NLT – Aktuell – Ausgabe 29

Stellungnahme der AG KSV zur neuen Nds. Corona-Verordnung

Vor dem Hintergrund, dass die ab voraussichtlich Samstag, den 20. November 2021 geltenden Regelungen auf der Bundesebene noch nicht abschließend bekannt waren, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) am Donnerstag, den 18. November 2021 umfangreich Stellung genommen zur beabsichtigten Fortschreibung der Niedersächsischen Coronaverordnung. Angesichts der dramatisch ansteigenden Fallzahlen hat die AG KSV dringend an das Land appelliert, massiv und wo immer möglich 2G und 2G plus Regelungen vorzusehen. Ferner wurde eine Schließung der Diskotheken, Clubs und Bars bereits ab der Warnstufe 2 in den Landkreisen gefordert.

Die AG KSV hatte bereits am Vortag die Fortschreibung der epidemischen Lage verlangt, vgl. dazu den nachfolgenden Bericht.

Zur notwendigen Kontrolle der neuen Einschränkungen wird nach Auffassung der AG KSV eine deutliche Ausweitung der Kontrolltätigkeiten notwendig werden. Dankend angenommen wurde das am 17. November 2021 durch Innenstaatssekretär Stephan Manke unterbreitete Angebot zu gemeinsamen Kontrollen mit den örtlichen Polizeidienststellen. Angesichts der enormen Belastung der Gesundheitsämter und der allgemeinen Ordnungsbehörden sei aber daneben eine massive Erhöhung der Zuweisung von Landespersonal im Wege der Amtshilfe erforderlich. Angemahnt wurden Landeszuweisungen zur Finanzierung der von den Kommunen im übertragenen Wirkungskreis wahrgenommen vielfältigen Aufgaben des Infektions- und Katastrophenschutzes.

Hingewiesen wurde auf die Notwendigkeit einer verbesserten einheitlichen Steuerung des Vollzugs der Coronaverordnung. Dies bedinge zentrale Ansprechpartner für die Vollzugsbehörden, wöchentliche Dienstbesprechungen und ein für alle der Fachaufsicht des Sozialministeriums unterstehenden Behörden zur Verfügung stehendes elektronisches System zur internen Kommunikation. Eine alleinige Steuerung des Vollzugs durch FAQs habe sich sowohl in der Umsetzung der Coronaverordnung wie den auftretenden Fragen bei den mobilen Impfteams als unzureichend erwiesen.

Die von der Staatskanzlei beabsichtigten Veränderungen bei den Indikatoren für das Warnsystem wurden begrüßt. Gleichwohl reagiere das System zu träge auf ein dynamisches Infektionsgeschehen. Es wurde daher angeregt, den Indikator der Hospitalisierung weiter zu verschärfen. Dringend angemahnt wurde eine Übergangsregelung in der Verordnung selbst für den Übergang einer Inzidenz über 50 in die formelle Warnstufe 1. Weitere Anmerkungen beziehen sich u.a. auf die notwendige Harmonisierung von Regelungen, die Kinder- und Jugendhilfe, Gastronomie und Veranstaltungen, die Kitas, sowie die Altenund Pflegeheime. Angeregt wurde schließlich eine Geltungsdauer der neuen Regelungen über den 21. Dezember 2021 hinaus, um Umstellungen während der Weihnachtsfeiertage zu vermeiden.

AG KSV: Epidemische Lage fortschreiben

In einer gemeinsamen Erklärung vom 17. November 2021 haben der Präsident des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Marco Trips, der Präsident des Niedersächsischen Städtetages, Ulrich Mädge, und das geschäftsführende Mitglied des Präsidiums des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, eine Fortschreibung der epidemischen Lage gefordert. Sollte ein solcher Beschluss auf der Bundesebene ausbleiben, so müsse der Niedersächsische Landtag auf Antrag der Landesregierung umgehend handeln.

Angesichts der hohen Infektionslage auf Bundesebene und der Situation in den Krankenhäusern bestehe dringender Handlungsbedarf. Die Intensivstationen in den niedersächsischen Krankenhäusern liefen in besorgniserregender Geschwindigkeit auch mit Patientinnen und Patienten anderer Länder voll. Es sei eine Frage der Zeit, dass die Krankenhäuser und das dort beschäftigte Personal endgültig an ihre Belastungsgrenzen stießen. Dabei spiele es überhaupt keine Rolle, dass wir in Niedersachsen bei den Inzidenzen weit unter dem Bundesdurchschnitt liegen.

Die „Fortschreibung der epidemischen Lage“ hat Auswirkungen auf Regelungen des Landes. Sie würde insbesondere die Handlungsfähigkeit der Kommune und ihrer Gremien sichern sowie Ausnahmeregelungen zur Bauordnung weiter gelten lassen.

Bundestag verabschiedet Gesetz zur Änderung des IfSG und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat das Gesetz zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und weiterer Gesetze anlässlich der Aufhebung der Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite verabschiedet. Das Gesetz sieht vor, dass auch nach Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite und bis zum 19. März 2022 eine Reihe von Schutzvorkehrungen aus dem Katalog des § 28a IfSG angeordnet werden können. Im Vergleich zum ursprünglichen Gesetzentwurf wurde dieser Katalog deutlich erweitert. Entsprechend einer vom Deutschen Landkreistag erhobenen Forderung wird die Möglichkeit beibehalten, dass die Länder auf ihr Gebiet begrenzt eine besondere epidemische Lage feststellen können. Das Gesetz beinhaltet ferner eine 3G-Regelung für den öffentlichen Personennah- und -fernverkehr sowie für den Arbeitsplatz. Für Arbeitgeber wie Beschäftigte gilt eine grundsätzliche Homeoffice-Pflicht. In Krankenhäusern und weiteren Einrichtungen gilt auch für geimpfte Beschäftigte und Besucher eine Testpflicht. Der vereinfachte Zugang zu den sozialen Sicherungssystemen wird bis Ende März 2022 verlängert. Das unbefugte bzw. unrichtige Ausstellen von Gesundheitszeugnissen bzw. der Gebrauch solcher unrichtigen Zeugnisse wird unter Strafe gestellt. Sollte der Bundesrat dem Gesetz in seiner Sondersitzung vom 19. November 2021 zustimmen, kann es nach Ausfertigung durch den Bundespräsidenten und Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft treten.

Ergebnisse der 161. Sitzung des Arbeitskreises „Steuerschätzungen“ vom 9. bis 11. November 2021

Der Niedersächsische Finanzminister hat die Ergebnisse der Regionalisierung der Steuerschätzung für Niedersachsen der Öffentlichkeit vorgestellt. Wie auf der Bundesebene wird auch in Niedersachsen sowohl für den Landeshaushalt als auch für die Kommunen mit erheblichen Zuwächsen gerechnet. Der Finanzminister weist in seiner Presseerklärung darauf hin, dass für den Landeshaushalt diese im Rahmen der Wirkung der Schuldenbremse dazu führen, dass vorgesehene konjunkturbedingte Kreditaufnahmen hierdurch obsolet werden und sich für den Landeshaushalt daher nur geringe Spielräume ergäben.

Für den Landeshaushalt ergeben sich gegenüber den Ansätzen im Haushaltsplan 2021 und dem Haushaltsplanentwurf 2022/2023 und zur mittelfristigen Finanzplanung brutto folgende Abweichungen:

Für den kommunalen Finanzausgleich rechnet das Land ebenfalls mit erheblichen Verbesserungen. Im laufenden Jahr soll die Steuerverbundabrechnung 410 Millionen Euro betragen, die im nächsten Jahr ausgezahlt wird. Für 2022 wird von 271 Millionen Euro, für 2023 von 258 Millionen Euro ausgegangen. Für die Jahre 2024 und 2025 sind es noch jeweils knapp 200 Millionen Euro. Wegen der vorgesehenen Verrechnung und Rückzahlung im Rahmen des kommunalen Rettungsschirms von 348 Millionen Euro werden die voraussichtlichen Mehreinnahmen im Landeshaushalt 2022 den kommunalen Finanzausgleich allerdings tatsächlich nicht erhöhen. Dem Vernehmen nach werden von der Rückzahlungsverpflichtung von 348 Millionen Euro nach der jetzigen Planung 2022 334 Millionen Euro bereits zurückgezahlt. Die restlichen 14 Millionen Euro sollen 2023 zurückgeführt werden. Dies ist in der Steigungsrate auf Seite 11 der Anlage 3 bereits berücksichtigt (auf S. 9 der Anlage 3 ist dieser Rechenschritt noch nicht vollzogen). Nach heutigem Stand soll der kommunale Finanzausgleich (inklusive einer Finanzausgleichsumlage von 25 Millionen Euro) somit im Jahr 2022 5.228 Millionen Euro betragen. Im Rahmen der Orientierungsdaten war hingegen mit einer positiven Steuerverbundabrechnung von 88 Millionen Euro gerechnet worden, so dass der prognostizierte Zuwachs gegenüber der bisherigen kommunalen Planung gleichwohl mehr als 300 Millionen Euro beträgt.

Die gemeindlichen Steuereinnahmen sollen insgesamt um 484 Millionen Euro im laufenden Jahr und 481 Millionen Euro im Folgejahr steigen. Für den mittelfristigen Planungszeitraum ist mit weiteren Steigerungen um die 300 Millionen Euro jährlich gerechnet worden. Die Mehreinnahmen sind auf deutliche Steigerungen sowohl beim Gemeindeanteil an der Lohn- und Einkommensteuer als auch bei der Gewerbesteuer zurückzuführen. Bei der letzteren Steuerart betrifft dies insbesondere die Jahre 2021 und 2022. Hinsichtlich des Gemeindeanteils an der Lohn- und Einkommensteuer ist darauf hinzuweisen, dass die Entwicklung im laufenden Jahr voraussichtlich etwas weniger positiv als prognostiziert ausfällt, weil noch eine Rückzahlung in Höhe von 74 Millionen Euro für das Vorjahr gegenzurechnen ist. Die Geschäftsstelle rechnet tatsächlich nur mit einem Aufkommen von 3,56 Milliarden Euro (+ 1,9 Prozent gegenüber dem Vorjahr).

Landeshaushalt 2022/2023

Die Mehrheitsfraktionen im Niedersächsischen Landtag haben am 16. November 2021 ihre Schwerpunkte zum Landeshaushalt 2022/2023 bekanntgegeben. Im Rahmen der sogenannten Politischen Liste sind knapp 44 Millionen Euro für 2022 und gut 60 Millionen Euro für 2023 zusätzlich an Ausgaben für den Landeshaushalt eingeplant. Diese werden unter folgenden drei Oberbegriffen zusammengefasst:

        – Sicher in Niedersachsen,

        – Zusammenhalt in Niedersachsen und

        – Bildung/Innovation in Niedersachsen

In der Politischen Liste werden auch kleinere Einzelbeträge bis hin zu 38.000 Euro aufgelistet.

Preisträger im Wettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“

Im Bundeswettbewerb „Klimaaktive Kommune 2021“ wurden am 4. November 2021 neun Preisträger für ihre vorbildlichen Klimaschutzprojekte ausgezeichnet. Wir freuen uns besonders, dass sich mit dem Landkreis Grafschaft Bentheim auch ein niedersächsischer Landkreis unter den Preisträgern befindet.

Der Landkreis Grafschaft Bentheim wurde mit seinem „Grafschafter Elektro-Carsharing“ als vorbildliches Projekt für klimafreundliche Mobilität im ländlichen Raum ausgezeichnet. Es handelt sich um ein kreisweites Gemeinschaftsprojekt mit den kreisangehörigen Gemeinden. Basis sind ein kundenfreundliches Tarifsystem, ein einfacher Entleihvorgang und praxistaugliche Reichweiten der Fahrzeuge, die mit 100 Prozent Ökostrom geladen werden. Das Carsharing-Angebot ergänzt die „Mobilitätsdrehscheiben“ in Bahnhofsnähe, die im Zusammenhang mit der Reaktivierung des Schienenpersonennahverkehrs im Landkreis bereits aufgebaut worden sind.

Umfrage: Digitalisierung des Ehrenamts in ländlichen Räumen

Das Forschungsprojekt „Zwischen Appstore und Vereinsregister – Ländliches Ehrenamt auf dem Weg ins digitale Zeitalter (AppVeL)“ beschäftigt sich mit der Frage, wie digitale Technologien, soziale Medien oder Apps im ländlichen Ehrenamt eingesetzt werden. Im Rahmen einer Umfrage werden ab Mitte November 2021 insbesondere ländliche Vereine, freiwillige Feuerwehren und Kirchengemeinden zu dem Umfang der Digitalisierung ihrer ehrenamtlichen Arbeit befragt. Die Erkenntnisse dieser Umfrage sollen nach weiteren Arbeitsschritten im kommenden Jahr in konkrete politische Handlungsempfehlungen münden, um die Attraktivität ländlicher Räume und ihrer Engagementstrukturen zu erhalten und weiter zu verbessern. Das Forschungsprojekt wird vom neuland21 e. V. und dem Leibniz-Institut für Raumbezogene Sozialforschung durchgeführt und im Rahmen des Programms “Ehrenamtliches Engagement in ländlichen Räumen” vom Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) gefördert. Weitere Informationen unter https://neuland21.de/appvel-online-befragung/

EU: Interinstitutionelle Vereinbarung zum Transparenzregister veröffentlicht

Die Europäischen Institutionen haben sich auf eine interinstitutionelle Vereinbarung über ein verbindliches europäisches Transparenzregister geeinigt. Erstmalig wird neben der Europäischen Kommission und dem Europäischen Parlament auch der Rat vom Transparenzregister erfasst. Entsprechend der Forderungen des Deutschen Landkreistages sind kommunale Gebietskörperschaften und ihre Verbände vom Anwendungsbereich des Registers ausgenommen.

Mit der Einigung kommen die Europäischen Institutionen den Kernforderungen des Deutschen Landkreistages nach. Es ist insbesondere gelungen, den Anwendungsbereich anzupassen: gemäß Art. 4 Abs. 2 a) findet die Vereinbarung nicht auf Tätigkeiten Anwendung, die von öffentlichen Stellen der Mitgliedstaaten auf nationaler und subnationaler Ebene (und damit auch den kommunalen Gebietskörperschaften) durchgeführt werden.

Die angenommene Vereinbarung ist als großer Erfolg zu werten. Sie stellt klar, dass eine Beteiligung der kommunalen Ebene am Rechtsetzungsverfahren auf europäischer Ebene erwünscht ist und daher nicht reguliert bzw. eingeschränkt werden muss. Damit ist auf europäischer Ebene ein Gleichklang auch mit der nationalen Frage des Lobbyregisters beim Bundestag erreicht worden. Auch dort sind von der Registrierungspflicht die kommunalen Spitzenverbände auf Bundes- oder Landesebene ausdrücklich ausgenommen.

Erste Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung veröffentlicht

Mit der Verordnung zur Änderung der Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung werden die Pflegepersonaluntergrenzen auf die Gynäkologie und Geburtshilfe sowie Orthopädie ausgeweitet.

Der Deutsche Landkreistag hatte zu dem Verordnungsentwurf Stellung genommen und sich erneut gegenüber dem BMG gegen die Nutzung von Pflegepersonaluntergrenzen ausgesprochen. Es sei Zeit, die Bemessung des notwendigen Pflegepersonals auf fachlicher Grundlage vorzunehmen und sich von den Untergrenzen zu verabschieden. Hierzu liege seit geraumer Zeit mit der PPR 2.0 ein sachgerechter Vorschlag vor.

Richtlinienentwurf über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk

Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) hat uns den Entwurf einer Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk mit der Gelegenheit zur Stellungnahme übersandt. Ziel der Förderung soll sein, den Betriebsbestand und damit die wirtschaftliche Leistung in den niedersächsischen wirtschaftlich bedeutsamen und ausbildungsaktiven Meisterhandwerken durch Förderung von Existenzgründungen, der Übernahme tätiger Beteiligungen und Betriebsübernahmen abzusichern und zu erhöhen, zu unterstützen und zu fördern. Die Gründungsprämie soll den Anreiz liefern, in Niedersachsen für eine nachhaltige Unternehmensentwicklung im Meisterhandwerk sozialversicherungspflichtige Dauerarbeitsplätze zu schaffen.

Es handelt sich um eine komplett pauschalierte Kleinstförderung. Die Richtlinie und die Antragstellung sowie der bürokratische Aufwand für die Antragstellerinnen und Antragsteller sind nach Aussage des MW auf ein notwendiges Minimum reduziert worden. Es erfolgt damit die Fortführung der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung von Existenzgründungen sowie Unternehmensnachfolgen im niedersächsischen Meisterhandwerk („Gründungsprämie im niedersächsischen Handwerk“)“ aus der Förderperiode 2014-2020, welche von den kleinen und mittleren Unternehmen nach Auskunft des MW im Handwerk gut angenommen wurde. 

Wohngeldstatistik 2020

Das Statistische Bundesamt hat die Wohngeldstatistik 2020 veröffentlicht. Danach bezogen am Jahresende rund 618.200 Haushalte Wohngeld. Das entspricht 1,5 Prozent aller privaten Hauptwohnsitzhaushalte. Damit ist die Zahl der betreffenden Haushalte gegenüber 2019 um 22,6 Prozent oder rund 113.800 gestiegen. Der Anstieg hängt mit der zum 1. Januar 2020 in Kraft getretenen Wohngeldreform zusammen. Möglicherweise haben auch Einkommensverluste infolge der Corona-Pandemie zum Anstieg beigetragen. In Niedersachsen wurden 133,2 Millionen Euro an 62.265 Wohngeldhaushalte ausgezahlt. Dies entspricht einer Steigerung von 23,0 Prozent zum Vorjahr. Der Anteil von 1,6 Prozent an den Hauptwohnsitzhaushalten liegt knapp über der bundesweiten Quote von 1,5 Prozent.

Statistik der Hilfen zur Erziehung 2020

Das Statistische Bundesamt hat für das Jahr 2020 rund 963.000 erzieherische Hilfen für junge Menschen unter 27 Jahren gezählt. Dies waren 53.600 Fälle weniger als im Vorjahr (-5 Prozent) Hintergrund dürften die allgemeinen Kontaktbeschränkungen in Folge der Corona-Pandemie sein.

Neuordnung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern

Nach Information des Deutschen Landkreistages (DLT) haben Kommunale Spitzenverbände, die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und die Gewerkschaft ver.di nach langen Verhandlungen ein gemeinsames Papier zur Neuordnung der Ausbildung von Erzieherinnen und Erziehern vorgelegt. Ziel ist, das bisherige Qualifikationsniveau zu erhalten, aber auch eine kürzere und dennoch berufsqualifizierende Ausbildung mit Einsatz in Kinderbereuungseinrichtungen zukünftig zu ermöglichen. Zudem sollen die Attraktivität steigernde Maßnahmen vorgenommen werden, insbesondere eine Ausbildungsvergütung vorgesehen werden, aber auch Möglichkeiten zur beruflichen Weiterentwicklung.

Das vorliegende Positionspapier verfolgt den Ansatz für einen bundeseinheitlichen Rahmen für die Reform der Erzieherausbildung. Die grundsätzliche Dauer der Ausbildung soll (weiterhin) vier bis viereinhalb Jahre betragen. Nach einer ersten kursorischen Durchsicht sind ein großer Teil der Reformansätze, wie beispielsweise eine zweiphasige Ausbildung und die Möglichkeit einer Verkürzung der Ausbildungsdauer, in Niedersachsen bereits umgesetzt oder über das Maßnahmenpaket des Nds. Kultusministeriums im Rahmen des „Forums Frühkindliche Bildung“ auf den Weg gebracht worden. 

Katastrophenschutz: Alter des Fuhrparks

Die FDP-Fraktion hat im Niedersächsischen Landtag eine Kleine Anfrage bezüglich des Alters des Fuhrparks im Katastrophenschutz gestellt. Die entsprechende Landtagsdrucksache 18/10182 enthält eine umfangreiche, nach Landkreisen aufgeschlüsselte Tabelle mit Angaben zu einzelnen Fahrzeugen. Hintergrund ist u. a., dass der Niedersächsische Landkreistag im Jahr 2019 in einem Schreiben mit den Hilfsorganisationen deutlich gemacht habe, dass die Landesmittel für den Fuhrpark des Katastrophenschutzes erhöht werden müssten.

Die Landesregierung hat eine Erhebung in Niedersachsen durchgeführt und dabei ermittelt, dass die 1.949 Einsatzfahrzeuge im Landesdurchschnitt ein Alter von 11,9 Jahren hätten. In Ziffer 2 der Anfrage nimmt die Landesregierung eine entsprechende Bewertung des Fahrzeugbestandes vor. Dabei setzt sie das Alter der Fahrzeuge in Bezug zum Einsatzzweck. So wird beispielsweise eine Nutzungsdauer von 30 – 40 Jahren für Feldkochherde als akzeptabel eingestuft.

Positionspapier „Gemeinsam statt einsam: Nachnutzbare Software durch Open Source und offene Standards

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat ein Positionspapier unter dem Titel „Gemeinsam statt einsam: Nachnutzbare Software durch Open Source und offene Standards“ veröffentlicht. Dieses steht auch auf der Webseite des Deutschen Landkreistages zur Verfügung: https://www.landkreistag.de/themen/egovernment. Damit positioniert sich der DLT in den aktuell laufenden Diskussionen auf europäischer und nationaler Ebene zur digitalen Souveränität und Open Source, legt den Schwerpunkt aber vor allem auf Effizienzaspekte und Innovationen. Im Fokus stehen die Förderprojekte des Bundes.