NLT-Aktuell – Ausgabe 28
Kommunale Spitzenverbände: Städte, Gemeinden und Landkreise am Limit –Land muss Kommunen endlich entlasten
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (AGKSV) hatihre Stellungnahme zum Landeshaushalt 2026 veröffentlicht. Immer mehr Kommunen geraten in eine kritische Schieflage, weil Bund und Land zusätzliche Aufgaben – von Ganztagsanspruch über Integration bis hin zur Inklusion – übertragen, ohne eine ausreichendeGegenfinanzierung sicherzustellen. Besonders Kinderbetreuung, Schulbau, IT-Ausstattungund Inklusion belasten die Haushalte massiv. Auch beim ÖPNV ist Niedersachsen mit nur15 € Zuschuss pro Einwohner bundesweites Schlusslicht.
Die AGKSV fordert eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs, die vollständige Kostenübernahme staatlicher Aufgaben durch das Land, eine ausreichende Finanzierung des Ganztagsbetriebs sowie höhere Mittel für den ÖPNV.
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) weist darauf hin, dass auch alle Kreishaushalteerhebliche Defizite aufweisen, die sich 2025 auf 1,2 Mrd. € summieren. „Das Land mussden kommunalen Aufgabenbestand auf das Finanzierbare zurückführen, der Bund denKrankenhausbetrieb fair ausfinanzieren und den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen spürbar senken“, betonte NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind.
Der Sozialstaat braucht dringend eine Generalüberholung – Leistungen vereinfachen, Kommunen stärken
Der Deutsche Landkreistag (DLT) fordert eine grundlegende Reform des Sozialstaates. Präsident Landrat Dr. Achim Brötel machte nach der Sitzung des Präsidiums in dieser Wochedeutlich, dass der Sozialstaat zwar leistungsfähig, aber überkomplex, bürokratisch und finanziell überlastet sei. Die öffentlichen Haushalte hätten die Grenze der Finanzierbarkeit überschritten. Nötig sei eine Konsolidierung und eine Diskussion darüber, welche Leistungen der Eigenverantwortung des Einzelnen und welche der staatlichen Fürsorge zuzuordnen seien.
Brötel betonte, Sozialleistungen müssten den Menschen helfen, ihr Leben eigenständig zugestalten. Bürger mit hohen Einkommen oder erheblichem Vermögen dürften nicht zusätzlich steuerfinanziert gefördert werden. Erwerbstätigkeit müsse sich lohnen, weshalb Freibeträge im Steuerrecht gestärkt werden sollten.
Von zentraler Bedeutung ist aus Sicht des DLT, Gesetze praxistauglich zu gestalten und dieVerwaltung zu entlasten. Beteiligungsfristen müssten ausreichend bemessen sein, damitdie kommunale Praxis sachgerecht angehört werde.
Darüber hinaus fordern die Landkreise ein stärker pauschaliertes und automatisierbaresLeistungsrecht. Pauschalleistungen – etwa im Bildungs- und Teilhabepaket – könnten Verfahren vereinfachen und Nachweise reduzieren. Digitalisierung solle zur Effizienzsteigerungbeitragen, ohne die kommunalen Strukturen auszuhöhlen.
Der DLT-Präsident sprach sich für strukturelle Reformen wie die Bündelung von Wohngeldund Kinderzuschlag im Bürgergeld aus und verwies auch bei Eingliederungshilfe undPflege auf erheblichen Änderungsbedarf. Kommunale Nähe müsse erhalten bleiben: „Zusammenführung von Leistungen ja – aber mit Stärkung der kommunalen Handlungsmöglichkeiten und digitalen Lösungen für eine effiziente Verwaltung.“
Landkreise fordern sofortige strukturelle Hilfe des Bundes
Die kommunale Finanzlage spitzt sich dramatisch zu. Nach Einschätzung der kommunalenSpitzenverbände steuern die Kommunen 2025 auf ein Defizit von über 30 Mrd. € zu, nachdem bereits 2024 ein Rekorddefizit von 25 Mrd. € verzeichnet wurde. Landkreistagspräsident Dr. Achim Brötel warnte: Rücklagen seien aufgebraucht, Kassenkredite stiegen, Investitionen brächen ein – die Handlungsfähigkeit der Landkreise und die Stabilität des Staatesstünden auf dem Spiel.
Besonders belasten die explosionsartig steigenden Sozialausgaben mit jährlichen Zuwächsen von über 10 %, hinzu kommen steigende Personalkosten und Bundesgesetze ohneausreichende Gegenfinanzierung. „Die Kommunen tragen mehr als ein Viertel der gesamtstaatlichen Ausgaben, erhalten aber nur ein Siebtel der Steuereinnahmen“, so Brötel. Ohneschnelle Hilfe drohten Nothaushalte, Investitionsstopps und harte Einschnitte.
Der Deutsche Landkreistag fordert daher ein spürbares Signal aus Berlin: eine Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils von zwei auf sechs Prozent sowie die vollständige Übernahme der flüchtlingsbedingten Unterkunftskosten. 2024 lagen die Mehrkosten allein hierfür bei 3,4 Mrd. €. Über Soforthilfen hinaus seien zudem grundlegende Reformen nötig, da die Ausgabendynamik bei Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe undPflege die kommunale Ebene aus eigener Kraft überfordert.
Schwerer Schlag für Kreisfinanzen im Kommunalwahljahr: strukturschwacheRäume verlieren dramatisch
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) kritisiert den Beschluss der Landesregierung,den kommunalen Finanzausgleich bereits zum 1. Januar 2026 grundlegend zu ändern. Präsident Landrat Marco Prietz erklärte: „Es dürfte kaum den verfassungsrechtlichen Vorgabenentsprechen, in Zeiten der größten kommunalen Finanzkrise seit Jahrzehnten Mittel zu Lasten strukturschwacher ländlicher Räume umzuschichten.“
Der NLT verweist auf ein Gutachten von Prof. Dr. Feld (Freiburg), das die Einnahmenseiteder Kommunen berücksichtigt und zeigt, dass eine Änderung des Aufteilungsverhältnissesnicht erforderlich wäre. Dennoch habe das Innenministerium eine Vorstellung des Gutachtens abgelehnt. Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind betonte: „Kein Landkreis kannsolide planen, wenn das Gesetz schon in drei Monaten gelten soll.“
Auch die vorgesehene Abmilderung durch höhere Bedarfszuweisungen überzeugt nicht.„Sie kommt aus der Gesamtmasse des Finanzausgleichs, sodass an anderer Stelle Mittelfehlen. Wir fordern, dass das Land zusätzliches Geld bereitstellt, wenn es an seinem Gesetzentwurf festhält“, erklärte NLT-Vizepräsident Landrat Ambrosy.
Deutschland-Ticket: Preisanstieg gefährdet Zukunft des ÖPNV
Das Deutschland-Ticket soll ab 2026 auf 63 € pro Monat steigen. Aus Sicht des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) droht damit ein erfolgreiches Mobilitätsprojekt Schaden zunehmen. Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind kritisierte, es fehle weiterhin an einemklaren, langfristigen Bekenntnis der Politik: „So wird ein erfolgreiches Mobilitätsprojekt kaputt gemacht.“
Der NLT betont, dass ein bezahlbarer Preis für Fahrgäste und verlässliche Bedingungen fürVerkehrsunternehmen zusammengehören. Das Kostenrisiko dürfe nicht Jahr für Jahr beikommunalen Verkehrsunternehmen und ihren Trägern landen. Schwind forderte deshalbeine erneute Zusage des Landes Niedersachsen für einen Verlustausgleich auch im Jahr 2026, einen gesetzlichen Anwendungsbefehl zur Umsetzung des Tickets sowie langfristigmehr Mittel für die Finanzierung des ÖPNV.
Bereits im Juni hatten die kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit Verkehrsverbünden und Aufgabenträgern einen „5-Punkte-Appell für einen zukunftsfähigen ÖPNV in Niedersachsen“ an die Landesregierung übergeben. „Auf eine Antwort warten wir bis heute“,so Schwind.
Kommunales Haushaltsrecht: Geplante Änderungen beim Sponsoring
Das Niedersächsische Innenministerium (MI) plant in Abstimmung mit dem Justizministerium (MJ) Änderungen an § 26 der Kommunalhaushalts- und -kassenverordnung(KomHKVO). Vorgesehen ist eine deutliche Anhebung der Wertgrenzen für die Annahmeund Vermittlung von Zuwendungen (Sponsoring). Künftig sollen Hauptverwaltungsbeamtinnen und -beamte bis 200 € statt bisher 100 € selbst entscheiden können. Übertragungen anden Hauptausschuss sollen bis 3.000 € möglich sein (bisher 2.000 €).
Zuwendungen bis 200 € sollen zudem nicht mehr im Bericht nach § 111 Abs. 8 Satz 4NKomVG aufgeführt werden müssen. Das MJ hält die grundsätzliche Berichtspflicht gegenüber der Kommunalaufsicht jedoch für unverzichtbar. Zugleich sollen Ausnahmen für typische Fälle zulässig sein, die nicht im Verdacht stehen, Korruption zu begünstigen – etwaZuwendungen von Fördervereinen oder kommunalen Unternehmen.
Die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (AGKSV) hattebereits zu Jahresbeginn eine Anhebung angeregt, allerdings auf 500 € statt 200 € bei derBerichtspflicht.
Novelle des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes
Die Landesregierung hat den Entwurf zur Novellierung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) in den Landtag eingebracht (LT-Drs. 19/7500). Gegenüber demReferentenentwurf wurden nur wenige Änderungen vorgenommen, sodass zentrale Kritikpunkte der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (AGKSV) bestehen bleiben.
Positiv ist, dass die Pflicht zur öffentlichen Ausschreibung flexibler gehandhabt werden soll:Ein Verzicht ist möglich, wenn eine interne oder dienststellenübergreifende Besetzung erwartet werden kann. Ebenfalls berücksichtigt wurde die Forderung, wirtschaftlich selbstständig geführte Einrichtungen der Kommunen und Eigenbetriebe nicht mehr unter den Dienststellenbegriff zu fassen.
Nicht aufgegriffen wurde hingegen die Anregung, auch männliche Unterrepräsentanzen zuberücksichtigen. Der Entwurf orientiert sich weiterhin allein an der Unterrepräsentanz vonFrauen. Unverändert blieb zudem die Pflicht zur paritätischen Besetzung von Gremien(§§ 19, 20 NGG-E). Für Aufsichtsgremien mit mindestens zwei durch das Land zu bestimmenden Sitzen gilt ab 2026 eine verbindliche Quotierung. Diese Vorgabe bewertet die AGKSV als praxisfern. Kritisch gesehen wird auch die Pflicht zur geschlechterdifferenziertenStatistikführung (§ 8 NGG-E), die trotz Bedenken hinsichtlich Verwaltungsaufwand und Nutzen beibehalten wurde.
Darüber hinaus sieht der Entwurf u. a. die verpflichtende Einführung geschlechtergerechterSprache (§ 17 NGG-E), neue Regelungen zu Auswahlverfahren und Fortbildung sowie dieverbindliche Erstellung von Gleichstellungsplänen (§§ 24 ff. NGG-E) bis Ende 2026 fürDienststellen mit mehr als 50 Beschäftigten vor.
Stellungnahme zur Nationalen Rechenzentrumsstrategie
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat gegenüber dem Bundesministerium für Digitales undStaatsmodernisierung eine Stellungnahme zur geplanten Nationalen Rechenzentrumsstrategie abgegeben. Dabei wurden auch Rückmeldungen aus den niedersächsischen Landkreisen und der Region Hannover berücksichtigt.
Der DLT betont die besondere Bedeutung einer dezentralen, föderalen Rechenzentrumsinfrastruktur, die kommunale Eigenverantwortung und Bürgernähe sichert, Resilienz und Cybersicherheit gewährleistet sowie Nachhaltigkeit und digitale Souveränität stärkt. Regionaleund kommunale Rechenzentren müssten gestärkt werden.
Darüber hinaus fordert der DLT, Standardisierung kooperativ und ohne Überregulierung zugestalten, Planungs- und Genehmigungsverfahren für neue Standorte zu modernisierenund Nachhaltigkeitsvorgaben technologieoffen sowie standortgerecht auszugestalten. Hervorgehoben wird zudem die Bedeutung europäischer Alternativen zur Verringerung der Abhängigkeit von internationalen Hyperscalern (extrem großen Anbietern von Cloud-Lösungen) sowie die wachsenden Anforderungen durch Künstliche Intelligenz.
Bundesweite Kampagne zur Gewinnung von Pflegeeltern
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ)startet noch in diesem Jahr eine bundesweite Öffentlichkeitskampagne zur Gewinnung vonPflegeeltern. Ziel ist es, Interessierte für die Aufnahme eines Pflegekindes zu sensibilisieren und über Rahmenbedingungen zu informieren. Damit sollen die zahlreichen örtlichen Aktivitäten unterstützt und das Thema bundesweit sichtbarer gemacht werden.
Ein Schwerpunkt liegt auf der besseren Auffindbarkeit der zuständigen Jugendämter. Überdie Webseite https://familienportal.de/ können Bürgerinnen und Bürger bereits heute ihr zuständiges Jugendamt anhand des Wohnorts ermitteln. Im Rahmen der Kampagne wirddiese Funktion weiter genutzt und soll dafür sorgen, dass Interessierte direkt an die richtigeStelle gelangen.
Darüber hinaus wird das BMBFSFJ Informationsmaterialien wie Poster und Flyer bereitstellen, die auch in den Jugendämtern eingesetzt werden können.
Neuer GEMA-Tarif für Weihnachtsmärkte kommunaler Veranstalter um 35Prozent reduziert
Die GEMA hat gemeinsam mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter (BVMV) undden kommunalen Spitzenverbänden einen neuen Tarif für die Musiknutzung auf Weihnachtsmärkten vereinbart. Der sogenannte „WM-T“-Tarif tritt zur Saison 2025 in Kraft undbringt eine deutliche finanzielle Entlastung für kommunale Veranstalter: Die Vergütung füröffentliche Musiknutzung wird um 35 Prozent gegenüber dem bisherigen Tarif reduziert. Derneue Tarif berücksichtigt die veränderte Struktur und den Charakter moderner Weihnachtsmärkte, die sich in den letzten Jahren stark gewandelt haben. Neben längeren Öffnungszeiten bieten viele Märkte heute ein vielfältiges musikalisches Programm – von Bühnenauftritten über Hintergrundmusik in Verkaufsständen bis hin zu Chordarbietungen. Um diesenEntwicklungen gerecht zu werden, wurde eine Evaluationsphase von vier Jahren vereinbart,in der der neue Tarif gilt.
Zusätzlich zum neuen Tarif profitieren Mitglieder der kommunalen Spitzenverbände weiterhin von einem Gesamtvertragsrabatt in Höhe von 20 Prozent, analog zum bestehendenGesamtvertrag mit der GEMA. Die GEMA unterstützt Veranstalter mit einem umfassendenInformationsangebot. Auf der Webseite https://www.gema.de/weihnachtsmaerkte stehen abEnde September Informationsmaterialien bereit.
Bundesrat fordert Widerspruchslösung bei Organspenden
Der Bundesrat hat am 26. September 2025 erneut die Einführung der Widerspruchslösungbei Organspenden beschlossen und dem neuen Bundestag einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung des Transplantationsgesetzes vorgelegt. Ziel ist es, die Zahl der Organspenden zu erhöhen.
Die Initiative sieht vor, dass künftig jeder Mensch als Organspender gilt, sofern er nicht zuLebzeiten widersprochen hat. Ein Widerspruch kann im Organspende-Register, per Organspendeausweis, Patientenverfügung oder auf andere Weise dokumentiert werden. Liegtkein schriftlicher Widerspruch vor, sollen die Angehörigen entscheiden, ob ein entgegenstehender Wille bekannt ist. Minderjährige sind von der Regelung ausgenommen, hier entscheiden die Eltern nach dem mutmaßlichen Willen des Kindes.
Hintergrund ist der anhaltend hohe Bedarf an Spenderorganen bei gleichzeitig seit Jahrenstagnierenden Spenderzahlen. Begleitend fordert der Bundesrat eine verstärkte Aufklärungder Bevölkerung. Das Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) soll hierfür Informationsmaterialien, Kampagnen und Programme bereitstellen.


