NLT-Aktuell – Ausgabe 25

Gutachten von Professor Feld zum Kommunalen Finanzausgleich in Niedersachsen

Die finanzielle Lage der Kommunen in Niedersachsen ist dramatisch. Das Rekorddefizit derHaushalte von Landkreisen, Städten und Gemeinden steigt rasant weiter an. In dieser Situation plant die Landesregierung eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes (FAG) ohnezusätzliche Mittel für die Kommunen und mit massiven Verschiebungen zu Lasten der Kreisebene. „Das trifft auch und vor allem strukturschwache Regionen. Der Kommunale Finanzausgleich in Niedersachsen entspricht nicht mehr der Anforderung einer aufgabengerechtenFinanzausstattung. Er verfehlt das verfassungsrechtliche Ziel gleichwertiger Lebensverhältnisse“, erklärte NLT-Präsident Landrat Marco Prietz in einer Pressekonferenz am heutigenFreitagvormittag. Er forderte eine Novelle des Finanzausgleichsgesetzes mit Verbesserungen für alle Kommunen. Basis einer bedarfsgerechteren Verteilung sollten die Ergebnisseeines Gutachtens von Prof. Dr. Lars P. Feld vom Freiburger Walter Eucken Institut sein, dasin der Pressekonferenz vorgestellt wurde.

Das Finanzausgleichsgesetz weist eine schwerwiegende systematische Unwucht auf: Esleitet den Finanzbedarf von Kommunen bei der Berechnung von Gemeinde- und Kreisaufgaben einseitig aus deren Ausgaben ab, ohne die Einnahmen der Gemeindeebene zu berücksichtigen. Die Folge: Ohnehin finanzstarke Kommunen können mehr Geld ausgebenund erhalten noch mehr Mittel, während strukturschwache Kommunen mit naturgemäß geringeren Ausgaben weniger bekommen. Dieser Teufelskreis, finanztechnisch als Zirkelschluss bezeichnet, wird durch die geplante Novelle noch verstärkt. Der NLT lehnt daherdie von der Landesregierung geplante Änderung des Aufteilungsverhältnisses der Mittelzwischen Kreis- und Gemeindeebene ab und hat das Walter Eucken Institut mit einer Analyse beauftragt.

Das entsprechende Gutachten von Instituts-Direktor Prof. Feld und seinem Team belegt dieAnhaltspunkte für einen Zirkelschluss. „Auf Basis der Ergebnisse empfehle ich, bei der Verteilung der Mittel aus dem Finanzausgleich künftig die Einnahmeseite mit einzubeziehen.Das entspricht dem Vorgehen in anderen Bundesländern, ist dort etablierte Praxis und ermöglicht eine realistischere Abbildung der benötigten Mittel“, so Feld. Der bundesweit renommierte Ökonom führte aus: „Dadurch wird eine methodisch fundierte und nachvollziehbare Bestimmung der Bedarfe ermöglicht. Das liefert im Ergebnis ein objektiveres, transparenteres Bild für die Verteilung der Mittel.“

Wenn der Gesetzgeber sich die Ergebnisse des Gutachtens zu eigen machte, würde sichdas Aufteilungsverhältnis gegenüber heute praktisch nicht verändern: Der vom Gutachtererrechnete Wert wäre künftig 50,76 Prozent für Gemeinde- und 49,24 Prozent für Kreisaufgaben. Die aktuelle Verteilung nach geltendem Recht ist fast identisch und beträgt 50,9Prozent zu 49,1 Prozent. Geplant ist nach dem Gesetzentwurf der Landesregierung jedocheine Verteilung im Verhältnis 53,8 Prozent zu 46,2 Prozent, zu Lasten der Kreisebene. Damit fehlen den Landkreisen direkte Mittelzuweisungen in Höhe von 126 Millionen Euro proJahr ab dem 2026.

„Die geplante Novelle verschärft das Problem der Kreishaushalte weiter“, erläuterte NLTHauptgeschäftsführer Joachim Schwind. Die Landesregierung biete als Lösung nur die flächendeckende Erhöhung der Kreisumlagen an. „Damit wird der Streit über das fehlendeGeld im Finanzausgleich in die Kreistage und Räte getragen, weil das Land im Vergleich zuanderen Flächenbundesländern insgesamt viel zu wenig Geld in den Kommunalen Finanzausgleich gibt. Ein ständiges Ping-Pong-Spiel auf dem Rücken des kommunalen Ehrenamtes mit massiven Kreisumlageerhöhungen wäre die Folge“, so Schwind. Benötigt werde stattdes Streits untereinander eine faire Lösung durch das Land.

NLT-Präsident Marco Prietz abschließend: „Wir appellieren eindringlich an Landesregierungund Landtag, in dieser schwierigen Lage der Kommunalfinanzen nicht noch weiter die Regionen zu schwächen, die ohnehin große Strukturprobleme haben. Diese Novelle darf sonicht weiterverfolgt werden, sondern muss neu gerechnet und in den Auswirkungen für Gemeinden und Landkreise mit Strukturschwächen kompensiert werden.“

Klausurtagung aller Landrätinnen und Landräte: „Wir kämpfen für eine faireFinanzausstattung“

Die dramatische Lage der kommunalen Haushalte war prägendes Thema bei der diesjährigen Klausurtagung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Carolinensiel. „Eine bedrückende Stimmung, weil die Kommunalhaushalte sich in freiem Fall in immer größereDefizite bewegen. Wir drängen auf eine faire Finanzausstattung durch Land und Bund“,blickte der Präsident des NLT, Rotenburgs Landrat Marco Prietz, auf das zweitägige Treffenzurück. Am 21. und 22. August haben die niedersächsischen Landrätinnen und Landräteentscheidende Themen der Landkreise beraten und sich mit der Landespolitik ausgetauscht. Die jährliche Klausurtagung des NLT fand auf Initiative von Landrat Holger Heymann diesmal im Landkreis Wittmund statt.

„Wir hatten Innenministerin Daniela Behrens, Kultusministerin Julia Willie Hamburg und dieparlamentarische Geschäftsführerin der CDU-Fraktion im Landtag Carina Hermann zuGast“, so Prietz. Die angespannte Haushaltslage sei mit allen drei Gesprächspartnerinnenerörtert worden. Geworben habe der NLT auch für die Vorschläge der kommunalen Spitzenverbände zum Bürokratieabbau. Diese hätten beispielsweise beim Austausch mit Hermann breiteren Raum eingenommen.

Die Rolle der Landkreise in der Zivilverteidigung und die Finanzierung des Katastrophenschutzes sei mit Behrens diskutiert worden, nannte NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy(Landkreis Friesland), ein weiteres Beispiel zum Austausch mit der Innenministerin. „Wirwerden uns in den sicherheitspolitischen Dialog des Landes einbringen. Die Zeitenwendemuss auch im nichtmilitärischen Bereich ankommen und der Katastrophenschutz und dieZivilverteidigungsstrukturen müssen gestärkt werden – sofort und verlässlich für die nächsten Jahre“, betonte Ambrosy.

Im Gespräch mit Kultusministerin Hamburg sei es um die Kita-Betreuung und die geplanteEinführung von Tablets ab Klasse sieben ab dem nächsten Schuljahr gegangen, berichteteNLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind. „Wir begrüßen das Signal der Ministerin,bei den Kita-Kosten wieder die gesetzlichen Beteiligungsquoten zu erreichen. Das muss mitFlexibilisierungen für den Betrieb und Vereinfachungen bei der Abrechnung verbunden werden“, so Schwind. Bei der Ankündigung des Landes, ab dem nächsten Schuljahr für alleSchülerinnen und Schüler ab Klasse sieben Tablets zur Verfügung zu stellen, bestündennoch viele ungeklärte Fragen. „Auch, ob es überhaupt die richtige Strategie ist, zentral Geräte vom Land zur Verfügung zu stellen, wurde von den Landrätinnen und Landräten deutlich und mit vielen Argumenten bezweifelt“, so der NLT-Hauptgeschäftsführer.

Appell an die Regierungskoalition im Bund zur kommunalen Finanznot

Angesichts der kommunalen Finanznot hat der Deutsche Landkreistag (DLT) erneut an Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesfinanzminister Lars Klingbeil sowie die Fraktionsvorsitzenden der Regierungskoalition appelliert, die Kommunen zu entlasten. Neben der Forderung nach einer Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils wird ein Finanzierungsvorschlag für den Rechtskreiswechsel der Vertriebenen aus der Ukraine unterbreitetund als Soforthilfe die Forderung nach vollständiger Übernahme der flüchtlingsbedingtenKosten der Unterkunft (KdU) im Sozialgesetzbuch (SGB) II bekräftigt.

Das kommunale Finanzdefizit betrug es Ende des Jahres 2024 ein bis dato nicht da gewesenes Volumen von 24,3 Milliarden Euro. Es wird es nach der aktuellen Prognose der kommunalen Spitzenverbände schrittweise auf mehr als 35 Milliarden Euro pro Jahr anwachsen.In derart großer Not waren die Städte, Landkreise und Gemeinden noch nie, so dass dringend gehandelt werden muss. Hinzu kommt, dass die Länder nicht hinreichend in der Lagesind, der sich zuspitzenden Lage Rechnung zu tragen.

Eine Hauptursache ist die Kostenentwicklung im sozialen Bereich. Die Landkreise sind dabei aufgrund der Ausgabeentwicklung besonders betroffen. Inwieweit die von der Bundesregierung eingesetzten Kommissionen Abhilfe bringen werden, ist ungewiss. DLT-PräsidentDr. Achim Brötel und DLT-Hauptgeschäftsführer Hans-Günter Prof. Henneke bitten in ihremSchreiben an Bundesregierung und Koalitionsfraktionen einmal mehr eindringlich, die originäre kommunale Steuerausstattung signifikant zu erhöhen. Eine Verdreifachung des kommunalen Umsatzsteueranteils würde der kommunalen Finanznot nicht gänzlich abhelfen,sie aber doch erheblich abmildern. In der Verteilung sollte man sich dabei – ohne den Ersatzder Gewerbekapitalsteuer anzutasten – von der Wirtschaftskraft lösen und zwei Drittel nachEinwohnern verteilen. Zugleich sollten die Landkreise endlich Steuergläubiger werden.

Parallel unterbreitet der DLT einen konkreten Finanzierungsvorschlag für den von der Koalition verabredeten Rechtskreiswechsel für neu einreisende Vertriebene aus der Ukraine.Die für das Jahr 2026 veranschlagten Mehrausgaben von Ländern und Kommunen im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) betragen nach dem Gesetzentwurf 1,375 MilliardenEuro. Im Koalitionsvertrag ist zugesichert worden, dass der Bund diese Mehrausgaben erstattet. Dies sollte über einen der Revision unterliegenden Umsatzsteuerfestbetrag geschehen, der angesichts unterschiedlicher Finanzierungszuständigkeiten in den Ländern zunächst der Länderebene zuzuführen wäre. Als Soforthilfe sollte der Bund darüber hinaus –wie bereits zwischen 2015 und 2021 praktiziert – jedenfalls ab 2025 wieder die flüchtlingsbedingten Unterkunfts- und Heizkosten für die SGB II-Bedarfsgemeinschaften mit Fluchthintergrund vollständig übernehmen. Dies würde den Landkreisen und kreisfreien Städtenals Aufgabenträgern unmittelbar zugutekommen.

Digitale Endgeräte für Schüler und Schülerin ab Jahrgangstufe sieben

Die Landesregierung beabsichtigt, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte mit digitalenEndgeräten (Tablets) auszustatten. Hierfür werden bis zum Jahr 2031 Landesmittel in Höhevon insgesamt 800 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Nach den Planungen des Niedersächsischen Kultusministeriums (MK) soll die Ausstattung mit dem siebten Jahrgang derallgemeinbildenden Schulen zum Schuljahr 2026/2027 beginnen (ca. 76.000 Schülerinnenund Schüler). In den Folgejahren soll die Ausstattung jeweils auf den neuen siebten Jahrgang ausgeweitet werden. Parallel hierzu ist vorgesehen, sämtliche hauptamtlichen Lehrkräfte – einschließlich der Lehrkräfte an Grundschulen – ab dem Schuljahr 2026/2027 mitEndgeräten auszustatten (ca. 84.000 Lehrkräfte).

Die Geräte sollen für einen Zeitraum von vier Jahren genutzt und in die pädagogischenNetze integriert werden. Nach Auslieferung sollen sie in das Eigentum der Schulträger übergehen. Für den zusätzlichen Aufwand der Administration, Wartung und des Supports ist fürdie Schulträgern eine einmalige Pauschale für die angedachte Nutzungsdauer von vier Jahren angedacht. Eingeplant ist zudem der einmalige Ersatz der Geräte in Klasse elf nachAblauf der Nutzungsdauer von vier Jahren.

Das MK hat die kommunalen Spitzenverbände gebeten, bestehende Rahmenverträge derSchulträger zu erfassen und eine Präferenz hinsichtlich der Varianten zur Beschaffung zubenennen. Die NLT-Geschäftsstelle führt derzeit eine Online-Umfrage bei den Kreisverwaltungen durch. Daneben finden politische Gespräche zur Vorbereitung von Gremienberatungen statt, da beim Vorgehen des Landes noch zahlreiche grundsätzliche Fragestellungengeklärt werden müssen.

Ausgaben der Sozialhilfe 2024

Das Statistische Bundesamt hat die Statistik zu den Sozialhilfeausgaben für das Jahr 2024vorgelegt. Demnach wurden in Deutschland 20,2 Milliarden Euro netto für Leistungen nachdem SGB XII ausgegeben. Dies ist ein Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 14,8 Prozent.Die Nettoausgaben der Leistungen 2024 und die Veränderungsraten lauten wie folgt:

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung – 11,43 Milliarden Euro(+13,3 Prozent)
  • Hilfe zum Lebensunterhalt – 1,65 Milliarden Euro (+11,1 Prozent) 
  • Hilfe zur Pflege – 5,28 Milliarden Euro (+17,7 Prozent)
  • Hilfen zur Gesundheit – 1,17 Milliarden Euro (+26,5 Prozent)
  • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten sowie Hilfe in anderen Lebenslagen – 0,71 Milliarden Euro (+9,4 Prozent)

Bereits im Vorjahr 2023 waren die Ausgaben um 18 Prozent gestiegen. Im Jahr 2024 zeigendie Ausgaben für Hilfe zur Pflege und für die Hilfen zur Gesundheit noch einmal überproportional hohe Steigerungsraten.

Rückgang der Inobhutnahmen durch die Jugendämter im Jahr 2024

Nach Steigerungen der Inobhutnahmen in den vergangenen drei Jahren ist deren Zahl imJahr 2024 erstmals wieder zurückgegangen. Dies liegt vor allem an dem deutlichen Rückgang des unbegleiteten Einreisens ausländischer Jugendlicher. Dringende Kindeswohlgefährdungen und Selbstmeldungen von Kindern und Jugendlichen haben hingegen deutlichzugenommen.

Im Einzelnen hat das Statistische Bundesamt mitgeteilt, dass die Jugendämter in Deutschland im Jahr 2024 rund 69.500 Kinder oder Jugendliche zu ihrem Schutz vorübergehend inObhut genommen haben. Das waren gut 5.100 Personen weniger als im Jahr zuvor (-7 Prozent). In den drei Jahren zuvor war sie jeweils, teilweise deutlich, angestiegen. Zurückzuführen ist der Rückgang auf die Entwicklung der Inobhutnahmen nach unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland. Hier ist die Fallzahl um rund 8.500 gesunken (-22 Prozent). Zugleichstieg die Fallzahl aufgrund dringender Kindeswohlgefährdung um knapp 2.600 Fälle (+10Prozent) und durch Selbstmeldungen von betroffenen jungen Mädchen um rund 850 Fälle(ebenfalls +10 Prozent).

Insgesamt bleiben die Inobhutnahmen bei unbegleiteten minderjährigen Ausländern mit 44Prozent die deutlich größte einzelne Fallgruppe. 42 Prozent der Inobhutnahmen erfolgtenwegen dringender Kindeswohlgefährdung und 13 Prozent aufgrund von Selbstmeldungen.Die Gründe für die Inobhutnahme sind insbesondere bei den körperlichen Misshandlungen(+1.600) und der Vernachlässigung (+939) angewachsen.