NLT-Aktuell – Ausgabe 24
Entwicklung der Haushalte der Landkreise und der Region Hannover
Die Landkreise und die Region Hannover haben der Geschäftsstelle des NiedersächsischenLandkreistages (NLT) Daten zu den Jahresabschlüssen 2024 und zu den Haushalten 2025zur Verfügung gestellt. Für das Jahr 2024 liegen die Daten von 24 Landkreisen und derRegion Hannover vor. Diese weisen insgesamt ein strukturelles Defizit von -415 MillionenEuro im ordentlichen Ergebnis aus. Dies ist gegenüber dem vergleichbaren Vorjahreszeitpunkt eine massive Verschlechterung. Angesichts der Haushaltsplanungen aller NLT-Mitglieder für 2024 mit einem Defizit von rund -761 Millionen Euro ist davon auszugehen, dasses im Haushaltsvollzug praktisch keine Verbesserungen gegeben hat. Nur noch ein Landkreis ist in der Lage, seinen Haushalt komplett auszugleichen.
Bei den Kreishaushalten 2025 haben sich gegenüber den bereits bekannten Daten nur nochgeringfügige Veränderungen zum Negativen ergeben. Alle 37 Landkreise und die RegionHannover verfügen nach der Planung über deutlich unausgeglichene Haushalte. Das geplante strukturelle Defizit von -1.225 Millionen Euro liegt nochmals 464 Millionen Euro höherals im Vorjahr. Massive Sorge macht auch die Liquiditätsentwicklung. Der Saldo der laufenden Verwaltungstätigkeit wird mit einem Defizit von -700 Millionen Euro prognostiziert (Vorjahr: -293,7 Millionen Euro). Dies schlägt sich auch zunehmend in einem Anstieg der Liquiditätskredite nieder.
Im Jahr 2025 haben zwölf Landkreise die Kreisumlage erhöht. Sieben Landkreise und dieRegion Hannover erheben nach den aktuellen Daten eine differenzierte Kreisumlage. Dasheißt, sie haben die einzelnen Umlagesätze für Steuerkraft und Schlüsselzuweisungen inunterschiedlicher Höhe festgesetzt. Inzwischen fünf Landkreise haben Sonderregelungenmit Mehr- oder Minderbelastungen nach § 15 Abs. 4 des Niedersächsischen Finanzausgleichsgesetzes vorgenommen, weil einzelne kreisangehörige Städte und Gemeinden dieVereinbarungen über eine Aufgabenwahrnehmung im Bereich der Kindertagesstätten gekündigt haben.
Kommunaler Finanzausgleich 2026 – Kritik der kommunalen Spitzenverbände
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich Stellung genommen. Sie kritisiert, dass die reine Betrachtung der Mechanismen deshorizontalen Finanzausgleichs dem zentralen Problem der Kommunen nicht gerecht wird:der deutlich zu geringen finanzielle Ausstattung.
Die kommunalen Spitzenverbände verweisen darauf, dass Niedersachsen auch im Jahr2025 mit weniger als 690 Euro je Einwohner nach wie vor über den mit Abstand niedrigstenkommunalen Finanzausgleich aller 13 Flächenländer verfügt. Der Durchschnitt liegt bei über1.010 Euro je Einwohner. Die kommunalen Spitzenverbände fordern eine deutliche Aufstockung der Zuweisungsmasse, mindestens jedoch in einer Höhe, mit der negative Auswirkungen der gesetzlichen Änderungen auf einzelne Kommunen kompensiert werden. LautAuskunft des Innenministeriums ist hierfür ein Betrag von einer Milliarde Euro erforderlich.
Zu den konkreten horizontalen Verteilungsfragen des Gesetzentwurfes, insbesondere derVerschiebung bei den Schlüsselzuweisungen zu Lasten derjenigen für Kreisaufgaben, haben die kommunalen Spitzenverbände getrennt Stellung genommen. Der NiedersächsischeLandkreistag (NLT) kritisiert das Vorgehen des Landes in seiner Stellungnahme nachhaltig.
Inhaltlich erhebt der NLT Bedenken, weil
- die Folgen für strukturschwache Räume in keiner Weise Eingang finden,
- die besondere Belastung der Region Hannover ebenfalls nicht betrachtet wird,
- die Möglichkeit einer Festschreibung des Anteilsverhältnisses der Schlüsselzuweisungen wegen eines rechtlichen Hinweises des Innenministeriums nicht ernsthaft geprüftwurde und
- die materiellen Maßstäbe insbesondere im Hinblick auf die finanzielle Mindestausstattung der Kommunen nicht geprüft wurden.
Abschließend heißt es in der Zusammenfassung wörtlich: „Schließlich müssen die politischen Folgen für die kommunale Selbstverwaltung insgesamt bedacht werden. Es fehlt unsjegliches Verständnis dafür, dass das Land in Zeiten der stärksten kommunalen Finanzkriseseit langem zum Jahr der Kommunalwahl eine der größten Umverteilungen in der Geschichte des kommunalen Finanzausgleichs ohne Kompensation vornehmen will. Sie wird– wenigstens – in allen 36 Kreistagen und der Regionsversammlung zu erheblichem Verdruss führen, weil die finanziellen Folgen überall zur Diskussion über die Kreis- beziehungsweise Regionsumlage führen wird, ohne dass die kommunalen Finanzprobleme auch nurim Ansatz vom Land gelöst werden.“
Beteiligung der Kommunen am Bundessondervermögen
Vor dem Hintergrund zweier Gesetzgebungsverfahren auf Bundesebene – zum Länderund-Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz und zum Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland („Investitionsbooster“) – hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens mit kommunalen Forderungen an Ministerpräsident Olaf Lies gewandt. In seinerAntwort weist der Ministerpräsident unter anderem auf folgende Punkte hin:
- Von den auf Niedersachsen entfallenden 9,4 Milliarden Euro (in zwölf Jahren) des Sondervermögens des Bundes werde das Land mindestens 60 Prozent für kommunale Investitionsmaßnahmen einsetzen, wobei 50 Prozent pauschal an die Kommunen weitergeleitet würden. Zusätzlich würden mindestens zehn Prozent der Mittel für investive Projekte verwendet, die ebenfalls den Interessen der Kommunen dienten.
- Hinsichtlich des Gesetzes für ein steuerliches Investitionssofortprogramm zur Stärkungdes Wirtschaftsstandorts Deutschland sei der Bund bereit, die bei den Kommunen in denJahren 2025 bis 2029 resultierenden Mindereinnahmen vollständig zu kompensieren;dies werde über eine entsprechende Anpassung der Festbeträge an der Umsatzsteuerder Gemeinden erfolgen.
- Hinsichtlich der zusätzlichen Mittel der Länder von acht Milliarden Euro aus dem Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität des Bundes (Laufzeit 2026 bis 2029) würdenvier Milliarden Euro auf ein neues Programm zur Förderung von Investitionen in die Bildungs- und Betreuungsinfrastruktur in Kitas sowie vier Milliarden Euro auf die Erhöhungdes Bundesanteils im Transformationsfond Krankenhäuser entfallen. Von beiden Maßnahmen würden auch die Kommunen nicht unerheblich profitieren.
Bürokratieabbau I: Forderungspapier der kommunalen Spitzenverbände
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hatte am 28. Mai2025 in der Landespressekonferenz ihr Positions- und Forderungspapier „Einfacher, schneller, günstiger – staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Kommunale Impulse zur Umsetzungdes angekündigten Bürokratieabbaus“ vorgestellt. Der Chef der Staatskanzlei hat auf dieForderungen und Vorschläge geantwortet. In dem Schreiben heißt es unter anderem: „IhreVorschläge wurden seitens der Landesregierung bereits intensiv geprüft und durch die jeweils zuständigen Ressorts fachlich bewertet. In einem nächsten, zeitnahen Schritt werdenwir die Vorschläge nun auf Landesebene gemeinsam diskutieren und – wo möglich – bereitsVereinfachungen in die Wege leiten. (…). Unser Ziel ist es, einvernehmliche Lösungsansätze zu entwickeln.“
Die Landesregierung hat also den Impuls der AG KSV aufgenommen und wird auch Forderungen nachkommen. Welche konkreten Punkte es sein werden, bleibt abzuwarten. DasPositionspapier ist auf der Webseite des Niedersächsischen Landkreistages abrufbar:https://link.nlt.de/n4oo.
Bürokratieabbau II: Initiative für einen handlungsfähigen Staat
Die unter der Schirmherrschaft des Bundespräsidenten stehende „Initiative für einen handlungsfähigen Staat“ hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Die Initiatoren – Julia Jäkel,Thomas de Maizière, Peer Steinbrück und Andreas Voßkuhle – legen 35 Einzelvorschlägevor. Die Empfehlungen beziehen sich auf die Handlungsfelder Gesetzgebung, Föderalismus, Digitaler Staat & Verwaltung, Sicherheit, Abschiebungen, Datenaustausch, Klima, Soziales und Bildung.
Nur wenige Schlaglichter: Gesetzgebungsverfahren sollen gründlicher, integrativer, transparenter und vollzugsorientierter sein. Dies soll unter anderem durch Einhaltung der Regelfristen für Stellungnahmen, Praxistauglichkeitstests, Visualisierungen und anderes erreichtwerden. Zum Föderalismus stellen die Verfasser fest, dass gemeinsame Aufgabenerledigung von Bund, Ländern und Kommunen zur Mischfinanzierung führe. Es wird empfohlen,die Aufgaben klar zuzuordnen und die Zuständigkeit für die Finanzierung dieser Aufgabenzuordnung folgen zu lassen. Zum Handlungsfeld Digitaler Staat & Verwaltung wird vorgeschlagen, in Modellkommunen und -regionen Reformvorschläge für eine umfassende Modernisierung der Verwaltung zu erproben.
Beim Thema Sicherheit wird nach Auffassung der Autoren ein Konzept für eine Gesamtverteidigung, militärische und zivile, benötigt. Danach soll der Einsatz der Bundeswehr im Inneren bei Katastrophenfällen ermöglicht und die militärische und zivile Verwaltung integriertwerden. Die Trennung von Katastrophenschutz und Zivilschutz soll aufgehoben und demBund eine eigene Zuständigkeit für den nationalen Katastrophenschutz zugebilligt werden.Bei Abschiebungen wird vorgeschlagen, die Zuständigkeiten beim Bund zu bündeln. Um dieWettbewerbsfähigkeit zu fördern, sollten die Rahmenbedingungen für private und öffentlicheInvestitionen verbessert werden. Dazu soll unter anderem die öffentliche Beschaffung vereinfacht und digitalisiert werden, Schwellenwerte für Direktvergaben und freihändige Vergaben deutlich angehoben und vereinheitlicht werden. Unter dem Stichwort Klima wird einKlima- und Energiecheck bei jedem Gesetzgebungsverfahren vorgeschlagen.
Im Bereich Soziales beschreibt der Bericht einen überkomplexen Sozialstaat mit (zu) vielenWechselbeziehungen zwischen den Leistungsträgern, Förderungen und Einzelleistungen.Es geht der Initiative um eine umfassende Strukturreform und Verbesserungen, die bei den
Bürgerinnen und Bürgern rasch spürbar werden sollen. Diesem selbstgesetzten Anspruchkann der Bericht aufgrund seiner thematischen Gesamtbreite nicht gerecht werden. Stattdessen werden vier Themen angerissen: So soll die Zuständigkeit für alle Leistungen dersozialen Sicherung innerhalb der Bundesregierung gebündelt werden. Des Weiteren sollenBegriffe, die einer Anspruchsberechtigung auf soziale Leistungen zugrunde liegen, vereinheitlicht werden (beispielsweise der Einkommensbegriff). Zudem sollen alle Anspruchsberechtigten in eine von drei Bedarfsgruppen eingeteilt werden: Kinder und Jugendliche, Erwachsene oder Haushalte. Schließlich sollen alle Regelleistungen aus dem Sozialbereichüber eine zentrale digitale Dienstleistungsplattform bereitgestellt werden. Im Bereich Bildung fordern die Autoren die Zuständigkeiten in Bund, Ländern und Kommunen eindeutigzu ordnen.
Die Vorschläge sind aus Sicht des Deutschen Landkreistages (DLT) in vielen Fällen zustimmungsfähig, an anderen Stellen böten sie Anlass zu vertieften Diskussionen, vereinzeltseien Forderungen zu kritisieren. Maßgebliche Fragestellungen werden in den Gremien desDLT im Herbst angesprochen.
Landeshaushalt I: Landeshaushalt 2025 – Bericht des Finanzministeriums
Das Niedersächsische Finanzministerium hat den Finanzstatusbericht zur „Entwicklung derFinanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischen Kommunen für 2024“ vorgelegt. Die Ergebnisse basieren auf der Interpretation des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2024. Darüber hinaus wird der verfassungsrechtliche Rahmen für denLandeshaushalt dargestellt. Hierzu heißt es im Bericht wörtlich: „Mit dem Grundsatz derVerteilungssymmetrie und des verfassungsrechtlichen Neuverschuldungsverbots stehensich zwei in Einklang zu bringende verfassungsrechtliche Gebote gegenüber. Das im Beobachtungszeitraum bestehende Neuverschuldungsverbot entfaltete dabei aufgrund seinerverfassungsrechtlichen Verankerung unmittelbare Wirkung auf die vom Land im Rahmenseiner Leistungsfähigkeit zum Grundsatz der Verteilungssymmetrie zu treffenden Gesamtbetrachtung, und dies wohl ex-post als auch ex-ante. Eine alleinige Berufung auf die Finanzierungssalden der Vergangenheit reicht daher zur Beurteilung der Einhaltung des Gebotseiner gerechten und gleichmäßigen Verteilung bestehender Lasten zwischen Land undKommunen nicht aus.“
Hintergrund ist insbesondere die sehr viel schlechtere kommunale Finanzlage. Der in früheren Jahren praktisch als maßgeblich angesehene Finanzierungssaldo fällt beim Land mit+1,5 Milliarden Euro (nach Sondereffekten) rund 5,5 Milliarden Euro besser aus als derkommunale mit -4,0 Milliarden Euro. Die neue Argumentation wird im Fazit aufgegriffen, woes unter anderem heißt, vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Schuldenbremse im Beobachtungszeitraum in der kommunalen Ausgabenentwicklung sei eine isolierte Betrachtung der Finanzierungssalden als alleinigen Parameternicht mehr sachgerecht. Der Bericht kommt sodann zu dem Ergebnis, in der Gesamtschausei festzustellen, dass die geforderte Verteilungssymmetrie in der aktuellen Situation gewahrt sei. Es bestehe daher keine Veranlassung, grundsätzliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Steuerverbundmasse oder in der Höhe der Steuerverbundquote vorzunehmen.
Landeshaushalt II: Nachtragshaushalt 2025 und Haushalt 2026
Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf des Gesetzes zur Änderung desHaushaltsgesetzes 2025 (Nachtragshaushaltsgesetz 2025) in den NiedersächsischenLandtag eingebracht. Die Landesregierung beabsichtigt die Einnahmen und Ausgaben imHaushalt 2025 um rund 1,2 Milliarden Euro auf 45,6 Milliarden zu erhöhen. Die Nettokreditaufnahme soll um rund 577 Millionen Euro auf 2.093 Millionen Euro steigen. Der negativeFinanzierungssaldo des Landes erhöht sich gegenüber dem Ursprungshaushalt um 1.060Millionen Euro auf -2.866 Millionen Euro. Aus kommunaler Sicht ist auf die Etatisierung derMittel aus dem Niedersächsischen Investitionspakt in Höhe von 400 Millionen Euro hinzuweisen.
Ebenfalls in den Landtag eingebracht wurde der Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2026 (Haushaltsgesetz 2026). Vorgesehensind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 47,9 Milliarden Euro (+2,3 Milliarden Euro gegenüber dem Nachtragshaushaltsplanentwurf 2025). Eine Nettokreditaufnahme ist in Höhevon 2,19 Milliarden Euro eingeplant. Der Finanzierungssaldo beträgt – 4,06 Milliarden Euro.
Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens wird traditionell zur Einbringung des Landeshaushaltes im Haushaltsausschuss des Landtages im September angehört. Schwerpunkt wird die dramatische Finanzlage und die kommunale Finanzausstattung sein.
Deutschland-Ticket: Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände
Das Bundesministerium für Verkehr hat den Entwurf für eine 11. Änderung des Regionalisierungsgesetzes vorgelegt. Dazu haben die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene Stellung genommen. Sie kritisieren deutlich, dass der Entwurf weder für das Jahr2026 eine auskömmliche Finanzierung des Deutschlandtickets sicherstellt noch eine belastbare mehrjährige Planungs- und Finanzierungsperspektive eröffnet.
Gefordert wird daher, dass der Bund seinen Finanzierungsbeitrag künftig davon abhängigmacht, dass die Länder die erforderlichen landesrechtlichen Regelungen schaffen – insbesondere durch einen konnexitätsrelevanten Anwendungsbefehl in ihren ÖPNV-Gesetzen.Nur durch einen gesetzlich verankerten Ausgleichsanspruch könnten die örtlichen Aufgabenträger ihre Tarifvorgaben weiterhin verlässlich anwenden. Eine flächendeckende Umsetzung des Deutschland-Tickets wäre nur so gewährleistet, und der mit dem Bundesbeitrag verfolgte Zweck – ein bundesweit einheitliches, dauerhaft tragfähiges Ticketangebot –ließe sich erreichen.
Positionspapier zur Finanzierung des amtlichen Naturschutzes
Angesichts des anhaltenden Rückgangs der biologischen Vielfalt und der Klimakrise kommtdem Naturschutz als öffentliche Aufgabe eine besondere Bedeutung zu. Trotz ihres Engagements im Naturschutz stoßen die Landkreise als untere Naturschutzbehörde aufgrundfehlender Mittel und einer bürokratischen Förderung an ihre Grenzen. Das Präsidium desNiedersächsischen Landkreistages (NLT) hat dazu das Positionspapier „NLT-Forderungenzur besseren und einfacheren Finanzierung des (amtlichen) Naturschutzes“. Es bekräftigtneben der zentralen Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung des Naturschutzesauch die Notwendigkeit einer grundlegenden Vereinfachung der Maßnahmenfinanzierungdurch mehrjährige Budgets sowie die vollständige Übernahme des nationalen Eigenanteilsbei EU-geförderten Maßnahmen durch das Land. Das Positionspapier steht auf der Webseite des NLT zum Download zur Verfügung, Link: https://link.nlt.de/xesg.
Praxisleitfaden zur Rolle der Landkreise in der kommunalen Wärmeplanung
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat in Zusammenarbeit mit dem BeratungsunternehmenPD – Berater der öffentlichen Hand und mit Förderung des Bundesfinanzministeriums verschiedene Aktivitäten zur Unterstützung von Landkreisen bei der kommunalen Wärmeplanung initiiert. Ziel ist es, den Landkreisen und kreisangehörigen Gemeinden Unterstützungbei der Umsetzung der Wärmewende und der kommunalen Wärmeplanung zu geben. Nunmehr wurde im Rahmen des Projektes ein Praxisleitfaden zur Rolle der Landkreise in derkommunalen Wärmeplanung veröffentlicht.
Der Leitfaden enthält praktische Hinweise und Vorlagen zur erfolgreichen Gestaltung vonWärmeplanungsprozessen und richtet sich speziell an Landkreise. Mitgewirkt haben Vertreter aus den Landkreisen Barnim, Celle, Cochem-Zell, Lichtenfels, München und Neu-Ulm.In Netzwerktreffen und individuellen Gesprächen wurden Herausforderungen identifiziert,Lösungswege entwickelt und Erfahrungen dokumentiert – von der Ausschreibung über dieSteuerung technischer Dienstleister bis zur Beteiligung der Öffentlichkeit. Der Leitfaden istüber die Website des Deutschen Landkreistages abrufbar: https://link.nlt.de/kham.
Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes
Auf Grundlage zahlreicher Hinweise der Landkreise und der Region Hannover hat der Niedersächsische Landkreistag (NLT) zum Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes Stellung genommen. Das Bestreben des Landes, den Wasserbehörden zusätzliche Instrumente an die Hand zu geben, um den Herausforderungen des Klimawandelsbesser begegnen zu können, wird begrüßt. Gleichzeitig wird betont, dass einige Regelungen in der Umsetzung voraussichtlich zu erheblichen Problemen führen. Benannt sind insbesondere die Berücksichtigung des Klimawandels bei Erteilung von wasserrechtlichen Erlaubnissen; die Feldberegnung beziehungsweise Gründung von Beregnungsverbänden sowie die erlaubnisfreie Benutzung des Grundwassers.
Das Ziel von Verfahrensbeschleunigungen wird als grundsätzlich nachvollziehbar angesehen; dies soll durch Regelungen wie die zur Genehmigung von Anlagen in und am Gewässer oder durch den Wegfall von Planfeststellung und Plangenehmigung für Ausbaumaßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes von Gewässern oder bei der Wiedervernässung von Mooren und Feuchtgebieten erreicht werden. In der Praxis können solcheMaßnahmen jedoch zu kontraproduktiven Effekten führen. Die Einschränkung von Rechtsbehelfen bei Maßnahmen des Hochwasserschutzes wurde in der Stellungnahme dagegenals ein geeignetes Mittel zur Beschleunigung benannt.
Die geplante Regelung zu den Kosten der Wasserversorgung wird in der derzeitigen Fassung entschieden abgelehnt, da sie die seit Jahrzehnten geltenden Grundsätze des kommunalen Abgabenrechts verändern würde. Darüber hinaus hat der NLT weitere Hinweisezu dem Gesetzentwurf gegeben.
Erlassentwurf zur Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften
Zum Entwurf eines Erlasses zur Aufstellung von Kreisfeuerwehrbereitschaften hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) Stellunggenommen. In dem Schreiben an das Ministerium für Inneres, Sport und Digitales (MI) erklärt die AG KSV den Entwurf grundsätzlich für gut geeignet, um auf die Anforderungen derZukunft reagieren zu können. Allerdings wird auch mitgeteilt, dass die vorgesehenen Erleichterungen nicht ausreichend sind, damit auch kleinere Katastrophenschutzbehördeneine Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen aufstellen können.
Darüber hinaus fordert die AG KSV ein erweitertes Förderregime, um auch die konsumtivenKosten zu kompensieren. Ebenso haben wir angeregt, Fördermittel für die eigenen Kreisfeuerwehrbereitschaften der Kommunen zur Verfügung zu stellen, da der Anteil der Feuerschutzsteuermittel für alle Kommunen durch die Neufassung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes abgesenkt wurde. Für die Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen wird in derStellungnahme die Aufstellung von drei Fachzügen als ausreichend angesehen. Dies würdeinsbesondere den kleineren Kommunen die Aufstellung einer Feuerwehrbereitschaft Niedersachsen erleichtern. Darüber hinaus solle bei der Besetzung der Fachzüge auf die Fähigkeit der Fahrzeuge abgestellt und nicht eng gefasste Fahrzeugtypen vorgeben werden,so die AG KSV in ihrem Schreiben.
Glasfaserausbau: Förderprogramms des Bundes
Der Bund plant, in den Jahren 2026 bis 2030 etwa 5,75 Milliarden Euro für die Förderungdes Glasfaserausbaus zur Verfügung zu stellen. Für das Jahr 2026 hat das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) in den laufenden Haushaltsberatungeneine Fördersumme in Höhe von 1,15 Milliarden Euro angemeldet. Seitens der Ländervertreter sind diese Ankündigungen unter Verweis auf die angespannte Haushaltslage in denLändern überwiegend begrüßt worden; der Deutsche Landkreistag hat dagegen deutlichgemacht, dass wir nach wie vor eine jährliche Fördersumme in Höhe von drei MilliardenEuro für angebracht halten.
Für den laufenden Förderaufruf stehen rund 1,4 Milliarden Euro für Neubewilligungen zurVerfügung. Eingegangen sind bislang 29 Förderanträge, mit denen dieses Budget nicht ausgeschöpft wird. Das BMDS hat – auch mit Blick auf die Mittelausstattung der kommendenJahre – daher angeregt, angedachte Förderanträge nach Möglichkeit noch in diesem Jahrzu stellen.
Asylrecht: Vorschlag der EU-Kommission für gemeinsames Rückkehrsystem
Die EU-Kommission hat im März 2025 einen Vorschlag für eine Verordnung zur Einrichtungeines gemeinsamen Rückkehrsystems eingebracht. Dabei steht vor allem die leichtere undschnellere Abschiebung von abgelehnten Asylbewerbern durch Anerkennung von Rückführungsentscheidungen unter den Mitgliedsstaaten im Mittelpunkt. Das Präsidium des Deutschen Landkreistages (DLT) begrüßt die Erleichterung der Rückführungen als Zielsetzungder Verordnung sowie die geplante Einrichtung von Rückkehrzentren außerhalb der EU.
Kritisch sieht der DLT die starre Vereinheitlichung des Rückführungssystems, die Regelungen bezüglich sicherheitsgefährdender Drittstaatsangehöriger, welche hinter den Standardsdes nationalen Rechts zurückblieben und die erheblichen Belastungen für die Landkreiseund ihrer Ausländerbehörden bei der Umsetzung der Verordnung. Die Arbeiten im EU-Parlament stehen noch am Anfang, die Befassung wird nach der Sommerpause starten.
Aussetzung des Familiennachzugs im Bundesgesetzblatt verkündet
Das Gesetz zur Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten ist imBundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. I Nr. 173). Es trat am 24. Juli 2025 in Kraft.Damit ist der Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten bis zum 23. Juli 2027 ausgesetzt.
Bundesrat: Stellungnahme zum Bundeshaushalt 2025
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 mehr Unterstützung für Länderund Kommunen gefordert. Sie begrüßen das geschaffene Sondervermögen des Bundesüber 500 Milliarden Euro für zusätzliche Investitionen in Infrastruktur und Klimaneutralität.Der darin enthaltene Anteil von 100 Milliarden Euro für Investitionen in den Ländern undKommunen sei ein wichtiger Beitrag zum Abbau des Investitionsstaus.
Der Bundesrat begrüßt weiter, dass weitere Bundesmittel – auch aus dem neuen Sondervermögen des Bundes und aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) – in Form vonBundesprogrammen an die Länder und Kommunen fließen. Diese können nur dann ihrevolle Wirkung entfalten, wenn sie ohne Kofinanzierungsverpflichtungen der Länder undKommunen umgesetzt werden können.
Der Bundesrat weist weiter darauf hin, dass Länder und Kommunen in den vergangenenJahren in überregionalen und regionalen Notlagen viele Maßnahmen finanziert haben. IhreHaushalte seien dadurch erheblich belastet worden. Angesichts erwarteter sinkender Steuereinnahmen müssten gleichzeitig der Ausbau der öffentlichen Infrastruktur, die Dekarbonisierung, die Folgen der Fluchtmigration und nicht zuletzt Bildung und Digitalisierung finanziert werden. Besonders bei der Versorgung und Integration von Flüchtlingen müsse derBund Länder und Kommunen stärker unterstützen als bisher. Die Länder und Kommunenmüssen in die Lage versetzt werden, die laufenden Aufgaben der Versorgung und Integration aller Schutzsuchenden bewältigen zu können, ohne die Handlungsfähigkeit an andererStelle stark einschränken zu müssen.
Der Bundesrat erinnert auch an die Bedeutung der Gemeinschaftsaufgaben und das damiteinhergehende Mitwirkungsgebot des Bundes. Hierbei ist es von essenzieller Bedeutung,für einen bezahlbaren öffentlichen Personennahverkehr einzustehen. Aus Sicht der Ländersteht der Bund in der Pflicht, die Attraktivität und die Verlässlichkeit der öffentlichen Verkehrsmittel zu erhalten, damit diese auch mit Blick auf Umwelt und Klima stärker genutztwerden. Für einen weiterhin attraktiven Nahverkehr ist eine Beteiligung des Bundes unabdingbar. Die Länder monieren weiter, dass der Bund regelmäßig Maßnahmen anstoße,diese aber von den Ländern finanzieren lasse. Aus Gründen der Planbarkeit müsse künftigvon Anfang an rechtssicher feststehen, dass der Bund seine Initiativen dauerhaft und dynamisch mitfinanziert.
Niedersächsischer Verdienstorden für Hubert Meyer
Für seine Verdienste um das Land Niedersachsen hat Prof. Dr. Hubert Meyer den Niedersächsischen Verdienstorden verliehen bekommen. Ministerpräsident Olaf Lies überreichteden Orden an das langjährige Geschäftsführende Präsidialmitglied des NiedersächsischenLandkreistages (2006 bis 2026) in einer Feierstunde im Gästehaus der Landesregierung inHannover. Meyer habe sich vielfach um das Gemeinwesen, den gesellschaftlichen Zusammenhalt und um die Menschen des Landes verdient gemacht, so Lies. Er überreichte dasOrdenszeichen in der Stufe Verdienstkreuz Erster Klasse.
Zusätzlich zu seiner beruflichen Funktion und weit über seine damit verbundenen Aufgabenhinaus habe sich Meyer in und für Niedersachsen engagiert, sagte der Ministerpräsident.Schlaglichtartig streifte Lies in seiner ausführlichen und herzlichen Laudatio das Engagement Meyers in zahlreichen öffentlich-rechtlichen und gemeinnützigen Institutionen und seinumfangreiches rechtswissenschaftliches und rechtspolitisches Wirken durch eine Vielzahlvon wissenschaftlichen Veröffentlichungen und langjährige Mitwirkung in unzähligen Gremien und an vielen bedeutsamen politischen Problemlösungen.
Die gesamte Familie der Landkreise gratuliert Hubert Meyer herzlich zu dieser hohen undmehr als verdienten Auszeichnung. Die Ordensverleihung unterstreicht sein vielfältige Wirken weit über die niedersächsischen Landkreise und die kommunale Familie hinaus. HubertMeyer ging es immer darum, das Leben der Menschen zu verbessern“, erklärte NLT-Vizepräsident Landrat Sven Ambrosy nach der Ordensverleihung in einer Pressemitteilung. Derebenfalls anwesende jetzige Hauptgeschäftsführer des NLT, Dr. Joachim Schwind, ergänzte: „Hubert Meyer ist ein starkes Stück kommunale Selbstverwaltung. Sein ganzes Berufsleben hat er einen kommunalen Spitzenverband geführt. Fast zwanzig Jahre lang hat erden NLT und damit Niedersachsen mitgeprägt und auch auf Bundesebene zahlreiche Impulse für eine zeigemäße kommunale Selbstverwaltung gesetzt.“
Das vielfältige Wirken von Hubert Meyer ist in einer Sonderausgabe der VerbandszeitschriftNLT-Information und in der Ausgabe 3/2025 mit der Dokumentation der VerabschiedungEnde Juni abgebildet, siehe www.nlt.de>Informationen>Verbandszeitschrift.


