NLT-Aktuell – Ausgabe 29
Kinderschutz: Kassenärzte, Städte- und Landkreistag schließen Vereinbarung
Für eine bessere Zusammenarbeit im Kinder- und Jugendschutz verstärken die Jugendämter in Niedersachsen die Zusammenarbeit mit Ärzten und Psychotherapeuten. Dazu habendie Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen (KVN) und der Niedersächsische Landkreistag (NLT) sowie der Niedersächsische Städtetag (NST), die als kommunale Spitzenverbände alle Jugendämter in Niedersachsen vertreten, am 6. Oktober 2025 eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet.
„Wir regeln das Miteinander von Vertragsärzten und Psychotherapeuten mit den Jugendämtern für den Fall, dass es beispielsweise bei den U-Untersuchungen durch KinderärzteAnhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung gibt“, erklärte der Vorstandsvorsitzende derKVN, Mark Barjenbruch, in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Dabei gehe es um Abläufe, Ansprechpartner sowie Beratungsangebote und Hilfestellungen. Joachim Schwind,Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), betonte: „Der Schutzvon Kindern und Jugendlichen ist uns ein wichtiges Anliegen. Die Vereinbarung ist getragenvom Grundgedanken der gemeinsamen Verantwortung aller Beteiligten für einen wirksamenKinderschutz – eine Kooperation für die Schwächsten in unserer Gesellschaft.“ Dabei habeman Erfahrungen örtlicher Netzwerke im Blick und schaffe landesweit flächendeckend guteStandards. Jan Arning, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages (NST),führte aus: „Die Kooperationsvereinbarung bietet einen fachlichen und rechtlichen Rahmenfür das Wer, Mit-Wem und Wie im Fall einer möglichen Kindeswohlgefährdung.“ Das bieteSicherheit in den Abläufen und stärke so den Kinder- und Jugendschutz in Niedersachsen.
Die Kooperationsvereinbarung umfasst ein Ablaufschema zum Vorgehen bei gewichtigenAnhaltspunkten bei Kindeswohlgefährdung, einen Meldebogen für die heilberufliche Seitesowie die Eingangsbestätigung der Behörden. Hintergrund der gemeinsamen Initiative vonKVN und NLT und NST ist eine gesetzliche Soll-Vorschrift (§ 73c SGB V), die Zusammenarbeit zwischen Heilberufen und Behörden auf Landesebene zu regeln.
Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes
Das Niedersächsisches Kultusministerium (MK) hat dem Niedersächsischen Landkreistag(NLT) den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes mitder Bitte um Stellungnahme übermittelt. Vorgesehen ist beispielsweise, dass die Wahl vonKlassenvertretungen künftig an allen Schulformen, einschließlich Grund- und Förderschulen, verpflichtend wird und die Klassenschülerschaft den Klassenrat bildet. Grundschulensollen die Jahrgänge eins bis vier als pädagogische Einheit führen können, Oberschulenerhalten größere Gestaltungsspielräume und Schulträger können aus bestehenden Oberschulen integrierte Gesamtschulen entwickeln. Die Reform der gymnasialen Oberstufe, dieab dem Schuljahr 2027/2028 gilt, wird gesetzlich verankert und ermöglicht eine freiere Kurswahl in der Qualifikationsphase. Auch das Fach Werte und Normen soll künftig im Primarbereich verbindlich unterrichtet werden.
Darüber hinaus sieht der Entwurf weitere Anpassungen vor: Die Berufliche Orientierung sollauch an Berufsbildenden Schulen als Aufgabe festgeschrieben werden, und nur Schülerinnen und Schüler mit festgestelltem sonderpädagogischem Förderbedarf sollen künftig Förderschulen besuchen können. Der Distanzunterricht erhält eine gesetzliche Grundlage, wobei Präsenzunterricht Regelfall bleibt. Klare Regelungen zum Nachteilsausgleich und Notenschutz sollen Chancengleichheit sichern. Kleine Schulen sollen organisatorisch entlastetwerden, indem die Gesamtkonferenz die Aufgaben des Schulvorstands übernehmen kann.Schulen in freier Trägerschaft im Primarbereich sollen ab August 2026 einen Zuschuss zumAusbau der Ganztagsschule erhalten. Zudem wird die Einführung der bundeseinheitlichenPflegefachassistenzausbildung ab 2027 im Schulgesetz verankert.
Nicht berücksichtigt wurde die Forderung der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV), im Niedersächsischen Schulgesetz eine gesetzliche Regelung zurZuständigkeit und Finanzierung der Digitalisierung in Schulen zu verankern. Bereits seit längerem weisen die kommunalen Spitzenverbände darauf hin, dass Fragen der digitalen Ausstattung, Wartung und Zuständigkeit eindeutig geregelt werden müssen. Die geplante flächendeckende Bereitstellung von digitalen Endgeräten für Lehrkräfte sowie für Schülerinnen und Schüler ab der siebten Jahrgangsstufe unterstreicht die Dringlichkeit einer gesetzlichen Verankerung. Angesichts des erheblichen Investitions- und Folgekostenumfangs isteine Zuständigkeits- und Finanzierungsregelung im Schulgesetz zwingend erforderlich. DasPräsidium des NLT hat sich in seiner jüngsten Sitzung am 7. Oktober 2025 ausdrücklich fürdie Aufnahme einer schulgesetzlichen Regelung zur Digitalisierung und die Festlegung klarer Zuständigkeitsstrukturen ausgesprochen.
Verschuldung in Niedersachsen 2024
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat in seiner Onlinepublikation „Statistisch gesehen“ den Beitrag „Die Verschuldung in Niedersachsen im Jahr 2024“ veröffentlicht. Demnach ist die Landesverschuldung im Jahr 2024 erneut um 3,9 Prozent gesunken,während die kommunale Verschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich deutlich um 17,7Prozent gestiegen ist.
Die Verschuldung der niedersächsischen Kommunen nimmt nach Aussage des LSN stetigzu. Bei den Kassenkrediten war hingegen von 2010 bis 2023 ein Rückgang zu verzeichnen.Einzelheiten zur kommunalen Entwicklung können der nachfolgenden Grafik entnommenwerden.
Entwicklung der kommunalen Verschuldung in Niedersachsen von 2010 bis 2024 jeweilszum 31. Dezember in Millionen Euro
Die Landesverschuldung ist hingegen fast wieder auf das Niveau von 2010 gesunken, wiedas LSN in folgender Grafik darstellt:
Entwicklung der Verschuldung des Landes Niedersachsen von 2010 bis 2024 jeweils zum31. Dezember in Millionen Euro
Der komplette Beitrag kann unter folgendem Link abgerufen werden: https://link.nlt.de/h4it.
Landeshaushalt – Stabilitätsbericht Niedersachsen 2025
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 7. Oktober 2025 den Stabilitätsbericht Niedersachsen 2025 beschlossen. Nach Darstellung der gesetzlichen Grundlagen wird auf denNachtragshaushaltsplanentwurf 2025, den Haushaltsplanentwurf 2026 und die Mittelfristige2025 bis 2029 eingegangen. In diesem Teil heißt es: „Die Niedersächsische Landesregierung begrüßt die Eröffnung größerer Kreditfinanzierungsspielräume für die Länder undnimmt die zulässige Neuverschuldungsmöglichkeiten mit den Beschlüssen zum Nachtragshaushaltsentwurf 2025 (NHBE 2025), zum Haushaltsplanentwurf 2026 (HPE 2026) sowiezur Mittelfristigen Planung 2025 bis 2029 vom 29./30. Juni 2025 vollständig in Anspruch.“
Dementsprechend erhöhen sich die negativen Finanzierungssalden in der Planung erheblich auf in der Regel über zwei Milliarden Euro; für 2026 sogar vier Milliarden Euro. Im Vorjahr sah die Planung für die Jahre 2025 bis 2028 mit 696, 946, 753 beziehungsweise 803Millionen Euro noch deutlich besser aus. Einzelheiten zur jetzigen Planung ergeben sichaus der nachfolgenden Grafik (siehe Folgeseite).
In der Zusammenfassung kommt das Land wie in den Vorjahren zu dem Ergebnis, es können hinsichtlich der Kennziffern zur aktuellen Haushaltslage und zur Finanzplanung, zurProjektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung sowie zur Einhaltung der Schuldenbremse die Anforderungen des Stabilitätsrates ebenso wie die verfassungsrechtlichen Vorgaben erfüllen. Eine Haushaltsnotlage drohe nicht. Nach dem Überwachungsverfahren zurEinhaltung der Schuldenbremse ergebe sich bei beiden Komponenten – der landeseigenenSchuldenbremse und dem harmonisierten Analysesystem – keine Auffälligkeit. Anzumerkenhierzu ist allerdings, dass das Land beim Finanzierungssaldo für 2026 einmalig den Schwellenwert überschreitet. Eine entsprechende Situation gab es in den vorigen Jahren nicht.
Modernisierungsagenda des Bundes für Staat und Verwaltung
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) hat die finale Fassung einer Modernisierungsagenda veröffentlicht. Unter dem Titel „Modernisierungsagenda– für Staat und Verwaltung. Für ein schnelles, digitales und handlungsfähiges Deutschland“werden die Zielvorgaben des Koalitionsvertrages der regierungstragenden Parteien in fünfHandlungsfelder geordnet: Spürbarer Bürokratierückbau, bessere Rechtsetzung, Bürgerund Unternehmenszentrierter Service, zukunftsfähiges Personal und strategisches Personalmanagement sowie effiziente Bundesverwaltung.
Zutreffend wird festgestellt, dass „Staatsmodernisierung eine gemeinsame Aufgabe allerRessorts“ und nur „im Schulterschluss mit Ländern und Kommunen“ gelinge. Nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages (DLT) ist bislang jedoch nicht erkennbar, dassein solcher Schulterschluss mit den Kommunen vom Bund tatsächlich gesucht wird. EineEinbindung der kommunalen Spitzenverbände habe nicht stattgefunden. Dies sei umso kritischer, als die Agenda darauf verweise, dass „[d]er Vollzug von Bundesrecht […] oftmalsSache der Länder und vor allem der Kommunen [ist]“.
Parallel erarbeiten Bund und Länder eine föderale Modernisierungsagenda. Dazu steht dasBMDS bereits mit einigen Ländern im Austausch. In diesen Gesprächen wird unter anderemauch über eine mögliche Bündelung von Zuständigkeiten gesprochen. Die föderale Modernisierungsagenda soll im Dezember im Rahmen einer Ministerpräsidentenkonferenz verabschiedet werden. Der Bund meint mit Bündelung die Hochzonung oder Zentralisierung einzelner Aufgaben. Das sei, so der DLT, das Gegenteil dessen, was bisher unter Aufgabenbündelung verstanden wurde, nämlich die Zuständigkeit für verschiedene Einzelaufgabenauf der Kreisebene mit der Möglichkeit, so Priorisierungen vorzunehmen und Synergien zuerzielen.
Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai 2026
Die Initiative Kulturelle Integration (IKI) unter Federführung des Deutschen Kulturrats führtam 21. Mai 2026 erstmals den Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ durch. Der Aktionstagsoll dazu beitragen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist Mitglied und Unterstützer der Initiative. Die Landkreise werden um Unterstützung und um Mitwirkung als IKI-Aktionspartner gebeten.
Der Aktionstag soll dezentral umgesetzt werden, unter Federführung der jeweiligen Organisationen vor Ort. Für die teilnehmenden Landkreise und sonstigen Akteure soll ein Höchstmaß an Gestaltungsfreiheit gegeben sein. Daneben ist auch eine Unterstützung durch Repräsentantinnen und Repräsentanten beispielsweise der Landkreise als „IKI-Botschafter“möglich. Der Präsident des DLT, Landrat Achim Brötel, ist bereits als ein solcher Botschafterbenannt worden. Über die Website www.aktionstag-zusammenhalt-in-vielfalt.de könnenVeranstaltungen zum Aktionstag angemeldet und Materialien bestellt werden.




