NLT-Aktuell Ausgabe 33

Finanzausgleich: NLT fordert Entlastung für alle Kommunen

„Angesichts der desolaten kommunalen Finanzlage ist eine Verbesserung der Finanzausstattung aller Städte, Gemeinden und Landkreise unabdingbar. Stattdessen will das Land auf methodisch fragwürdige Weise nur die Verteilung unter den Kommunen verändern und verteilt zu Lasten der Schwächsten um. Es fehlt jede echte Auseinandersetzung damit, dass insgesamt mehr Geld in das System muss“, kritisierte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Landrat Marco Prietz, am gestrigen 13. November 2025 in Hannover.

Anlässlich der Anhörung zur Änderung des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzesvor dem Innenausschuss des Niedersächsischen Landtags bekräftigt Prietz: „Der renommierte Ökonom und ehemalige Wirtschaftsweise Prof. Dr. Lars Feld hat für den Niedersächsischen Landkreistag in einem ausführlichen Gut-achten wissenschaftlich belegt, dass dieReform methodisch frag-würdig ist. Sie bevorteilt Kommunen, die bereits über hohe Einnahmen verfügen, während finanzschwache Kommunen dauerhaft und strukturell benachteiligt werden. Daher fordern wir dringend einen methodisch anderen Ansatz, substanzielleNachbesserungen und eine zeitliche Streckung des Gesetzes“, so Prietz weiter.

„Die Planungen des Landes belasten ganz besonders die strukturschwachen und von negativen demografischen Entwicklungen belasteten Räume. Die betroffenen Landkreise sinddie größten Verlierer der Reform. Ihre kreisangehörigen Gemeinden erhalten allerdings faktisch keinen nennenswerten Zuwachs an Einnahmen, so dass diese Räume insgesamt dramatisch verlieren“, ergänzt Landrat Dr. Heiko Blume, Vorsitzender des NLT-Finanzausschusses und Mitglied der Expertenkommission des Innenministeriums zur Begutachtungdes Finanzausgleichs. „Das Land dürfte damit gegen den Verfassungsauftrag auf Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse verstoßen,“ stellte Dr. Blume weiter fest.

„Die einzige Lösung, die das Gutachten des Landes anbietet, ist die flächendeckende Erhöhung der Kreisumlagesätze. Damit wird der Streit durch diesen Gesetzentwurf in die Räte und Kreistage getragen, obwohl die Ursache allein darin liegt, dass Niedersachsen insgesamt, im Vergleich zu allen Flächenbundesländern, den niedrigsten Finanzausgleich hat.Wir appellieren daher dringend und gemeinsam an Landtag und Landesregierung, die katastrophale kommunale Finanzlage in Niedersachsen durch eine sofortige Erhöhung deskommunalen Finanzausgleichs um mindestens eine Milliarde Euro zu lindern“, fasste NLTHauptgeschäftsführer Joachim Schwind die Anhörung zusammen.

Das Land ist verfassungsrechtlich verpflichtet, mit dem kommunalen Finanzausgleich dieStädte, Gemeinden und Landkreise an seinen eigenen Steuereinnahmen zu beteiligen. DasNiedersächsische Innenministerium hat die Verteilung der Mittel innerhalb der Kommuneneiner Überprüfung unterziehen lassen. Dabei wurde allein betrachtet, welche Ausgaben dieKommunen getätigt haben. Ausgeblendet wurde dabei, dass es massive Verschiebungenauf der Einnahmenseite insbesondere zu Gunsten steuerstarker Gemeinden gegeben hat.Dies führt zu einem methodischen Zirkelschluss, der besonders zu Lasten strukturschwacher Räume wirkt. Zudem überprüft die beabsichtigte Gesetzesänderung nicht, ob die Gesamthöhe des Finanzausgleichs mit Blick auf die Notwendigkeit eines aufgabengerechtenFinanzausgleichs nach Artikel 58 Niedersächsische Verfassung ausreicht. Weitere Information: https://link.nlt.de/rlgp. Unter dem Link ist auch das Gutachten von Prof. Feld abrufbar.

Reform der Notfallversorgung: NLT warnt vor Eingriff in den Rettungsdienst

Der Bund plant eine Reform der Notfallversorgung. Der Niedersächsische Landkreistag(NLT) unterstützt das Vorhaben grundsätzlich, lehnt einen Eingriff in den Rettungsdienstdurch eine Normierung als Sachleistung der Gesetzlichen Krankenversicherung im SGB Vaber ab. Der Rettungsdienst ist Teil der Gefahren-abwehr und wird in den Ländern kommunal organisiert. Nun bekannt gewordene Gesetzentwürfe des Bundesgesundheitsministeriums sehen vor, per Bundesgesetz faktisch den Ländern Zuständigkeiten für den Rettungsdienst wegzunehmen und zentrale Vor-gaben zu machen. „Wir appellieren an das Bundesgesundheitsministerium, diesen dritten Anlauf des dritten Ministers für einen bundesrechtlichen Zugriff auf den Rettungsdienst sofort einzustampfen. Die Notfallreform muss ein Erfolgwerden. Dafür braucht es aber keinen Bundes-Rettungsdienst. Das ist schlechte Medizinfür den falschen Patienten“, sagte NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind in einerPressemitteilung.

Der Bund habe jahrelang die Schwierigkeiten der akuten ambulanten und stationären Notfallversorgung nicht lösen können. Der Rettungsdienst sei aber nicht Teil des Problems,sondern Ausputzer im System. „Bei lebensbedrohlichen Notfällen bekommen die Menschenunter der Rufnummer 112 schnell und zuverlässig Hilfe. Das muss so bleiben“, so Schwind.

„Wir haben die sichere Befürchtung, dass beim Rettungsdienst faktisch auf Kosten der kommunalen Träger und der Hilfsorganisationen als Leistungserbringer gespart werden soll.Das Muster des Bundes ist immer gleich: Erst wird das Geld mit realitätsfernen Standardsverknappt, dann erwartet, dass die Kommunen als Ausfallbürgen einspringen, damit dieBürger nicht im Regen stehen und die Dinge vor Ort trotzdem funktionieren. So sehen wires bereits seit Jahren bei den Betriebskosten der Krankenhäuser mit vielen 100 MillionenEuro Defizit auf dem Rücken der Kommunen,“ führte Schwind aus.

Kommunalbericht 2025 des Niedersächsischen Landesrechnungshofes

Die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofs, Sandra von Klaeden, hat imInnenausschuss des Niedersächsischen Landtages am 6.11.2025 den Kommunalbericht2025 vorgestellt. Von Klaeden erklärte wörtlich, dass es schlecht um die Kommunalfinanzenstehe. Da die kommunale Selbstverwaltung auch von finanzieller Leistungsfähigkeit lebe,sei diese Entwicklung äußerst bedenklich. Der Kommunalbericht 2025 ist auf der Webseitedes Landesrechnungshofs abrufbar: https://link.nlt.de/xnbw.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens nahm im Innenausschuss insbesondere zur Frage der unzureichenden Finanzausstattung der Kommunen Stellung. Sie verwies sowohl auf die Ergebnisse der Haushaltsprognose der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände als auch die schwierige Finanzsituation derniedersächsischen Kommunen.

Landeshaushalt 2026 – Politische Liste

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben am 11. November 2025 ihreSchwerpunkte zum Landeshaushalt 2026 bekannt gegeben. In der Pressemitteilung dazuheißt es, dass 93,5 Millionen Euro in Projekte für gesellschaftlichen Zusammenhalt, ehrenamtliches Engagement, Demokratie, Kultur, Klimaschutz und Mobilität fließen sollen.Schwerpunkte sind: Sportstättenförderung (15 Millionen Euro), die Stärkung des ÖPNV(zehn Millionen Euro), das Niedersachsenmenü für Studierende (fünf Millionen Euro), Demokratiebildung an Schulen (8,5 Millionen Euro), Bodenschutz und moderne Landwirtschaft(4,7 Millionen Euro), ökologischer Landbau (3,5 Millionen Euro), Baumaßnahmen Justiz (3,1Millionen Euro) und Kinder- und Jugendschutz (2,7 Millionen Euro).

Die kommunalen Forderungen im Rahmen der Anhörung zum Landeshaushalt wurden praktisch nicht bedient. Dies ist umso ernüchternder, als es in der Pressemitteilung wörtlich heißt: „In vielen Bundesländern sind die finanziellen Spielräume eng oder gar nicht vorhanden. Niedersachsen ist hier eine Ausnahme“. Warum in dieser Situation nicht auf die massivverschlechterte kommunale Finanzlage reagiert werden kann und soll, erschließt sich nicht.Die politischen Beschlüsse müssen noch über Änderungen in den Landeshaushalt eingepflegt werden, der sodann im Dezemberplenum beschlossen werden soll.

Positionspapier: „Staatsmodernisierung und Digitalisierung“

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat zu Fragestellungen der Digitalisierungund Staatsmodernisierung ein Positionspapier beschlossen. Handlungsmaximen sind:

  1. Es gilt, das vorhandene und immer weniger zur Verfügung stehende Personal sinnvoll,insbesondere für beratende Aufgaben „am Menschen“ einzusetzen und von Routinetätigkeiten zu entlasten.
  2. Es gilt, das Vertrauen in die Leistungskompetenz von Landkreisen, Städten und Gemeinden zu stärken.
  3. Es gilt, das Vertrauen in gute, schnelle, digitale Aufgabenerledigung bei Bürgerinnen undBürgern, Handwerk, Mittelstand und Betrieben zu stärken.
  4. Es gilt, durch weniger inhaltliche Anforderungen und verbesserte Abläufe die Verwaltungzu entlasten und damit die Aufgabenerfüllung zu erleichtern.

Damit dies im Schulterschluss mit Bund, Ländern und Kommunen gelingt, müssen drei Prämissen erfüllt sein: Spürbarer Aufgaben- und Bürokratieabbau, bessere Rechtsetzung sowie bürger- und unternehmenszentrierter Service. Das Positionspapier ist auf der Webseitedes Deutschen Landkreistages abrufbar: https://link.nlt.de/txrj.

Gesetz zur Regelung von Hilfen für Personen mit psychischen Erkrankungen

Das Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat den kommunalen Spitzenverbänden den Entwurf eines Gesetzes zur Regelung von Hilfen für Personenmit psychischen Erkrankungen in Niedersachsen (NPsychKG) zur Stellungnahme übersandt. Er umfasst unter anderem folgende Anpassungen:

  • Der Gefahrenbegriff wurde erweitert. Während im aktuellen NPsychKG eine Unterbringung nur bei einer akuten gegenwärtigen Gefahr möglich ist, sieht der Referentenentwurfauch eine Unterbringung bei einer Dauergefahr vor.
  • Die Abläufe im Fall einer Krisensituation, die zur Unterbringung führen kann, wurdenverbessert, indem eine rund um die Uhr 24/7-erreichbare Koordination für die Krisensituationen bei den Sozialpsychiatrischen Dienst (SpDi) implementiert wurde. Sie ist erreichbar für alle an einer Krise beteiligten Stellen (Polizei, Kliniken, besondere Wohnformen, Ärztinnen und Ärzte).
  • Der Gesetzesentwurf sieht eine verbesserte Kommunikation zwischen Klinik, SpDi, kommunaler Ordnungsbehörde und Polizei vor. Hier wird es zweimal im Jahr verpflichtendeTreffen der drei Akteure geben.

Deutschland-Ticket – Fortgang und Finanzierung

Das Niedersächsische Wirtschaftsministerium (MW) hat am 4. November 2025 die ÖPNVAufgabenträger über den Stand zum Deutschland-Ticket informiert. Bund und Länder stellen demnach bis zum Jahr 2030 jeweils 1,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung. Für Niedersachsen ergibt sich ein voraussichtlicher Bundesmittelanteil von 80,84 Millionen Euro;ergänzend stellt das Land im Jahr 2026 Landesmittel in Höhe von 120 Millionen Euro bereit.

Das MW informierte zudem erstmalig, dass das Land Niedersachsen zum 1. Januar 2026das sogenannte Azubiticket einführen wird, ein rabattiertes Deutschland-Ticket auf Basisdes Deutschland-Jobtickets. Dieses Ticketmodell sieht einen Arbeitgeberzuschuss von mindestens 25 Prozent auf den Ausgabepreis vor, der zu einem zusätzlichen Rabatt von fünfProzent führt. Über das Azubiticket will das Land darüber hinaus einen weiteren Zuschussvon 20 Prozent auf den Ausgabepreis gewähren, unabhängig vom Arbeitgeber, auch beirein schulischer Ausbildung. Der Ausgabepreis des Azubitickets soll damit 31,50 Euro monatlich betragen. Berechtigt sollen Auszubildende und Freiwilligendienstleistende mit Wohnoder Ausbildungsort in Niedersachsen sein. Der Erwerb ist ab dem 1. Januar 2026 über dieInternetseite www.azubiticket-niedersachsen.de möglich; das Ticket soll digital als WalletBarcode oder auf Wunsch als Chipkarte ausgegeben werden.

Die kommunalen Spitzenverbände hatten sich mit Schreiben vom 1. September 2025 anden niedersächsischen Verkehrsminister gewandt, um auf die Notwendigkeit einer verbindlichen und rechtssicheren Finanzierungszusage für das Deutschland-Ticket für das Jahr2026 hinzuweisen. Ohne eine eindeutige Finanzierungszusage durch das Land Niedersachsen können die Aufgabenträger nicht in der gebotenen Rechtssicherheit die erforderlichenBeauftragungen gegenüber den Verkehrsunternehmen aussprechen. Eine schriftliche Zusage liegt noch nicht vor, ist aber in Aussicht gestellt.

Stärkung des Projekts „Schulwälder gegen Klimawandel“

Das landesweite Projekt „Schulwälder gegen Klimawandel“ soll langfristig gesichert und weiter ausgebaut werden. Dafür haben die Stiftung Zukunft Wald, die Niedersächsischen Landesforsten, das Niedersächsische Kultusministerium und die Ministerien für Landwirtschaftund Umwelt sowie die kommunalen Spitzenverbände eine gemeinsame Erklärung unterzeichnet. Sie bekräftigt, Niedersachsen als „Land der Schulwälder“ weiterzuentwickeln unddie Zusammenarbeit im Bereich Umweltbildung und Klimaschutz dauerhaft zu stärken.

Die Unterzeichnung des sogenannten Letter of Intent erfolgte am 7. November 2026 imRahmen einer Pflanzaktion im Schulwald Wendeburg, Landkreis Peine. Die Pflanzaktionwurde von rund 100 Schülerinnen und Schülern der örtlichen Schulen begleitet, die rund1.000 junge Bäume und Sträucher setzten und damit den erweiterten Schulwald vervollständigten.

Das Projekt „Schulwälder gegen Klimawandel“ verfolgt das Ziel, Bildung für nachhaltige Entwicklung fest im schulischen Alltag zu verankern und junge Menschen für Klima- und Umweltschutz zu sensibilisieren. Seit 2011 sind in Niedersachsen über 85 Schulwälder entstanden. Schulen können dabei Flächen von 0,5 bis zwei Hektar kostenlos für 30 Jahre nutzen.Die Stiftung Zukunft Wald übernimmt Planung, Pflanzung und pädagogische Begleitung.

Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen das Projekt. Für den NiedersächsischenLandkreistag unterzeichnete Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind den Letter of Intent.Er erklärte: „Der Begriff Nachhaltigkeit hat seinen Ursprung in der Forstwirtschaft. Das Projekt Schulwald verankert dies nun auch in der Bildung. Die Kommunen helfen aktiv bei derSuche nach geeigneten Flächen und schaffen so die Grundlage, dass sich Schulen engagieren können.“ Peines Landrat Hennig Heiß, zugleich Vorsitzender des Schul- und Kulturausschusses des NLT, war ebenfalls bei der Aktion dabei.