NLT-Aktuell – Ausgabe 29

Koalitionsausschuss beschließt drittes Entlastungspaket des Bundes

Der Koalitionsausschuss von SPD, Grünen und FDP hat am 3. September ein drittes Entlastungspaket zur Sicherung einer bezahlbaren Energieversorgung und zur Stärkung der Einkommen mit einem Gesamtvolumen von 65 Milliarden Euro beschlossen. Hervorzuheben sind die Ausweitung des Wohngeldes, Einmalzahlungen für Rentner, Studierende und Schüler, die Erhöhung des Regelsatzes im Bürgergeld sowie das Ziel, in Nachfolge des 9 Euro-Tickets ein bundesweites Nahverkehrsticket einzuführen.

Es handelt sich überwiegend um neue Verabredungen, zum Teil aber auch um Vorhaben, die sich bereits im Verfahren befinden. Zusammen mit den Maßnahmen der zwei bisherigen Entlastungspakete wird ein Gesamtvolumen von über 95 Milliarden Euro beziffert. Unbeschadet dessen plant die Koalition, für die Jahre ab 2023 ohne die Nutzung der Ausnahmeregelung der Schuldenbremse auszukommen. Aus kommunaler Sicht sind nach Einschätzung des Deutschen Landkreistages aus den 20 beschlossenen Maßnahmen folgende Punkte hervorzuheben:

  • Ausweitung des Wohngelds

Die Koalitionäre wiederholen ihre Absicht, zum 1. Januar 2023 das Wohngeld zu reformieren. Es soll eine dauerhafte Klimakomponente und eine dauerhafte Heizkostenkomponente enthalten. Dies entspricht einer langjährigen Forderung des Deutschen Landkreistages, auch wenn wir eine zügigere Regelung befürwortet hätten. Zudem soll der Kreis der Wohngeldberechtigen von derzeit ca. 700.000 auf 2 Millionen Bürger erweitert werden. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit wird dies die kommunalen Wohngeld-Stellen vor besondere Herausforderungen stellen. Als kurzfristige Maßnahme für die Heizperiode September bis Dezember 2022 soll ein erneuter einmaliger Heizkostenzuschuss in Höhe 415 Euro für einen 1-Personen-Haushalt und 540 Euro für zwei Personen an die Bezieher von Wohngeld gezahlt werden. Für jede weitere Person im Haushalt sollen zusätzliche 100 Euro gezahlt werden.

  • Bundesweites ÖPNV-Ticket

In Nachfolge des 9 Euro-Tickets soll ab dem nächsten Jahr ein bundesweit nutzbares, digital buchbares Nahverkehrsticket eingeführt werden. Der Bund bietet den Ländern dazu eine Erhöhung der Regionalisierungsmittel um 1,5 Milliarden Euro an, wenn sie den gleichen Teil beisteuern. Die näheren Einzelheiten sollen von den Verkehrsministern von Bund und Ländern erarbeitet werden. Eine der dabei vordringlich zu klärenden Fragen wird sein, wie bei einem bundesweit nutzbaren, digital buchbaren Nahverkehrsticket die Aufgabenträger (i. d. R. Landkreise und kreisfreie Städte) weiterhin ihre Einnahmen bekommen. Die Kompensation für das 9 Euro-Ticket war mit dem CoronaRettungsschirm verkoppelt. Für das nun vorgesehene Nachverkehrsticket wird ein neuer Mechanismus zu finden sein.

NLT-Sozialausschuss verlangt konkrete Hilfen in der Energiekrise

Der Jugend- und Sozialausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat in einem einstimmigen Beschluss vom 5. September 2022 an den Bund und das Land Niedersachsen appelliert, umgehend die gesetzlichen Grundlagen zu schaffen, um soziale Notlagen wegen der rapide steigenden Energiepreise zu vermeiden. Die dazu von der Bundesregierung am 4. September 2022 angekündigten Maßnahmen seien nicht geeignet, einkommensschwache Haushalte gezielt zu entlasten. Notwendig sei aus Sicht der Landkreise und der Region Hannover eine gezielte Regulierung des Energiemarktes. Begleitende gesetzliche Maßnahmen bedürften der sofortigen Umsetzung zu Beginn der Heizperiode und nicht erst mit Beginn des nächsten Jahres 2023. Das Wohngeldverfahren müsse drastisch vereinfacht werden, um überhaupt umsetzbar zu sein.

Der Ausschuss stellte ferner fest, dass die Kommunen – in Ergänzung und nachrangig – eigene Unterstützungsmaßnahmen erst prüfen könnten, wenn die gesetzlichen Regelungen zur Unterstützung einzelner hilfsbedürftiger Haushalte auf der Bundesebene verlässlich bekannt seien. Das Land Niedersachsen wurde aufgefordert, gemeinsam mit den Energieversorgern und den kommunalen Spitzenverbänden mögliche Kriterien für die Inanspruchnahme eines Härtefallfonds zu entwickeln.

309. Sitzung des DLT-Präsidiums am 8. September 2022

Im Mittelpunkt der 309. Präsidialsitzung des Deutschen Landkreistages, die am 8. September 2022 in Neuhardenberg stattfand, stand ebenfalls die aktuelle Diskussion zur Gasund Energieversorgung. Zu den Beschlussfassungen hierzu werden wir gesondert zurück- kommen. DLT-Präsident Sager wird in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. September 2022 unter anderem dahingehend zitiert, er schließe auch Fracking in Deutschland zur Erschließung neuer Gasreserven nicht aus. Der NLT hat im Präsidium im Rahmen der Diskussion zur Gas- und Energieversorgungslage im Herbst/Winter 2022/2023 darauf hingewiesen, dass der NLT dem Fracking ablehnend gegenüberstehe, in keinem Fall könne diese Fördermethode zu einer Linderung der Gasproblematik im Herbst/Winter 2022/2023 beitragen. Die aktuelle Diskussion sollte daher nicht mit dieser Problematik belastet werden.

Präsident Sager stellte im Rahmen der Präsidiumssitzung ferner fest, die deutschen Landkreise ständen vor finanziell schwierigen Monaten. Gerade deshalb sei es an der Zeit, das ausgreifende Engagement des Bundes in Themenfeldern der Länder und Kommunen zu reduzieren. Hierbei gehe es um Bereiche, die die Länder verantworteten, bei denen es aber immer wieder zu Übergriffigkeiten des Bundes komme, für die die Landkreise und Gemeinden vor Ort dann auf die Dauer finanziell einzustehen hätten.

Breiten Raum nahm schließlich die Diskussion zur Aufnahme Vertriebener aus der Ukraine ein. Das DLT-Präsidium wies darauf hin, dass vielerorts die Kapazitätsgrenzen erreicht sind. Dies gelte insbesondere auch mit Blick auf die Versorgung der Flüchtlinge mit Wohnraum, aber auch die Bereitstellung von Plätzen in Kitas und Schulen. Bereits jetzt zeichne sich in vielen Landkreisen erneut eine Unterbringung in Turnhallen und ähnlichen Behelfsunterkünften ab. Der DLT forderte deshalb keine weiteren freiwilligen Aufnahmen aus der EU sowie mehr Unterstützung von Ländern und Bund. In Niedersachsen hat zu dieser Problematik am 5. September 2022 eine Videokonferenz des Geschäftsführenden Präsidiums und Vertretern der vier regionalen Landrätekonferenzen mit Staatssekretär Stephan Manke (Innenministerium) stattgefunden.

75. Jahrestagung des Deutschen Landkreistages

Am 7. September 2022 fand im brandenburgischen Neuhardenburg (Landkreis MärkischOderland) die 75. Jahrestagung des Deutschen Landkreistages statt. Gäste waren unter anderem Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir und Brandenburgs Ministerpräsident Dr. Dietmar Woidke. DLT-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Hans Günter Henneke bot in seiner Funktion als Vorsitzender des Vereins für Geschichte der Deutschen Landkreise vier kurze Rückblicke in die Kreisgeschichte (1822-1872-1922-1947). Prof. Dr. Peter Michael Huber, Richter des Bundesverfassungsgerichts, referierte über den Beitrag des Bundesverfassungsgerichts zur Entfaltung der kommunalen Selbstverwaltungsgarantie. Helmut Schleweis, Präsident des Deutschen Sparkassen- und Giroverbandes skizzierte die Anforderung an die kommunalen Sparkassen der Zukunft.

DLT-Präsident Landrat Reinhard Sager fasste die inhaltlichen Aussagen des Tages wie folgt zusammen: „Der Deutsche Landkreistag ist über die Jahre nicht müde geworden dafür einzutreten, dass die Politik die Menschen in den Landkreisen im Blick behält und weiter am Thema Gleichwertige Lebensverhältnisse arbeitet. Eine verantwortungsbewusste und gestaltungswillige kommunale Selbstverwaltung muss auch von Berlin aus unterstützt werden. Das beginnt mit einer aufgabenangemessenen Steuerausstattung und geht hin bis zum Klimaschutz, Krisenfestigkeit und Digitalisierung.“

Sven Ambrosy zum DLT-Vizepräsidenten gewählt

Der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Sven Ambrosy (SPD), Landkreis Friesland, ist im Rahmen der diesjährigen Mitgliederversammlung des Deutschen Landkreistages (DLT) zu einem der vier Vizepräsidenten des kommunalen Spitzenverbandes auf der Bundesebene gewählt worden. Die Wahl im brandenburgischen Neuhardenberg, Landkreis Märkisch-Oderland, erfolgte einstimmig.

Der seit 2014 im Amt befindliche Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Reinhard Sager (CDU), Kreis Ostholstein, wurde ebenfalls einstimmig für zwei weitere Jahre wiedergewählt. Bestätigt als Vizepräsident wurde der Tübinger Landrat Joachim Walter (CDU). Wie Ambrosy neu in diese Funktion gewählt, wurden zudem auch Landrat Thomas Karmasin (CSU), Landkreis Fürstenfeldbruck sowie Landrat Wolfgang Schuster (SPD), Lahn-Dill Kreis.

Landes-Raumordnungsprogramm (LROP) durch Landesregierung beschlossen

Am 30. August 2022 hat die Niedersächsische Landesregierung die Änderung des LROP beschlossen. Mit der anstehenden Verkündung, die für Mitte/Ende September 2022 vorgesehen ist, wird dann das mehrjährige LROP Fortschreibungsverfahren abgeschlossen werden. Das LROP wird nun weitgehend entsprechend der Auslage im zweiten Beteiligungsverfahren geändert werden. So werden etwa Vorranggebiete Wald eingeführt und zukünftig wird der Ausschluss von Freiflächen-PV in Vorbehaltsgebieten Landwirtschaft nur noch als Grundsatz gelten. 

Mit Blick auf die Klimaschutz- und Energiewendeziele des Landes liegt ein wesentlicher Schwerpunkt auf der Überarbeitung von Festlegungen zum Ausbau Erneuerbarer Energien. Dies betrifft unter anderem die Bereiche Photovoltaik, Windenergienutzung an Land und auf See, Regelungen für die Trassenführung zur Ableitung von Strom aus Offshore Windenergie-Parks oder auch Festlegungen zum Stromnetzausbau. Weitere Änderungen beziehen sich auf die Aktualisierung von Festlegungen zum landesweiten Biotopverbund, zu Natura 2000-Gebieten und zur Trinkwassergewinnung. Erstmalig werden Festlegungen zum Schutz kultureller Sachgüter und historischer Kulturlandschaften getroffen und Vorranggebiete Wald eingeführt. Neu aufgenommen werden zudem Grundsätze zum klimagerechten Waldumbau, zur Begrenzung der Neuversiegelung von Böden und zum ökologischen Landbau. Damit übernimmt das LROP Inhalte der Vereinbarungen zum „Niedersächsischen Weg“.

Die Festlegungen des LROP bilden den Rahmen für eine Konkretisierung auf Ebene der Regionalplanung und der Bauleitplanung. Sie binden vor allem öffentliche Stellen bei ihren raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen, sind in manchen Fällen aber auch bei raumbedeutsamen Vorhaben von Personen des Privatrechts zu beachten oder zu berücksichtigen (zum Beispiel bei planfeststellungspflichtigen Vorhaben oder wenn gesetzlich die Einhaltung von Zielen der Raumordnung als Genehmigungsvoraussetzung normiert ist). Die letzte Fortschreibung war 2017. Die nunmehr aktuelle Fassung des LROP ist schon jetzt unter: https://www.ml.niedersachsen.de/startseite/themen/raumordnung_landesplanung/landes_r aumordnungsprogramm/anderung-der-lrop-verordnung-182599.html abrufbar.

Gesundheitsämter der Landkreise lehnen Finanz-Prüfung von Testzentren ab

Die Gesundheitsämter der niedersächsischen Landkreise und der Region Hannover lehnen es strikt ab, als neue Aufgabe vermuteten Fällen von Abrechnungsbetrug bei den privaten Corona-Teststellen nachzuspüren. „Unsere Gesundheitsämter sorgen sich seit über zwei Jahren mit aller Kraft um den Gesundheitsschutz für die Bevölkerung und stemmen das Pandemie-Management. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sucht wegen seines Einknickens vor der Kassenärztlichen Bundesvereinigung nun andere Stellen, die den zu verurteilenden Abrechnungsbetrug bei den Teststellen verfolgen. Das darf aber nicht zu einer Mehrbelastung der kommunalen Gesundheitsämter führen. Deren Aufgabe ist es, die Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und zu fördern. Für die Strafverfolgung sind andere zuständig,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Hubert Meyer, am 1. September 2022 in Hannover

Hintergrund: Am 1. September 2022 ist die 4. Verordnung zur Änderung der CoronavirusTestverordnung in Kraft getreten. Die Zuständigkeit für die Prüfung der Abrechnung von Corona-Teststellen ist zum Teil auf das Robert Koch Institut und zum Teil auf die „nach Landesrecht zuständigen Stellen“ verlagert worden. Bei den niedersächsischen Gesundheitsämtern stehen für diese Aufgaben keine personellen Ressourcen zur Verfügung. Da-her fordert der NLT das Land Niedersachsen auf, dafür eine Stelle der Landesverwaltung als zuständige Stelle zu bestimmen.

Staatssekretär Heiger Scholz (MS) hat in einem Schreiben an die niedersächsischen kommunalen Spitzenverbände vom 2. September 2022 mitgeteilt, dass – anders als in anderen Bundesländern geplant – das Sozialministerium nicht die kommunalen Gesundheitsämter in Niedersachsen als zuständige Stellen bestimmen werde. Er stimme mit den kommunalen Spitzenverbänden überein, dass es sich bei den im Anschluss an die Unterrichtung durch das RKI aufzunehmenden strafrechtlichen Vorermittlungen nicht um eine Aufgabe der Gesundheitsämter handelt.

Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission für das Jahr 2021 veröffentlicht

Mit Pressemitteilung vom 17. August 2022 hat das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport (MI) den 13. Tätigkeitsbericht der Härtefallkommission (HFK) des Landes Niedersachsen für das Jahr 2021 veröffentlicht. Im Jahr 2021 wurden danach 767 Eingaben bei der Geschäftsstelle der HFK eingereicht. Gleichzeitig wurden im Kalenderjahr 2021 806 Entscheidungen über die Annahme oder Nichtannahme von Eingaben getroffen. 557 (69 Prozent) Eingaben wurden zur Beratung angenommen, 249 (31 Prozent) wurden abgelehnt.

Im Jahr 2021 wurden 151 Härtefalleingaben abschließend beraten mit dem Ergebnis, in 99 Fällen ein Härtefallersuchen zu stellen. Das MI folgte in 83 Fällen der Empfehlung der Kommission und ordnete die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis an.

Von den 83 Anordnungen im Jahr 2021 wurden insgesamt 214 Personen begünstigt. Dabei handelte es sich um 25 Männer, 25 Frauen, 9 Paare (= 18 Personen) und 146 Personen im Familienverband. Von den 146 Personen im Familienverband waren 49 Kinder. Damit waren 22,9 Prozent der Personen, die von einer positiven Entscheidung der Härtefallkommission profitierten, noch minderjährig.

Weitere Informationen zum Härtefallverfahren können unter www.hfk.niedersachsen.de abgerufen werden.

Kommunalbericht 2022 der Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes

Im Innenausschuss des Niedersächsischen Landtages hat die Präsidentin des Niedersächsischen Landesrechnungshofes am 1. September 2022 den Kommunalbericht 2022 vorgestellt (LT-Drs. 18/11650). Der Aufbau des Kommunalberichts entspricht weitgehend demjenigen der Vorjahre. Neu eingefügt wurde ein Kapitel 3 mit dem Thema Schwerpunkte. Darin geht es zunächst allgemein um das Thema Digitalisierung (S. 14 ff.) und dann mit Blick auf OZG Verwaltungsleistungen (S. 18 ff.) und in allgemeinbildenden Schulen (S. 27 ff.). Weiterer Schwerpunkt ist das Thema Regionalisierung (S. 38 ff.), das sich mit finanzstatistischen Zahlen der ehemaligen Regierungsbezirke Hannover und Weser-Ems im Vergleich befasst. Auf Seite 50 beginnt die Darstellung zu den Kommunalfinanzen. Hier wird zunächst auf noch fehlende Jahresabschlüsse (insbesondere kleinerer Kommunen) eingegangen. Von Seiten der überörtlichen Kommunalprüfung werde davon ausgegangen, dass die Kommunalaufsichtsbehörden weiterhin auf die fristgerechte Erstellung der Jahresabschlüsse hinwirkten, um so die Umstellung der Statistik 2026 auf doppische Zahlen sicherzustellen. Die eigentlichen Prüfungsergebnisse finden sich ab Seite 76 ff.; für die Kreisebene von besonderer Bedeutung sind hierbei folgende Ausführungen:

– Zweckverbände – Eine immer noch bewährte Form kommunaler Zusammenarbeit (S. 84 ff.),

– Hohe Gefahren durch Cyberkriminalität – Kommunen müssen sich besser schützen! (S. 91 ff.),

– Strukturierte und zielgerichtete Liegenschaftsverwaltung – Eine unterschätzte Notwendigkeit? (S. 100 ff.),

– Flexible Bedienformen – Individuelle Lösung für den ÖPNV im ländlichen Raum (S. 106 ff.),

– Kindeswohlgefährdung – Wie kann die Verantwortungsgemeinschaft den Kinderschutz verbessern? (S. 113 ff.).

Im Kapitel 6 (S. 125 ff.) geht es um Haushaltsrisiken durch Investitionsrückstände. Auch hier werden die statischen Gebiete Hannover und Weser-Ems miteinander verglichen. Im Fazit (S. 142) stellt die Prüfungsbehörde fest, der direkte Vergleich der beiden statistischen Gebiete und der dazu gehörigen Anpassungsschichten beweise, dass keiner der benannten Einflussfaktoren allein ausschlaggebend für die Höhe der aufgelaufenen Investitionsrückstände gewesen sei. Einfache kausale Zusammenhänge zwischen Ursache und Wirkung konnten somit nicht festgestellt werden.

Sicherheit der Energieversorgung: Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung im Bundesgesetzblatt verkündet

Am 31. August 2022 wurde die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen im Bundesgesetzblatt verkündet. Die Verordnung trat am 1. September 2022 in Kraft. Sie gilt bis zum 28. Februar 2023 und sieht eine Reihe von verpflichtenden Energiesparmaßnahmen in Privathaushalten und Unternehmen sowie für die öffentliche Hand vor. So wird u. a. vorgeschrieben, dass Gemeinschaftsflächen in öffentlichen Gebäuden im Regelfall nicht mehr zu heizen sind und dass für Arbeitsplätze in öffentlichen Liegenschaften eine Temperaturhöchstgrenze von 19°C gilt. Eine weitere Rechtsverordnung des Bundes mit mittelfristig wirksamen Energieeffizienzmaßnahmen bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und soll zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung) wurde ebenfalls am 24. August 2022 vom Bundeskabinett beschlossen. Sie sieht mittelfristige Maßnahmen zur Energieeinsparung für die kommende und die übernächste Heizperiode vor. Zur Steigerung der Energieeffizienz soll in öffentlichen und privaten Gebäuden eine Pflicht zur Heizungsprüfung und zur Durchführung eines hydraulischen Abgleichs gelten. Unternehmen mit einem hohen Energieverbrauch sollen zur Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen verpflichtet werden.

Kommunale Wärmeplanung – Förderrichtlinie zur „Bundesförderung für effiziente Wärmenetze“

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hatte Anfang des Monats angekündigt, dass die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) nach erfolgter beihilferechtlicher Genehmigung durch die EU Kommission im September 2022 starten werde. Zwischenzeitlich wurde am 18. August 2022 die BEW-Richtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die BEW richtet sich an Unternehmen, Kommunen und ihre Betriebe, kommunale Zweckverbände sowie eingetragene Vereine und Genossenschaften, die Investitionszuschüsse für den Neubau und den Umbau von Wärmenetzen erhalten können, die mit erneuerbaren Energien und Abwärme gespeist werden.

Förderanträge können ab dem 15. September 2022 elektronisch beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Nähere Informationen können auf folgender Internetseite des BAFA abgerufen werden: https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Waermenetze/Effiziente_Waermenetze/e ffiziente_waermenetze_node.html

Kindeswohl – Zahl der Gefährdungseinschätzungen 2021 um 14,3 Prozent angestiegen

Im Jahr 2021 wurden nach Informationen des Landesamtes für Statistik (LSN) in Niedersachsen insgesamt 17.164 Gefährdungseinschätzungen durch die Jugendämter vorgenommen. Dies entspricht einem Anstieg um 14,3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr (15.015 Verfahren).

Im Jahr 2021 wurde bei 2.019 Kindern (11,8 Prozent der Gefährdungseinschätzungen) eine akute Kindeswohlgefährdung festgestellt. Anzeichen gab es unter anderem für die Vernachlässigung des Kindes (1.098 Fälle) oder eine körperliche Misshandlung (733 Fälle). Die Jugendämter sind gehalten, alle zutreffenden Arten der Kindeswohlgefährdung anzugeben, so dass hier Mehrfachnennungen möglich sind. Im Jahr 2020 wurde in 1.858 Fällen eine akute Kindeswohlgefährdung registriert. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 dementsprechend 8,7 Prozent mehr Fälle akuter Kindeswohlgefährdungen.

Eine latente Kindeswohlgefährdung war 2021 bei 2.331 Kindern (13,6 Prozent der Gefährdungseinschätzungen) das Ergebnis der jugendamtlichen Prüfung auf Kindeswohlgefährdung. Hier wurden in 1.397 Fällen Anzeichen von Vernachlässigung erkannt. Eine psychische Misshandlung des Kindes wurde in 759 Verfahren festgestellt. Im Jahr 2020 schlossen 2.232 Verfahren mit dem Ergebnis ab, dass eine latente Kindeswohlgefährdung vorlag. Im Vergleich zum Vorjahr gab es 2021 damit 4,4 Prozent mehr latente Kindeswohlgefährdungen. 

Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage zum Onlinezugangsgesetz (OZG)

In ihrer Antwort auf eine Kleine Anfrage der Bundestagsfraktion der CDU/CSU „Onlinezugangsgesetz“ (BT-Drs. 20/2868) beantwortet die Bundesregierung schwerpunktmäßig Fragen zum OZG, OZG 2.0 und der Registermodernisierung.

Hinsichtlich des OZG 2.0 plane die Bundesregierung ein Artikelgesetz mit Änderungen am OZG sowie weiteren Gesetzen. Ein Austausch mit anderen Bundesministerien war zum Zeitpunkt der Anfrage für Ende August vorgesehen. Bisher gab es auch keine formellen Gespräche zwischen dem Bundesinnenministerium und den CIOs der Länder. Zur Vorbereitung des OZG 2.0 habe die Bundesregierung allerdings einen Dialogprozess mit den Ländern initiiert, in dem der Rechtsänderungsbedarf offen diskutiert werde. Eine direkte kommunale Beteiligung sei lediglich über die Verbändeanhörung vorgesehen. Über eine mögliche Verlängerung der Umsetzungsfrist werden keine Aussagen getroffen.

Die 35 priorisierten OZG-Leistungen werden in Teilen nicht fristgerecht umgesetzt. Zur Finanzierung der OZG Leistungen auf kommunaler Ebene empfiehlt der Bund, dass die Länder, die von den Konjunkturpaketmitteln profitieren, diesen Vorteil an die Kommunen weitergeben, indem sie den Kommunen kostenfrei oder kostengünstig OZG-Leistungen zur Nachnutzung bereitstellen. Der Deutsche Landkreistag hat bereits in der Vergangenheit diese Notwendigkeit betont. Eine Entscheidung bezüglich einer Once-OnlyGeneralklausel, die fachgesetzliche Änderungsbedarfe zur Umsetzung des Once-OnlyPrinzips reduzieren soll, wird voraussichtlich bis Ende 2022 erfolgen. Die Bundesregierung plane außerdem eine Marketingkampagne für die Nutzung des elektronischen Personalausweises.

Gemeindeanteile an der Einkommensteuer und an der Umsatzsteuer – 1. bis 3. Quartal

Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat uns die Gemeindeanteile an der Einkommen- und der Umsatzsteuer für September 2022 mitgeteilt. Damit ist ein Überblick über die ersten drei Quartale des Jahres möglich.

Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer hat das LSN einen Betrag von 212,8 Millionen Euro für September mitgeteilt. In den ersten drei Quartalen 2022 sind somit insgesamt 3,12 Milliarden Euro an die Städte und Gemeinden geflossen, zzgl. der Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 120 Millionen Euro beläuft sich der Betrag auf insgesamt 3,24 Milliarden Euro für das laufende Jahr bislang. Dies sind über 600 Millionen Euro mehr als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt.

Beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer beträgt der Auszahlungsbetrag im September 57,65 Millionen Euro (- 23,7 Prozent gegenüber dem Vorjahresmonat). Hintergrund dürften die Auswirkungen durch die Kürzung des vom Bund gewährten Festbetrages sein. In den ersten drei Quartalen haben die Städte und Gemeinden unter Berücksichtigung einer Abrechnung des Vorjahres in Höhe von 0,8 Millionen Euro insgesamt 536 Millionen Euro erhalten. Dies sind rund 4,5 Millionen Euro weniger als zum vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt. Hintergrund ist die bereits angesprochene Reduzierung des Festbetrages des Bundes beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer.

Stellungnahme zum Erlass Feldmieten

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zu dem auf den Gesetzesbeschluss des Niedersächsischen Landtages zur Regelung von Feldmieten (§ 87 NWG n.F.) zurückgehenden Entwurf einer Verordnung über die zum Gewässerschutz erforderliche Sorgfalt bei der Nutzung von Feldmieten Stellung genommen. Wir haben es grundsätzlich begrüßt, dass mit der Verordnung eine materiell-rechtliche Regelung zu fachlichen Anforderungen getroffen werden soll, die nunmehr unmittelbar über § 100 Abs. 1 WHG durchsetzbar sind. Gleichzeitig haben wir angemerkt, dass wir von der Verordnung keine wesentlichen Verbesserungen für die kommunale Praxis erwarten, da die Anzeigepflicht für Feldmieten aus Konnexitätsgründen nicht in das Gesetz aufgenommen wurde und auch die Verordnungsermächtigung inhaltlich auf die Festlegung der fachlichen Anforderungen für die Lagerung beschränkt worden ist. Weiterhin haben wir darauf hingewiesen, dass für einen funktionierenden Vollzug der Verordnung ein Zugriff auf die erforderlichen Daten der Landwirtschaftskammer Niedersachsen zwingend erforderlich ist.

Änderung des NKomVG – Verlängerung der Anwendung von § 182 Abs. 4/Niedersächsisches Personalvertretungsgesetz

In der letzten Plenarwoche des Niedersächsischen Landtages Ende September wollen die Mehrheitsfraktionen noch eine Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes beschließen, um die Möglichkeit zur Durchführung von Personalratssitzungen als Telefon- oder Videokonferenz aufgrund der COVID-19-Pandemie bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Hierzu hatte es im Vorfeld eine Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden gegeben, die gegen diese Änderung keine Einwände haben.

Überraschenderweise haben die Mehrheitsfraktionen zu diesem Gesetzgebungsverfahren äußerst kurzfristig einen Änderungsvorschlag vorgelegt. Damit sollen die haushaltswirtschaftlichen Erleichterungen in § 182 Abs. 4 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) – die ursprünglich aus Anlass der Corona-Pandemie geschaffen wurden – zur Bewältigung der Folgen des Krieges in der Ukraine bis zum 30. Juni 2024 entsprechend angewandt werden. Hintergrund für diese Regelungsabsicht ist ein Vorstoß des Niedersächsischen Städtetages, der innerhalb der kommunalen Spitzenverbände weder kommuniziert noch abgestimmt worden ist.

Mit E-Mail vom 1. September 2022 (20:10 Uhr) wurde den kommunalen Spitzenverbänden seitens des Landtages über das Wochenende eine Stellungnahmemöglichkeit bis 6. September 2022 (16:00 Uhr) eingeräumt. Die kommunalen Spitzenverbände nahmen hierzu getrennt Stellung. Alle drei Spitzenverbände tragen die beabsichtigte Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes mit bzw. begrüßen sie.

Zu der Frage der Verlängerung der Anwendung des § 182 Abs. 4 NKomVG gibt es hingegen innerhalb der kommunalen Spitzenverbände unterschiedliche Auffassungen. Der NLT hat angesichts der grundsätzlichen Fragestellung, die die Haushaltswirtschaft der nächsten Jahre nachhaltig prägen würde, gebeten, das in Art. 57 Abs. 6 NV verbürgte Anhörungsrecht der kommunalen Spitzenverbände zu beachten und für diese Fragestellung eine Anhörungsfrist von wenigstens vier Wochen einzuräumen. Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) hat darauf hingewiesen, dass es aufgrund der kurzen Frist nicht möglich war, eine Stellungnahme seiner Mitglieder einzuholen. Grundsätzlich sei aber festzuhalten, dass es sich bei der geplanten Änderung lediglich um eine Symptombekämpfung handele, mit der eine Verschiebung erheblicher finanzieller Belastungen in die Zukunft erfolge. Der NSGB appellierte an den Gesetzgeber, auf derartige Taschenspielertricks zu verzichten und die kommunalen Körperschaften endlich auch krisenfest finanziell auszustatten. Der Niedersächsische Städtetag begrüßte unter Hinweis auf einen Beschluss seines Präsidiums die beabsichtigte Änderung des § 182 NKomVG hingegen ausdrücklich.

Ob es noch zu einer Rechtsänderung in diesem Punkt in dieser Legislaturperiode kommt, bleibt abzuwarten.

Bundesweiter Vorlesetag am 18. November 2022

Die Stiftung Lesen ruft am 18. November 2022 den jährlichen Bundesweiten Vorlesetag aus. Hierfür werden auch Persönlichkeiten aus dem kommunalen Raum aufgerufen, beim Vorlesetag mitzuwirken. Eine Anmeldung ist einfach unter www.vorlesetag.de möglich. In den vergangenen Jahren haben zunehmend mehr Menschen am Vorlesetag teilgenommen, zuletzt fast eine Million Teilnehmer/innen.