NLT-Aktuell – Ausgabe 31
Klausurtagung der Landrätinnen und Landräte
Drängende landespolitische Themen wie die dramatische Lage der kommunalen Haushalte,die Umsetzung der Energiewende vor Ort, den Umgang mit dem Wolf oder die Zukunft desDeutschland-Tickets haben die niedersächsischen Landrätinnen und Landräte beraten. DieKlausurtagung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Visselhövede, LandkreisRotenburg (Wümme), nutzten sie zum Austausch mit der Landespolitik zu diesen und weiteren Themen mit Blick auf den ländlichen Raum. Am 22. August 2024 diskutierte Umweltminister Christian Meyer mit den Kreisspitzen. Am 23. August 2024 stellten sich Wirtschaftsminister Olaf Lies sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition im Landtag,Grant-Hendrik Tonne (SPD), Anne Kura und Detlev Schulz-Hendel (Bündnis 90/Grüne), denFragen. Anregungen aus der Wissenschaft vermittelte Prof. Dr. Tim Brockmann vom Niedersächsischen Studieninstitut für kommunale Verwaltung; sein Thema: Einsatz von Künstlicher Intelligenz in der öffentlichen Verwaltung.
„Das Format der Klausurtagung macht es möglich, dringende Themen zu diskutieren undlosgelöst vom Tagesgeschäft landespolitische Entwicklungen zu beraten“, erläutert der Präsident des NLT, Frieslands Landrat Sven Ambrosy. „Genauso wichtig für uns: Die Klausurbietet einen Rahmen für ein offenes Wort im Gespräch mit der Landespolitik, deutlich imTon und klar in der Sache. Der Austausch auf Augenhöhe ist ein Gewinn für beide Seiten“,so Ambrosy.
So nutzte Umweltminister Meyer die Gelegenheit, seine Pläne zum Wassermanagementund Moorschutz vorzustellen. Die Landrätinnen und Landräte verdeutlichten unter anderemihre Forderungen nach einem Bestandsmanagement für den Wolf und ihre Vorstellungenzum Ausbau der Windenergie. Aus dem Portfolio von Wirtschaftsminister Olaf Lies warenunter anderem der Ausbau des ÖPNV und die Zukunft des Deutschland-Tickets Gegenstand des Austauschs. Fragen und Forderungen gab es zur Förderung des Glasfaserausbaus in Niedersachsen und – nachdrücklich – zur Erstattung der Kosten der WohngeldReform.
Die Kommunalfinanzen waren auch Schwerpunkt im Austausch mit den Spitzen der Koalitionsfraktionen. Von SPD-Fraktionschef Tonne und den Grünen-Fraktionsvorsitzenden Kuraund Schulz-Hendel forderten die Landrätinnen und Landräte deutliche Nachbesserungen imEntwurf des Landeshaushalts, insbesondere eine Beteiligung des Landes an den Defizitausgleichen der kommunalen Krankenhäuser angesichts der Untätigkeit des eigentlich zuständigen Bundesgesundheitsministers. Ferner diskutierten sie über die finanziellen Folgendes Zensus, zusätzliche Mittel für den kommunalen Finanzausgleich und die seit Jahrenausstehende Erstattung der Kosten im Veterinärwesen. Zudem ging es um Entwicklungenim Aufenthaltsrecht, Stichwort Bezahlkarte, und eine gemeinsame Haltung gegenüber Regelungsbemühungen des Bundes beim Rettungsdienst. Mit Blick in die Zukunft nutzen dieKreisspitzen die wissenschaftliche Expertise von Prof. Brockmann. Was kann KünstlicheIntelligenz in der öffentlichen Verwaltung leisten, was sind Voraussetzungen, Chancen, aberauch Grenzen? Das Interesse bei den Landrätinnen und Landräten am Vortrag von Prof.Brockmann war groß, die Fragen vielfältig und konkret.
Als gastgebender Landrat und zugleich NLT-Vizepräsident war Landrat Marco Prietz wesentlicher Akteur des zweitägigen Treffens. „Bei der Klausurtagung stimmen wir uns ab undbekommen Impulse zu Zukunftsfragen. Das Arbeitstreffen ist inhaltlich konzentriert und politisch effektiv. Diese Tradition haben wir in Visselhövede fortgeführt“, fasst er zusammen.„Die Klausurtagung fand bereits zum 40. Mal statt“, ergänzt NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer. Der Niedersächsische Landkreistag als kommunaler Spitzenverband der 36 niedersächsischen Landkreise sowie der Region Hannover nehme deren gemeinsame Anliegen wahr und vertrete sie gegenüber Landesregierung und Landtag. „Genau das haben wirin diesen beiden Tagen geradezu idealtypisch getan. Das ist gelebte und funktionierendekommunale Selbstverwaltung“, so Meyer.
Landkreise ziehen sich aus allen Landesgremien im Veterinärbereich zurück
Gelbe Karte für die Landesregierung: Die kommunalen Veterinärbehörden der Landkreise,die für die Überwachung des Tierschutzes, die Lebensmittelsicherheit und Tierseuchenbekämpfung in der Fläche in Niedersachsen zuständig sind, setzen die Zusammenarbeit mitdem Landwirtschaftsministerium in den zahlreichen Gremien weitgehend aus. Das hat dasPräsidium des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) am 22. August 2024 beschlossen.
Grund für den Boykott der weiteren Zusammenarbeit ist die langanhaltende Weigerung derLandesregierung, die Kommunen für die Aufgabenwahrnehmung im Veterinärbereich fairfinanziell auszustatten. „Es ist bitter, dass es so weit gekommen ist. Aber ein Defizit von 41Millionen Euro pro Jahr für die Wahrnehmung einer staatlichen Aufgabe ist nicht akzeptabel.Um die permanente Überlastung der Veterinärbehörden einzudämmen und der fortgesetzten Missachtung unserer finanziellen Ansprüche zu begegnen, sind wir zu diesem Schrittgezwungen. Jetzt ist Schluss“, kommentiert der Präsident des NLT, Frieslands Landrat SvenAmbrosy.
Ab 1. September 2024 ziehen alle Landkreise geschlossen ihre Beschäftigten aus den zahlreichen Arbeitsgruppen des Landes zurück. Ausgenommen sind die Mitwirkung in gesetzlichen Ausbildungs- und Prüfungsausschüssen und zwingend erforderliche Besprechungenim Tierseuchenkrisenfall sowie bei lebensmittelbedingten Krankheitsausbrüchen großenAusmaßes in Niedersachsen. „Wir bringen allein in 46 Landesgremien unsere fachliche Expertise und Erfahrungen aus der Praxis ein. Hinzu kommt eine große Zahl an Dienstbesprechungen, in der das Ministerium von unserem Sachverstand profitiert, aber nicht für einefaire Kostenerstattung sorgt. Wir konzentrieren uns daher bis auf Weiteres auf die Erfüllungunserer Aufgaben vor Ort“, erläutert NLT-Präsident Ambrosy.
„Seit mehr als zwölf Jahren streiten wir für eine bessere Finanzausstattung der kommunalenVeterinärbehörden“, macht NLT-Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer deutlich. Das jährlicheDefizit ist in den letzten Jahren rasant angestiegen und mit dem Land der Höhe nach unstrittig. „Die 41 Millionen Euro pro Jahr fehlen für wichtige Selbstverwaltungsaufgaben vorOrt. In einem letzten Versuch haben wir vor der Haushaltsklausur des Kabinetts eine Lösunggefordert, erneut vergeblich. Zwölf Jahre vertrösten ohne irgendeine Entlastung sind eingrobes Foul. Deshalb zeigen wir der Landesregierung die gelbe Karte“, formuliert es Meyer.
Der NLT erwartet nun in den Haushaltsberatungen ein Signal des Landes für eine deutlichbessere Finanzausstattung der kommunalen Veterinärbehörden. Meyer: „Von diesem ersten Schritt einer Beschränkung auf Kernaufgaben werden unsere Kunden, die Bürgerinnenund Bürger und die Landwirtschaft, nur indirekt etwas merken. Aber: Wir werden den heutigen serviceorientierten Standard bei der Abwehr von Gefahren für die Lebensmittelkontrolle,den Tierschutz und der Tiergesundheit nicht halten können, wenn die Landesregierung nichtbereit ist, für engagierte und wichtige Arbeit zum Wohle von Mensch und Tier auch fair dieKosten zu erstatten.“
Die Landkreise – Aufgabenkritik und Standardabbau
Die Handlungsfähigkeit der Landkreise wird zunehmend durch eine stetige Zunahme vonAufgaben, zusätzliche Standards sowie erweiterte Leistungs- und Rechtsansprüche eingeschränkt. Diese Entwicklungen betreffen den Sozialbereich ebenso wie das Ausländerwesen, die Bau- und Umweltämter sowie den öffentlichen Gesundheitsdienst und die Kinderund Jugendhilfe. Zudem stellen Querschnittsthemen wie Klimaschutz und Digitalisierungzusätzliche Herausforderungen dar. Vor diesem Hintergrund hat das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) das Positionspapier „Die Landkreise. Eine Standortbestimmung zu Aufgabenkritik und Standardabbau“ sowie dessen Kurzfassung „Deutschland entlasten! – Plädoyer für weniger Aufgaben, Standards und Regeln“ beschlossen. Darin wirdein grundlegender Ansatz zur Entlastung der kommunalen Ebene gefordert. Verfolgt wirdein positiver, wirksamkeitsorientierter Ansatz, der nach Instrumenten sucht, die kommunaleEbene in ihrer Aufgabenwahrnehmung zu stärken und von nicht zwingend Notwendigem zuentlasten. Der Ansatz beschreibt vier Handlungsfelder:
1. Aufgabenkritik: Es bedarf einer konsequenten Priorisierung staatlicher und kommunalerAufgaben mit dem Ziel, die Eigenverantwortung zu stärken und die kommunale Ebenezu entlasten.
2. Bessere Rechtsetzung: Das Recht darf den Vollzug nicht durch detailreiche Vorgabenbehindern, sondern muss einen einfachen und schlanken Vollzug gewährleisten. Zielmuss es sein, praxistaugliche Rechtsvorschriften zu schaffen, die ihre Ziele erreichenund gleichzeitig einfach einzuhalten und mit möglichst geringem Aufwand umzusetzensind. Dazu muss auch die kommunale Vollzugsebene besser in den Rechtsetzungsprozess eingebunden sein.
3. Beschleunigung und Bürokratieabbau: Neben guten Praxisbeispielen wird mehr Mutzum Experiment benötigt. Hier könnten Landkreise – mit der entsprechenden bundesund landesrechtlichen Begleitung – Experimentierräumen für den Bürokratieabbau werden.
4. Kooperation, Bündelung und Flexibilisierung: Neben einer Kooperation kommunaler Verwaltung mit Landes- und Bundesverwaltung kommt insbesondere einem stärker gebündelten und koordinierten sowie auch arbeitsteiligem Handeln der Kommune eine großeBedeutung zu.
Das Positionspapier steht auf der Homepage des DLT zur Verfügung.
Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2023
Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport hat die Jahresbilanz „Brandschutz, Katastrophenschutz und Rettungsdienst 2023“ auf einer Pressekonferenz vorgestellt. Ministerin Daniela Behrens hob als das wohl bedeutendste Ereignis des Jahres2023 für die niedersächsischen Einsatzkräfte das sogenannte Weihnachtshochwasserhervor, das sich bis in den Januar 2024 hinzog. Mehr als 100.000 Helferinnen und Helferhätten in über 20.000 Einsätzen rund zehn Millionen Sandsäcke verbaut und zwölf Kilometer mobile Hochwasserdeiche verlegt.
Die Mitgliederzahlen der Freiwilligen Feuerwehren in Niedersachsen entwickeln sich weiterhin positiv und sind nochmals um 1.262 auf nun insgesamt 131.844 Einsatzkräfte angestiegen. Auch der Frauen-Anteil in den Freiwilligen Feuerwehren Niedersachsens hat sichweiter erhöht. Inzwischen gibt es 19.375 Feuerwehr-Frauen (plus 826); das sind 14,6 Prozent aller Feuerwehr-Einsatzkräfte in Niedersachsen. Die Kinder- und Jugendfeuerwehrenhaben sich zu einem Erfolgsmodell entwickelt. Die Mitgliederzahlen konnten nach einemleichten Anstieg in 2021 im Jahr 2022 nochmal sehr deutlich zulegen. So stieg die Mitgliederzahl in den Kinder- und Jugendfeuerwehren um beeindruckende 4.148 auf 51.547. Insgesamt mussten die Feuerwehren im vergangenen Jahr zu 125.509 Einsätzen ausrücken.Das ist ein Anstieg von 2.139 Einsätzen im Vergleich zum Jahr 2022. Dabei ist über alleEinsatzarten hinweg ein moderater Anstieg zu beobachten.
Im Bereich des Rettungsdienstes wurden, in Ausweitung des seit 2021 erfolgreich laufenden Pilotprojektes zur Telenotfallmedizin im Landkreis Goslar, im Jahr 2023 bereits derLandkreis Northeim, der Landkreis und die Stadt Hildesheim sowie die Landkreise Grafschaft Bentheim und Emsland telenotfallmedizinisch versorgt. Ziel ist es, mit der Telenotfallmedizin schrittweise ein landesweit vernetztes, einheitliches System aufzubauen, beidem die Rettungskräfte im Einsatz schnelle und kompetente Unterstützung durch eine audiovisuelle Verbindung zur Telenotärztin beziehungsweise zum Telenotarzt nebst Übermittlung von Vitaldaten in Echtzeit erhalten. Mit dem im Jahr 2023 in den Landtag eingebrachten Gesetzesentwurf zur Reform des Niedersächsischen Rettungsdienstgesetzeswurde der Weg für die flächendeckende Einführung der Telenotfallmedizin in ganz Niedersachsen freigemacht.
§ 2b Umsatzsteuergesetz – Zwischenbilanz zur zehnjährigen Übergangsfrist
In Ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage im Bundestag (BT-Drs. 20/12424) rechtfertigt dieBunderegierung die nochmalige Verlängerung der Übergangsfrist für die Anwendung von § 2b UStG. Sie kündigt in der Antwort an, einen allgemeinen Praxisleitfaden zur Anwendung des § 2b UStG zu erstellen. Darüber hinaus sei beabsichtigt, die bereits getroffenenVerwaltungsentscheidungen, soweit sie von allgemeiner Bedeutung sind, in den Umsatzsteuer-Anwendungserlass aufzunehmen und somit allgemein zugänglich zu machen.
Wiedereinführung der Amtszeit von acht Jahren für Hauptverwaltungsbeamte
Die Landesregierung hat den Entwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes, der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung,des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes sowie der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung, des Niedersächsischen Beamtenversorgungsgesetzes und des Niedersächsischen Verwaltungsvollstreckungsgesetzes“ nebst Begründung mit der Gelegenheit zurStellungnahme zugeleitet.
Die Handlungsfähigkeit der Kommunen soll insbesondere durch die vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) gemeinsam mit den anderen kommunalen Spitzenverbändenbereits seit Jahren geforderte Rückkehr zu einer achtjährigen Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamten (HVB) erhöht werden. Es ist beabsichtigt, HVB-Wahlen künftig als einzelne Direktwahlen durchzuführen und den Tag der Nachfolgewahl durch die jeweilige Vertretung bestimmen zu lassen. Durch den Wegfall der Terminbündelung für die Wahlen der HVB und der Abgeordneten ergibt sich nach Einschätzung der Landesregierung für die Kommunen ein gemäßigt erhöhter Kostenaufwand fürzusätzliche Wahltermine. Dem gegenüber seien aufgrund der längeren Amtszeitdauer derHVB und der damit verbundenen verringerten Fluktuation erhebliche Einsparungen für dieKommunen durch die geringere Anzahl von Versorgungsfällen zu erwarten.
Das Sitzzuteilungsverfahren zur Ausschusssitzvergabe in den kommunalen Vertretungensoll gegenüber einem Vor-Entwurf nun nicht mehr von d’Hondt auf Sainte-Laguë/Schepersumgestellt werden. Das entsprechende Regelungsansinnen wurde vollständig aus demGesetzentwurf gestrichen. Das Gesetz soll grundsätzlich zum 1. Dezember 2024 in Krafttreten. Einzig die Vorschriften zur Verlängerung der Amtszeit der Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamten sollen erst zum 1. November 2026 und damit zu den nächsten niedersächsischen Kommunalwahlen in Kraft treten.
Änderung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat zum Entwurfdes Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) Stellung genommen. Dabeiwurde die herausgehobene Bedeutung des Verfassungsauftrags zur Herstellung vonGleichberechtigung zwischen den Geschlechtern betont. Weil seit der Verabschiedungdes NGG vom 9. Dezember 2010 (Nds. GVBl. S. 558) viele Verbesserungen zu verzeichnen sind, eine tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern jedoch noch nicht inallen Kommunalverwaltungen vollständig erreicht wurde, plädiert die AG KSV für neue Regelungsansätze, die tatsächlich der Zweckerreichung dienen, bürokratische Aufwände vermeiden und die effektive Aufgabenerfüllung der verpflichteten Dienststellen nicht behindern.
An verschiedenen Stellen der Stellungnahme – etwa zur Erweiterung des Geltungsbereichs und des Dienststellenbegriffs des NGG-E sowie zu den Vorschriften zur Personalgewinnung – wird dargelegt, dass mit der Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes ein massiver Eingriff in die verfassungsrechtlich garantierte, kommunale Personal- und Organisationshoheit einhergeht, dessen verfassungsrechtliche Rechtfertigung nicht zu erkennen ist. Schon angesichts der Personalsituation in den Kommunenmüssen Regelungen, die mehr bürokratischen Aufwand bedeuten und zum Beispiel Stellenbesetzungsverfahren verzögern, aber zur Zielverwirklichung nicht beitragen, vermiedenwerden. Das von Ministerpräsident Stephan Weil für das Jahr 2024 erklärte Ziel, den Bürokratieabbau nach dem Grundsatz „schneller, einfacher, besser“ zu forcieren, ist dem Gesetzentwurf nicht zu entnehmen.
Strommarktdesign der Zukunft
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Papier zumStrommarktdesign der Zukunft vorgelegt. Ein hoher und weiter steigender Anteil erneuerbarer Energien bedeutet für das Stromsystem einen Paradigmenwechsel: Notwendig ist esnach den Ausführungen des BMWK, von einem System inflexibler Nachfrage und statischer Erzeugung überzugehen in ein System mit kostengünstiger variabler Stromerzeugung aus Wind und Photovoltaik, ergänzt um Speicher, eine flexible Nachfragesteuerungund flexible Kraftwerke als Back-up.
Das Zusammenspiel dieser Elemente und deren intelligente Integration verändern die Anforderungen an das Strommarktdesign grundlegend. Wie das zukünftige Strommarktdesign und damit eine sichere, bezahlbare Strom- und Energieversorgung, die ausschließlich auf erneuerbaren Energien basiert, ausgestaltet werden kann, ist Gegenstand des nunmehr vorgelegten Papiers.
Die darin dargestellten Optionen gliedern sich entlang von vier zentralen Handlungsfeldernund umfassen den Investitionsrahmen für erneuerbare Energien, den Investitionsrahmenfür steuerbare Kapazitäten, lokale Signale und die Flexibilisierung der Nachfrage. Während das Papier für die beiden ersten Handlungsfelder bereits recht konkrete Vorschlägeunterbreitet, äußert es sich zu den beiden weiteren Handlungsfeldern eher vage, auchdeshalb, weil insbesondere hinsichtlich der Ausgestaltung der Netzentgelte die Zuständigkeit zwischenzeitlich ausschließlich bei der Bundesnetzagentur liegt.