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NLT-Aktuell – Ausgabe 27

Landeshaushalt 2026: Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen hat ihre Stellungnahme zum Entwurf des Landeshaushalts 2026 am 17. September 2025 veröffentlicht.Die Botschaft: Immer mehr Kommunen in Niedersachsen geraten in Schieflage. Ursache istdie wachsende Überlastung durch Aufgabenübertragungen von Bund und Land, die vor Ortumgesetzt, aber nicht ausreichend gegenfinanziert werden. Besonders gravierend sei dieEntwicklung im Bereich Kinderbetreuung und Schule, wo fehlende Mittel für Ganztagsbetrieb, IT-Ausstattung, Inklusion und Schulbaukosten die kommunalen Haushalte massiv belasteten. Auch beim ÖPNV ist Niedersachsen mit nur 15 Euro Zuschuss pro Einwohner undJahr bundesweites Schlusslicht – ein Niveau, das nach Einschätzung der Verbände denErhalt des Angebots gefährdet.

Die Verbände sehen die Landesregierung in der Pflicht, die immer größer werdende Lückezwischen Aufgabenbestand und Finanzausstattung zu schließen, um die kommunale Handlungsfähigkeit zu sichern. Die kommunalen Spitzenverbände fordern:

  • eine deutliche Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs,
  • die vollständige Übernahme der Kosten staatlicher Aufgaben wie der inklusiven Schuleund der Integrationskosten durch das Land,
  • eine ausreichende Finanzierung des schulischen Ganztagsbetriebs und
  • eine deutliche Erhöhung der Mittel für den öffentlichen Nahverkehr.

„Auch alle Kreishaushalte haben erhebliche Defizite, die sich im Jahr 2025 auf 1,2 MilliardenEuro summieren werden. Die durchaus anerkennenswerten Schritte der Landesregierungbei der Finanzierung der Kindertagesstätten und bei einzelnen Kostenerstattungen lösendie kommunalen Finanzprobleme nicht. Das Land muss den kommunalen Aufgabenbestandauf das Finanzier- und Machbare zurückführen, der Bund endlich den Krankenhausbetriebfair ausfinanzieren und den Verwaltungsaufwand bei den Sozialleistungen spürbar senken“,fasste für den Niedersächsischen Landkreistag Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind ineiner gemeinsamen Pressemitteilung der Arbeitsgemeinschaft zusammen.

Umsetzung des Niedersächsischen Investitionspaktes

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat Stellung zur Niedersächsischen Kommunalfördergesetzverordnung (NKomFöGVO-MI) genommen. Gegenüber demNiedersächsischen Ministerium des Innern und für Sport (MI) begrüßen die Verbände ausdrücklich das mit der Verordnung verfolgte Ziel, den Kommunen im Rahmen eines schlanken und unbürokratischen Verfahrens erhebliche Fördermittel zur Verfügung zu stellen. AusSicht der kommunalen Ebene besitzt die Verordnung Vorbildcharakter für weitere Programme, die künftig auf Grundlage des NKomFöG umgesetzt werden sollen.

Gleichwohl sehen Mitglieder des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) bei einzelnenBestimmungen Nachbesserungsbedarf. Unter anderem werden die Fristen zur Mittelverwendung bis Ende 2028 und zum Abschluss bis Ende 2030 als zu knapp bemessen erachtet, insbesondere für größere Bauvorhaben. Es wird eine Verlängerung gefordert. Auch besteht Klärungsbedarf hinsichtlich der Definition von Investitionen, insbesondere im Hinblickauf Sachausgaben und Instandhaltungskosten. Abschließend wird auf die dringende Erforderlichkeit weiterer Vereinfachungen im Vergaberecht hingewiesen. Dies hatte der Finanzausschuss des NLT in seiner 292. Sitzung am 11. September 2025 eingefordert.

Appell zur kommunalen Finanznot – Antwort des Bundesfinanzministers

Angesichts der dramatischen Finanznot der Kommunen hatte der Deutsche Landkreistag(DLT) an Bundeskanzler und Bundesfinanzminister sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition geschrieben und dringend appelliert, die Kommunen zu entlasten. Nebender Forderung nach Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils wurde ein Finanzierungsvorschlag für den Rechtskreiswechsel Ukrainer unterbreitet und die Forderungnach vollständiger Übernahme der flüchtlingsbedingten KdU im SGB II bekräftigt.

Finanzminister Lars Klingbeil hat am 12. September 2025 nunmehr schriftlich und enttäuschend geantwortet. Er verweist darauf, dass der Bundesregierung die problematische Lageder Kommunen bewusst sei. Gleichwohl wird zur Abhilfe ergebnisoffen auf die frühestensAnfang des kommenden Jahres startenden Beratungen zum „Zukunftspakt“ verwiesen. DerBundesfinanzminister lehnt eine „isolierte Anpassung der Umsatzsteuerverteilung zu Lastendes Bundes und zugunsten der Kommunen“ ab. Er hält er zudem eine Grundgesetzänderung bei Veränderung des Umsatzsteuerverteilungsschlüssels für nötig. Klingbeil erklärtweiter, dass die regierungsinternen Beratungen zum Leistungsrechtsanpassungsgesetz(„Rechtskreiswechsel“) noch nicht abgeschlossen seien. Die DLT-Vorschläge zur Kompensation der Mehrkosten der Kommunen für Geflüchtete würden im Rahmen der laufendenBeratungen erörtert.

Abschließend weist der Bundesfinanzminister auf die „enormen Unterstützungsleistungendes Bundes zugunsten der Länder und Kommunen im Rahmen des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität“ hin. Dabei wird ausgeblendet, dass dies auf kommunalerEbene das Defizit um keinen Cent verringern, sondern im Gegenteil weitere Finanzlückenaufgerissen werden, wenn bei den Investitionen Eigenanteile der Kommunen nötig sind.Ohnehin bremst das Infrastruktursondervermögen auf kommunaler Ebene den aufgrund derFinanznot zu erwartenden Investitionsabsturz allenfalls ein wenig ab.

„Sportmilliarde“: Sanierung von Sporthallen und Schwimmbädern

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat die sogenannte Sportmilliardebeschlossen. Die Mittel dafür kommen aus dem Bundesanteil des Sondervermögens Infrastruktur und Klimaneutralität. Für die Landkreise bietet das Programm eine Chance, Investitionsstaus bei Sporthallen und Schwimmbädern anzugehen. Zugleich ist wichtig, dass dieMittelverteilung unbürokratisch ausgestaltet wird. Der Deutsche Landkreistag begrüßt dieInitiative ausdrücklich und wird das Verfahren eng begleiten.

Gefördert werden ausschließlich Sanierungen. Ersatzneubauten sind nur möglich, wenneine Sanierung unwirtschaftlich wäre. Zuwendungsempfänger sind ausschließlich Gemeinden und Landkreise. Der Förderrahmen liegt zwischen 250.000 Euro und acht MillionenEuro pro Projekt. Der Bundesanteil beträgt 45 Prozent, bei Nothaushaltskommunen 75 Prozent. Der Haushaltsausschuss erwartet, dass ein erster Projektaufruf kurzfristig erfolgt. Fürdie Einreichung von Projektskizzen soll eine Bewerbungsfrist von drei Monaten gelten, ergänzt durch eine weitere Sichtungsfrist von mindestens drei Monaten.

Handreichung „KI & Automatisierung in Landkreisen“ veröffentlicht

Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat die Handreichung „KI & Automatisierung in Landkreisen“ veröffentlicht. Sie bietet einen praxisnahen Orientierungsrahmen für den Einsatz Künstlicher Intelligenz in Kreisverwaltungen und stellt zentrale Anwendungsfelder sowie die organisatorischen und rechtlichen Voraussetzungen dar. Die Handreichung versteht sich als Arbeitshilfe für Kreise, die Potenziale einschätzen und die damit verbundenen rechtlichen, organisatorischen und kulturellen Herausforderungen berücksichtigen wollen. KI wird dabeikonsequent mit Blick auf die Verbesserung des Bürgerservices, die Entlastung der Beschäftigten und die Steigerung der Verfahrensqualität gedacht.

Als wesentliche Anwendungsfelder, in denen KI und Automatisierung bereits heute in Landkreisen eine Rolle spielen, nennt die Handreichung digitale Assistenten zur Beantwortungwiederkehrender Bürgeranfragen, automatisierte Prozesse durch RPA (RobotergestützteProzessautomatisierung) und KI-basierte Systeme, Übersetzungs- und Sprachmodelle zurbarrierearmen Kommunikation sowie der Einsatz generativer KI für Textproduktion und Datenanalyse. Ergänzend werden die strukturellen Voraussetzungen für eine nachhaltige Nutzung beschrieben, darunter Change- und Akzeptanzmanagement, Kompetenzaufbau, eineleistungsfähige technische Infrastruktur, ein systematisches Datenmanagement, Transparenz- und Nachvollziehbarkeitsstandards sowie die Sicherung des menschlichen Letztentscheidungsrechts.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den rechtlichen Rahmenbedingungen. Die Handreichungzeigt auf, welche Anforderungen sich daraus für die Kommunen ergeben. Sie kommt zudem Ergebnis, dass der Einsatz von KI kein kurzfristiges Projekt, sondern ein langfristigerVeränderungsprozess ist, der strategisches Denken, interdisziplinäres Arbeiten und dieenge Einbindung der Beschäftigten erfordert.

EU-Parlament verabschiedet Entschließung zum europäischen Vergaberecht

Das EU-Parlament einen Initiativbericht zur Reform des europäischen Vergaberechts mitbreiter Mehrheit angenommen. Bei der nicht-legislativen Entschließung handelt es sich umein politisches Signal mit erheblicher Bedeutung für den in 2026 erwarteten Kommissionsvorschlag. Das Parlament spricht sich insbesondere für eine Vereinfachung des derzeitigenRechtsrahmens, die Anhebung der Schwellenwerte und Ablehnung neuer verbindlicher Vorgaben zu Nachhaltigkeit, sozialen Belangen und Innovation sowie für die Absicherung derInhouse-Vergabe und der interkommunalen Zusammenarbeit aus. Darüber hinaus soll eineeuropäische Präferenzregelung („Buy European“) die Unabhängigkeit der EU sichern.

Zentrales Anliegen des Parlaments ist die Vereinfachung und Verschlankung des fast 1.000Seiten umfassenden Vergaberechts, um Verfahren praxistauglicher und rechtssicherer zugestalten. Dies soll insbesondere Kommunen und kleinen sowie mittleren Unternehmen zugutekommen. Besonders hervorzuheben ist die klare Bestätigung, dass die bewährtenStrukturen der Inhouse-Vergabe und interkommunalen Zusammenarbeit unangetastet bleiben und die Entscheidung über die Erbringungsform Ausdruck der kommunalen Selbstverwaltung ist. Der Deutsche Landkreistag (DLT) hatte sich im Vorfeld mit Nachdruck dafüreingesetzt, Einschränkungen und die Abschaffung dieser Rechtsinstrumente abzuwehren.

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