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NLT-Aktuell – Ausgabe 21

Resolution „Rettet die Kommunen“: Antwort des Ministerpräsidenten

Am 27. Mai 2026 fand vor dem Niedersächsischen Landtag der Aktionstag zur kommunalenFinanzsituation statt. Dabei haben die Präsidenten der kommunalen Spitzenverbände dieResolution „Rettet die Kommunen“ an Ministerpräsident Olaf Lies überreicht. Zwischenzeitlich haben viele Städte und Gemeinden sowie 21 Landkreise in ihren Räten und Kreistagendie Resolution verabschiedet. Mit Schreiben vom 3. August 2026 hat der Ministerpräsidentnun darauf reagiert.

In dem Brief verdeutlicht Lies, dass er sich der Lage der öffentlichen Haushalte im Allgemeinen und der kommunalen Ebene im Besonderen bewusst sei. Diese resultiere zum wesentlichen aus Aufgaben, die vorrangig durch Bundes-, teilweise auch durch Landesgesetzgebung geprägt seien; so etwa im Bereich der Kinderbetreuung, der Jugendhilfe oder der sozialen Leistungen. Sodann wendet sich der Ministerpräsident dem gemeinsamen Beschlussdes Bundeskanzlers mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder vom25. Juni 2026 zu und stellt die politische Verabredung zur sogenannten Veranlassungskonnexität dar. Flankierend habe die Landesregierung beschlossen, bei Aufgabenübertragungen oder -veränderungen mit Mehrbelastungen für die Kommunen die Erheblichkeitsschwelle für den konnexitären Ausgleich mit Wirkung zum 1. Januar 2027 von bisher zweiMillionen Euro auf eine Million Euro jährlich abzusenken. Er sei überzeugt, dass beide Maßnahmen zu einer spürbaren Verbesserung der kommunalen Haushalte beitragen würden.

Die Analyse der Finanzlage durch den Niedersächsischen Ministerpräsidenten ist – wennauch sehr abstrakt – zutreffend dargestellt. Konkrete Lösungsansätze lassen sich aus seiner Reaktion allerdings kaum entnehmen. Dies gilt insbesondere für eine zeitnahe Entlastung bei den bereits jetzt auftretenden Defiziten.

Die Resolution „Rettet die Kommunen“ ist auf der Webseite des NLT zu finden, Shortlink:https://link.nlt.de/1w2z.

Umgang der Bundesregierung mit der kommunalen Finanzkrise

Die Bundesregierung hat im Rahmen der Beantwortung einer kleinen Anfrage zum Umgangdes Bundes mit der kommunalen Finanzkrise Stellung genommen (Shortlink:https://link.nlt.de/zb8r). In der Antwort wird zunächst das erwartete Finanzierungsdefizit von30 Milliarden Euro im Jahr 2026 dargestellt, das sich in der mittelfristigen Projektion in derselben Größenordnung bewegen werde. Sodann wird auf „Umfangreiche Maßnahmen zurEntlastung der Kommunen“ verwiesen:

  • Beteiligung an dem 100 Milliarden Euro Infrastrukturinvestitionspakt,
  • Kompensationszahlungen im Umfang von 13,5 Milliarden Euro für steuerliche Mindereinnahmen in Folge des Gesetzes für ein steuerliches Investitionsprogramm zurStärkung des Wirtschaftsstandorts Deutschlands und
  • Gesetz zur Entlastung der Länder und ihrer Kommunen.

Nach einem Hinweis zu den Folgen der negativen Steuerschätzung vom Mai wird ausgeführt, es sei primär Aufgabe der Länder, ihrer finanzverfassungsrechtlichen Verantwortungfür die Kommunen nachzukommen. Der Frage nach einer Erhöhung von Steueranteilen fürdie Kommunen weicht die Bundesregierung aus. Weiter geht sie auf Prozesse ein, um gemeinsam mit Ländern und Kommunen eine strukturelle Verbesserung der Haushaltslagealler föderalen Ebenen zu erreichen (beispielsweise föderale Modernisierungsagenda,AG „Effizienter Ressourceneinsatz bei Leistungsgesetzen“). Weiter verweist die Bundesregierung auf die Unterstützung der Kommunen, wie sie auf der Homepage des Bundesfinanzministeriums insgesamt (https://link.nlt.de/0vh2) und auch in Tabellenform zur Verfügung gestellt werden (https://link.nlt.de/occp). Hierbei handelt es sich aber um allseits bekannte Punkte.

Es ist in keiner Weise erkennbar, dass der Bund beabsichtigt, die Kommunen zur Reduzierung ihrer Defizite in erheblichem Umfang zusätzlich zu entlasten. Es verbleibt die Zusage,dass der Zukunftspakt im Herbst 2026 Vorschläge für eine bedarfsgerechte und angemessene Aufgaben-, Ausgaben- und Finanzverteilung zwischen Bund und Ländern inklusiveihrer Kommunen erarbeiten soll.

Finanzstatusbericht des Niedersächsischen Finanzministeriums

Das Niedersächsische Finanzministerium hat den Finanzstatusbericht 2026 „Entwicklungder Finanz- und Haushaltslage des Landes Niedersachsen und der niedersächsischenKommunen für 2025“ an die kommunalen Spitzenverbände übersandt. Der Bericht wurdeam 28. Juli 2026 von der Landesregierung beschlossen. Die Ergebnisse beruhen auf derAuswertung des abgeschlossenen Haushaltsjahres 2025.

Im Fazit stellt der Bericht zwar fest, dass der Finanzierungssaldo der Kommunen weiterhinauf einem sichtbar zu hohen Niveau liege. Gleichwohl kommt die Landesregierung zu demErgebnis, dass vor dem Hintergrund der prinzipiellen Gleichwertigkeit der Landes- und Kommunalaufgaben in der Gesamtschau festzustellen sei, dass die vom NiedersächsischenStaatsgerichtshof geforderte Verteilungssymmetrie in der aktuellen Situation gewahrt sei.Vor dem Hintergrund von Entlastungsmaßnahmen für die Kommunen – auch unter Berücksichtigung der Leistungsfähigkeit des Landes – bestehe aktuell keine weitere Veranlassung,grundsätzliche Veränderungen in der Zusammensetzung der Steuerverbundmasse oder inder Höhe der Steuerverbundquote vorzunehmen.

Den Finanzstatusbericht 2026 werden die kommunalen Spitzenverbände in ihrem kommunalen Finanzbericht analysieren. Dieser wird zur Anhörung zum Landeshaushalt im September vorgelegt.

Landeshaushalt 2027/2028: Gesetzentwurf der Landesregierung

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans für die Haushaltsjahre 2027 und 2028 in den NiedersächsischenLandtag eingebracht. Vorgesehen sind Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 47,6 Milliarden Euro im Jahr 2027 und von 49,3 Milliarden Euro im Jahr 2028. Eine Nettokreditaufnahme ist in Höhe von zwei Milliarden Euro im Jahr 2027 und von 1,8 Milliarden Euro imJahr 2028 eingeplant. Der Finanzierungssaldo beträgt 2,16 Milliarden Euro im Jahr 2027und 2,68 Milliarden Euro im Jahr 2028. Der Entwurf enthält bislang lediglich eine Gesamtübersicht noch keine Einzelpläne.

Die kommunalen Spitzenverbände werden traditionell zur Einbringung des Landeshaushaltsim Haushaltsausschuss des Niedersächsischen Landtages Mitte September angehört.Schwerpunkt wird die dramatische Finanzlage und die kommunale Finanzausstattung sein.

Änderung des Niedersächsischen Schulgesetzes

Die vom Niedersächsischen Landtag am 23. Juni 2026 beschlossene Novelle des Niedersächsischen Schulgesetzes (NSchG) ist zum 1. August 2026 in Kraft getreten. Aus Sichtder kommunalen Schulträger sind die Einführung eines landesweiten Ausstattungsanspruchs mit digitalen Endgeräten sowie die Neuregelung der anerkannten Tagesbildungsstätten von Bedeutung.

Mit der Novelle wird erstmals ein gesetzlicher Anspruch auf Ausstattung von Schülerinnenund Schülern ab Jahrgang 7 sowie der Lehrkräfte mit digitalen Endgeräten geschaffen. DieUmsetzung erfolgt stufenweise ab dem Schuljahr 2026/2027; berufsbildende Schulen werden ab dem Schuljahr 2030/2031 einbezogen. Die Auswahl der Geräte erfolgt durch dieSchulen im Einvernehmen mit den Schulträgern. Das Land übernimmt Finanzierung undBeschaffung der Endgeräte. Für den kommunalen Aufwand der Administration wird eineVerwaltungspauschale in Höhe von 125 Euro je erstmals in Betrieb genommenem Gerätvorgesehen, die ab 2028 einer Dynamisierung unterliegt.

Mit der Schulgesetznovelle wird zugleich die schrittweise Überführung der anerkannten Tagesbildungsstätten in das Ersatzschulwesen umgesetzt. Bis zum 31. Juli 2029 können anerkannte Tagesbildungsstätten in anerkannte Ersatzschulen – regelmäßig Förderschulenmit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung – überführt werden. Hierfür werden insbesondere finanzhilferechtliche Erleichterungen geschaffen.

Der Gesetzgeber hat bei beiden Reformvorhaben – der Einführung digitaler Endgeräte sowie der Neuordnung der Tagesbildungsstätten – wesentliche Forderungen der kommunalenSpitzenverbände aufgegriffen. Demgegenüber bleiben insbesondere bei der Finanzierungdes Ganztagsausbaus, der kommunalen Bildungssteuerung, der Stärkung der Mitwirkungsrechte der Schulträger sowie im Bereich der sonderpädagogischen Förderung weiterhin offene Fragen.

GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz: Kritik aus Niedersachsen

Bundestag und Bundesrat haben das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKVBStabG) verabschiedet. Trotz einzelner Verbesserungen bleiben die wesentlichen kommunalen Kritikpunkte bestehen. Es ist weiterhin eine Entlastung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und des Bundes auch zu Lasten der Kommunen vorgesehen. Das GKVBStabG bleibt ein Spargesetz, grundlegende strukturelle Reformen und Entlastungen oderweitreichende Maßnahmen zum Bürokratieabbau sind nicht vorgesehen. Insgesamt ist damit weiterhin mit einer zusätzlichen Belastung der Kliniken und in der Folge der kommunalenHaushalte in Milliardenhöhe zu rechnen.

Der NLT hatte sich noch am Tag der Verabschiedung des Gesetzes gemeinsam mit derNiedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) und den beiden gemeindlichen Spitzenverbänden in einer Presseerklärung geäußert. Sie haben die Landesregierung aufgefordert, kurzfristig ein Nothilfeprogramm zur finanziellen Stabilisierung der Kliniken aufzulegen,um eine akute Gefährdung der Versorgungssicherheit durch das GKV-BStabG und der damit verbundenen massiven Kürzungen im Krankenhausbereich abzuwenden. „Die von der

Bundesregierung entgegen erheblicher Kritik durchgesetzten pauschalen Kürzungen stellenfür viele Krankenhäuser in Niedersachsen eine ernsthafte Bedrohung dar. (…) Zahlreicheniedersächsische Kommunen sind mit der finanziellen Belastung, die sie zur Insolvenzvermeidung ihrer Kliniken leisten, zunehmend überfordert. (…) Unser gemeinsames Ziel musses sein, auch künftig eine flächendeckende Versorgung sicherzustellen und die begonneneKrankenhausreform planvoll fortzusetzen. Hierbei benötigen wir die Unterstützung der Landesregierung“, erklärte Rainer Rempe, Vorsitzender der NKG und Vorsitzender des NLTGesundheitsausschusses.

Jetzt sei die Landesregierung in der Pflicht, führten die Vertreter der kommunalen Spitzenverbände aus. Sie forderten die sofortige Aufnahme von Gesprächen zwischen Landesregierung, kommunalen Spitzenverbänden und der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft über ein Nothilfeprogramm zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser. Andernfalls stehe die Krankenhausversorgung in Niedersachsen vor dem Kollaps.

Die vollständige Pressemitteilung ist auf der Webseite der NKG zu finden, Shortlink:https://link.nlt.de/xgj8.

Wolf: Zentrale Öffentlichkeitsarbeit zu Schnellabschussverfahren

Mit der Novellierung des Niedersächsischen Jagdgesetzes im Juni sind Änderung beim Umgang mit der Tierart Wolf in Kraft getreten. Durch die Gesetzesänderung war die Zuständigkeit für Aufgaben nach dem Bundesjagdgesetz von den unteren Jagdbehörden auf das Land– dem Landwirtschaftsministerium als oberster Jagdbehörde – übergegangen. Entsprechend wird das Landwirtschaftsministerium insbesondere über Schnellabschussverfahrenzentral die Öffentlichkeit informieren.

Informationen zu Schnellabschussverfahren erfolgen grundsätzlich erst mit einem Abstandvon sechs Wochen und damit nach Beendigung des Verfahrens. Dieses Vorgehen dientdem Schutz der betroffenen Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter, der für die Rissbegutachtung zuständigen Beauftragten der Landwirtschaftskammer sowie der mit der Umsetzung der Maßnahmen betrauten Jagdausübungsberechtigten. Es soll verhindert werden,dass die genannten Personen durch öffentliche Aufmerksamkeit, Druck oder sonstige Beeinträchtigungen in ihrer Arbeit beeinträchtigt werden.

Abgeschlossene Schnellabschussverfahren werden auf der Website des Ministeriums veröffentlicht in der Rubrik „Schnellabschüsse“, Shortlink: https://link.nlt.de/fbtr. Dort werdenkünftig auch die Interventionsgebiete bekanntgegeben.

Sozialstaatsreform: Entscheidung für zentrale Anlaufstelle

Das Expertengremium „Digitalisierung Sozialstaatsreform“ hat beschlossen, die Sozialplattform zu einem zentralen digitalen Sozialportal als zentrale Anlaufstelle für Sozialleistungenweiterzuentwickeln. Damit soll ein deutschlandweit einheitlicher digitaler Zugang zu densteuerfinanzierten Sozialleistungen geschaffen werden. Diese Strukturentscheidung lösteine Forderung des Deutschen Landkreistages (DLT) ein, der sich gemeinsam mit den Ländern für eine Weiterentwicklung der Sozialplattform eingesetzt hatte.

Das Expertengremium unter gemeinsamer Federführung des Bundesministeriums für Arbeitund Soziales (BMAS) und des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung(BMDS) hat die Aufgabe, ein Konzept für das von der Sozialstaatskommission vorgeschlagene digitale Sozialportal zu erarbeiten. Dem Gremium gehören auch die drei kommunalenSpitzenverbände, die Bundesagentur für Arbeit sowie Vertreter einiger Länder an.

Die Sozialplattform bietet bereits heute eine Reihe an Services rund um das Thema Sozialleistungen an, von der Leistungssuche über die Antragsstellung bis hin zu Beratungsangeboten. Die Plattform stellt die Nutzer in den Fokus, bietet die Möglichkeit der Ende-zu-EndeDigitalisierung in Zusammenarbeit mit der kommunalen Ebene. Damit werden die Voraussetzungen für eine medienbruchfreie Bearbeitung vom digitalen Antrag bis zur digitalen Bescheiderteilung geschaffen.

Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“

Die unabhängige Expertenkommission „Kinder- und Jugendschutz in der digitalen Welt“ hatihre Handlungsempfehlungen veröffentlicht. Die Kommission wurde im September 2025 eingesetzt und hat ihre Empfehlungen auf Grundlage einer unabhängigen, interdisziplinärenund evidenzbasierten Analyse erarbeitet. Ziel ist es, die Rechte von Kindern und Jugendlichen in der digitalen Welt wirksam zu sichern und zugleich ihre Befähigung und Teilhabe zustärken. Die 56 Empfehlungen richten sich an verschiedene Akteure auf allen Ebenen. Ausgangspunkt ist die Annahme, dass Kinderrechte auch im digitalen Raum uneingeschränktgelten. Ein Abschlussbericht erscheint im September 2026.

Für die Landkreise und die Region Hannover sind die Handlungsempfehlungen relevant,die die Kinder- und Jugendhilfe sowie die kommunale Präventionsarbeit betreffen. Hervorzuheben sind der Ausbau der Medienbildung und Prävention in den Frühen Hilfen und Kindertageseinrichtungen, die stärkere Verzahnung von Medienbildung und Demokratiebildung, die Entwicklung und Bereitstellung alters- und entwicklungsdifferenzierter Angebote 

zur Förderung von Medien- und Digitalkompetenz sowie die stärkere Verankerung der Medienkompetenzförderung im erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Darüber hinausempfiehlt die Kommission, kommunale Anlaufstellen für Angebote der Medienkompetenzförderung auszubauen, Eltern durch niedrigschwellige Beratungs- und Bildungsangebote zuunterstützen sowie den Austausch von Eltern zur Medienerziehung zu fördern.

Für die kommunale Praxis ebenfalls von Bedeutung sind die Empfehlungen zur stärkerenEinbindung der Schulsozialarbeit in die Medienbildung und zur verbindlichen Verankerungmedienpädagogischer Inhalte in der Ausbildung pädagogischer Fachkräfte und der SozialenArbeit. Ein Großteil der weiteren Handlungsempfehlungen richtet sich hingegen an denBund und die Europäische Union und betrifft insbesondere regulatorische Maßnahmen gegenüber digitalen Plattformen und Anbietern.

Kritisch zu bewerten ist aus Sicht des Niedersächsischen Landkreistages, dass die Kommission die Umsetzung und Finanzierung der Maßnahmen den Kommunen zuweist, ohnesich mit den finanziellen und personellen Voraussetzungen auseinanderzusetzen. Die öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe stehen aufgrund der angespannten kommunalen Haushaltslage sowie des erheblichen Fachkräftemangels vor großen Herausforderungen. Zusätzliche Anforderungen an Beratung, Prävention, Qualifizierung und Netzwerkarbeit werden nur dann umsetzbar sein, wenn eine auskömmliche Finanzierung sichergestellt ist und die erforderlichen personellen Ressourcen zur Verfügung stehen.

Mehr Information zur Expertenkommission gibt es auf der Webseite des Bundesfamilienministeriums, Shortlink: https://link.nlt.de/6orq.

Jugendhilfestatistik: Inobhutnahmen in Niedersachsen

Nach dem deutlichen Anstieg der Inobhutnahmen in den Jahren 2022 und 2023 sowie einem leichten Rückgang im Jahr 2024 ist die Zahl der Inobhutnahmen in Niedersachsen imJahr 2025 erneut gesunken. Ursächlich hierfür ist insbesondere der Rückgang der Inobhutnahmen unbegleiteter minderjähriger Ausländerinnen und Ausländer.

Laut Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN) haben die niedersächsischen Jugendämter im Jahr 2025 insgesamt 5.020 vorläufige Schutzmaßnahmen durchgeführt. Das istein Rückgang um 184 Fälle im Vergleich zum Vorjahr, der vor allem auf deutlich wenigerInobhutnahmen unbegleiteter Minderjähriger zurückzuführen ist. In der Altersgruppe der 16-bis unter 18-Jährigen sank die Zahl der Inobhutnahmen auf 1.598 Fälle. Demgegenüberwurden mehr Kinder zwischen neun bis unter zwölf Jahren (477 Fälle) und zwischen zwölfbis unter 14 Jahren in Obhut genommen (629 Fälle).

Mit 1.990 Fällen blieb die Überforderung der Eltern auch im Jahr 2025 der häufigste Grundfür die Inobhutnahme. Auch Anzeichen für Vernachlässigung nahmen zu und lagen im Jahr2025 bei 982 Nennungen. Dagegen ging die Zahl der Fälle im Zusammenhang mit unbegleiteten Einreisen aus dem Ausland deutlich zurück auf 773 Fälle. Dieser Rückgang warmaßgeblich für die insgesamt gesunkene Fallzahl verantwortlich.

Die Jugendämter initiierten weiterhin die meisten Meldungen, auch wenn deren Zahl deutlich auf 1.352 Fälle sank. Gleichzeitig stieg die Zahl der Fälle, in denen sich die Minderjährigen selbst an die Behörden wandten, leicht auf 1.313 Fälle. Auch Hinweise durch Polizeiund Justiz nahmen zu und lagen bei 789 Fällen.

Niedersächsisches Gesetzes über die Psychosoziale Notfallversorgung

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände (AG KSV) hat gegenüber demNiedersächsischen Innenministerium zum Entwurf eines Niedersächsischen Gesetzes überdie Psychosoziale Notfallversorgung (Nds. PSNVG) Stellung genommen. Die kommunalenSpitzenverbände wiesen in aller Deutlichkeit darauf hin, dass sie das Gesetz ablehnten,solange keine entsprechende Finanzierung durch das Land vorgesehen werde. Zugleichhaben sie erklärt, grundsätzlich den Weg der Stärkung der psychosozialen Notversorgungüber den Erlass eines eigenen Gesetzes mitgehen zu können. Voraussetzung sei, dassetablierten Strukturen nicht überformt oder gar behindert würden.

Steuerfreibeträge für Personen mit kommunalem Mandat

Das Niedersächsische Finanzministerium hat die Anhebung der Steuerfreibeträge für kommunale Mandatsträgerinnen und Mandatsträger veröffentlicht. Für ehrenamtliche Mitgliederkommunaler Vertretungen in Landkreisen mit höchstens 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern steigt der Freibetrag von 245 Euro monatlich auf 270 Euro monatlich und in Landkreisen mit mehr als 250.000 Einwohnerinnen und Einwohnern von 307 Euro monatlich auf338 Euro monatlich.

Der geänderte Erlass tritt rückwirkend zum 1. Januar 2026 in Kraft. Anlass für die Regelungwar laut einer Pressemitteilung des Finanzministeriums die Erhöhung der Übungsleiter- undEhrenamtspauschale durch das Jahressteuergesetz 2025.

Der komplette Ratsmitgliedererlass ist auf der Verkündungsplattform des Landes im Ministerialblatt Nr. 355 zu finden, Shortlink: https://link.nlt.de/q2pn.

Aufruf zur Kommunalwahl: 2000 Mandate in Kreistagen sind zu besetzen

Einen Monat vor der Kommunalwahl ruft der Niedersächsische Landkreistag Wählerinnenund Wähler zur Stimmabgabe auf. „Demokratie lebt von Engagement! Jede und jeder kannhelfen, unsere Gesellschaft zusammenzuhalten und unseren Staat zu stärken. Gehen Sieam 13. September zur Wahl“, appellierte der Hauptgeschäftsführer des NLT, Dr. JoachimSchwind, per Pressemitteilung an Bürgerinnen und Bürger in Niedersachsen.

Für die niedersächsischen Landkreise sei die Wahl von besonderer Bedeutung. „In 32 der36 Landkreise steht die Direktwahl der Landrätinnen und Landräte an, zudem in der RegionHannover die einer Präsidentin oder eines Präsidenten. Dabei stehen in 17 Fällen die Amtsinhaberinnen und Amtsinhaber nicht mehr zur Wahl. Wir stehen vor einem Generationswechsel“, erläuterte der NLT-Hauptgeschäftsführer. Zugleich würden rund 2000 Abgeordnete der Kreistage und der Regionsversammlung gewählt: „Das sind die Menschen, die sichehrenamtlich für ihre Kommune engagieren – von Cuxhaven bis Göttingen, zwischen Nordhorn und Lüchow. Sie stehen für greifbare, wirksame Demokratie.“

Die niedersächsischen Kommunen seien ein Stabilitätsanker in der von Unsicherheit geprägten Zeit, so Schwind weiter: „Landkreise, Städte und Gemeinden gewährleisten, dassder Staat funktioniert. Sie gestalten das Leben in ihrer Region und sie unterstützen Hilfebedürftige. Damit das so bleibt, brauchen wir Menschen, die Verantwortung übernehmenund sich um ihre Kommune kümmern, auch durch die Beteiligung an der Kommunalwahl.“

Auch vor dem Hintergrund der dramatischen Finanzlage der Kommunen sei die Kommunalwahl von besonderer Bedeutung. Schwind erklärte: „In den vergangenen Monaten habenwir mit Kampagnen im Land und bundesweit auf das historische Defizit der kommunalenHaushalte aufmerksam gemacht. Es gibt erste Anzeichen, dass die Folgen dieser Situationin Hannover und Berlin bewusst werden. Denn: Ohne Geld keine Kita. Ohne Geld kein Bus.Ohne Geld keine Feuerwehr. Deshalb ist gerade jetzt eine hohe Beteiligung bei der Kommunalwahl ein starkes Signal an Bund und Land: Rettet die Kommunen!“

Schließlich sei die Kommunalwahl die Chance, sich fair und respektvoll für die eigene politische Haltung, die eigene Meinung und eigene Ideen einzusetzen. „Das Kreuz auf demStimmzettel bewirkt mehr als jeder Social-Media-Post. Informieren Sie sich. Sprechen Siemit den Kandidatinnen und Kandidaten. Machen Sie sich ein Bild von Parteien und Programmen und gehen Sie am 13. September zur Wahl“, appellierte Schwind.

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