NLT-Aktuell – Ausgabe 31

Krankenhaus-Finanzierung: Wortbruch der Bundesregierung

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) und die Niedersächsische Krankenhausgesellschaft (NKG) fordern die Bundesregierung mit Nachdruck dazu auf, ihre aktuellen Sparpläneim Gesundheitswesen nicht einseitig auf Kosten der Krankenhäuser umzusetzen. Nach demWillen der Bundesregierung soll die bestehende Finanzierungslücke der Gesetzlichen Krankenkassen in Höhe von zwei Milliarden Euro im Wesentlichen durch dauerhafte Erlösverluste der Krankenhäuser in Höhe von 1,8 Milliarden Euro jährlich geschlossen werden. DerBundestag berät bereits in der kommenden Woche abschließend über die entsprechendenGesetzänderungen.

„Der Kürzungsbeschluss der Bundesregierung ist nichts anderes als ein eklatanter Wortbruch gegenüber den Krankenhäusern. Er steht im krassen Widerspruch zu den Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag und vorherigen Ankündigen von Bundesgesundheitsministerin Warken zur finanziellen Unterstützung der ohnehin defizitären Kliniken. Das vorliegende Sparpaket wird der fundamentalen Bedeutung der Krankenhäuser in unserem Gesundheitssystem nicht gerecht und gefährdet die Aufrechterhaltung einer hochwertigen undflächendeckenden Patientenversorgung“, erklärte NKG-Verbandsdirektor Helge Engelke ineiner Pressemitteilung.

Die Entscheidung der Bundesregierung konterkariert aus Sicht von NLT und NKG alle bisherigen politischen Bemühungen zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Krankenhäuser. Angesichts der massiven wirtschaftlichen Notlage der Krankenhäuser wurde erst kürzlich ein– einmaliger – Inflationsausgleich für die gestiegenen Kosten der Jahre 2022/23, auch auferheblichen Druck der Bundesländer, eingeführt. Besonders problematisch sind die vorliegenden Sparmaßnahmen des Bundes aus einem weiteren Grund: Sie schwächen die Kliniken und die betroffenen kommunalen Träger nicht nur einmalig im Jahr 2026, sondern dauerhaft, da die abgesenkte Preisbasis in der Krankenhausfinanzierung die Erlöse auch in denkommenden Jahren fortlaufend mindern wird. Der Ausgleich für die Inflationslücke in Höhe von vier Milliarden Euro fällt im November 2026 wieder weg. Gleichzeitig fehlen weitere 1,8Milliarden Euro in der Basis.

„Wir sind empört über das Handeln der Bundesregierung. Dieses Vorgehen ist ein neuerTiefpunkt im Umgang der Bundesregierung mit den Kommunen und ein schwerer Schlagfür die Krankenhäuser und die kommunalen Träger. Die nicht ausreichende Finanzierungder Betriebskosten der Krankenhäuser durch den Bund ist ein Haupt-Mitverursacher desdramatischen kommunalen Finanzdefizits. Die Sparpläne verschlechtern die wirtschaftlicheLage der Krankenhäuser und damit der Kommunen dauerhaft. Wir appellieren an die Bundesregierung, ihre Kürzungspläne sofort zurückzunehmen. Andernfalls appellieren wir dringend an alle Bundestagsabgeordneten, der Kürzung nicht zuzustimmen. Jeder Bundestagsabgeordnete sollte vor der Abstimmung die Krankenhäuser in seinem Wahlkreis fragen, wasdie Kürzung für die Menschen in der Region bedeutet“, unterstrich in der PressemitteilungNLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind.

Vogelgrippe I: Landkreise haben die Lage im Griff

„Jetzt ist Krise und das gemeinsame, eng abgestimmte Handeln auf kommunaler Ebenefunktioniert. Die niedersächsischen Landkreise bewerten alle derzeit intensiv und ständigdie Lage zur Vogelgrippe und reagieren angepasst auf die Infektionslage vor Ort, gegebenenfalls auch mit örtlichen Aufstallungsanordnungen, Wiedereinstallungsverboten und Ausnahmen für Hobbyhaltungen. Die Veterinärämter der Landkreise haben die Lage in Niedersachsen daher gut im Griff.“ So fasste der Hauptgeschäftsführer des NiedersächsischenLandkreistages (NLT), Dr. Joachim Schwind, die Lage nach einer Videokonferenz der zuständigen Behörden zum aktuellen Vogelgrippe-Geschehen am vergangenen Dienstag zusammen. „Unsere jahrelangen Erfahrungen, Vorbereitungen und gemeinsamen Übungenmit allen Akteuren zahlen sich jetzt aus. Alle rechtlich notwendigen Maßnahmen könnenderzeit vor Ort verfügt werden“, so Schwind weiter.

Besonders betroffene Landkreise könnten gegebenenfalls unter anderem mit Hilfe des vomNLT initiierten Rahmenübereinkommens zur gegenseitigen Unterstützung im Tierseuchenkrisenfall sofort personell weiter unterstützt werden, sofern sich die Tierseuchen weiter ausbreiten sollte.

Vogelgrippe II: Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts

Das Friedrich-Loeffler-Institut, das seine Risikobewertungen mittlerweile regelmäßig vorlegt, hat mit Stand 20. Oktober 2025 eine Aktualisierung veröffentlicht. Es reagierte damit auch auf das starke Ansteigen der Vogelgrippeausbrüche in Deutschland. Das Institut stuftedas Risiko eines Eintrags des Erregers HPAIV H5N1 in wildlebende Wasservogelpopulationen innerhalb Deutschlands ebenso als hoch ein wie das Risiko von Einträgen in deutscheGeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte.

Die Aktualisierung für den Oktober betrifft den Zeitraum 1. September bis 20. Oktober 2025.In diesem Zeitraum sind 15 HPAIV H5N1-Ausbrüche bei Geflügel in sieben Bundesländernfestgestellt worden. Zugleich wurden bei Wildvögeln insbesondere Funde in MecklenburgVorpommern, Brandenburg und Sachsen-Anhalt, Betroffenheiten bei Kranichen nachgewiesen. Alle anderen Risiken in Bezug auf die Verschleppung des Virus zwischen Haltungen,durch Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe oder unerkanntes Zirkulieren in Wassergeflügelhaltungen werden als moderat bewertet.

Die aktuellen Empfehlungen betreffen die bekannten und üblichen Hinweise auf die Einhaltung der Grundregelungen der Biosicherheit. Das Einsammeln von Kadavern bei Wildvogelpopulationen habe sich als Maßnahme gegen eine weitere nahrungsbedingte Übertragung,vor allem auf Säugetiere und Greifvögel, als sinnvoll ergeben. Die Bevölkerung ist aufgerufen, Totfunde und auffällige Krankheitsfälle den Veterinärbehörden zu melden. Ausdrücklichverweist das FLI die Bevölkerung auch auf die Homepage www.ornitho.de in Bezug auf dieMeldung von Totfunden.

Ergebnisse der Steuerschätzung – Regionalisierung für Niedersachsen

Der Niedersächsische Finanzminister hat am 28. Oktober 2025 die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung Herbst 2025 für Niedersachsen vorgestellt. Er führte aus,das Ergebnis sei nach dem stetigen Abwärtstrend der vergangenen Jahre nur eine leichteAufwärtskorrektur und deshalb kein Grund zur Entwarnung. Unter dem Strich ergäben sichfür dieses und das kommende Jahr keine neuen Spielräume. Die verbesserten Einnahmeerwartungen für 2027 bis 2029 würden für künftige Ausgabensteigerungen vor allem bei denRechtsverpflichtungen benötigt.

Die Prognose für Niedersachsen stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

a) Landeshaushalt: Gegenüber den Ansätzen im Nachtragshaushaltsplanentwurf 2025,im Haushaltsplanentwurf 2026 und für die Jahre 2027 bis 2029 (Mittelfristige Finanzplanung)

ergeben sich brutto folgende Abweichungen einschließlich Förderabgabe und Gewerbesteuer Offshore (in Millionen Euro):

Aus der neuen Steuerschätzung ergeben sich rechnerisch folgende Veränderungen für denkommunalen Finanzausgleich im Vergleich zu den Haushaltsentwürfen und der mittelfristigen Planung (in Millionen Euro):

Unter Berücksichtigung der (weiteren) zusätzlichen Steuerverbundabrechnung in Höhe von97 Millionen Euro dürfte der kommunale Finanzausgleich 2026 somit gegenüber der bisherigen Planung in den Orientierungsdaten um rund 200 Millionen Euro ansteigen. Für dieLandkreise bleibt es gleichwohl bei dem Hinweis, dass das Land im Jahr 2026 den Finanzausgleich größtenteils zu ihren Lasten ändern will. Bei dem voraussichtlichen Anstieg istdarüber hinaus zu beachten, dass das Land die Bedarfszuweisungen zu Lasten der Schlüsselzuweisungen um 50 Millionen Euro erhöhen will. Insoweit ergeben sich erhebliche Verschiebungen im System, so dass eine Einschätzung auf den Einzelhaushalt nur individuellerfolgen kann.

Das Finanzministerium prognostiziert die aktuelle Entwicklung in seinen Schaubildern fürden kommunalen Finanzausgleich (inklusive Finanzausgleichsumlage) wie folgt:

Verlängerung der Antragsfristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Das Niedersächsische Kultusministerium (MK) hat die Änderungsentwürfe der Richtlinieüber die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungsund Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter (Investitionsprogramm Ganztagsausbau) und der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Ausbaus ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter anSchulen in freier Trägerschaft (Investitionsprogramm Ganztagsausbau SchifT) zur Verbandsbeteiligung vorgelegt. Die Änderungserlasse sehen bei beiden Richtlinienentwürfeneine Verlängerung der bislang am 31. Oktober 2025 endenden Antragsfrist um zwei Jahreauf den 31. Oktober 2027 vor. Auch alle weiteren Fristen der Richtlinien werden entsprechend um zwei Jahre verlängert.

Darüber hinaus wird ein ergänzender Textbaustein aufgenommen, der klarstellt, dass Investitionen auch dann förderfähig sind, wenn die geplante Ganztagsschule nicht das volle,im Rahmen des Ganztagsrechtsanspruchs vorgesehene Betreuungsangebot von 40 Wochenstunden abdeckt, sondern lediglich einen Teil davon. Mit dieser Präzisierung werdenUnklarheiten im Antragsverfahren behoben.

Aussetzung der Konversion von Grundstücken der Bundeswehr

Das Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) hat den Deutschen Landkreistag darüberinformiert, dass die Rückgabe von Liegenschaften der Bundeswehr an die Bundesanstaltfür Immobilienaufgaben (BImA) ausgesetzt wird. Ferner wurde mit der BImA ein Moratoriumzur Konversion und der Verwertung von ehemaligen Bundeswehrliegenschaften, die sichbereits im Eigentum der BImA befinden, vereinbart. Begründet wird der Schritt mit einerveränderten Sicherheitslage und dem wachsenden Bedarf der Streitkräfte.

Der „Bedeutung für die Kommunen und etwaiger Planungen sowie der finanziellen Vorleistungen der Kommunen im Rahmen der Konversion und einer gegebenenfalls angestrebtenstädtebaulichen Entwicklung“ sei sich das BMVg bewusst. Der gesamtstaatliche Verteidigungsauftrag, zu dessen Nutzung die Liegenschaften herangezogen würden, überwiege jedoch. Die betroffenen Kommunen werden auch unmittelbar durch das BMVg informiert.

In Niedersachsen sind folgende Liegenschaften betroffen:

  • Ebkeriege-Kaserne, Wilhelmshaven (Übergabe war für 2031 geplant),
  • ehemaliges Tanklager Breddorf, Seedorf-Godenstedt, Landkreis Rotenburg (Wümme),
  • ehemalige Trenchard Barracks, Celle,
  • ehemalige Blücher-Kaserne, Aurich,
  • ehemalige Hinrich-Wilhelm-Kopf-Kaserne, Cuxhaven, 
  • ehemaliges Truppenlager in Ehra-Lessien, Landkreis Gifhorn, 
  • Flächen des Julius-Kühn-Instituts, Sickte, Landkreis Wolfenbüttel.

Neues Vorsitzenden-Duo des Digitalisierungs- und Organisationsausschusses

Der Digitalisierungs- und Organisationsausschuss des Niedersächsischen Landkreistages(NLT) hat einen neuen Vorsitzenden. In der Sitzung am heutigen Donnerstag wurde Landrat Stephan Siefken (Landkreis Wesermarsch) in das Amt gewählt. Siefken war zuvor stellvertretender Vorsitzender des Ausschusses, in diesem Amt folgt ihm nun Landrätin Dagmar Schulz (Landkreis Lüchow-Dannenberg) nach. Grund für die Neuwahl des Vorsitzenden-Duos war der überraschende Tod des vormaligen Vorsitzenden, Landrat Tobias Heilmann (Landkreis Gifhorn), im Mai dieses Jahres.

Digitalisierungs- und Organisationsausschuss des NLT (v.l.): LandratStephan Siefken und Landrätin Dagmar Schulz, hier mit Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind, sind das neue Duo an der Spitze.   

                                                                                                                                                                        Foto: NLT