NLT-Aktuell – Ausgabe 22
Kommunen begrüßen Einigung zum „Investitionsbooster“
Der Deutsche Bundestag hat am gestrigen 26. Juni 2025 dem Gesetz für ein steuerlichesInvestitionssofortprogramm zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschland, dem sogenannten Innovationsbooster“, zugestimmt. Zuvor hatte sich eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe darauf verständigt, dass die zu erwartenden kommunalen Steuerausfälle komplettkompensiert werden. Die kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens reagierten auf dieEinigung mit einer gemeinsamen Pressemitteilung.
„Es ist klar, dass unsere Wirtschaft wieder in Gang kommen muss und dafür finanzielleErleichterungen als Investitionsanreiz nötig sind. Eine höhere Wertschöpfung in Deutschland kommt auch den Aufgaben des Staates zugute. Nur wenn die Wirtschaft läuft, ist dieFinanzierung von Straßen, Schulen und Sozialstaat möglich. Aufgrund der historischschlechten Finanzlage der Kommunen kann dies aber nicht zu weiteren Belastungen derLandkreise, Städte und Gemeinden führen. Insofern sind wir erleichtert, dass die vorhergesagten Ausfälle der Gewerbesteuer vollständig ausgeglichen werden“, führte der Präsidentdes Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes Marco Trips am 24. Juni 2025 inHannover aus.
„Wir begrüßen, dass der Bund ein Investitionsprogramm zur Förderung der Bildungs- undBetreuungsinfrastruktur sowie für Kindertagesstätten auf den Weg bringen wird. Die Länderund Ministerpräsident Olaf Lies haben hier gut verhandelt. Ein Großteil dieser Mittel mussan die Kommunen gehen, da diese gewaltige Investitionen stemmen müssen“, ergänztOldenburgs Oberbürgermeister Jürgen Krogmann, Präsident des Niedersächsischen Städtetages.
„Wichtig ist auch, dass die Investitionshilfen für die Länder und Kommunen aus den 100Milliarden Euro schnell, bürokratiearm und pauschal erfolgen, um eine gute Umsetzung zugewährleisten. Der Entfall der Zusätzlichkeit garantiert, dass die Gelder überhaupt in Projekten eingesetzt werden können. Darüber hinaus müssen alle Felder des öffentlichen Handelns auf Vereinfachungen und Beschleunigungen untersucht werden. Hier muss mutig einiges an bürokratischen Auswüchsen weggestutzt werden“, schließt der Landrat von Rotenburg und Präsident des Niedersächsischen Landkreistages Marco Prietz.
Insgesamt bewerten die kommunalen Spitzenverbände die Kompensation der Gewerbesteuerausfälle und die Investitionshilfen als Hilfe für die Kommunen, betonen jedoch, dassdies nicht ausreichen wird, um die Kommunalfinanzen zu stabilisieren. „Was darüber hinauserforderlich ist, sind strukturelle Entlastungen der finanziell überforderten Kommunen. Wirmüssen dringend schauen, ob alle Sozialleistungen so weiterfinanziert werden können. DieAufwüchse der letzten Jahre in Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Bürgergeld und Krankenhausfinanzierung sind nicht zu finanzieren. Insofern beinhaltet das Paket zum Beispiel imKrankenhaustransformationsfonds auch eine Erweiterung der Spielräume des Landes Niedersachsen hinsichtlich der dringend erforderlichen strukturellen Verbesserungen auf Landesebene“, sagen alle drei Präsidenten abschließend als Mahnung.
Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich
Die Niedersächsische Landesregierung hat am 23. Juni 2025 den Gesetzentwurf zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich zur Verbandsbeteiligungfreigegeben. Durch die Einbeziehung des Jahres 2023 in die Datengrundlagen haben sichdie Verschiebungen zu Gunsten der Gemeindeebene gegenüber dem vor einigen Monatenvorgelegten Fassung des vorbereitenden Gutachtens etwas abgemildert. Die Verschiebungen an den einzelnen Verteilungskriterien können der nachfolgenden Tabelle entnommenwerden:

Die Umverteilung bei den Kreisschlüsselzuweisungen insgesamt beträgt 136,4 MillionenEuro (Gutachten LSN 2024:174,9 Millionen Euro); allein die Landkreise und die Region Hannover sind mit 126,6 Millionen Euro (Gutachten LSN 2024: 159 Millionen Euro) betroffen.
Unter Einbeziehung der Schlüsselzuweisungen für Gemeindeaufgaben ergeben sich fürdie Kreisbereiche insgesamt folgende Auswirkungen:

Die Landesregierung beabsichtigt mithin, das fortgeschriebene Gutachten des LSN in einerPhase ohne irgendwelche Kompensationsmaßnahmen für besonders betroffene Kommunen, insbesondere Landkreise, umzusetzen, in der sich die kommunale Finanzlage insgesamt dramatisch eingetrübt hat. Dies ist nachhaltig zu kritisieren und nicht hinnehmbar.
Gleiches gilt für die vom Niedersächsischen Landkreistag (NLT) stets angeführte Problematik, dass den gestiegenen Ausgaben der Städte und Gemeinden auch bestehende Einnahmen – die bei der Berechnungsmethodik des Landesamts für Statistik Niedersachsen (LSN)nicht berücksichtigt werden – gegenüberstehen. Die Besonderheiten des Niedersächsischen Finanzausgleichs mit dem Zwei-Ebenen-Modell werden von der Methodik des LSNaus Sicht des NLT nicht hinreichend abgebildet. Die entsprechenden Hinweise der vom NLTentsandten Mitglieder wurden in der Expertenkommission nicht aufgenommen.
Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes
Die Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des niedersächsischenKlimagesetzes in den Niedersächsischen Landtag eingebracht (LT-Drs. 19/7499). Hinzuweisen ist auf Paragraf 26 des Gesetzentwurfes. In Folge der Stellungnahme des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) gegenüber dem Umweltministerium sind die Absätze 6und 7 neu gefasst beziehungsweise ergänzt worden. Neben der Verpflichtung zur Erstellungkreislicher Klimaanpassungskonzepte (Paragraf 26 Absatz 1) sollen die Landkreise und dieRegion Hannover nunmehr auch verpflichtet werden, ab dem 1. Januar 2027 ein Klimaanpassungsmanagement einzuführen, mit dem die strukturiere Umsetzung ihrer Klimaanpassungskonzepte organisatorisch gewährleistet werden kann (Paragraf 26 Absatz 6 neu). ZumAusgleich für die Aufgaben nach den Absätzen 1, 3 bis 6 ist vorgesehen, dass das Landden Landkreisen und der Region Hannover ab dem 1. Januar 2027 jährlich Mittel für eineVollzeitpersonalstelle der Entgeltgruppe 12 sowie im Jahr 2027 einmalig Mittel in Höhe von50.000 Euro zuweist.
Mit der Ergänzung des Gesetzentwurfs kommt das Land einer zentralen Forderung des NLTim Gesetzgebungsverfahren nach und orientiert sich auch weiterhin strikt an der verfassungsrechtlichen Konnexitätspflicht bei der Zuweisung von Pflichtaufgaben im Klimaschutzund der Klimafolgenanpassung. Im weiteren Verfahren würde der NLT noch einmal aufgreifen, dass der ursprüngliche Entwurf für die Erstellung der Klimaanpassungskonzepte eineEinmalzahlung in Höhe von 200.000 Euro für die Landkreise und die Region Hannover vorgesehen hatte. An diesem Finanzbedarf hat sich – da die Aufgabe auch im Umfang unverändert übertragen werden soll (Paragraf 26 Absatz 1) – nichts geändert.
Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften
Das Ministerium für Inneres und Sport (MI) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderungdisziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften im Wege der Verbändebeteiligung mit der Gelegenheit zur Stellungnahme zugeleitet. Mit dem Entwurf soll das Vorhabender Landesregierung, Beamtinnen und Beamte mit verfassungsfeindlicher Ausrichtungschneller aus dem Beamtenverhältnis entfernen zu können, umgesetzt werden. Dabei sollinsbesondere das Niedersächsische Disziplinargesetz (NDiszG) reformiert und der im Disziplinarrecht geltende Beschleunigungsgrundsatz stärker ausgestaltet werden.
So ist beabsichtigt, das bislang bestehende Institut der Disziplinarklage vor den Verwaltungsgerichten für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen, wie zum Beispiel der Entfernung aus dem Dienst, abzuschaffen. Dafür sollen künftig alle Disziplinarmaßnahmen durchbehördliche Verfügungen erlassen werden können. Diese Verfügungen seien jedoch weiterhin gerichtlich voll überprüfbar, um den Rechtsschutz für Beamtinnen und Beamte zuwahren. In Kommunen mit weniger als 20.000 Einwohnern soll ein Zustimmungsvorbehaltder obersten Disziplinarbehörde für schwerwiegende Disziplinarmaßnahmen geregelt werden, um die Rechtssicherheit zu erhöhen.
In Ergänzung dazu werde eine anlassbezogene Kooperation der Disziplinarbehörden mitdem Verfassungsschutz bei Vorliegen von begründeten Verdachtsmomenten eines Verstoßes gegen die Verfassungstreuepflicht zur Unterstützung der Sachverhaltsermittlung ermöglicht. Ferner sollen Ermittlungen der Disziplinarbehörde während der laufenden Anhörungsfrist nicht mehr ausgesetzt werden müssen, um eine Verzögerung bei den Disziplinarverfahren zu verhindern. Eine weitere Beschleunigung werde durch verstärkte Mitwirkungvon Beamtinnen und Beamten während eines laufenden Verfahrens erreicht. Um dies sicherzustellen, sollen weitergezahlte Bezüge bis zur Zustellung der Disziplinarverfügung zurückerstattet werden und die Unterhaltspflicht bei Verstößen gegen die Verfassungstreuepflicht wegfallen.
Relevant sind vor zudem die möglichen Änderungen der Paragrafen 32-37 NDiszG über dieAbschlussentscheidung in Disziplinarverfahren. Diese Regelungen führen insgesamt zu einer erheblichen Ausweitung der Befugnisse der Disziplinarbehörden und soll das in Paragraf 2a NDiszG nunmehr niedergeschriebene Beschleunigungsgebot stützen.
Ergebnis der Arbeitsgruppe „KI- und RPA-Projekte“ veröffentlicht
Eine auf Beschluss Digitalisierungs- und Organisationsausschusses des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) eingerichtete Arbeitsgruppe hat ihren Abschlussbericht vorgelegt. Ziel war, geplante und realisierte Vorhaben aus den Bereichen Künstliche Intelligenz(KI) und Robotic Process Automation (RPA) systematisch zu erfassen, „Best Practices“ zuidentifizieren und die Ergebnisse in einer fortschreibungsfähigen Form zugänglich zu machen.
Der Abschlussbericht dokumentiert rund 100 Einzelprojekte und liefert eine strukturierte Bestandsaufnahme der aktuellen Entwicklungslinien auf Kreisebene. Die Analyse zeigt einederzeit dynamische Projektlandschaft. Im Fokus stehen Anwendungen von RPA, LargeLanguage-Modellen (LLM) und Chatbots. Als wesentliche Erfolgsfaktoren wurden klare interne Zuständigkeiten, vorhandene Personalkapazitäten und der gezielte Einsatz modularerTechnologien identifiziert. Strategische Steuerungsinstrumente wie KI-Strategien oderDienstanweisungen liegen bislang nur vereinzelt vor. Trotz des teils experimentellen Charakters weisen etliche Projektumsetzungen bereits positive Skalierungseffekte sowie Möglichkeiten zur interkommunalen Nachnutzung auf.
Nach Kenntnis der Geschäftsstelle des NLT wurde mit dem vorgelegten Bericht erstmalsbundesweit eine systematische, datenbasierte Übersicht dieser Art auf Landkreisebene erstellt. Der Abschlussbericht ist unter folgendem Link auf der NLT-Webseite unter „Arbeitshilfen“ abrufbar: https://link.nlt.de/j20s.
Bericht zum datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD) hat dem Niedersächsischen Landtag einen Bericht zum datenschutzkonformen Einsatz von Künstlicher Intelligenz(KI) vorgelegt. Der Bericht resultiert aus einem mehrstufigen Expertendialog, an dem auchdie Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände durch den NiedersächsischenLandkreistag (NLT) vertreten war. Im Mittelpunkt der Ausarbeitung stehen zentrale Fragenzur datenschutzgerechten Nutzung von KI-Systemen, darunter die Verwendung personenbezogener Daten für das Training von KI-Modellen, datenschutzrechtliche Risiken, das Verhältnis von KI-Verordnung und Datenschutzgrundverordnung der EU (DSGVO) sowie derBedarf an zusätzlichen gesetzlichen Regelungen auf Landesebene.
An den Landesgesetzgeber richtet der Bericht unter anderem die Empfehlung, gesetzlicheGrundlagen für den KI-Einsatz durch öffentliche Stellen zu schaffen und den Einsatz von KIin der Landesverwaltung klar zu regeln. Gegenüber der Landesregierung wird angeregt, Standards und Schulungsmaßnahmen zur Unterstützung eines datenschutzkonformen KIEinsatzes bereitzustellen, Forschung zu vertrauenswürdiger KI zu fördern sowie Unterstützungsangebote für kleine und mittlere Unternehmen auszubauen.
Zur weiteren Erörterung der behandelten Themen hat der LfD für das zweite Halbjahr 2025ein KI-Symposium unter der Schirmherrschaft der Präsidentin des Niedersächsischen Landtags vorgesehen. Eine Zusammenfassung der zentralen Punkte und die Möglichkeit desDownloads des vollständigen Berichts besteht über die Homepage des LfD Niedersachsenunter folgendem Link: https://link.nlt.de/3h2e.
Bürokratieabbau und zur Verwaltungsmodernisierung
Der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD auf Bundesebene sieht im Kontext derStaatsmodernisierung die konsequente Überprüfung von Auf- und Ausgaben sowie einenBürokratierückbau vor. Dadurch sollen die Erfüllungsaufwände für Unternehmen, Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltungen um zehn Milliarden Euro sinken. Mit der grundlegendenPositionsbestimmung „Die Landkreise. Eine Standortbestimmung zu Aufgabenkritik undStandardabbau“ hat sich der Deutsche Landkreistag (DLT) bereits seit längerem für ein solches ganzheitliches Vorgehen ausgesprochen und konkrete Vorschläge unterbreitet.
Das nunmehr veröffentlichte Positionspapier enthält ergänzende Vorschläge in einzelnenPolitikfeldern und zeigt Maßnahmen auf, durch die auf kommunaler Ebene spürbare Spielräume für mehr Handlungsfreiheit, bessere Prozesse und geringere Erfüllungsaufwände geschaffen werden können. Die Vorschläge betreffen die Felder Förderprogramme, Digitalisierung, Verwaltungs-(Verfahrens-)Recht, Kinder- und Jugendhilfe, Bauen, Umwelt undKlima, Verkehr, Gesundheit, Migration, Tierschutz sowie Abfallwirtschaft. Das Positionspapier steht auf der Homepage des DLT bereit (DLT/Positionspapier/Bürokratieabbau).
Vor dem Hintergrund der hohen Komplexität der unterschiedlichen Sozialleistungssystemehat der DLT bereits konkrete Vorschläge zur Aufgabenkritik im steuerfinanzierten Sozialbereich vorgelegt. Sie betreffen unter anderem das Renteneintrittsalter, das Bürgergeld, dieSozialhilfe, die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen und das Wohngeld. Diese Vorschläge werden deshalb in dem Positionspapier nicht nochmals aufgegriffen. Gleiches giltfür weitere konkrete „Maßnahmen zur Deregulierung und Vereinfachung im Sozialbereich“,die der DLT in die Diskussion eingebracht hat. Ausgeblendet werden auch übergreifendeVorschläge wie verbesserte Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände in Gesetzgebungsverfahren, die stärkere Beachtung der kommunalen Selbstverwaltung oder dieAbkehr vom sogenannten Goldplating, also der vermeidbaren Verschärfung bei der Umsetzung von EU-Regelungen.
Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte
Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung desZuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz inZivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen übermittelt. Durch eineAnhebung des Zuständigkeitsstreitwerts auf 10.000 Euro für die Amtsgerichte soll der Justizstandort Deutschland in der Fläche gestärkt werden. Zugleich sollen den Landgerichtenbestimmte Streitigkeiten – unter anderem Vergabesachen – streitwertunabhängig zugewiesen werden.
Urteil zur Rückerstattung überzahlter Miete infolge Mietwuchers
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass im Falle des Bürgergeldbezugs einesMieters dessen Anspruch auf Rückerstattung überzahlter Miete gegen den Vermieter unterden Voraussetzungen des Paragraf 33 Absatz 1 Satz 1 SGB II auf das Jobcenter übergeht.Das hat insbesondere in Konstellationen Bedeutung, in denen es sich um Mietwucher nachParagraf 134 BGB handelt. Der Forderungsübergang nach Paragraf 33 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II war bereits in Konstellationen üblich, in denen es um die Geltendmachung vonSchadensersatzansprüchen ging. Das Urteil hat nun darüber hinaus erstmals ausdrücklichbestätigt, dass dies auch für Rückerstattungen überzahlter Miete (Mietwucher) gilt.


