NLT-Aktuell – Ausgabe 21

Landkreise kritisieren Abbau der Teststrukturen

„Die Planungen des Bundes zum Auslaufen der kostenlosen Bürgertests sind im hohen Maße verantwortungslos. Die Coronalage stellt sich selbst in diesen sommerlichen Tagen weit ernster dar als noch im Frühjahr vermutet. Für den Herbst wird die nächste Welle erwartet. Deswegen werden die Impfstrukturen sinnvoller Weise weiter finanziert. In dieser Situation die Teststrukturen auslaufen zu lassen führt zu einem Blindflug mitten in die Gefahrenzone,“ erklärte der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages, Hubert Meyer.

Nach einer Konferenz der Landrätin und Landräte im Raum Lüneburg-Stade stellte er fest, dass der öffentliche Gesundheitsdienst angesichts der immensen Belastungen der vergangenen zwei Jahre nicht in der Lage sein werde, sicher zu erwartende Lücken der Testinfrastruktur zu schließen. „Auch die heute zur Anhörung vorliegende Verlängerung der sog. Absonderungsverordnung des Landes setzt nach unserer Auffassung die Fortgeltung der Testverordnung des Bundes im bisherigen Umfang voraus. Andernfalls können wir uns nicht vorstellen, wie die Pflicht zur Bestätigung von positiven Schnelltests durch die sicheren PcR-Tests gewährleistet werden soll,“ sagte Meyer. Er appellierte daher an den Bund, seine Pläne im Zuge der Corona-Herbststrategie zu überdenken. „Die kostenlosen Schnelltests sind ein zentrales Element der Pandemiebekämpfung und müssen erhalten bleiben.“

Ergänzende Anhörung zum Niedersächsischen Klimagesetz

Am 15. Juni 2022 ist der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens ein Änderungsvorschlag der Regierungsfraktionen zur Änderung des NKlimaG übersendet worden. Dieser Änderungsantrag enthält folgende wesentliche Änderungen im Vergleich zum bisherigen Gesetzentwurf:

  • Eine Klimaneutralität soll in Niedersachsen nunmehr bereits im Jahr 2040 (bisher: 2050) erreicht werden.
  • Flächenziele für die Nutzung von Windenergie und solarer Strahlungsenergie sollen nunmehr als Klimaziel festgelegt und an die entsprechenden Gesetzgebungsvorhaben des Bundes angepasst werden.
  • Die energetischen Anforderungen an landeseigene oder angemietete Gebäude der Landesverwaltung sollen abgesenkt werden.
  • Die Mindestanforderungen bei der Aufstellung kreislicher Klimaschutzkonzepte sollen verbindlich im Gesetz festgelegt werden (bisher: Gesetzesbegründung).
  • Der Kostenausgleich für die Erstellung kreislicher Klimaschutzkonzepte und Durchführung kreislicher Klimaschutzberatungen soll erst mit Wirkung vom 1. Januar 2024 gezahlt werden.

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) hat gegenüber dem Umweltausschuss des Niedersächsischen Landtages am 20. Juni 2022 mündlich und schriftlich zum Änderungsantrag der Regierungsfraktionen Stellung genommen. Dabei ist insbesondere kritisiert worden, dass das Land stets neue, ambitioniertere Ziele etwa für die Erreichung der Klimaneutralität, die Ausweisung von Vorranggebieten oder die kommunale Wärmeplanung in das NKlimaG schreibt, gleichzeitig aber keine konkreten Wege dorthin festlegt, nur unzureichende Finanzmittel für die Erreichung dieser Ziele vorsieht, die Verantwortung für diese Ziele im Wesentlichen Dritten überträgt und die eigenen Anstrengungen reduziert.

Weiterhin hat die AGKSV massiv kritisiert, dass der Änderungsvorschlag den erforderlichen und vom Land dem Grunde nach anerkannten Kostenausgleich für die kommunalen Aufgaben nach § 8a des Gesetzentwurfes nunmehr – im Vergleich zur bisher vorgesehen Regelung – um eineinhalb Jahre nach hinten verschiebt. Dieses Signal halten wir politisch und in Anbetracht der bekannten Lage bei der Erreichung der Klimaschutzziele für falsch. In der aktuellen Form des Änderungsantrages ist damit auch ein Verstoß gegen das verfassungsrechtlich verbürgte Konnexitätsprinzip verbunden.

Erste Stellungnahme der kommunalen Spitzenverbände zum Entwurf für ein Wind-an-Land-Gesetz

Die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene haben eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Entwurf für ein Wind-an-Land-Gesetz (vgl. NLT-Aktuell 20/2022, S. 6) abgegeben. Aufgrund der extrem kurzen Stellungnahmefrist des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz handelt es sich nur um eine erste Einschätzung zu dem Gesetzentwurf. Die kommunalen Spitzenverbände sind sich u. a. darin einig, dass ein ungesteuerter Ausbau der Windenergie als Folge eines Verfehlens der Flächenziele in den Ländern nicht akzeptabel ist, dass das Raumordnungsgesetz mit den Zielen des Wind-anLand-Gesetzes in Einklang zu bringen ist und dass es als Ausgleich für die Belastungen des Windenergieausbaus insbesondere in den ländlichen Räumen einer verpflichtenden finanziellen Teilhabe der betroffenen Kommunen bedarf.

Das Bundeskabinett hat den als Formulierungshilfe für die Koalitionsfraktionen im Bundestag verfassten Gesetzentwurf am 15. Juni 2022 verabschiedet. Das parlamentarische Verfahren dürfte dem Vernehmen nach in Kürze beginnen, da eine Verabschiedung noch vor der parlamentarischen Sommerpause angestrebt wird.

Bodenschutz: Eckpunkte für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat den Deutschen Landkreistag über einen laufenden Prozess zur Anpassung des nationalen Bodenschutzrechts informiert. Im Koalitionsvertrag der Bundesregierung ist verabredet worden, das Bodenschutzrecht zu evaluieren und an die Herausforderungen des Klimaschutzes, der Klimaanpassung und den Erhalt der Biodiversität anzupassen. Das BMUV hat zusammen mit dem Umweltbundesamt und Ländervertretern dazu ein Eckpunktepapier für eine Novelle des nationalen Bodenschutzrechts erarbeitet.

Im Rahmen seiner Arbeiten an der Novellierung des Bodenschutzrechts bittet das BMUV insbesondere um Rückmeldungen, ob sich bestimmte Normen des Bodenschutzrechts in der Praxis besonders bewährt haben, ob sich bei bestimmten Normen Anwendungs- oder Auslegungsschwierigkeiten gezeigt haben und welche Themen und Sachverhalte bisher unzureichend im Bodenschutzrecht abgebildet werden.

Stellungnahme zum Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hatte im Mai 2022 den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) vorgelegt. Der Gesetzentwurf sollte der Umsetzung von Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie in Bezug auf die Bereitstellung von Trinkwasser an öffentlichen Orten sowie in Bezug auf die Risikobewertung und das Risikomanagement der Einzugsgebiete von Trinkwasser-Entnahmestellen dienen.

Der Deutsche Landkreistag und der Deutsche Städte- und Gemeindebund haben nunmehr am 17. Juni 2022 eine gemeinsame Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf gegenüber dem BMUV abgegeben. In die Stellungnahme sind maßgeblich die Rückmeldungen aus der kreislichen Praxis eingeflossen. Darin wurde vor allem auf den erheblichen Erfüllungsaufwand der geplanten Regelungen in § 50 Abs. 1 und Abs. 5 WHG für die kreislichen Wasser- und Gesundheitsbehörden hingewiesen. Aus Sicht der gemeindlichen Wasserversorger werden in der Stellungnahme die geplanten Vorgaben zur Errichtung öffentlicher Trinkwasserbrunnen als eine zu weitgehende Umsetzung der Vorgaben der EU-Trinkwasserrichtlinie kritisiert.

Wasserrecht: Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Grundwasserverordnung (GrwV) übermittelt.

Die geplante Änderung der GrwV steht im Zusammenhang mit der nationalen Umsetzung der EU-Nitratrichtlinie unter Berücksichtigung der diesbezüglichen Kritikpunkte der Europäischen Kommission am deutschen Düngerecht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium hatte dazu kürzlich schon einen Entwurf zur Neufassung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten vorgelegt. Mit der Neufassung sollte auf die Kritikpunkte der Kommission an der bisherigen Praxis der Ausweisung von „roten Gebieten“ in den Ländern reagiert werden. Der Entwurf der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift enthält dabei auch eine Regelung zur Berücksichtigung der Denitrifikation im Grundwasser. Ein entsprechender Grenzwert unter Berücksichtigung der Denitrifikation soll nun mit dem vorgelegten Änderungsentwurf in der GrwV festgelegt werden. Dabei sind laut dem BMUV die Erfahrungen aus dem Vollzug in den Ländern mit der Denitrifikation im Grundwasser eingeflossen.

Niedersachsen schafft fast 300 neue Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst

Die niedersächsischen Landkreise, kreisfreien Städte und das Land Niedersachsen haben im Zuge der Corona-Pandemie in den vergangenen zwei Jahren 295 neue unbefristete Stellen im Öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) geschaffen. Dies hat eine Ländererhebung des Statistischen Bundesamts im Auftrag des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) ergeben. Damit wurden in Niedersachsen mehr als doppelt so viele neue Stellen besetzt wie im Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst („ÖGD-Pakt“) vom Bund vorgesehen. Danach sollte Niedersachsen im Zeitraum vom 31. Januar 2020 bis 31. Dezember 2021 insgesamt 144 unbefristete Stellen schaffen und besetzen.

Insgesamt wurden in den örtlichen Gesundheitsämtern bis Ende 2021 30 neue Stellen für Ärztinnen/Ärzte sowie Zahnärztinnen/-ärzte, 85 Stellen für sonstiges Fachpersonal (zum Beispiel Hygienekontrolleure oder Laborkräfte) und 180 Stellen in der Verwaltung neu geschaffen und besetzt. 235 der 295 neuen Stellen wurden demnach mit Mitteln aus dem ÖGD-Pakt finanziert. Insgesamt stehen Niedersachsen aus dem Pakt für den Personalaufbau im ÖGD bis 2026 rund 300 Millionen Euro zur Verfügung.

Niedersachsen und Bremen setzen Zusammenarbeit mit Breitbandzentrum (BZBN) fort – BZBN berät weiterhin Kommunen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur

Das Land Niedersachsen und die Freie Hansestadt Bremen setzen beim Ausbau der digitalen Infrastruktur weiterhin auf die erfolgreiche Zusammenarbeit mit dem Breitbandzentrum Niedersachsen-Bremen (BZNB). Mit der Unterzeichnung der Kooperationsvereinbarung gemeinsam mit dem Niedersächsischen Landkreistag und dem Landkreis Osterholz als Gesellschafter der für das Breitbandzentrum zuständigen NETZ Zentrum für innovative Technologie Osterholz GmbH am Donnerstag verpflichteten sich alle Parteien zur weiterhin engen Kooperation. Die Länder sicherten darüber hinaus die finanziellen Mittel für das BZNB zu.

In Niedersachsen und Bremen wurde bereits früh erkannt, dass sich die Mammutaufgabe „Ausbau der digitalen Infrastruktur“ mit Fördermitteln alleine nicht lösen lassen würde. Das Breitbandzentrum war deutschlandweit eines der ersten Beratungszentren für die Kommunen in diesem Bereich. Das BZNB ist darüber hinaus unter anderem Veranstalterin des jährlichen Breitbandgipfels Niedersachsen-Bremen. Die durch das BZNB kostenfrei veröffentlichten Atlanten zeigen aktuelle Daten zur Verfügbarkeit von Breitband Niedersachsen und Bremen sowie von Mobilfunk. Durch das Baustellen- und Leerrohrkataster des BZNB können Kosten und Verkehrsbeschränkungen durch Ausbauvorhaben reduziert werden, indem Maßnahmen gebündelt und bereits verlegte Leerrohre genutzt werden.

Prof. Dr. Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des NLT erklärte dazu: „Wir sind sehr erleichtert, dass die Fortführung nun gesichert ist. Die exzellente Vernetzung und das herausragende Expertenwissen des BZNB ist für die niedersächsischen Kommunen sowohl bei Verhandlungen mit Kommunikationsanbieter als auch bei der Akquise von Fördermitteln unverzichtbar. Dank der guten Zusammenarbeit in Niedersachsen konnten wir bereits mehrfach auch der Bundespolitik in Berlin zeigen, wie pragmatischer Breitbandausbau in der Fläche gelingen kann.“

Das 2008 mit maßgeblicher Unterstützung des Landkreises Osterholz gegründete BZNB berät und unterstützt insbesondere die Kommunen bei allen Fragen rund um Breitband, Mobilfunk und WLAN-Ausbau.

Erlassentwurf des Bauministeriums zur vorrübergehenden Nutzung von Räumen als Versammlungsräume

Kurzfristig hat uns der Entwurf des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) für einen Runderlass „Bauaufsicht; vorrübergehende Nutzung von Räumen als Versammlungsräume (§ 60 Abs. 2 Nr. 4 NBauO)“ erreicht.

Mit unserer Stellungnahme haben wir die Zielrichtung des Erlasses, für das Jahr 2022 entsprechende Veranstaltungen kurzfristig und relativ unbürokratisch ermöglichen zu können, grundsätzlich begrüßt. Zugleich haben wir jedoch darauf hingewiesen, dass sich das Land nach unserer Auffassung zu Lasten der kommunalen Ebene weitgehend aus der Verantwortung zieht. Angemahnt haben wir insofern weitere Hinweise bspw. zu den Mindestanforderungen an die Standsicherheit und den Brandschutz sowie zum erforderlichen Prüfungsumfang im vom MU vorgesehenen „aktiven Duldungsverfahren“. Das MU hat diese Hinweise in dem endgültigen Erlass nicht aufgegriffen.

Entwurf Förderrichtlinie „Unterstützung der Gebietskörperschaften im Standortauswahlprozess“

Das Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz hat uns den Entwurf einer Förderrichtlinie „Unterstützung der Gebietskörperschaften im Standortauswahlprozess“ übermittelt.

Gegenstand der Förderung ist die Unterstützung der niedersächsischen Landkreise/kreisfreien Städte, deren Gebiet von der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) als grundsätzlich geeignet für den Standort eines Endlagers für hochradioaktive Abfälle betrachtet wird. Mit der Unterstützung soll die Transparenz des Standortauswahlprozesses, die fachliche Expertise in den Landkreisen sowie die Einbeziehung der Einwohnerschaft und der relevanten lokalen Interessengruppen gefördert werden. Konkret können die Landkreise z.B. die Kostenübernahme für geologische Gutachten, Expertenanhörungen und Informationsveranstaltungen zu diesem Thema beim MU beantragen. Das MU hat bereits im Haushaltsjahr 2021 Zuwendungsverträge mit einigen interessierten Kommunen geschlossen und diverse Maßnahmen gefördert. Oftmals musste die beabsichtigte Durchführung öffentlicher Informationsveranstaltungen zu dem Thema zunächst zurückgestellt werden, da die bekannten Rahmenbedingungen diese nicht zuließen. Um die sinnvolle Fortführung der bereits in 2021 mit den Zuwendungen angestoßenen Maßnahmen zu ermöglichen, wird seitens des MU eine zeitnahe Umsetzung der Förderrichtlinie angestrebt.

Landrat Jens Grote in den Landespersonalausschuss nachberufen

Die Landesregierung hat am 20. Juni 2022 auf Vorschlag des NLT Landrat Jens Grote (Landkreis Heidekreis) als stellvertretendes nicht ständiges Mitglied des Landespersonalausschusses nachberufen. Er folgt auf Landrat a.D. Hermann Luttmann. Dieser war nach der Kommunalwahl 2021 in den Ruhestand getreten und damit aus dem Landespersonalausschuss ausgeschieden. Die Berufung des Landrates Jens Grote erfolgt für den verbleibenden Zeitraum der am 13. Oktober 2024 endenden Amtszeit.

Jagdsteuer – Steuersätze für das Jagdjahr 2022/2023

Von den 36 Landkreisen in Niedersachsen und der Region Hannover erheben 21 Landkreise und die Region Hannover die Jagdsteuer. Die Abfrage des Niedersächsischen Landkreistages ergab, dass auch im Jagdjahr 2022/2023 die festgesetzten Steuersätze zwischen 5 Prozent und 20 Prozent liegen. Fünfzehn Landkreise erheben keine Jagdsteuer mehr.

Entwurf für Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)

Das Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurf für einen umfassenden Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung übersandt. Inhaltlicher Schwerpunkt ist der Ausbau der internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz). Neben der von kommunaler Seite kritisch bewerteten Schaffung einer zentralen Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt sieht der Verordnungsentwurf vor, dass erstmals auch juristische Personen Zugang zum Verfahren erhalten. Zudem soll das Vertrauensniveau für die Identifizierung des Antragsstellers gesenkt, die vollautomatisierte Antragsbescheidung zum Regelfall und ein „sofortiges Losfahren“ ermöglicht werden. Kritisch zu prüfen sein werden die geplanten Anpassungen der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt), die internetbasierte Zulassungsverfahren im Vergleich zum Verfahren in der Behörde vor Ort für Bürger und Wirtschaft „deutlich kostengünstiger“ machen sollen.

Von kommunaler Seite kritisch bewertet wurde bereits in der Vergangenheit die Schaffung einer zentralen Großkundenschnittstelle beim Kraftfahrt-Bundesamt. Aus kommunaler Sicht sprechen verfassungsrechtliche und verwaltungspraktische Gründe gegen eine zentrale Großkundenschnittstelle. Ein kommunales Alternativkonzept für eine dezentral verankerte Großkundenlösung hatte Anfang 2021 zunächst keine mehrheitliche Unterstützung in der Verkehrsministerkonferenz bekommen. Im weiteren Verlauf hatte das BMDV allerdings einräumen müssen, dass wegen des „Verbots der Mischverwaltung“ über die zentrale Großkundenschnittstelle beim KBA dauerhaft nur eine elektronische Antragsübermittlung an die zuständigen Zulassungsbehörden erfolgen kann, während vollautomatisierte Zulassungsentscheidungen und ein sofortiges Losfahren nur über die dezentralen i-KfzPortale der Zulassungsbehörden realisiert werden können.

SGB II – 11. Änderungsgesetz einschließlich Sanktionsmoratorium verkündet

Das 11. SGB II-Änderungsgesetz mit dem darin enthaltenen, einjährigen Sanktionsmoratorium im SGB II ist im Bundesgesetzblatt verkündet worden. Es tritt am 1. Juli 2022 in Kraft (BGBl. I S. 921, Anlage). Darin enthalten ist vor allem das Sanktionsmoratorium im SGB II, das für ein Jahr gilt. Im Zuge dessen werden Pflichtverletzungen nach der neu eingefügten Regelung des § 84 SGB II bis zum 1. Juli 2023 nicht mehr nach § 31a SGB II sanktioniert. Darüber hinaus sind Leistungskürzungen nach § 32 SGB II erst nach dem zweiten Meldeversäumnis binnen eines Jahres möglich. Bei mehreren Meldeversäumnissen wird die Leistungskürzung auf insgesamt 10 Prozent begrenzt. Der Deutsche Landkreistag steht dem Sanktionsmoratorium aus den bekannten Gründen sehr kritisch gegenüber und hat dies im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens an verschiedener Stelle verdeutlicht.

Stellungnahme des DLT zum Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts

Die Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Landkreistags (DLT) hat auf der Grundlage zahlreicher Hinweise aus den Landesverbänden und Landkreisen eine kritische Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts abgegeben. Im Hinblick auf die Erteilungsvoraussetzungen werden insbesondere der mögliche Verzicht auf eine Klärung der Identität kritisiert. Es wird betont, dass derartige Bleiberechtsregelungen als Pull-Faktor wirken können und bezweifelt, ob sich aus den vorgeschlagenen Regelungen tatsächlich verstärkte Integrationsanreize für den betroffenen Personenkreis ergeben. Jede Vermischung von Asylrecht und dem Recht der Fachkräfteeinwanderung sollte vermieden werden.