NLT-Aktuell – Ausgabe 25

Dauerhaftes 365-Euro-Ticket für den ÖPNV bei fairen Rahmenbedingungen machbar

„Der Niedersächsische Landkreistag schlägt vor, in Nachfolge des erfolgreichen 9-EuroTickets, ein deutschlandweit einheitliches und zentral finanziertes 365-Euro-Ticket zu prüfen. Durch das 9-Euro-Ticket sind erfreulicherweise viele Menschen animiert worden, stärker den ÖPNV zu nutzen. Diese Bereitschaft der Menschen zum praktischen Klimaschutz müssen wir durch dauerhafte einfachere verbundübergreifende Tickets verstärken. Nötig ist dafür kein Strohfeuer, sondern ein längerfristig stärkeres finanzielles Engagement von Bund und Land in die Finanzierung der Fehlbeträge und den Ausbau des ÖPNV, einschließlich moderner Bedien- und Angebotsformen, gerade auch für den ländlichen Raum“, erklärte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistags, Landrat Sven Ambrosy.

„In Niedersachsen setzen wir gerade als Kraftakt, mit hohen finanziellen Eigenleistungen der Landkreise und der Region Hannover, die regionalen 365-Euro-Schüler- und Azubitickets um, die vielerorts zum 1. August 2022 starten. Ein wünschenswertes einheitliches, verkehrsverbundübergreifendes Schüler- und Azubiticket konnte in dieser Legislatur das Land nicht finanzieren. Aus Sicht der Landkreise sollte als erster Schritt umgehend nach der Wahl ein landesweites 365-Euro-Ticket für Schüler und Azubis eingeführt und vom Land finanziert werden. Der massive Ausbau des ÖPNV bleibt ein wichtiger Beitrag zur Klimawende im Verkehrsbereich“, ergänzte NLTHauptgeschäftsführer Hubert Meyer.

SGB II – Erste Eckpunkte zum Bürgergeldgesetz

Bundesarbeitsminister Heil hat die wesentlichen Eckpunkte des Bürgergeldgesetzes vorgestellt. Der Referentenentwurf soll in Kürze vorliegen. Im Einzelnen hat uns der DLT hierzu u. a. wie folgt informiert:

Zweijährige Karenzzeit: In den ersten zwei Jahren des Leistungsbezugs soll keine Angemessenheitsprüfung der Unterkunfts- und Heizkosten erfolgen. Vermögen soll nur angerechnet werden, soweit es erheblich ist (Regelung wie beim erleichterten Zugang: 60.000 Euro, weitere 30.000 Euro je Mitglied der Bedarfsgemeinschaft).

Verbesserungen beim Schonvermögen: Erhöhung des Freibetrags auf 15.000 Euro, keine Angemessenheitsprüfung bei Kfz, fast vollständige Freistellung von Altersvorsorge, Erhöhung der qm-Zahlen bei selbstgenutztem Wohneigentum.

Verbesserungen bei den Einkommensgrenzen: Erhöhung der Freibeträge für Schüler, Studenten und Auszubildende auf 520 Euro, Erhöhung des Selbstbehalts bei ehrenamtlichem Engagement, keine Anrechnung von Mutterschaftsgeld.

– Zwischen Jobcenter und Leistungsberechtigten soll ein ‚Kooperationsplan‘ (nicht mehr „Teilhabevereinbarung“) geschlossen werden. Bei Meinungsverschiedenheiten soll ein Schlichtungsmechanismus greifen, der vom Jobcenter unter Hinzuziehung Unabhängiger geschaffen werden soll (Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung durch das jeweilige Jobcenter).

– Die Sanktionsregelungen sollen nach den Maßgaben des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 5. November 2019 überarbeitet werden. Die unterschiedliche Behandlung von Personen unter und über 25 Jahren soll entfallen.

Sechsmonatige ‚Vertrauenszeit‘ ohne Sanktionierung von Pflichtverletzungen (nur Sanktionierung von Meldeversäumnissen). Nach den sechs Monaten können Sanktionen ausgesprochen werden. Nach anschließenden drei Monaten ohne Pflichtverletzungen soll eine Rückkehr in die Vertrauenszeit möglich sein.

Höhe der Regelsätze: Minister Heil möchte die Regelsätze erhöhen, auch um den gestiegenen Energiekosten Rechnung zu tragen.

Das Präsidium des Deutschen Landkreistages hat sich mit den im Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP vorgesehen Inhalten des Bürgergelds befasst und insbesondere die zweijährige Karenzzeit abgelehnt. Das Präsidium hat aber begrüßt, dass der Bund in der von ihm beabsichtigten SGB II-Reform mehrere DLT-Forderungen aufgreift, namentlich das uneingeschränkte Beibehalten der Jobcenter, insbesondere der kommunalen Jobcenter, die Einführung einer verwaltungsvereinfachenden Bagatellgrenze, das Festhalten an Sanktionen, die Entfristung von § 16i SGB II („Teilhabe am Arbeitsmarkt“) und die Einführung der vertikalen Einkommensanrechnung.

7. Sitzung zum „Impfpakt für Niedersachsen“

Auf Einladung und unter Vorsitz von Gesundheitsministerin Daniela Behrens hat am Montag, den 25. Juli 2022 die 7. Sitzung des sogenannten „Impfpaktes für Niedersachsen“ stattgefunden. Ministerin Behrens berichtete zur aktuellen Lage. Sie hob besonders hervor:

– Niedersachsen weise hinsichtlich der ersten Auffrischungsimpfung eine besonders hohe Quote auf.

– Niedersachsen weise auch bei der zweiten Booster-Impfung der über 70jährigen eine gute Quote auf. Sie, Ministerin Behrens, erwarte möglicherweise noch in dieser Woche eine Empfehlung der Ständigen Impfkommission für eine weitere Impfung auch für die über 60jährigen.

– Die Landkreise und kreisfreien Städte setzten die einrichtungsbezogene Impfpflicht in Niedersachsen sehr gut um.

– Die Zahl der Testungen sei innerhalb von vier Wochen, aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen des Bundes, fast auf ein Drittel des ursprünglichen Niveaus gesunken. Im Vergleich zu anderen Bundesländern werde dennoch relativ viel getestet. Vermutlich resultiere die hohe Inzidenz in Niedersachsen im Vergleich zu einigen anderen  Bundesländern auch darauf, dass dort deutlich weniger Testungen stattfänden und Infektionen möglicherweise nicht gemeldet würden.

– Bedenklich stimme, dass nunmehr die Krankenhausbelegungen auch deutlich ansteigend seien. Die sogenannte  Hospitalisierungsquote sei von der 25. Kalenderwoche von 5,5 auf nunmehr 14,5 in der 30. Kalenderwoche gestiegen. Ähnliches gelte für die Intensivbettenauslastung: sie sei von 2,6 in der 25. Kalenderwoche auf 5,0 in der 30. Kalenderwoche angestiegen.

– Zur Fortschreibung des § 28a des Infektionsschutzgesetzes des Bundes hätte die Gesundheitsministerkonferenz klare Erwartungen für das Zurverfügungstellen weiterer Schutzinstrumente für den Herbst formuliert. Es habe auch Forderungen für Maßnahmen abseits des Infektionsschutzgesetzes gegeben.

– Der von der Firma BioNTech angekündigte adaptierte Impfstoff für die Omikronvariante sei nunmehr für September angekündigt. Ministerin Behrens zeigte sich skeptisch, ob dieser Termin zu halten sei.

– Schließlich forderte Ministerin Behrens stärkere Anstrengungen zur finanziellen Absicherung der Krankenhäuser in der Pandemie.

Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen SARS-CoV-2 Absonderungsverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung (MS) hat der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsen (AG KSV) den Entwurf einer Verordnung zum Änderung der Niedersächsischen SARS-CoV-2-Absonderungsverordnung übermittelt. Der Verordnungsentwurf sieht erneut ausschließlich eine Verlängerung der Geltungsdauer der derzeitigen Absonderungsverordnung i. d. F. vom 29. Juni 2022 (Nds. GVBl. S. 431) um vier Wochen bis zum 27. August 2022 sowie geringfügige redaktionelle Änderungen vor.

Die Fortgeltung der Absonderungsverordnung ist nach unserer Auffassung, angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens und auch zur Arbeitsentlastung der öffentlichen Gesundheitsdienste, weiterhin dringend erforderlich und insofern zu begrüßen. Ohnehin hatten wir bekanntlich bereits im Zuge der Anhörung zu der letzten Änderungsverordnung eine Verlängerung der Geltungsdauer der Absonderungsverordnung über die Sommerferien hinaus bis zum 31. August 2022 angeregt, was allerdings leider nicht aufgegriffen wurde.

EU-Biodiversitätsstrategie – Planung der erneuten Ausweitung des Schutzgebietsnetzes auf Grund europäischer Vorgaben

Im Rahmen des Austausches bei den Niedersächsischen Naturschutztagen (NNT) 2022 wurde auch der Blick auf die Planungen zur „Biodiversitätsstrategie 2030 der EU-Kommission“ gelenkt. So sollen nach dem Willen der EU Kommission, begrüßt von der Bundesregierung, 30 Prozent der europäischen Landfläche unter Schutz gestellt werden, wobei davon 10 Prozent einen solch strengen Schutzstatus haben soll, dass dort eine Bewirtschaftung noch schwerlich(er) möglich sein würde. Umweltminister Lies hat in dieser Sache seine Sorge gegenüber der Bundesumweltministerin Lemke vorgetragen. In der Erwiderung der Bundesministerin wurde diese nicht geteilt.

Nach Einschätzung der NLT-Geschäftsstelle würde die Umsetzung der Biodiversitätsstrategie nach bisherigem Planungsstand erhebliche Folgewirkungen entfalten. Es bestehen zu Recht Zweifel, ob – eingedenk der Erfahrungen mit der Implementation von Natura 2000 – eine Umsetzung überhaupt möglich ist. Zudem ist die Finanzierung derzeit noch gänzlich ungeklärt. 

Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus Regionaler Versorgungszentren in Niedersachsen (RVZ Richtlinie)

Das Niedersächsische Ministerium für Bundes- und Europaangelegenheiten und Regionale Entwicklung (MB) hat der Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) im Rahmen der Verbandsbeteiligung Gelegenheit gegeben, zu der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung des Aufbaus Regionaler Versorgungszentren in Niedersachsen Stellung zu nehmen. Zum Hintergrund führt das MB u. a. Folgendes aus:

„Niedersachsen besteht zu einem Großteil aus ländlich geprägten Räumen. In diesen zeigen sich bei aller Diversität nicht zuletzt aufgrund des demografischen Wandels vielfach Herausforderungen bei der Aufrechterhaltung der Daseinsvorsorgeinfrastruktur. Ein Teilaspekt davon ist die flächendeckende hausärztliche Versorgung. In dem Modellprojekt zur Errichtung Regionaler Versorgungszentren, das 2020 gestartet ist, wurden bzw. werden bereits fünf Zentren errichtet. Dort wird auch die Errichtung kommunaler Medizinischer Versorgungszentren (MVZ) als Bestandteil der Regionalen Versorgungszentren (RVZ) erprobt. Die in den Modellen gewonnen Erkenntnisse bilden die Basis für ein nunmehr niedersachsenweites Förderangebot für Kommunen.

Die RVZ Richtlinie fördert Konzeptionierung und Aufbau der RVZ. Mit den RVZ soll eine Infrastruktur zur Bündelung von Angeboten der Daseinsvorsorge geschaffen werden, um die ländlichen Räume als attraktive Orte zum Leben und Arbeiten zu erhalten. Dafür bündeln sie an einem gut erreichbaren Ort ein MVZ und weitere gesundheitsnahe Angebote der Daseinsvorsorge. Welche das sind, entscheiden grundsätzlich die Kommunen vor Ort. In Betracht kommen z.B. Apotheken, Ergotherapie-, Logopädie-, Physiotherapie- und Hebammenpraxen, kommunale Beratungsangebote, Ernährungsberatung, Sozialstationen, betreutes Wohnen, Hospize oder Sanitätshäuser. Gleichzeitig sollen mit den RVZ auch über die Integration eines MVZ mit hausärztlichem Schwerpunkt insbesondere Angebote für junge Ärzt*innen mit flexiblen Arbeitszeiten im Anstellungsverhältnis gemacht werden, um eine Tätigkeit in ländlichen Regionen für sie attraktiv zu gestalten.

Die RVZ Richtlinie ergänzt für die davon begünstigten Kommunen die Konzept- und Infrastrukturförderung aus der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur integrierten ländlichen Entwicklung (ZILE). Daher sind Maßnahmen, die bereits nach der ZILE Richtlinie förderfähig sind, nach dieser Richtlinie nicht förderfähig. Das betrifft zum einen die Erstellung von Konzepten und Machbarkeitsstudien, zum anderen aber auch Maßnahmen zum Aufbau der Infrastruktur wie Grundstückserwerb oder Bautätigkeiten. Die RVZ Richtlinie ist in ihrem Anwendungsbereich allerdings weiter und begrenzt die Förderung nicht auf Kommunen, die für die ZILE Richtlinie antragsberechtigt sind.“

Gesetzentwurf zur Änderung des Nds. Personalvertretungsgesetzes

Die Regierungsfraktionen von SPD und CDU im Niedersächsischen Landtag beabsichtigen dem Wunsch einzelner Personalvertretungen und Gewerkschaften nachzukommen und die Möglichkeit zur Durchführung von Personalratssitzungen als Telefon- oder Videokonferenz bis zum 30. Juni 2023 zu verlängern. Während der COVID 19-Pandemie wurden 2020, durch Änderung des Niedersächsischen Personalvertretungsgesetzes, (NPersVG) Sitzungen der Personalvertretungen und der Einigungsstellen per Telefon- oder Videokonferenzen und Beschlüsse der Personalvertretungen im Umlaufverfahren zugelassen (§§ 29 Abs. 4, 31 Abs. 4, 72 Abs. 2 und 107 d Abs. 2 NPersVG). Nach Verlängerung im Jahr 2021 bis zum 30. Juni 2022 sind diese Regelungen nunmehr kürzlich ausgelaufen. Mit dem Gesetzesentwurf ist eine temporäre Verlängerung bis zum 30. Juni 2023 beabsichtigt.

SGB II – Zusätzliche Mittelausstattung der Jobcenter im Jahr 2022

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat über die Verteilung zusätzlicher Verwaltungskosten in Höhe von 100 Millionen Euro auf die Jobcenter informiert. Sie stehen im Zusammenhang mit dem Wechsel der ukrainischen Geflüchteten in den Rechtskreis SGB II. Zu den Einzelheiten hat der DLT Folgendes mitgeteilt: Mit Schreiben vom 25. Juli 2022 informiert das BMAS nun, dass zusätzliche Mittel in Höhe von 100 Millionen Euro zur Deckung von Mehrausgaben bei den Verwaltungskosten genutzt werden können. Die Verteilung erfolgt auf Grundlage der geltenden Eingliederungsmittel-Verordnung 2022 nach den Maßstäben der Mittel für Verwaltungskosten. Das Schreiben des BMAS enthält eine Übersicht mit den zusätzlichen Mitteln je Jobcenter. Der Deutsche Landkreistag setzt sich darüber hinaus dafür ein, dass auch ausreichend Eingliederungsmittel zur Verfügung stehen.

Erneuter Austausch mit Bundeswirtschaftsminister Habeck zur EnergiesparKampagne sowie zur Situation der Gasversorgung in Deutschland

Angesichts der weiter stark angespannten Situation bei der Versorgung mit Gas hat Bundeswirtschaftsminister Habeck erneut einen Austausch mit den Akteuren der im Juni gestarteten Energiespar-Kampagne durchgeführt. Neben unmittelbaren Aktivitäten im Rahmen der Kampagne selbst waren auch die jüngsten Beschlüsse und Maßnahmenpakete der Bundesregierung zur Gasversorgung Gegenstand des Gesprächs. Vorgestellt wurde das Energiesicherungspaket. Im Mittelpunkt des neuen Pakets stehen Gaseinsparungen und die Befüllung der Speicher, da auch nach der Wartung der Nord Stream 1 Pipeline die Gasflüsse aus Russland deutlich reduziert sind und Vorsorgemaßnahmen für den Winter getroffen werden müssen. Insofern knüpft das Paket an zahlreiche Maßnahmen der Bundesregierung aus den vergangenen Monaten an, um die Abhängigkeit vom russischen Gas zu reduzieren und die Versorgungssicherheit zu stärken.

Dritter Fortschrittsbericht Energiesicherheit

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 20.Juli 2022 einen dritten Fortschrittsbericht Energiesicherheit vorgelegt. Der Bericht gibt einen Überblick über die Maßnahmen der Bundesregierung zur Reduktion der Energieabhängigkeit und zur Stärkung der Vorsorge und geht insbesondere auf die seit dem letzten Bericht vorangetriebenen Maßnahmen ein. Hervorgehoben werden u.a. die Gesetzesnovellen im Energiepaket zum Ausbau Erneuerbarer Energien, das LNG-Beschleunigungsgesetz und der Arbeitsplan Energieeffizienz.

Neue Radverkehrssicherheitsaktion

Im März 2021 wurden das Fahrradmobilitätskonzept vom Niedersächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) veröffentlicht. Ein wichtiges Ziel innerhalb dieses Konzeptes ist die Reduktion der getöteten und verletzten Radfahrer um mindestens 20 Prozent bis zum Jahr 2025. Das MW hat uns in diesem Zusammenhang über eine neue Radverkehrssicherheitsaktion informiert. Geplant ist auf mehrere Radwegen Piktogramme aufzubringen, um auf bestimmte Gefahrensituationen aufmerksam zu machen.

EU-Verordnung zur Anerkennung ukrainischer Führerscheine

Die EU-Verordnung zur Festlegung besonderer und vorübergehender Maßnahmen, in Anbetracht der Invasion der Ukraine durch Russland, in Bezug auf von der Ukraine gemäß Rechtsvorschriften ausgestellte Fahrerdokumente (Richtlinie 2022/1280 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 18. Juli 2022) ist am 27.Juli 2022 in Kraft getreten. Die Verordnung gilt unmittelbar und ersetzt die in den Mitgliedstaaten in dieser Angelegenheit ergangenen Übergangs-bzw. Vorgriffsregelungen (z.B. Allgemeinverfügungen).

Nach Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie werden alle von der Ukraine ausgestellten, gültigen Führerscheine im EU-Gebiet anerkannt bei Personen, die dem Schutzstatus unterliegen. Dieser endet spätestens am 6. März 2025.In diesen Fällen ist weder von den Fahrerlaubnisbehörden, noch von den Betroffenen etwas zu veranlassen.

Hinsichtlich der Anerkennung digitaler Führerscheine, sowie der Verfahrensweise bei verlorenen oder gestohlenen Führerscheinen, erfolgen derzeit Abstimmungsgespräche zwischen Bund und Ländern.

Zur weiteren Umsetzung der EU- Verordnung, insbesondere der Art. 4 (Fahrerqualifizierungsnachweise und Fahrerbescheinigungen) und 5 (Verlängerung der Gültigkeit von von der Ukraine ausgestellten Fahrerdokumenten, die abgelaufen sind), ist seitens des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr die Erstellung einer befristeten nationalen „Ukraine-Verordnung“ beabsichtigt.

Stellungnahme der Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände zum Vorschlag für ein europäisches Datengesetz (Data Act)

Die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände hat gegenüber dem BMWK eine Stellungnahme zum Vorschlag für ein europäisches Datengesetz übermittelt. Durch die Vorgaben soll der Zugang von Nutzern zu Daten verbessert werden, die bei der Nutzung von Produkten oder verbundenen Dienstleistungen erzeugt werden und sich im Besitz von Unternehmen befinden. Die Verordnung sieht im Falle einer „außergewöhnlichen Notwendigkeit“ vor, dass Kommunen auf Daten privatwirtschaftlicher Unternehmen zugreifen können. In der Stellungnahme fordern die kommunalen Spitzenverbände insbesondere eine Konkretisierung der Vorgaben, um die praktische Anwendung zu erleichtern.

Förderung von Drohnen zur Rehkitzrettung

Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat ein Programm zur Förderung von Drohnen mit Wärmebildkameras zur Rettung von Wildtieren, insbesondere von Rehkitzen, auf den Weg gebracht. Eine Antragstellung ist bis zum 1. September 2022 möglich. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder in der Rechtsform einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene, zu deren Aufgaben die Pflege und Förderung des Jagdwesens oder die Rettung von Wildtieren, vorrangig von Rehkitzen, bei der Wiesenmahd (sog. Kitzrettungsvereine) gehören. Weitere Informationen sowie das Antragsportal der BLE sollen demnächst erreichbar sein über www.bmel.de/rehkitze und www.ble.de/rehkitzrettung.