NLT-Aktuell – Ausgabe 25

Ergebnisse der Direktwahlen/Stichwahlen am 12. bzw. 26. September 2021

In Anknüpfung an unsere Berichtserstattung vom 17. September 2021 zu den diesjährigen Kommunalwahlen informieren wir zu den Stichwahlen in acht Landkreisen sowie der Region Hannover, die parallel zur Bundestagswahl stattgefunden haben. Damit steht nunmehr fest, wer in 22 der 36 Landkreise und der Region Hannover am 1. November 2021 das Amt als Landrätin, Landrat bzw. Regionspräsident antreten wird. Ausdrücklich weisen wir darauf hin, dass einige parteigebundene Kandidaten auch von politischen Mitbewerbern unterstützt wurden.

Spitzenverbände kritisieren Sanierung des Haushalts auf dem Rücken der Kommunen

„Erstmals seit über 15 Jahren greift eine Landesregierung massiv in die kommunale Finanzausstattung ein. Den vor zehn Tagen frisch gewählten Abgeordneten der Kommunen werden in ihrer Wahlperiode über 560 Millionen Euro weggenommen. Dringend notwendige Investitionen in die Infrastruktur unterbleiben. Sehenden Auges werden fachliche Defizite in sensiblen Bereichen wie dem Verbraucher- und dem Katastrophenschutz in Kauf genommen. Das Land saniert seinen eigenen Haushalt auf dem Rücken der Kommunen und hofft, dass diese weiter als Lückenbüßer einspringen. Der Entwurf dieses Doppelhaushaltes ist völlig inakzeptabel,“ kritisiert der der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Dr. Hubert Meyer, im Rahmen der Anhörung zum Landeshaushalt im zuständigen Landtagsausschuss am 22. September 2021.

„Angesichts der äußerst schwierigen Finanzlage der Kommunen aufgrund der CoronaPandemie hatte das Land 2020 einen kommunalen Rettungsschirm mit umfangreichen Maßnahmen beschlossen. Zwei Jahre später holt es sich das Geld durch eine Kürzung von Zuweisungen im Sozialbereich nunmehr zurück. Dies ist angesichts des großen Engagements der Gemeinden, Städte und Landkreise zur Bewältigung der Pandemie unverantwortlich. Das gilt auch für die beschlossene Aufstockung der Krankenhausinvestitionen um 18 Millionen Euro Landesgeld für die Krankenhausinvestitionen. Wir brauchen eine Verdopplung des bisherigen Ansatzes von 120 Millionen und ein Sonderprogramm für große Neubauten zu Strukturverbesserung“, ergänzte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Städtetages, Dr. Jan Arning.

„Im Übrigen fehlt für die erforderliche Versorgung im Land mit Ärztinnen und Ärzten die dringend benötigte Erhöhung der Anzahl der Medizinstudienplätze. Mit dem Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz wurden im Sommer neue Kosten im Bereich der frühkindlichen Bildung veranlasst. Bereits heute wenden die niedersächsischen Kommunen mehr als 2 Milliarden Euro für Kindertagesstätten und Kindertagespflege auf. Wir vermissen das seit Jahren angemahnte stärkere Engagement des Landes in diesem Bereich“, so Präsident Dr. Marco Trips, Niedersächsischer Städte- und Gemeindebund abschließend.

Raumordnung: Einstufungsgrenze für Einzelhandelsgroßprojekte

Am 22. September 2021 fand im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz des Niedersächsischen Landtages eine Anhörung zum Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen von SPD und CDU zur „Flexibilisierung für Neuansiedlungen und bestehende Einzelhandelsunternehmen zur Stabilisierung der wirtschaftlichen Entwicklung unserer ländlichen Räume“ statt. Darin enthalten ist u.a. ein Prüfauftrag, ob die derzeitige Einstufungsgrenze für Einzelhandelsgroßprojekte jenseits von städtebaulich integrierten Lagen und zentralen Orte von derzeit 800 m² beibehalten werden sollte oder einer Erhöhung bedarf.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens zeigte sich dabei einer ergebnisoffenen Prüfung aufgeschlossen. Hierbei dürften die möglichen Folgen einer Erhöhung der Einstufungsgrenze jedoch nicht außer Acht gelassen werden, so z.B. eine drohende Konzentrationswirkung mit Verdrängung von Fachgeschäften und kleinere Einzelhändlern. Aufgrund der bestehenden Regelungssystematik mit einem Verweis auf § 11 Abs. 3 der Baunutzungsverordnung im Landes-Raumordnungsprogramm käme eine Änderung der Verkaufsflächenbegrenzung ferner einer Abkehr von der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts gleich. Danach seien die 800 m² bisher eine bewährte und praktikable Begrenzung. Während sich NLT und NST damit gegenüber einer unmittelbaren Erhöhung der Einstufungsgrenze nicht bedenkenlos positionierten, begrüßte der NSGB abweichend eine Erhöhung auf 1.200 m² – etwa um gegenüber dem OnlineHandel konkurrenzfähig zu bleiben.

Niedersachsen bringt Absonderungsverordnung auf den Weg

Mit der Absonderungsverordnung des Niedersächsischen Gesundheitsministeriums wird ein rechtsverbindlicher und landesweit einheitlicher Rahmen zum Umgang der Gesundheitsämter mit Quarantäne- und Absonderungsanordnungen geschaffen. So wird verbindlich festgelegt, dass enge Kontaktpersonen einer nachweislich mit dem Corona-Virus SARS-CoV-2 infizierten Person ihre Absonderung nun nach fünf Tagen mit einem negativen PCR Test und nach sieben Tagen mit einem negativen Corona-Test beenden können. Nach zehn Tagen läuft die Quarantäne bei nicht infizierten Personen automatisch aus.

Kinder und Jugendliche Schülerinnen und Schüler können eine durch das Gesundheitsamt angeordnete Quarantäne nun landesweit und grundsätzlich bereits nach fünf Tagen mit einem negativen Antigenschnelltest beenden, sofern dieser unter professioneller Aufsicht durchgeführt und bescheinigt wurde.

Zudem regelt die Verordnung rechtsverbindlich, dass Personen, die einen Selbsttest durchgeführt und dabei ein positives Testergebnis erhalten haben, verpflichtet sind, sich zunächst in Absonderung zu begeben. Sie sind zudem gehalten, das Testergebnis an das jeweils zuständige Gesundheitsamt zu übermitteln und verpflichtet, unverzüglich einen PCR-Test zur Abklärung vornehmen zu lassen. Eine solche ausdrückliche Rechtsverpflichtung war bislang nicht gesondert normiert.

Darüber hinaus enthält die Verordnung die Verpflichtung für infizierte Personen, eine Kontaktliste anzulegen, die dem Gesundheitsamt auf Verlangen zur Verfügung gestellt werden muss, um die Kontaktnachverfolgung zu beschleunigen. Damit sollen die niedersächsischen Gesundheitsämter vor dem Hintergrund gestiegener Infektionszahlen entlastet werden.

Neufassung der Coronavirus-Testverordnung veröffentlicht

Die Neufassung der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis des Coronavirus SARS-CoV-2 (Coronavirus-Testverordnung – TestV) wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 11. Oktober 2021 in Kraft. Durch die Neufassung wird die kostenlose Bürgertestung durch eine kostenlose Testung für Personen, die aufgrund der fehlenden Möglichkeit, einen vollständigen Impfschutz zu erlangen, bei einer Infektion mit dem Coronavirus besonders vulnerabel wären, ersetzt. Insbesondere § 4a wurde gegenüber dem Verordnungsentwurf noch einmal angepasst: Nun gilt eine kostenlose Testung auch für Personen, die in den letzten drei Monaten vor der Tes-tung das zwölfte Lebensjahr vollendet haben. Außerdem ist die Übergangsfrist für Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, auf den 31. Dezember 2021 verlängert worden. Beide Punkte hatte der Deutsche Landkreistag in seiner Stellungnahme zum Verordnungsentwurf gegenüber dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) vorgebracht.

Impfungen in Krankenhäusern

Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat in einem Schreiben an die Hauptgeschäftsstelle mitgeteilt, welche Maßnahmen getroffen werden, um den Krankenhäusern die Durchführung und Abrechnung von Impfungen gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 zu ermöglichen. Abteilungsleiter Dr. Holtherm führt in dem Schreiben aus, dass derzeit die Allgemeinverfügung zur Sicherstellung der flächendeckenden Verteilung von Impfstoffen gegen COVID-19 angepasst wird. Krankenhausapotheken und krankenhausversorgende Apotheken können demnach die COVID-19-Impfstoffe ab dem 1. Oktober 2021 über den pharmazeutischen Großhandel bestellen. Des Weiteren kündigt das BMG an, dass alsbald konkrete Informationen betreffs einer Anbindung der Krankenhäuser an das Digitale Impfquoten-Monitoring (DIM) übermittelt werden sollen. Es werde aktuell mit Unterstützung der Länder nach Möglichkeiten gesucht, die Krankenhäuser hier möglichst einfach und effizient anzubinden.

Verordnung zur erneuten Verlängerung des „Pflegeschutzschirms“ verkündet

Die vom Bundesgesundheitsministerium vorgelegte „Zweite Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der pflegerischen Versorgung während der durch das Coronavirus SARS-CoV-2 verursachten Pandemie“ ist nach Zustimmung durch den Bundesrat im Bundesanzeiger verkündet worden (BAnz AT 22. September 2021 VI). Darin werden folgende Maßnahmen, die bislang bis 30. September 2021 befristet sind, bis einschl. 31. Dezember 2021 verlängert:

      – Erstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für zuge-

        lassene Pflegeeinrichtungen (§ 150 Abs. 2 bis 4 SGB XI)

      – Kostenerstattung in Höhe der ambulanten Pflegesachleistungen (§ 150 Abs. 5 SGB XI) 

      – Erstattung von pandemiebedingten Mehrausgaben und Mindereinnahmen für nach

        Landesrecht anerkannte Angebote zur Unterstützung im Alltag (§ 150 Abs. 5a SGB XI)

      – Flexibler Einsatz des Entlastungsbetrages bei Pflegegrad 1 (§ 150 Abs. 5b SGB XI)

      – Möglichkeit der Pflegebegutachtung ohne Untersuchung des Versicherten aufgrund der

        zur Verfügung stehenden Unterlagen und auf Grundlage strukturierter telefonischer oder

        digitaler Befragung (§ 147 Abs. 1 und Abs. 6 SGB XI)

      – Abruf der Beratungsbesuche gemäß § 37 Abs. 3 SGB XI telefonisch, digital oder per

        Videokonferenz (§ 148 SGB XI)

      – Anzeigepflicht von wesentlichen Beeinträchtigungen der Leistungserbringung (§ 150 Abs. 1

        SGB XI)

      – Sonderregelung zum Pflegeunterstützungsgeld (§ 150 Abs. 5d SGB XI): Der Anspruch auf

        Pflegeunterstützungsgeld umfasst weiterhin 20 Arbeitstage. Diese Verlängerung ist bereits

        beim letzten Mal erfolgt und wird aus formaljuristischen Gründen wiederholt.

Rede zur Lage der Union 2021 der EU-Kommissionspräsidentin

Die Präsidentin der Europäischen Kommission Ursula von der Leyen hat am 15. September 2021 ihre zweite Rede zur Lage der Union gehalten. Sie kündigte darin an, die Gesundheitsvorsorge der EU zu stärken, die Digitalisierung, Halbleitertechnologie und den globalen Natur- und Klimaschutz sowie den Ausbau einer Europäischen Verteidigungsunion voranzubringen.

Die Kommissionspräsidentin beschwor den Gemeinsinn der EU-Staaten und zählte die erreichten Erfolge im vergangenen Jahr auf. Mit über 70 Prozent vollständig geimpften Erwachsenen nehme die EU weltweit eine Vorreiterrolle ein. Als einzige hätte die EU die Hälfte ihrer Impfstoffproduktion mit über 130 Ländern weltweit geteilt. Das digitale Impfzertifikat der EU sei in kürzester Zeit operationell geworden mit mittlerweile 42 angeschlossenen Ländern auf 4 Kontinenten. In der schwersten globalen Wirtschaftskrise seit Jahrzehnten sei NextGenerationEU auf den Weg gebracht und mit dem Programm SURE über 31 Millionen Arbeitnehmer sowie 2,5 Millionen Unternehmen in Europa unterstützt worden. Im letzten Quartal habe die Eurozone die USA und China beim Wachstum überholt.

Mit Blick auf die Corona-Pandemie kündigte von der Leyen an, weitere 200 Millionen Impfdosen für Afrika bis Mitte nächsten Jahres zur Verfügung zu stellen. Als Lehre aus der Pandemie würden in den kommenden sechs Jahren außerdem 50 Milliarden Euro in die Gesundheitsvorsorge der gesamten EU im Rahmen einer Krisenvorsorge- und Resilienzmission investiert werden. Die geplante EU-Behörde HERA zur Vorsorge von Gesundheitskrisen solle bald einsatzfähig sein.

Beim EU-Migrations- und Asylpaket seien hingegen „nur quälend langsame Fortschritte“ erreicht worden. Die Präsidentin fordert das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, die Einigung zu beschleunigen. Eine gemeinsame Grundlage könne gefunden werden. Vor dem Hintergrund der Ereignisse in Afghanistan plädierte sie für den Ausbau der Europäischen Verteidigungsunion. Grundsatzentscheidungen sollten in der ersten Hälfte 2022 unter französischer Ratspräsidentschaft getroffen werden. Sie warb für die Idee eines gemeinsamen Lage- und Analysezentrums. Afghanistan solle schließlich zusätzliche 100 Millionen Euro an humanitärer Hilfe erhalten.

Als einen weiteren Schwerpunkt der künftigen Politik nannte die Präsidentin verstärkte Anstrengungen bei der Digitalisierung. Neben erforderlichen Investitionen in großem Umfang in 5G und Glasfaser und einer besseren Vermittlung digitaler Kompetenzen gelte es, eine Halbleitertechnologie für die Schaffung eines europäischen Chip-Ökosystems auszubauen. Die Herstellung von Hochleistungschips in Europa müsse gestärkt werden, um die Abhängigkeit von asiatischen Produzenten zu beseitigen. Hier werde sie entsprechende Legislativvorschläge vorlegen. Daneben solle die der Wettbewerbspolitik überprüft und fit für neue Herausforderungen gemacht werden.

Strafrechtlicher Schutz gegen sog. Feindeslisten

Das Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches – Verbesserung des strafrechtlichen Schutzes gegen sog. Feindeslisten, Strafbarkeit der Verbreitung und des Besitzes von Anleitungen zu sexuellem Missbrauch von Kindern und Verbesserung der Bekämpfung verhetzender Inhalte sowie Bekämpfung von Propagandamitteln und Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden und ist am 22. September 2021 in Kraft getreten.

Herzstück des Gesetzes vom 14. September 2021 zur Änderung des Strafgesetzbuches (BGBl. I S. 4250) ist der neue § 126a StGB, der auch dem Schutz kommunaler Amtsträger dienen kann. Danach wird bestraft, wer sog. „Feindeslisten“ verbreitet. Unter „Feindeslisten“ sind Sammlungen von Daten, vor allem Adressdaten, aber auch Informationen über persönliche Umstände oder Fotos, von Personen zu verstehen, die – vorwiegend im Internet – oder auch auf andere Weise zugänglich gemacht und zum Teil mit ausdrücklichen oder subtilen Drohungen oder Hinweisen verbunden werden, wie beispielsweise, die Person könne „ja mal Besuch bekommen“ oder „gegen so jemanden müsse man mal etwas unternehmen“.

Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes in den Landtag eingebracht

Die Landesregierung hat einen überarbeiteten Gesetzentwurf des Niedersächsischen Wassergesetzes nunmehr in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 18/9917). Nach summarischer Durchsicht der Geschäftsstelle sind infolge des Beteiligungsverfahrens folgende wesentliche Änderungen am Gesetzesentwurf vorgenommen worden:

           – Auf die Aufnahme eines neuen § 56a (Schwall und Sunk) wird verzichtet.

           – Neu in den Entwurf aufgenommen wurde § 75 Absatz 3 NWG-E, mit dem im Falle

            einer Eigentumsaufgabe an einem Grundstück oder einer Anlage der bisherige

            Eigentümer zum Ersatz der Mehrkosten bei der Unterhaltung verpflichtet wird. Eine

            solche Ergänzung hatte die AGKSV in der Stellungnahme gefordert.

           – Ebenso entfällt die Aufnahme einer Verpflichtung zur (verpflichtenden) Aufstellung

            von Unterhaltungsanordnungen in § 79 Abs. 3 NWG-E. Dies ist aus fachlicher Sicht zu

            begrüßen.

           – Die Aufnahme einer Anzeigepflicht für Feldmieten im bisherigen Entwurf zu § 87 Abs.

            3 entfällt. Stattdessen ist in § 87 Satz 1 NWG-E nunmehr (nur noch) eine

            Verordnungsermächtigung für das Fachministerium vorgesehen, die (materiellen)

            Anforderungen an die Lagerung durch Verordnung zu regeln. Die AGKSV hatte die

            Einführung ei ner Anzeigepflicht für Feldmieten als langjährige Forderung des

            Vollzugs ausdrücklich begrüßt, aber auf den dadurch entstehenden Mehraufwand

            hingewiesen. Gleichwohl werden in der Gesetzesbegründung die von der AGKSV

            „geäußerten Bedenken bezüglich des dadurch entstehenden Mehraufwandes für die

            unteren Wasserbehörden“ nunmehr als Grund für die Streichung der Anzeigepflicht

            genannt. 

Neue Risikoeinschätzung des Friedrich-Loeffler-Instituts zur Geflügelpest

Nach Abklingen des bisher schwersten Geflügelpestgeschehens zwischen Herbst 2020 und Frühjahr 2021 gab es insbesondere in den nordischen Ländern Europas auch über den Sommer hinweg konstant Nachweise des hochpathogenen aviären Influenza-Virus des Subtyps H5. Das Geschehen ist damit nie vollständig zum Erliegen gekommen. Angesichts dessen hat das Friedrich-Loeffler-Institut nunmehr eine neue Risikoeinschätzung zum Auftreten der Geflügelpest in Deutschland vorgelegt. Es bewertet das Risiko eines erneuten Auftretens des hochpathogenen aviären Influenza-Virus in Europa und in Deutschland im Laufe der Herbst-Monate insgesamt als hoch.

Fair speech – gemeinsam gegen Hass im Internet – 14 kommunale Präventionsräte im Nordwesten Niedersachsens unterstützen Prävention von digitaler Gewalt

Mit der Kampagne „Fair Speech – Gemeinsam gegen Hass“ reagieren kommunale Präventionsräte im Nordwesten Niedersachsens auf die zunehmende digitale Gewalt gegenüber Amts- und Mandatsträgerinnen und -träger. Unter der Schirmherrschaft von Ministerpräsident Stephan Weil und mit Förderung des Landespräventionsrat Niedersachsen haben die Präventionsräte Loxstedt, Verden und Oldenburg ein Programm mit Online-Veranstaltungen erstellt, dass von weiteren elf Präventionsräten mitgetragen wird. Start für die Kampagne war am Mittwoch, 15. September 2021 mit einer Online-Veranstaltung.

Bis zum 14. Dezember 2021 werden in weiteren Online-Angeboten die Themen Hass im Netz, Falschinformationen, Verschwörungserzählungen, digitale Gewalt vorgestellt. Ebenso werden Handlungsansätze aus den Bereichen Prävention und Intervention sowie entsprechende Akteure vorgestellt.

Zu einigen Veranstaltungen muss man sich anmelden, weil eine Begrenzung der Teilnehmenden gegeben ist. Die anderen Veranstaltungen können ohne Anmeldung mitgehört werden.

Europäische Woche der Abfallvermeidung 2021

Die Europäische Woche der Abfallvermeidung (EWAV) ist Europas größte Kommunikationskampagne zu den Themen Abfallvermeidung und Wiederverwendung (siehe zur letztjährigen EWAV das Bezugsrundschreiben). In diesem Jahr findet die EWAV vom 20. November bis zum 28. November 2021 statt. Die EWAV verfolgt einen dezentralen Ansatz, bei dem Kommunen, Schulen, Unternehmen, Vereine und Einzelpersonen eigene Aktionen gestalten können. Das diesjährige Motto lautet: „Wir gemeinsam für weniger Abfall – unsere Gemeinschaft für mehr Nachhaltigkeit!“. Der Fokus der EWAV 2021 liegt damit auf nachhaltigen Gemeinschaften. Dazu gehören soziale Gruppen, wie z. B. Familien, Freundeskreise, Kollegen sowie Nachbarschaften oder Kommunen, die sich vor Ort für die Abfallvermeidung einsetzen, nachhaltigen Konsum fördern und Multiplikatoren für abfallvermeidende Ideen sind. Das Jahresmotto stellt eine Orientierung dar, während die Akteure grundsätzlich frei in ihrer Themenwahl sind.

Die Landkreise und ihre Abfallwirtschaftsbetriebe können sich mit eigenen Aktionen an der EWAV beteiligen. Eine Anmeldung hierfür ist bis zum 5. November 2021 unter https://www.wochederabfallvermeidung.de/ beim Verband kommunaler Unternehmen (VKU) möglich. Der VKU koordiniert in Deutschland die EWAV und begleitet die Kampagne medial. Auf der genannten Internetseite finden sich weitere Informationen zur Beteiligung an der EWAV.

Umweltpolitische Strategien und Berichte der Bundesregierung

Das Bundesumweltministerium hat erstmals eine Nationale Moorschutzstrategie veröffentlicht. Sie beschreibt die Situation der Moore in Deutschland und enthält Grundsätze, Ziele und Maßnahmen für den Moorschutz auf der Bundesebene. Die Strategie soll die Grundlage für die Unterzeichnung einer Bund-Länder-Zielvereinbarung zum Moorbodenschutz schaffen.

Das Bundeskabinett hat den Fünften Bodenschutzbericht verabschiedet, der einen Überblick über die Bodenschutzpolitik in Bund und Ländern im Zeitraum 2017-2021 gibt. Schwerpunkte des Berichts sind die Themenkomplexe „Boden und Klima“ und „Organische Fluorverbindungen“.

Das Bundeslandwirtschaftsministerium hat eine Nationale Waldstrategie 2050 veröffentlicht. Die Strategie beschreibt den aktuellen Waldzustand und formuliert Ziele und Meilensteine bis 2030 zu den Themen Klimawandelanpassung, Biodiversität, nachhaltige Waldwirtschaft und Erholungsfunktion des Waldes.