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NLT-Aktuell – Ausgabe 23

Landkreistag bewertet Ergebnisse der Kabinettsklausur zum Landeshaushalt

Die Niedersächsische Landesregierung hat bei ihrer Kabinettsklausur am 29. und 30.JuniEntwürfe für einen Nachtragshaushalt 2025 und für den Haushalt 2026 sowie die Mittelfristige Planung 2025 bis 2029 (Mipla) beschlossen. Enthalten ist ein Sofortprogramm zur Entlastung der Kommunen, erklärte die Staatskanzlei in einer Pressemitteilung im Anschluss.In einer ersten Einschätzung reagierte der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) Landrat Marco Prietz: „Mit den Beschlüssen auf ihrer Klausurtagung beginnt dieLandesregierung, auf die dramatische Lage der Kommunalhaushalte zu reagieren. Erwähnenswert ist der Einstieg in den Abbau der eklatanten Unterfinanzierung bei den Personalkosten für unsere Kitas durch jährliche zusätzliche Mittel in Höhe von zunächst 250 MillionenEuro und die Berücksichtigung der Tarifsteigerungen. Hier hat Ministerpräsident Olaf Liesschnell und im konstruktiven Dialog gehandelt und entlastet damit die Gemeinden und Landkreise finanziell. Auch die Ankündigung, die Mittel des Sondervermögens des Bundes pauschal und unkompliziert an die Kommunen weiterzuleiten, ist ein richtiger Schritt weg voneiner Kontroll- hin zu einer Vertrauenskultur.“

Der NLT werde darauf achten, dass mindestens 60 Prozent der auf Niedersachsen entfallenden Mittel des Sondervermögens an die Kommunen weitergeleitet werden. Prietz bedauerte, dass die Landesregierung sich trotz der erheblichen zusätzlichen finanziellen Spielräume nicht für die seit langem geforderte Aufstockung des kommunalen Finanzausgleichsentschieden habe. Im bundesweiten Vergleich seien Niedersachsens Kommunen damitweiterhin strukturell unterfinanziert.

NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy ergänzte: „Die Kita-Finanzierung hat sich in den letztenJahren wegen der starken Steigerung der Personalkosten zu einer riesigen Belastung fürunsere Kommunalhaushalte entwickelt. Es ist richtig, dass Ministerpräsident Olaf Lies dieLücke zwischen dem gesetzlich geregelten Anteil des Landes an den Personalkosten undder tatsächlichen Entwicklung dauerhaft schließen will. Das ist ein gutes Signal für die Qualität in unseren Kindertagesstätten und die frühkindliche Bildung.“

DRK und Landkreistag fordern: Mehr Mittel für den Katastrophenschutz

Die Niedersächsischen Landkreise und das Deutsche Rote Kreuz, Landesverband Niedersachsen, fordern deutlich mehr Mittel für den Katastrophenschutz in Niedersachsen. „Diefinanzielle Lage unserer Katastrophenschutz-Einheiten ist dramatisch. Unsere Aufwendungen bei Ausbildung, Fahrzeugen und Material tragen wir größtenteils selbst. Die laufendenKosten für Treibstoffe, Mieten, Strom und vieles anderes steigen seit Jahren, die Zuweisungen des Landes aber nicht. Das kann so nicht weitergehen“, wies DRK-Landesgeschäftsführer Dr. Ralf Selbach in einer gemeinsamen Pressemitteilung am Mittwoch auf eine sichdramatisch zuspitzende Lage in Niedersachsen hin.

Die Vorbereitung auf Katastrophenfälle ist Aufgabe der unteren Katastrophenschutzbehörden, die sich maßgeblich auf Einheiten der Hilfsorganisationen stützen. „Landkreise undRegion Hannover stecken schon heute deutlich mehr Geld in den Katastrophenschutz, alssie vom Land erstattet bekommen. Für 2025 sind es nicht einmal 70 Cent pro Einwohner.Manche Landkreise haben uns vorgerechnet, dass sie mindestens das Sechsfache ausgeben. Hier muss dringend wegen der aktuellen Sicherheitslage nachgesteuert werden“, sagtedas Geschäftsführende Präsidialmitglied des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), Dr.Joachim Schwind.

Selbach und Schwind erklärten, die Anforderungen im Katastrophenschutz seien dramatisch gestiegen, nur die Finanzierung werde faktisch weniger. Naturereignisse, Pandemien,kriminelle und terroristische Bedrohungen seien real, selbst kriegerische Konfrontationenrückten näher. Die Menschen erwarteten, dass Behörden und Hilfsorganisationen sich ganzanders vorbereiten. Die Zeitenwende dürfe nicht nur im militärischen Bereich stattfinden, siemüsse auch im Katastrophenschutz und beim Ehrenamt vor Ort ankommen. Sie fordertendringend, auch die konsumtiven Kosten der Katastrophenschutzeinheiten besser zu unterstützen.

Selbach und Schwind können nicht nachvollziehen, dass es trotz der auch von der Bundeswehr anerkannten Bedeutung eines modernen Katastrophenschutzes und damit einer leistungsfähigen Zivilverteidigung immer noch kein entsprechendes Paket von Bund und Ländern gibt. „Die zivile Seite der Verteidigung wird gerne vergessen. Über den Bundesrat haben die Länder ihre Forderungen an den Bund adressiert. Das finden wir richtig. Unser primärer Ansprechpartner ist aber das Land. Wir müssen die Einsatzfähigkeit unserer bestehenden Einheiten jetzt sichern und hoffen auf spürbare Bewegung im Landeshaushalt 2026.Daneben wäre es sehr sinnvoll, wenn das Land bei den anstehenden Projekten im Rahmendes Investitions-Sondervermögens einen Schwerpunkt bei der landesweiten Katastrophenschutz-Infrastruktur setzt“, appellierten Schwind und Selbach an Landesregierung undLandtag.

Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Finanzierung von Infrastrukturinvestitionen von Ländern und Kommunen (LuKIFG) beschlossen. Die Kabinettsvorlagenimmt die zwischenzeitlich zwischen Bund und Länder geeinten Änderungen auf. Diese betreffen unter anderem den Verteilungsschlüssel zwischen den Ländern sowie insbesondereden Entfall der Mindestbeteiligung der Kommunen in den Ländern mit mindestens 60 Prozent. Ebenfalls nicht mehr enthalten ist das Erfordernis der Zusätzlichkeit. Zudem wurde dieVerwendungsbreite bei der Umsetzung erweitert (auf Bereiche wie Sport, Kultur, Innere Sicherheit, Wasserwirtschaft und Wohnungsbau) und eine Doppelförderung ermöglicht.

Der Bund stellt den Ländern und Kommunen einen festen Anteil von 100 Milliarden Euroam Sondervermögen des Bundes zur Verfügung, um dringende Investitionsvorhaben eigenständig voranzutreiben. Der Bund übernimmt ebenfalls die fälligen Zinsen und die Tilgung.Ziel von Bund und Ländern ist es, dass die Investitionen schnell, sichtbar und für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft spürbar auf den Weg gebracht werden.

Bund und Länder sind sich darin einig, dass es für die konkrete Umsetzung des Sondervermögens einfache und bürokratiearme Verfahren benötigt. Es sollen keine Genehmigungenvon Einzelprojekten erfolgen, sondern pauschale Zuweisungen. Bund und Länder sind sicheinig, dass die Verteilung des Sondervermögens auf die Länder jeweils hälftig nach demfestgestellten Königsteiner Schlüssel 2019 und dem fortgeschriebenen Schlüssel 2024 erfolgt. Im Rahmen des LuKIFG ist ein Maßnahmenbeginn am 1. Januar 2025 vorgesehen.

Niedersächsisches Kommunalfördergesetz

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat zum Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes (NKomFöG) genommen. In ihrer Stellungnahme haben die kommunalen Spitzenverbände den Gesetzentwurf grundsätzlich begrüßt und gefordert, dass

  • neben den Mitteln aus dem Investitionspakt des Landes auch die vom Bund avisiertenkommunalen Investitionsmittel aus dem Sondervermögen durch Verordnung nach demGesetz administriert werden; 
  • die Anwendung des Gesetzes auch auf die zehn seitens der Landesregierung angekündigten Fördermaßnahmen zur Erprobung überführt werden; 
  • künftig vor Erlass von Zuwendungsrichtlinien die Prüfung einer Abwicklung durch Verordnung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz vorzusehen ist;
  • weitere bestehender Zuwendungen aus bisherigen Richtlinien überführt und nach diesem Gesetz abgewickelt werden.

Bedarfszuweisungen für finanzschwache niedersächsische Kommunen 2025

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat die voraussichtlichen Empfänger von Bedarfszuweisungen wegen einer außergewöhnlichen Lage für besonders finanzschwache Kommunen in 2025 bekannt gegeben. Für diese sind im laufendenAntragsverfahren Haushaltsmittel in Höhe von insgesamt 70,1 Millionen Euro vorgesehen.Die 32 begünstigten Kommunen weisen eine vergleichsweise geringe Steuereinnahmekraftauf und sind zeitgleich vergleichsweise hoch mit Fehlbeträgen belastet. 45 Kommunen wurden hingegen wegen einer überdurchschnittlichen Steuereinnahmekraft in ihrer Vergleichsgruppe, geringer Fehlbeträge oder der Möglichkeit der Deckung von Fehlbeträgen aus Überschussrücklagen nicht berücksichtigt.

Die Höhe der einzelnen vorgesehenen Zuweisungen beläuft sich zwischen 180.000 Euround 7,5 Millionen Euro, insbesondere für die Städte Salzgitter und Wilhelmshaven. Aus denReihen der Landkreise sollen Helmstedt (6,24 Millionen Euro), Hameln-Pyrmont (6,22 Millionen Euro), Holzminden (7,5 Millionen Euro) und Schaumburg (7,28 Millionen Euro) sowieLüchow-Dannenberg (3,24 Millionen Euro) Mittel erhalten.

Höhere Mittelansätze im Bundeshaushalt für die Jobcenter

Der zweite Regierungsentwurf für den Bundeshaushalt 2025 sowie die Eckwerte 2026 bis2029 enthalten für die Jobcenter für das laufende Jahr 400 Millionen Euro sowie für diedarauffolgenden Jahren jeweils eine Milliarde Euro mehr Eingliederungsmittel. Dies ist absolut notwendig, sehr zu begrüßen und entspricht mit Blick auf die zusätzliche Milliarde derForderung des Deutschen Landkreistages (DLT).

Für das Gesamtbudget der Jobcenter zur Erbringung von Eingliederungsleistungen und fürVerwaltungskosten in der Grundsicherung für Arbeitsuchende werden für 2025 insgesamt9,35 Milliarden Euro veranschlagt. Zudem besteht die Möglichkeit, bis zu 350 Millionen Euroan Ausgaberesten in Anspruch zu nehmen. Begründet wird dies mit einer steigenden Anzahlan SGB II-Leistungsbeziehenden, aber auch mit den Bedarfen einer intensiven und nachhaltigen Arbeitsmarktintegration.

Das bedeutet konkret für 2025:

  • Eingliederungsmittel: 4,1 Milliarden Euro (erster Regierungsentwurf: 3,7 MilliardenEuro, 2024: 4,15 Milliarden Euro); 
  • Verwaltungsmittel: 5,25 Milliarden Euro (erster Regierungsentwurf: 5,25 MilliardenEuro, 2024: 5,05 Milliarden Euro);
  • Ausgabereste: 350 Millionen Euro (erster Regierungsentwurf: 350 Millionen €, 2024:1,35 Milliarden Euro);

Darüber hinaus enthalten die Eckwerte für die Jahre 2026 bis 2029 jeweils eine MilliardeEuro an zusätzlichen Eingliederungsmitteln.

Der Entwurf des Bundeshaushaltes 2025 geht nun in das parlamentarische Verfahren. Anfang Juli ist die erste Beratung im Bundestag vorgesehen. Im September soll der Haushaltnach aktuellem Stand vom Deutschen Bundestag verabschiedet werden. Die vorläufigeHaushaltsführung endet schließlich mit der Verkündung des Haushaltsgesetzes.

Landtag beschließt erneute Änderung der Niedersächsischen Bauordnung

Der Niedersächsische Landtag hat das Gesetz sowie den Entschließungsantrag der regierungstragenden Fraktionen „Weiterentwicklung der Niedersächsischen Bauordnung unddes Bundesrechts zur Förderung nachhaltigen Bauens und moderner Standards“ beschlossen. Das Gesetz wurde am 30. Juni 2025 im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt verkündet und trat am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft.

Mit der Änderung wurde unter anderem die Regelung zum Wegfall der Stellplatzpflicht, dieerst Mitte 2024 eingeführt wurde, nun repariert. Die kommunalen Spitzenverbände hattendarauf hingewiesen, dass diese Regelung ausschließlich zu Problemlagen und keinesfallszu einem Bauboom führen werde. Zudem wird der Kanon der Verfahrensfreiheit weiter ausgeweitet. Sowohl die Warnung der kommunalen Spitzenverbände vor der Zunahme baurechtswidriger Zustände als auch die Forderung nach der Anpassung des materiellenRechts als rechtstaatlichen besseren Weg zur Vereinfachung und mehr Baufreiheit sind insoweit ungehört geblieben.

Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes

Das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz (MU) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Wassergesetzes (NWG) im Rahmen der Verbandsbeteiligung zur Stellungnahme übersandt. Der Gesetzentwurf befasstsich schwerpunktmäßig mit der Anpassung an die Folgen des Klimawandels sowie der Vereinfachung und Beschleunigung von Zulassungsverfahren. Für den Zweck der Verfahrensbeschleunigung werden unter anderem Genehmigungsfiktionen erweitert und Verfahrensanforderungen vermindert.

Ein neuer § 107a NWG soll regeln, dass Maßnahmen zum Zwecke des Hochwasser- undKüstenschutzes im überragenden öffentlichen Interesse liegen. Der Entwurf sieht zudemeine Anzeigepflicht für bestimmte Wasserentnahmen sowie eine Risikobewertung beiGrundwasserbewilligungen vor. Außerdem sollen Beregnungsverbände und der Schutz vonTrinkwasservorkommen gestärkt und ein Hochwasserschutzregister eingeführt werden.

Ergebnisse des KfW-Kommunalpanels 2025

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) hat die Ergebnisse des Kommunalpanels 2025vorgestellt. Insgesamt weist das Kommunalpanel 2025 einen kommunalen Investitionsrückstand von 215,74 Milliarden Euro aus. Bei den Landkreisen ist ein Investitionsstau im Umfang von 35,49 Milliarden Euro zu konstatieren.

Die Befragung für das KfW-Kommunalpanel 2025 zeigt eine weitere Verschlechterung derEinschätzungen und Erwartungen der Kämmereien hinsichtlich der aktuellen und zukünftigen Finanzlage der Kommunen. Rund 36 Prozent der antwortenden Kommunen bewertetenAnfang 2025 die Finanzsituation des zurückliegenden Haushaltsjahres als mangelhaft.Auch der Blick in die Zukunft fällt pessimistisch aus. Bezogen auf das Haushaltsjahr 2025gehen 84 Prozent von einer eher oder sehr nachteiligen finanziellen Entwicklung aus. Undfür die kommenden fünf Jahre bis 2029 rechnen sogar neun von zehn Kommunen mit einersich eher oder stark eintrübenden Situation.

Der wahrgenommene Investitionsrückstand ist gegenüber dem Vorjahr um rund 29,6 Milliarden Euro (+15,9 Prozent) auf 215,7 Milliarden Euro gestiegen. Die wesentlichen Blöckeim Rückstand machten die Schulgebäude mit 67,8 Milliarden Euro (31 Prozent des Investitionsrückstands) und die Straßen- und Verkehrsinfrastruktur mit 53,4 Milliarden Euro (25Prozent) aus. Die Investitionsrückstände in beiden Bereichen sind im Vergleich zum Vorjahrdeutlich angestiegen – bei den Straßen um 5,1 Milliarden Euro und bei den Schulen sogarum 13,1 Milliarden Euro. Der starke Anstieg bei den Schulgebäuden dürfte mit dem gesetzlichen Anspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem Jahr 2026 für Kinder im Grundschulalterzusammenhängen.

Die Brand- und Katastrophenschutzinfrastruktur macht den drittgrößten Anteil am Investitionsrückstand aus (19,9 Milliarden Euro). Eine denkbare Ursache für den starken Anstiegum 3,6 Milliarden Euro dürften die veränderten Bewertungen der Relevanz öffentlicher Sicherheit nach der Corona-Pandemie, dem Beginn des Krieges in der Ukraine und den verschiedenen Extremwetterereignissen der vergangenen Jahre sein. Die öffentlichen Verwaltungsgebäude machen den viertgrößten Anteil am Investitionsrückstand aus (19,5 Milliarden Euro).

Dr. Joachim Schwind neuer Hauptgeschäftsführer des NLT

Dr. Joachim Schwind hat zum 1. Juli 2025 das Amt des Geschäftsführenden Präsidialmitglieds und damit die Position des Hauptgeschäftsführers beim Niedersächsischen Landkreistag (NLT) übernommen. Er folgt auf Prof. Dr. Hubert Meyer, der mit Ablauf des Junis inden Ruhestand getreten ist. Schwind war auf Empfehlung des Präsidiums bei der 84. Landkreisversammlung am 7. März 2024 als dessen Nachfolger gewählt worden. Das Amt desGeschäftsführers hat ebenfalls zum 1. Juli 2025 Dr. Lutz Mehlhorn übernommen. Mehlhornhatte zuvor als Beigeordneter des Referat B geleitet; diese Aufgabe obliegt nun Hauptreferentin Alina Rauch. Einzelheiten sind der Geschäftsverteilung zu entnehmen, siehe NLTWebseite www.nlt.de > Über uns > Geschäftsverteilung.

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