren, der Abbau bürokratischer Anforderungen sowie die Sicherung dezentraler Entscheidungsspielräume zu den zentralen Anliegen des Ausschusses.

Das gemeinsame Schreiben der Präsidenten von DLT und DStGB an den Bundeskanzlerzur Ausgestaltung des kommenden Mehrjährigen Finanzrahmens bestätigt die Positionendes NLT und steht mit diesen inhaltlich in Übereinstimmung. Dies gilt insbesondere für dieForderung nach dem Erhalt von LEADER als eigenständigem Instrument zur Stärkung derländlichen Räume.

Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung

Der ehemalige Bundesverfassungsrichter Peter Müller hat das Gutachten „Grundgesetzlicher Überforderungsschutz kommunaler Selbstverwaltung“ vorgelegt. Der Gutachter führtaus, dass die Kommunen durch ein ineinandergreifendes System bundes- und landesverfassungsrechtlicher Regelungen grundsätzlich gegen eine Überforderung durch die Übertragung oder Erweiterung neuer Aufgaben geschützt sind. Lücken in diesem System ergeben sich insbesondere durch eine nicht den verfassungsrechtlichen Vorgaben entsprechende Rechtsprechung der Landesverfassungsgerichte. Soweit damit der sich unmittelbaraus Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz ergebende Anspruch der Landkreise, Städte und Gemeinden auf angemessene Finanzausstattung missachtet wird, ist der Rechtsweg zum Bundesverfassungsgericht eröffnet.

​Das Gutachten bestätigt damit umfassend auch vom Deutschen Landkreistag vertretenePositionen. Es steht auf der Webseite des Deutschen Städte- und Gemeindebundes zumDownload bereit, Link: https://link.nlt.de/6ptd