NLT-Aktuell – Ausgabe 22
BBK veröffentlicht „Wegweiser zur Zivilen Verteidigung in Kommunen“
Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat im Rahmen desProjekts „Wegweiser zur Zivilen Verteidigung in Kommunen“ zwei Arbeitshilfen veröffentlicht. Mit den Dokumenten sollen den Kommunen Handlungsempfehlungen bei der Vorbereitung auf Krisen- und Verteidigungslagen an die Hand gegeben werden.
Die Arbeitshilfe „Basisszenarien im Kontext der Zivilen Verteidigung“ beschreibt Ereignislagen von kommunaler Relevanz, etwa Cyberangriffe auf Verwaltungen, Ausfälle der Stromoder Trinkwasserversorgung, Einschränkungen wichtiger Verkehrswege oder größereFluchtbewegungen. Die Basisszenarien knüpfen dabei an Planungen der Gefahrenabwehrund des Katastrophenschutzes an und erweitern diese um die Perspektive der Zivilen Verteidigung. Die Arbeitshilfe „Kreisbeschreibung für Zwecke der Zivilen Verteidigung“ soll zurUnterstützung bei der systematischen Erfassung relevanter Informationen über die eigeneGebietskörperschaft, wie etwa Daten zur Bevölkerungsstruktur, zu kritischen Infrastrukturen, zur Energie- und Gesundheitsversorgung, zur allgemeinen Gefahrenabwehr oder zuverfügbaren Ressourcen vor Ort, dienen.
Laut BBK wurden die Arbeitshilfen in Abstimmung mit den Ländern sowie dem Bundesministerium der Verteidigung entwickelt. Geplant seien weitere themenspezifische Arbeitshilfen, mit denen verschiedene Handlungsfelder der Zivilen Verteidigung zu einem umfassenden Unterstützungsangebot für kommunale Verantwortungsträger verknüpft werden sollen.Die kommunalen Spitzenverbände waren in den bisherigen Arbeitsprozess der Erarbeitungdes „Wegweisers zur Zivilen Verteidigung in Kommunen“ nicht eingebunden, das ist ausSicht des Deutschen Landkreistages nicht nachvollziehbar. Die DLT-Hauptgeschäftsstellewird sich weiterhin mit Nachdruck für eine konsequente Berücksichtigung der kommunalenPerspektive bei der weiteren Umsetzung des Pakts für den Bevölkerungsschutz einsetzen.
Entwicklung der Kommunalfinanzen: Schuldenstand
Das Statistische Bundesamt (Destatis) hat die Daten zur Verschuldungssituation der öffentlichen Haushalte zum 31. Dezember 2025 veröffentlicht. Der Öffentliche Gesamthaushalt(Bund, Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände sowie Sozialversicherung einschließlich aller Extrahaushalte) ist demnach mit 2.662,2 Milliarden Euro verschuldet. Gegenüberdem Jahresende 2024 stieg die öffentliche Verschuldung um sechs Prozent oder 151,4 Milliarden Euro und damit erneut auf den höchsten am Ende eines Jahres in der Schuldenstatistik gemessenen nationalen Schuldenstand.
Der Zuwachs kam durch Schuldenanstiege bei allen Gebietskörperschaften zustande, wobei auf der kommunalen Ebene der Zuwachs prozentual mit 15,4 Prozent zweistellig ausfällt.Die Schulden des Bundes wuchsen um 6,2 Prozent und die der Länder um 2,9 Prozent.
Bei den Landkreisen sind die Kreditbestände (ohne Kassenkredite) um 1,81 Prozent auf20,371 Milliarden Euro und die Kassenkreditbestände um 56 Prozent (1,693 Milliarden Euroauf 4,715 Milliarden Euro) gewachsen. In den Kassenkreditbeständen pro Kopf liegen dieLandkreise in Sachsen-Anhalt (323,49 Euro) an der Spitze, gefolgt von den Landkreisen inRheinland-Pfalz (314,09 Euro). An die dritte Stelle haben sich wieder die Landkreise in Niedersachsen (146,12 Euro) vor die Landkreise in Sachsen (141,04 Euro) geschoben.
KiTa-Startchancen- und -Qualitätsentwicklungsgesetz
Der Deutsche Landkreistag (DLT) hat gemeinsam mit dem Deutschen Städtetag zum Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Startchancen von Kindern und zur Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung (SCQEG) Stellung genommen. Sie haben deutlichgemacht, dass sie die Zielsetzung des Gesetzentwurfs grundsätzlich teilen, zugleich abererhebliche rechtliche, organisatorische, fachliche und finanzielle Bedenken vorgetragen.Auch bestehen Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes sowie an der Klarheitund Umsetzbarkeit der vorgesehenen Verpflichtungen.
Die geplanten Qualitätsstandards treffen auf bereits bestehende landesrechtliche, fachlicheund kommunale Fördersysteme. Der Entwurf überträgt den Kommunen und Einrichtungsträgern zudem umfangreiche zusätzliche Aufgaben, unter anderem bei Sprachförderung,Qualitätssicherung, Fachberatung, Datenaustausch und der Erreichung belasteter Familien.Damit verbunden sind erhebliche dauerhafte Personal-, Verwaltungs- und Betriebskosten.Die Finanzierung ist unzureichend und nicht dauerhaft gesichert.
Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) teilt diese Einschätzung und hatte seine ablehnende Haltung gegenüber dem DLT zum Ausdruck gebracht, der sie bei seiner Stellungnahme berücksichtigte. Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat parallel die niedersächsische Landesregierung aufgefordert, den Gesetzentwurf in der jetzigen Fassung im Bundesrat abzulehnen oder sich für eine vollständige unddauerhafte Finanzierung der Mehrbelastungen durch den Bund einzusetzen. Andernfallssteht das Land in der Pflicht, den Kommunen neben der bestehenden Finanzhilfe die damitverbundenen Mehrkosten in vollem Umfang zu erstatten.
Gründung der „Allianz gegen Einsamkeit“
Um die Gesellschaft für das Thema Einsamkeit zu sensibilisieren und die Angebots- undPräventionsstrukturen weiterzuentwickeln, wurde auf Initiative des Bundesministeriums fürBildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) die „Allianz gegen Einsamkeit“gestartet. Der Deutsche Landkreistag (DLT) ist eines der Gründungsmitglieder. Landkreiseleisten bereits heute mit vielfältigen Maßnahmen einen wichtigen Beitrag zur Vorbeugungund Linderung von Einsamkeit, insbesondere durch niedrigschwellige Begegnungsangebote sowie konkrete, bedarfsgerechte Unterstützungsangebote vor Ort.
Die Mitglieder der Allianz verpflichten sich, in ihrem jeweiligen Wirkungsfeld einen Beitragzur Vorbeugung und Linderung von Einsamkeit zu leisten. Darüber hinaus sollen Ansätzefür unterschiedliche gesellschaftliche Bereiche unterstützt und Themenfelder mit besonderem Handlungsbedarf – etwa Kinder und Jugendliche, Arbeitswelt sowie Gesundheit – gezielt aufgegriffen werden. Konkrete Angebote sollen zudem öffentlichkeitswirksam sichtbargemacht werden. Mehr Information, Shortlink: https://link.nlt.de/qxvn.
Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse: Bund veröffentlicht Heimat-Agenda
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH) hat seine Heimat-Agenda „Miteinander ist es Heimat“ veröffentlicht. Darin beschreibt es die Inhalte undZiele seiner Heimatpolitik. „Heimat“ wird als gelebtes Miteinander in Stadt und Land verstanden, das sich auf regionale Kultur und Identifikation, auf gesellschaftliches Miteinanderund eine starke Wirtschaft zur Sicherung der wirtschaftlichen Grundlagen stützt. Mit Blickauf die Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse sieht das Ministerium zugleich besondere Handlungsbedarfe in den ländlichen Räumen.
Die Agenda betont, dass Heimatpolitik eine ressortübergreifende Querschnittsaufgabe sei,die nur gelinge, wenn Bund, Länder und Kommunen zusammenarbeiteten. Das Ministerium sieht sich hier ressortübergreifend als Fürsprecher für lebenswerte Heimaten, ausdrücklichin Stadt und Land. Zugleich hebt das BMLEH hervor, dass es mit Blick auf die Kernaufgabeder Heimatpolitik, die Sicherung und Herstellung gleichwertiger Lebensverhältnisse undTeilhabechancen gerade in ländlichen Räumen vielfach besonderer Anstrengungen bedarf,um Daseinsvorsorge, wirtschaftliche Perspektiven, Ehrenamt und regionale Identität dauerhaft zu sichern.
Mehr Information auf der Webseite des BMLEH, Shortlink: https://link.nlt.de/wocv
Smart Country Convention vom 13. bis 15. Oktober 2026 in Berlin
Vom 13. bis 15. Oktober 2026 findet in Berlin die Smart Country Convention statt. Im Mittelpunkt der Kongressmesse unter dem Motto „Stadt.Land.Tech“ stehen digitale Lösungen füreine moderne öffentliche Verwaltung und eine zukunftsfähige digitale Daseinsvorsorge. DerDeutsche Landkreistag ist erneut institutioneller Partner der Veranstaltung. Sie richtet sichan Vertreterinnen und Vertreter aus Verwaltung, Politik, Digitalwirtschaft, Verbänden, Startups und Wissenschaft. Die Teilnahme ist kostenfrei.
Tickets sowie weiterführende Informationen zum Programm, zu Akteurinnen und Akteurenund zur Organisation sind unter www.smartcountry.berlin abrufbar.
Termin der Landtagswahl 2027 steht fest
Die Niedersächsische Landesregierung hat Termin für die Landtagswahl 2027 festgelegt.Die Wahl soll am Sonntag, den 26. September 2027, in der Zeit von 8:00 bis 18:00 Uhrstattfinden.



