NLT-Aktuell – Ausgabe 26
Landkreistag fordert robusteren Zivil- und Katastrophenschutz
Zum Auftakt des ersten Sicherheitspolitischen Dialogs der Landesregierung hat sich derNiedersächsische Landkreistag (NLT) positioniert. Vor dem Treffen am 9. September 2025erklärte NLT-Hauptgeschäftsführer Joachim Schwind in einer Pressemitteilung: „Wir begrüßen ausdrücklich, dass Ministerpräsident Olaf Lies mit dem Sicherheitspolitischen Dialogdas bedeutsame Thema der Krisenfestigkeit unserer Strukturen in Niedersachsen in denMittelpunkt rückt. Die Landkreise warten allerdings immer noch auf die zivile Ergänzung des100-Milliarden-Pakets von 2022 für die Bundeswehr. Das sind zwei Seiten einer Medaille.Wir können nicht nachvollziehen, warum Bund und Länder die zivile Ertüchtigung unsererVerteidigungsstrukturen nicht zum politischen Handlungsschwerpunkt machen.“
Schwind erläuterte, die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover seien alsKatastrophenschutz- und Zivilverteidigungsbehörden seit dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine und den Planungen der Bundeswehr zum sogenannten Operationsplan Deutschland (OPLAN) sensibilisiert und brächten sich in die Vorplanungen ein. Die Verantwortung für die Finanzierung dieser Aufgaben, die die Landkreiseim Auftrag des Landes und des Bundes erfüllten, trage allerdings das Land. „Mit Verwunderung registrieren wir, dass im nicht-militärischen Bereich überhaupt keine Zeitenwende zuerkennen ist. Im Gegenteil: Die finanzielle Lage vieler Katastrophenschutz-Einheiten istdurch stark steigende konsumtive Kosten dramatisch, so dass wir de facto Rückschritte inder Finanzierung durch das Land haben.“
Um den wachsenden Anforderungen gerecht zu werden, bräuchten die unteren Katastrophenschutzbehörden sowie Hilfsorganisationen und Feuerwehren mehr Unterstützung. „Wirfordern eine stärkere Beteiligung des Landes bei den laufenden Kosten der Katastrophenschutz-Einheiten. Und wir fordern einen Schwerpunkt bei der Umsetzung des Investitionssondervermögens bei der landesweiten Katastrophenschutz-Infrastruktur“, so Schwind.
Diese Anmerkungen wurden in der anschließenden Presseberichterstattung über die Veranstaltung aufgegriffen. So wurde Ministerpräsident Lies zitiert, er nehme die Hinweise desLandkreistages sehr ernst.
25. kommunales IuK-Forum „Stadt | Land | Bytes“
Das 25. kommunale IuK-Forum „Stadt | Land | Bytes“ widmete sich zwei Tage lang denSchwerpunktthemen Künstliche Intelligenz, Datenschutz, Cybersicherheit sowie Fragen desdigitalen Mindsets. Die Jubiläumsveranstaltung fand am 28. und 29. August 2025 in Visselhövede statt. Rund 170 Fach- und Führungskräfte aus niedersächsischen Landkreisen,Städten und Gemeinden nahmen daran teil. Die Fachveranstaltung wurde erneut von dendrei kommunalen Spitzenverbänden Niedersachsens, der GovConnect GmbH und dem Niedersächsischen Studieninstitut (NSI) organisiert. Neben Fachvorträgen und Foren bildeteinsbesondere das Barcamp-ähnliche Format „Bring Your Own Project“ (BYOP) mit zehnpraxisorientierten Projekten den Mittelpunkt der Konferenz.
Einen ausführlichen Bericht über die Fachtagung gibt es in der nächsten Ausgabe der Verbandszeitschrift des Niedersächsischen Landkreistages „NLT-Information“, die in Kürze erscheint. Mehr Informationen gibt es zudem auf der Webseite https://stadtlandbytes.de.
Finanzlage der kommunalen Gebietskörperschaften – 2. Quartal 2025
Das Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) hat die Ergebnisse der Vierteljahresstatistik der Kommunalfinanzen zum Ende des 2. Quartals 2025 zusammengestellt. Die bereinigten Einzahlungen insgesamt stiegen um 4,3 Prozent auf 17,25 Milliarden Euro. Hintergrund waren insbesondere höhere Steuereinzahlungen (brutto +6,5 Prozent). Bei der Gewerbesteuer (netto) gab es einen Anstieg um 2,4 Prozent auf 2,97 Milliarden Euro, beimGemeindeanteil an der Einkommensteuer um 14,5 Prozent auf 2,41 Milliarden Euro undbeim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer von 7,2 Prozent auf 0,38 Milliarden Euro. DieSchlüsselzuweisungen vom Land gingen hingegen um 1,7 Prozent auf 2,48 Milliarden Eurozurück. Die aufgabenbezogene Leistungsbeteiligung des Bundes nach dem SGB II (Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende) sank um 4,1 Prozent auf 914 Millionen Euro.Auch die sonstigen Transfereinzahlungen (insbesondere der Ersatz von sozialen Leistungen) sanken um 0,4 Prozent auf 192,6 Millionen Euro.
Die bereinigten Auszahlungen stiegen mit +3,5 Prozent nur unwesentlich schwächer auf18,76 Milliarden Euro an. Hervorzuheben ist dabei die Entwicklung bei den Personalauszahlungen um +4,7 Prozent (4,1 Milliarden Euro), die Sach- und Dienstleistungen um +4,1 Prozent (2,2 Milliarden Euro) und die Transferauszahlungen mit +5 Prozent (10,9 MilliardenEuro). Dabei stiegen sowohl die Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe (SGB VIII – Kinderund Jugendhilfe) mit +10,3 Prozent (1,25 Milliarden Euro) als auch die Eingliederungshilfefür Menschen mit Behinderungen (SGB IX) mit +8,6 Prozent (1,79 Milliarden Euro) überproportional an, während die Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) sogarum 3,6 Prozent zurück gingen. Der Saldo der bereinigten Ein- und Auszahlungen (Finanzierungsüberschuss-/Fehlbetrag) belief sich auf -1,5 Milliarden Euro um 4,2 Prozent unter demWert des Vorjahres. Der Einbruch der Kommunalfinanzen setzt sich somit praktisch wie imVorjahr unverändert fort. Er hat sich lediglich nicht noch stärker beschleunigt.
Bei den Kassenkrediten war ein massiver Anstieg festzustellen. Der Stand beim nicht-öffentlichen Bereich erhöhte sich auf 2,375 Milliarden Euro. Dies sind über 800 Millionen Euromehr als im Vorjahr. Rechnet man die Kassenkredite beim öffentlichen Bereich ohne Cashpooling und gemeinsame Kassenbewirtschaftung in Höhe von 582 Millionen Euro hinzu, hatdas Kassenkreditniveau inzwischen wieder die Höhe von 2,95 Milliarden Euro erreicht. Diessind rund 1,1 Milliarden Euro mehr als zum 31. Dezember 2024. Bei den Landkreisen hatsich der Stand auf 755,8 Millionen Euro mehr als verdoppelt.
Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung
Das Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen (MW) hat den Entwurfeiner Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Mieterschutzverordnung im Rahmen der Verbändeanhörung übersandt. Mit der geplanten Änderungsverordnung ist eineVerlängerung des Geltungszeitraums der Gebietsbestimmung für sogenannten Mietpreisbremse bis zum 31. Dezember 2029 beabsichtigt.
Laut Pressemitteilung der Landesregierung wird so sichergestellt, dass die Mietpreisbremsein den niedersächsischen Kommunen mit einem angespannten Wohnungsmarkt über dasJahresende hinaus gilt. Durch die Mietpreisbremse darf die Miete bei Wiedervermietungeiner Wohnung höchstens um zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.Sie gilt in den Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten, die in der NiedersächsischenMieterschutzverordnung bestimmt sind. Seit 1. Januar 2025 sind entsprechend dem Ergebnis einer gutachterlichen Untersuchung 57 Kommunen festgelegt.
Start der Kommission zur Sozialstaatsreform
Die im Koalitionsvertrag der Regierungsmehrheit im Bund vorgesehene Kommission zurSozialstaatsreform hat ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll – beschränkt auf steuerfinanzierte Leistungen, also ohne die Sozialversicherungen – bis zum Jahresende 2025 Empfehlungenzur Modernisierung und Entbürokratisierung sozialstaatlicher Strukturen erarbeiten. DerDeutsche Landkreistag (DLT) ist Mitglied der Kommission und drängt darauf, dass nicht nuran verwaltungspraktischen Verbesserungen, sondern auch an einer grundlegenden Neubestimmung des Sozialstaats gearbeitet wird. Dazu gehört auch die Debatte über Standardsund Finanzierbarkeit.
Zu den steuerfinanzierten Leistungen gehören Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen für Asylbewerber, Wohngeld und BAföG, um nur die wichtigsten zu nennen. Allein diese Leistungenumfassen ein Volumen von über 90 Milliarden Euro im Jahr für rund 13 Millionen Menschen.Gleichwohl begegnet das System grundlegender Kritik, aufgrund stetig wachsender Komplexität, zunehmendem Fach- und Arbeitskräftemangel im gesamten Bereich der sozialenArbeit sowie der öffentlichen Verwaltung und der Unzufriedenheit vieler Menschen mit demSozialstaat, da sie ihn als unübersichtlich und nicht immer gerecht empfinden.
Im föderalen Mehrebenensystem sind verfassungsrechtliche Grenzen bei der Änderung vonZuständigkeiten und Interessenkonflikte bei der Lastenverteilung zu beachten. Da die Leistungen zwar vielfach, aber nicht vollständig von den Landkreisen und Städten, sondern auchvon anderen Behörden gewährt werden und die Finanzierung zum Teil durch den Bund,zum Teil durch Länder und Kommunen erfolgt, gibt es keine einfachen Lösungen.
Hinzu kommt: Diese Fragen hängen mit der kommunalen Finanzlage zusammen, die sodramatisch wie noch nie ist – das kommunale Finanzierungsdefizit betrug im Jahr 202424,3 Milliarden Euro. Eine Hauptursache ist die Kostenentwicklung im sozialen Bereich. DieLandkreise sind dabei aufgrund der Ausgabeentwicklung einerseits und der Limitierung derErhöhungsmöglichkeiten bei der Kreisumlage andererseits besonders betroffen. Auch wenndie kommunale Finanzausstattung nicht Gegenstand der Sozialstaatskommission ist, ist siedoch immer mitzudenken.


