NLT-Aktuell – Ausgabe 24
Landeshaushalt 2027/2028 verliert kommunale Finanzlage aus dem Blick
Die niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf für das Haushaltsgesetz 2027/2028in den Landtag eingebracht. Der Haushaltsplan sieht Einnahmen und Ausgaben in Höhevon 47,6 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2027 und 49,3 Milliarden Euro für das Haushaltsjahr 2028 vor. Die kommunalen Spitzenverbände haben im Rahmen der Anhörung imAusschuss für Haushalt und Finanzen des Landtags Stellung genommen. Der Präsidentdes Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Marco Prietz, erklärte in einer Pressemitteilung: „Das Land plant zusätzliche Ausgaben, während die Kommunalfinanzen rasant abstürzen.“ Im ersten Halbjahr 2026 brach die Gewerbesteuer netto um 11,7 Prozent ein, dieSozialausgaben stiegen um fast acht Prozent. Die kommunalen Kassenkredite erhöhen sichinnerhalb eines halben Jahres um 1,5 Milliarden Euro auf knapp 4,5 Milliarden Euro. „DieKommunalhaushalte fallen ins Bodenlose. Zugleich wird ein Landeshaushalt mit zusätzlichen neuen Prioritätensetzungen beraten, der innerhalb der verfassungsrechtlichen Verschuldungsspielräume bleibt“, so der NLT-Präsident.
Zu Hinweisen des Finanzministers, jeder dritte Euro solle weiter unmittelbar an die Kommunen gehen, verdeutlichte Prietz: „Das ist eine völlig verzerrte Darstellung der kommunalenRealität. Zwei Drittel dieser Zahlungen sind Kostenerstattungen für übertragene Aufgaben,die das Land sonst selbst wahrnehmen und bezahlen müsste. Die Kommunen hingegenmüssen neun von zehn Euro für vom Land gesetzlich festgelegte Aufgaben ausgeben. Angesichts der Regelungsflut bleibt ihnen kaum Spielraum für eigene Entscheidungen.“ NLTVizepräsident Landrat Sven Ambrosy, ergänzte: „Im letzten Jahr konnten wir uns noch aufeine Schließung der gesetzlichen Deckungslücke bei der Kita-Finanzierung mit einem Volumen von 290 Millionen Euro verständigen. Für 2027 und 2028 können wir gar keine strukturelle Hilfe des Lands für die Kommunen erkennen. Nicht einmal eine dringend notwendigeUnterstützung im Krankenhaus-Bereich zur Kompensation der existenzgefährdenden Einsparungen auf Bundesebene scheint eingeplant.“
Enttäuscht zeigen sich Prietz und Ambrosy auch, dass die kommunale Forderung nach Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichs um eine Milliarde Euro, die auch von 400 Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern gemeinsam mit Landrätinnen und Landräten bei einemAktionstag im Mai vor dem Niedersächsischen Landtag erhoben wurde, kein Gehör gefunden hat. NLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind warnt: „Bundesweit macht diekommunale Ebene jedes Jahr 30 Milliarden Euro neue Schulden, in Niedersachsen sind esjedes Jahr vier Milliarden Schulden aufs Neue. Weder Land noch Bund reagieren darauf.Das kann so nicht weitergehen!“
Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes
Am 9. September 2026 hat der Landtag die Änderung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) und des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes(NKWG) beschlossen. Das Gesetz tritt am 1. November 2026 in Kraft. Es umfasst folgendewesentliche Änderungen:
- Für die Abberufung der hauptberuflich beschäftigten Gleichstellungsbeauftragten ist zukünftig eine Zweidrittelmehrheit der Mitglieder der Vertretung erforderlich.
- Bei der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist nunmehr vorgesehen, dass Jugendliche bei Erreichen des gesetzlich bestimmten Quorums die Einrichtung eines Jugendbeteiligungsgremiums verlangen können.
- Die Regelung zur Entschädigung ehrenamtlich tätiger Personen wurde ergänzt. Der Aufwendungsersatz schließt nun Auslagen einschließlich der Aufwendungen für die Pflegeoder Betreuung Angehöriger sowie einen nachgewiesenen Verdienstausfall ein.
- Neu aufgenommen wurde die Absenkung des passiven Wahlalters für die kommunalenVertretungen von 18 auf 16 Jahre. Minderjährige Mitglieder der Vertretung sind hinsichtlich der Ausübung ihres Mandats handlungsfähig, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist. Für einzelne kommunale Funktionen, wie das Amt eines Ortsrats- oder Stadtbezirksratsvorsitzenden, eines Bürgermeisters in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden, einer Gemeindedirektorin oder des Gemeindedirektors sowie Stellvertretung, wirdein abweichendes Mindestalter von 18 Jahren festgelegt. Auch die Mitgliedschaft im Verwaltungsrat einer Sparkasse setzt künftig ausdrücklich die Vollendung des 18. Lebensjahres voraus.
- Das Fragerecht in Einwohnerfragestunden wird auf in der Sitzung anwesende Einwohnerinnen und Einwohner beschränkt.
- Bei der Zuschaltung per Videokonferenztechnik wird klargestellt, dass für die Sitzungsleitung eine Präsenzpflicht besteht. Die Öffentlichkeit kann Sitzungen der Vertretung undihrer Ausschüsse per Videokonferenztechnik verfolgen, soweit die Hauptsatzung dies zulässt. Das Widerspruchsrecht der Abgeordneten gegen die Aufnahme und Veröffentlichung eigener Redebeiträge wird auch bei einer Übertragung per Videokonferenztechnik berücksichtigt, soweit dies technisch möglich ist und der Sitzungsablauf nicht beeinträchtigt wird.
- Für die Sitzverteilung in den Ausschüssen wird das seit Beginn der laufenden Wahlperiode geltende Höchstzahlverfahren nach d’Hondt durch das Höchstzahlverfahren nachSainte-Laguë/Schepers ersetzt. Auch die Verteilung der Ausschussvorsitze erfolgt künftig nach Sainte-Laguë/Schepers. Ausschussvorsitzende können mit einer Mehrheit vonzwei Dritteln der Mitglieder der Vertretung abberufen und dann nicht erneut benannt werden.
- Das Mindestalter für die Wählbarkeit zur Hauptverwaltungsbeamtin oder zum Hauptverwaltungsbeamten wird von 23 auf 18 Jahre abgesenkt.
- Die Zahl der möglichen ehrenamtlichen Stellvertreterinnen und Stellvertreter der Hauptverwaltungsbeamtin oder des Hauptverwaltungsbeamten wird von drei auf bis zu fünferhöht.
- Zur Vertretung der Kommune in Unternehmen sowie zu den Organen der KommunalenAnstalt ist jeweils ein Halbsatz ergänzt worden, dass dabei eine Geschlechterparität anzustreben ist.
Landkreistag begrüßt Stärkung der Psychosozialen Notfallversorgung
Die Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV) soll in Niedersachsen künftig auf eine verlässliche gesetzliche Grundlage gestellt und dadurch landesweit gestärkt werden. Den Entwurfeines entsprechenden Gesetzes wurde seitens der Landesregierung dem Landtag zur Beschlussfassung übersandt. Der Niedersächsische Landkreistag unterstützt diesen Schritt.
Die PSNV sei ein wichtiger Baustein für die Krisenfestigkeit des Landes. „Schwere Unglücksfälle und Katastrophen hinterlassen nicht nur körperliche Schäden. Betroffene undEinsatzkräfte können auch psychisch erheblich belastet werden. Dann braucht es schnelleund verlässliche Hilfe. Es ist deshalb richtig, die Psychosoziale Notfallversorgung in Niedersachsen und das große ehrenamtliche Engagement in diesem Bereich zu stärken“, erklärteNLT-Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind in einer Pressemitteilung.
Von besonderer Bedeutung ist für den NLT die nunmehr vorgesehene Finanzierung der mitdem Gesetz einhergehenden zusätzlichen Kosten. Die kommunalen Spitzenverbände hatten einen entsprechenden Kostenausgleich im Beteiligungsverfahren nachdrücklich eingefordert.
Die Stärkung der PSNV fügt sich in die notwendigen Anstrengungen für einen krisenfestenKatastrophen- und Bevölkerungsschutz ein. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre habengezeigt, dass belastbare Strukturen und ausreichende Ressourcen dauerhaft gesichert werden müssen. „Mit der Psychosozialen Notfallversorgung geht Niedersachsen einen wichtigen Schritt. Beim Katastrophenschutz insgesamt bleibt aber weiter Handlungsbedarf. Einkrisenfestes Land braucht handlungsfähige Kommunen und einen Katastrophenschutz, aufden sich die Menschen auch in außergewöhnlichen Lagen verlassen können“, erklärteSchwind.
Härtefallkommission – Kommunen unterstützen den eingeschlagenen Weg
Das niedersächsische Innenministerium plant eine Änderung des Härtefallverfahrens imRahmen des Aufenthaltsgesetzes. So sollen das Abstimmungsquorum in der Vorprüfunggeändert, eine Duldung nach dem Aufenthaltsgesetz erst ab Annahme der Eingaben zurBeratung vorgesehen und die Regelungen zur Belehrung der vollziehbar ausreisepflichtigenAusländerinnen und Ausländer über die Möglichkeit der Eingabe an die Härtefallkommissionauf ein Mindestmaß reduziert werden. Die kommunalen Spitzenverbände unterstützen gemeinsam den vom Innenministerium eingeschlagenen Weg, die Niedersächsische Härtefallkommissionsverordnung grundlegend zu novellieren. Die hohen Eingabezahlen seienvon der Kommission nicht mehr zu bewältigen und widersprechen auch dem dargestelltenAusnahmecharakter.
Dazu sagte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Dr. Joachim Schwind, in einer Pressemitteilung: „Das Härtefallverfahren ermöglicht es, in besonders gelagerten Fällen humanitärenGesichtspunkten Rechnung zu tragen. Gerade deshalb muss sichergestellt sein, dass dieKommission arbeitsfähig bleibt und sich auf die Fälle konzentrieren kann, für die diesesbesondere Instrument geschaffen wurde.“ Die ehrenamtlich tätigen Mitglieder der Härtefallkommission leisteten eine verantwortungsvolle Arbeit. Die Änderungen des Verfahrensseien ein wichtiger Schritt und schlicht notwendig, um die Funktionsfähigkeit der Härtefallkommission dauerhaft zu sichern und die Akzeptanz in der Bevölkerung für das Bestehender Härtefallmöglichkeit zu erhalten, so Schwind weiter.
Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat
Der Landespräventionsrat des Niedersächsischen Justizministeriums weist auf ein Förderprogramm zur Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat hin. Das Programmhat das Ziel, Beleidigungen, Drohungen, Hass und Gewalt gegenüber kommunalen Amtsund Mandatsträgerinnen sowie Amts- und Mandatsträgern entgegenzuwirken. Gefördertwerden zum Beispiel lokale Öffentlichkeitskampagnen, Förderung von Zivilcourage, Maßnahmen der politischen Bildung zur Förderung der Wertschätzung von sozialpolitischemEngagement, Präventionsprojekte im Bereich Hate Speech, Projekte zur Vermittlung derBedeutung der freiheitlich demokratischen Grundordnung und anderes.
Antragsteller können juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sein. DieFörderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben, höchstens jedoch 30.000 Euro je Kalenderjahr. Die Antragstellungkann nur postalisch bei der NBank erfolgen. Anträge können bis zum 15. Oktober 2026gestellt werden. Die NBank empfiehlt eine persönliche Vorab-Beratung.
Das Antragsformular steht im Downloadbereich des Förderprogramms zur Verfügung, Link:NBank – Prävention von Hass und Gewalt gegen Amt und Mandat).
Abschlussbericht der Landesinitiative „Digitale Kommune Niedersachsen“
Im Jahr 2023 hat das Niedersächsischen Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung(MI) eine Initiative zur Unterstützung der Kommunen bei der strategischen Ausrichtung ihrerDigitalisierung gestartet. Im Mittelpunkt standen Bestandsanalysen, Workshops und Handlungsempfehlungen. Am 31. August 2026 wurde durch dataport.kommunal der Abschlussbericht zur Landesinitiative „Digitale Kommune Niedersachsen“ vorgestellt. Der Bericht fasstdie Ergebnisse der dreijährigen Begleitung von rund 250 niedersächsischen Kommunenunterschiedlichster Größe zusammen.
Als zentrale Herausforderungen der kommunalen Verwaltungsdigitalisierung werden dabeiinsbesondere die Themen Prozessmanagement, strategische Steuerung von Digitalisierungsmaßnahmen sowie die organisatorische Umsetzung identifiziert. Gleichzeitig wird hervorgehoben, dass die technische Grundausstattung in den Kommunen vielfach vorhandenist und die Herausforderungen eher in Strukturen, Prozessen und personellen Ressourcenliegen. Für Land und Kommunen formuliert der Bericht verschiedene Handlungsempfehlungen. Dazu zählen insbesondere die stärkere Standardisierung technischer Lösungen, derAusbau gemeinsamer Plattformen und digitaler Verwaltungsleistungen, die Förderung vonProzessmanagement- und KI-Kompetenzen sowie eine intensivere interkommunale Zusammenarbeit. Zudem werden IT-Sicherheit, Datenschutz, Datenmanagement und Registermodernisierung als wesentliche Zukunftsthemen benannt.
Der Bericht ist unter https://link.nlt.de/yk0b abrufbar.
Verwaltungsdigitalisierung: Hinweise des Landesrechnungshofs
Der Landesrechnungshof (LRH) hat dem Niedersächsischen Landtag eine sogenannte Beratende Äußerung mit dem Titel „IT der Niedersächsischen Landesverwaltung: Steuerbar,verbindlich, kooperationsfähig?“ vorgelegt. Der LRH legt dar, dass die Verwaltungsdigitalisierung in Niedersachsen trotz jüngerer organisatorischer Veränderungen und neuer Steuerungsansätze weiter zu langsam voranschreite. Er fordert stärkere zentrale Steuerungsbefugnisse, mehr Verbindlichkeit bei IT-Standards und Umsetzungsfristen sowie eine konsequentere Orientierung an gemeinsamen Lösungen und Standards der Bundes- und Länderebene.
Der LRH betont, dass sich der Fortschritt der Verwaltungsdigitalisierung gegenüber Bürgerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft vor allem auf der kommunalen Ebene bemesseund die kommunale Ebene den Großteil der Verwaltungsdienste erbringe. Er verweist aufdie intensivierte Zusammenarbeit von GovConnect und den vier großen kommunalen ITDienstleistern Niedersachsens im Programm „komm2IT“ und bezeichnet diese als einenwesentlichen Hebel für die flächendeckende Digitalisierung in Niedersachsen. Zugleich hebter hervor, dass die Einbindung weiterer kommunaler IT-Verbünde sowie von Kommunenmit eigener IT-Struktur erforderlich sei, damit dieser Ansatz Teil einer landesweiten Standardisierungsstrategie werde.
Ferner führt der LRH aus, dass die Nutzung zentraler Komponenten sowie die Orientierungan zentralen Bundesstandards auch für die kommunale Ebene notwendig sei. Die Unterstützung der Kommunen bei der Digitalisierung von Verwaltungsleistungen durch das Landbewertet er ausdrücklich als sinnvoll und notwendig. Die Feststellungen des LRH stützengrundlegend die Positionen des Digitalisierungs- und Organisationsausschuss sowie desPräsidiums des NLT. Dies gilt insbesondere für die Bedeutung verbindlicher und Ebenenübergreifender Steuerungsstrukturen, einer stärkeren Bündelung und Standardisierung sowie einer frühzeitigen Einbindung der kommunalen Ebene in zentrale Entscheidungen derVerwaltungsdigitalisierung.
Online-Seminar der Reihe #kommunalEngagiert
In der Online-Seminar-Reihe #kommunalEngagiert der Deutschen Stiftung für Engagementund Ehrenamt in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Landkreistag und dem DeutschenStädte- und Gemeindebund findet das nächste Seminar am Mittwoch, 30. September 2026,um 13:30 Uhr statt. In dieser Folge geht es um die Frage, wie Kommunen gute Bedingungendafür schaffen können, um den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Das Online Seminar steht daher unter dem Titel „Gemeinsam engagiert: Wie Ehrenamtliche und Kommunen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken“.
Die Anmeldung und weitere Informationen siehe Link: https://pretix.eu/DSEE/adpfdp26-7/.
Tag der Demokratiegeschichte 2027 am 18. März 2027
Die Stiftung Orte der deutschen Demokratiegeschichte und die Arbeitsgemeinschaft Orteder Demokratiegeschichte rufen bundesweit zur Beteiligung am Tag der Demokratiegeschichte 2027 auf. Der Aktionstag findet am 18. März 2027 statt. Angesprochen sind unteranderem Initiativen, Museen, Bibliotheken, Archive, Gedenkstätten, Kommunen und zivilgesellschaftliche Gruppen. Ziel ist es, Orte und Ereignisse der Freiheits-, Verfassungs- undParlamentsgeschichte sichtbar zu machen und damit einen Beitrag zur Auseinandersetzungmit der Demokratiegeschichte zu leisten.
Alle Veranstaltungen werden auf einer gemeinsamen Internetseite präsentiert. Die Stiftungstellt zudem Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit zur Verfügung. Für Veranstaltungenkann ein Zuschuss von bis zu 1.500 Euro beantragt werden. Die Anmeldung von Veranstaltungen ist bis zum 31. Januar 2027 möglich. Förderanträge können bis zum 1. November2026 eingereicht werden.
Weitere Informationen sowie Möglichkeit zur Anmeldung von Veranstaltungen und zur Beantragung einer Förderung sind auf der Internetseite des Aktionstags abrufbar: https://tagder-demokratie-geschichte.de/#veranstaltende.



