NLT-Aktuell – Ausgabe 21

85. Landkreisversammlung in Hannover

Herausforderungen und Chancen für die kommunale Selbstverwaltung standen im Zentrumder 85. Landkreisversammlung des Niedersächsischen Landkreistages (NLT) in Hannover.Wie sich der kommunale Spitzenverband in politisch schwieriger Zeit positioniert, haben dieDelegierten am 19. und 20. Juni 2025 diskutiert; konkrete Forderungen formulierten sie unter anderem zur Finanzierung der Kindertagesstätten. Zum öffentlichen Teil der Veranstaltung am heutigen Freitag waren 300 Gäste aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Institutionen gekommen, darunter Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies und Landtagspräsidentin Hanna Naber.

„Demokratie und rechtsstaatliche Strukturen werden von interessierter Seite massiv attackiert. Es ist unsere gemeinsame Verantwortung, auf allen politischen Ebenen, diesen Bestrebungen entschlossen entgegenzutreten“, appellierte der Präsident des NLT, RotenburgsLandrat Marco Prietz, in seiner Rede. „Dazu bedarf es eines handlungsfähigen Staates,dazu bedarf es insbesondere handlungsfähiger Kommunen“, erklärte Prietz. Dies setze Verlässlichkeit der Politik in Bund und Land voraus. So müssten sich die Kommunen auf dieFinanzierungsversprechen des Staates verlassen können. Vom Land forderte er die angemessene Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagesstätten.

Die Kommunen hätten im Jahr 2023 2,6 Milliarden Euro für die Sicherstellung der Kita-Betreuung aufgewandt. 300 Millionen Euro seien darauf zurückzuführen, dass das Land sichnicht im gesetzlich geregelten Umfang beteilige, rechnete der NLT-Präsident vor: „Wir fordern vom Land Niedersachsen, mit dem Haushalt 2026 wenigstens das 300-Millionen-Defizit zu schließen und für eine realitätsgerechte Fortschreibung der Personalkosten zu sorgen.“ Selbst danach würden die Kommunen weiterhin die Hauptlast der Finanzierung derKindertagesstätten tragen.

Prietz lobte den Pakt für kommunale Investitionen, mit dem das Land 640 Millionen Euro zurVerfügung stellt. Er begrüßte, dass aus dem Investitionspaket des Bundes ein Anteil auf kommunaler Ebene umgesetzt werden soll. Angesichts eines kommunalen Finanzierungsdefizits in Niedersachsen von vier Milliarden Euro in diesem Jahr machte er zugleich deutlich: „Das Grundproblem der kommunalen Finanzen ist aber nicht die Investitionstätigkeit.Das Grundproblem ist, dass die Finanzierung der Gemeinden, Städte und Landkreise inNiedersachsen nicht deren Aufgaben entspricht.“ Das Land habe den niedrigsten kommunalen Finanzausgleich pro Kopf in Deutschland. Prietz forderte eine deutliche Anhebung derkommunalen Finanzausgleichsmasse.

„Nicht alles ist mit Geld zu lösen“, so Prietz weiter. Oft fehle den Verwaltungen das erforderliche Personal, um Aufgaben wahrzunehmen. Er forderte einen „Machbarkeits-TÜV“ beikünftigen Gesetzgebungsvorhaben. Der NLT-Präsident begrüßte das Ziel der Landesregierung, Entscheidungen einfacher, schneller und günstiger umzusetzen. Die kommunalenSpitzenverbände hätten ein Paket eigener Vorschläge dazu vorgelegt, sie erwarteten vonder Landesregierung nun als erstes ein „Bürokratie-Aufbau-Moratorium“.

Die Rahmenbedingungen für gelingende kommunale Selbstverwaltung könnten die Kommunen nicht selbst gewährleisten, wandte sich Prietz an die Vertreterinnen und Vertreterder Landespolitik. Er forderte sie auf, „als aktive Garanten für eine lebendige kommunaleSelbstverwaltung“ zu wirken: „Lassen Sie uns gemeinsam daran arbeiten, das Leistungsversprechen des Staates und seine Leistungsfähigkeit wieder miteinander in Einklang zubringen, um Vertrauen der Bevölkerung in Politik und Verwaltung zurückzugewinnen unddamit das Vertrauen der Menschen in unsere Demokratie zu stärken.“

NLT verabschiedet langjährigen Hauptgeschäftsführer Hubert Meyer

Nahezu 20 Jahre bestimmte Prof. Dr. Hubert Meyer als Hauptgeschäftsführer die Geschickedes Niedersächsischen Landkreistages (NLT). Er wurde am heutigen Freitag im Rahmender 85. Landkreisversammlung des kommunalen Spitzenverbandes verabschiedet; Meyertritt zum 30. Juni 2025 in den Ruhestand. Delegierte und rund 300 Gäste, darunter Niedersachsens Ministerpräsident Olaf Lies und Landtagspräsidentin Hanna Naber sowie Vertreterinnen und Vertreter aus Politik, Verwaltung, Verbänden und Institutionen nutzten die Gelegenheit, Meyer ihren Respekt und Dank zu zollen. Anhaltend stehender Applaus, bewegende Reden und persönliche Worte prägten die würdevolle Verabschiedung.

NLT-Präsident Marco Prietz, Landrat des Landkreises Rotenburg (Wümme), würdigte Persönlichkeit und Wirken Meyers. Dieser habe unzählige Akzente in der Landespolitik gesetzt:„Um was für Themen und in welcher Tiefe Du Dich bisweilen in Gleichzeitigkeit gekümmerthast, hat uns Landrätinnen und Landräte beeindruckt.“ Dabei habe er stets auf Grundlageeiner Analyse mit rechtswissenschaftlichem Anspruch gehandelt. Prietz hob den Charakter Meyers hervor, beschrieb ihn als geradlinig, ausgleichend, wertebasiert, uneitel, vorurteilsfrei, offen und verbindlich. „Die Praxis im Blick, die Werte der Verfassung im Herzen und dieWissenschaft im Geist – das war für Dich das richtige Fundament, die grundlegenden Fragen der niedersächsischen Kommunen im Staatsgefüge auch angemessen lösen zu können“, wandte sich Prietz an Meyer. Dabei betonte er insbesondere die Rolle des Landkreistages beim Management der zahlreichen Krisen der letzten Jahre.

NLT-Vizepräsident Sven Ambrosy, Landrat des Landkreises Friesland, bekräftigt: „Ichkenne Hubert Meyer 20 Jahre. So lange arbeiten wir eng und vertrauensvoll zusammen. Ichschätze seinen Intellekt, seinen Humor, seine Stringenz und die Konsistenz seiner Argumente.“ Das Leitmotiv von Meyers Amtsführung laute, „damit es besser wird“, betontAmbrosy. Das habe er als Hauptgeschäfts-führer gelebt und umgesetzt, für die Kommunenund das Land als Ganzem, fasst Ambrosy Meyers Wirken zusammen.

Meyer selbst zeigte sich ergriffen und nutzte seine Rede für Danksagungen an Wegbegleiterund Partnerinnen und Partner aus der Zeit seines Wirkens. Er begann mit dem Dank an dieLandtagsabgeordneten und persönlich Landtagspräsidentin Hanna Naber sowie die Landesregierung. „Je bedrohlicher die Lage, umso besser war die Zusammenarbeit. Krise warunser Kitt“, so Meyer in Richtung Kabinett. Mit persönlichen, vielfach bewegenden Wortensprach er anschließend beispielhaft weitere Personen aus einer langen Reihe von Institutionen an. Er beleuchtete schlaglichtartig die gemeinsame Arbeit für eine gute EntwicklungNiedersachsens in den vergangenen Jahren. Sein besonderer Dank galt den Landrätinnenund Landräten sowie Kreistagsabgeordneten und Gremienmitgliedern des NLT, den Beschäftigten der Geschäftsstelle und abschließend seiner Frau und der Familie. Die rund 300Gäste der Landkreisversammlung würdigten ihn, indem sie stehend und lange rhythmischklatschten.

Verlässliche Finanzierung für den ÖPNV in Niedersachsen erforderlich

Der Öffentliche Personennahverkehr (ÖPNV) ist ein Schlüssel für ein zukunftsfähiges Niedersachsen. Er entscheidet über das Gelingen der Mobilitätswende, gehört zum Kernbereich der Daseinsvorsorge, ist unabdingbar für gleichwertige Lebensverhältnisse von Stadtund Land und trägt wesentlich zum Klimaschutz bei. Trotzdem hat sich die Finanzausstattung rasant verschlechtert. Es hakt beim Ausbau, bestehende Angebote bei Bus und Bahnsind gefährdet. Vor diesem Hintergrund richten die kommunalen Spitzenverbände, dieÖPNV-Aufgabenträger sowie die Verkehrsverbünde einen „5-Punkte-Appell für einen zukunftsfähigen ÖPNV in Niedersachsen“ an das Land. Er bündelt die wesentlichen Forderungen für notwendige Rahmenbedingungen, um gemeinsam den ÖPNV weiterzuentwickeln.

In der Erklärung fordern die neun unterzeichnenden Organisationen eine verlässliche Finanzierung der bestehenden Verkehre und des Deutschland-Tickets. Angesichts der faktischen Verschlechterung der Finanzausstattung im ÖPNV drohe sonst in vielen Teilen Niedersachsens die Reduzierung des Angebots. Vor diesem Hintergrund fordern die Unterzeichner, dass das Land Niedersachsen mehr Geld aus dem eigenen Landeshaushalt fürden Nahverkehr bereitstellt. Bislang sind es in Niedersachsen nur 15 Euro pro Einwohnerinund Einwohner, weniger als in jedem anderen Bundesland (NDR-Erhebung von 2022). Bis2028 soll das Land diese Summe nach Vorstellung der Unterzeichner auf 50 Euro pro Kopferhöhen.

Hubert Meyer, Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages (NLT), kommentierte in einer Pressemitteilung: „Am Bewusstsein und Willen mangelt es nicht. Alle Akteure – Bund, Land, Kommunen und Verkehrsverbünde – kennen die Bedeutung und sehendie Notwendigkeit eines gut ausgebauten, attraktiven ÖPNV, gerade in einem Flächenlandwie Niedersachsen. Der 5-Punkte-Appell ist ein notwendiger Impuls, vom Wollen ins Machen zu kommen.“

Unterzeichnet haben den Appell neben Meyer zudem Jan Arning als Hauptgeschäftsführerdes Niedersächsischen Städtetags und Marco Trips als Präsident des NiedersächsischenStädte- und Gemeindebunds sowie Ulf-Birger Franz (Verkehrsdezernent Region Hannover),Verbandsdirektor Ralf Sygusch (Regionalverband Großraum Braunschweig) und Verbandsgeschäftsführer Stephan Börger (Zweckverband Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen),plus die Geschäftsführer Karsten Leist (Verkehrsgesellschaft Nord-Ost-Niedersachsen),Christof Herr (Zweckverband Verkehrsverbund Bremen/Niedersachsen) und Raimund Brodehl (Hamburger Verkehrsverbund).

Gesetzesinitiative zu Ferienangeboten in der Ganztagsbetreuung

Der Bundesrat hat auf Antrag des Landes Niedersachsen am 13. Juni 2025 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Achten Buches Sozialgesetzbuch (SGB VIII) beschlossen (BRDrs.208/25 und 208/1/25). Der Gesetzentwurf will den Rechtanspruch auf Ganztagsbetreuung ab dem 1. August 2026 so erweitern, dass auch niedrigschwellige Ferienangebote derJugendarbeit den Anspruch auf Ganztagsbetreuung erfüllen. Der Bundesrat verweist hierbeiauf zahlreiche bewährte und vor Ort sehr nachgefragte Ferienangebote der Jugendarbeit,die den bisher geltenden Anforderungen nicht entsprechen würden. Zudem sieht der Entwurf die Streichung der dezentralen Bundesstatistik vor, die mit dem Ganztagsförderungsgesetz eingeführt worden ist. Es ist nach Auffassung des Bundesrats nicht zu erwarten,dass qualitativ hochwertige und vollständige Daten geliefert werden können.

Die von Kultusministerin Julia Willie Hamburg auf Anregung der Arbeitsgemeinschaft derkommunalen Spitzenverbände in Niedersachsen initiierte Gesetzesinitiative des Bundesratsist auch aus Sicht des Deutschen Landkreistages zwingend erforderlich, um den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Sommer 2026 tatsächlich und flächendeckend umsetzenzu können, und ist daher uneingeschränkt zu begrüßen.

30. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten für den Datenschutz

Der Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen (LfD), Denis Lehmkemper, hatam 12. Juni 2025 den 30. Tätigkeitsbericht für das Berichtsjahr 2024 im NiedersächsischenLandtag vorgestellt. Zu den Schwerpunkten des Berichts zählen der datenschutzkonformeEinsatz von Systemen der Künstlichen Intelligenz (KI), die digitale Souveränität öffentlicherStellen sowie die datenschutzrechtlichen Herausforderungen im Gesundheits- und Bildungswesen. Ein thematischer Schwerpunkt ist der Umgang mit KI. Im Berichtsjahr wurdebeim LfD eine Stabsstelle KI eingerichtet. Daneben wurden in einem interdisziplinär zusammengesetzten KI-Expertenkreis Fragen des datenschutzkonformen Einsatzes von KI-Systemen behandelt. Stefan Domanske, Beigeordneter des Niedersächsischen Landkreistages(NLT), hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände vertreten.

Für die Landkreise und die Region Hannover enthalten etliche Abschnitte praxisrelevanteHinweise, auf einige sei hingewiesen. Im Kapitel G.5.4 („Zu viele Fragen bei Schuleingangsuntersuchungen“, S. 104) wird die datenschutzrechtliche Bewertung der Erhebung personenbezogener Daten im Rahmen schulärztlicher Eingangsuntersuchungen thematisiert. Kritisch gewürdigt wird insbesondere der Umfang und die Zweckbindung der erhobenen Informationen, da es an einer hinreichenden Differenzierung der Daten im Verhältnis zum Untersuchungszweck mangelt. Kapitel G.6.2 („Digitalisierung des Staats: Fortschritte bei Onlinezugangsgesetz und Registermodernisierung“, S. 110) befasst sich mit den datenschutzrechtlichen Implikationen im Kontext von OZG 2.0 und Registermodernisierung. Der LfDhebt die Bedeutung datenschutzfreundlicher Strukturen bei der Digitalisierung öffentlicherLeistungen hervor und fordert eine frühzeitige Einbindung der Datenschutzaufsicht, insbesondere im Hinblick auf die geplanten technischen und organisatorischen Schnittstellen.Kapitel G.7.3 („Datenschutzaspekte beim Einsatz privat finanzierter Tablets an Schulen“,S. 128) beleuchtet die datenschutzrechtlichen Herausforderungen beim Einsatz elternfinanzierter digitaler Endgeräte im schulischen Kontext. Problematisiert werden der Zugriff schulischer Administratoren auf die privaten Geräte sowie Fragen hinsichtlich der technischenAbsicherung, der Verantwortlichkeit und des Datenzugriffs durch Dritte.

Der vollständige Tätigkeitsbericht 2024 ist auf der Website des LfD unter https://www.lfd.niedersachsen.de/2024/ abrufbar.

Report Pflegebedürftigkeit 2025

Der Medizinische Dienst hat seinen ersten „Report Pflegebedürftigkeit“ vorgestellt. DerDeutsche Landkreistag fasst die wichtigsten Ergebnisse für das Jahr 2024 wie folgt zusammen:

  • Die Zahl der Pflegebedürftigen hat sich seit 2014 auf 5,6 Mio. Menschen verdoppelt.Die Pflegebedürftigkeit wird weiter steigen. Dies liegt zum einen an der demografischenEntwicklung, zum anderen an der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs imJahr 2017, der auch kognitive, psychische und psychiatrische Beeinträchtigungen berücksichtigt. Zugleich sind die Konstellationen, die Pflegebedürftigkeit ausmachen, komplexer geworden. Auch bei jungen Menschen nimmt Pflegebedürftigkeit zu. 
  • Knapp 90 Prozent der Pflegebedürftigen leben in eigener Häuslichkeit, mehr als jederzweite davon organisiert die Versorgung ohne professionelle Unterstützung. Pflegebedürftige Kinder und Jugendliche werden nahezu ausschließlich ambulant versorgt. 
  • Im vergangenen Jahr beantragten die Antragsteller zu 57,4 Prozent Pflegegeld; 11,6Prozent ambulante Leistungen; 20,4 Prozent Kombinationsleistungen aus Pflegegeldund Sachleistungen; 10,2 Prozent vollstationäre Pflege. 
  • Die meisten Versicherten beantragen erst dann Pflegeleistungen, wenn bereits einedeutliche Beeinträchtigung vorliegt. Bei den Erstbegutachtungen erhielten 18,5 Prozentkeinen Pflegegrad; 28,4 Prozent Pflegegrad 1; 36,1 Prozent Pflegegrad 2; 12,9 ProzentPflegegrad 3; 3,1 Prozent Pflegegrad 4; 1,0 Prozent Pflegegrad 5. 
  • Die überwiegende Mehrheit der Pflegebedürftigen lebt im eigenen Zuhause und wirdvon An- und Zugehörigen versorgt: Rund 85 Prozent der pflegebedürftigen Frauen und88 Prozent der pflegebedürftigen Männer leben allein oder mit weiteren Personen in dereigenen Häuslichkeit. Dies ändert sich auch bei höheren Pflegegraden nicht. Allerdingsleben deutlich mehr Frauen als Männer allein (44,7 Prozent versus 26 Prozent).

Pflegequalitätsbericht des Medizinischen Dienstes

Der Medizinische Dienst (MD) hat seinen 8. Bericht „Qualität in der ambulanten und stationären Pflege“ vorgestellt, der für das Jahr 2023 Daten des MD (90 Prozent aller jährlichenPrüfungen) sowie des Prüfdienstes der Privaten Pflegeversicherung (zehn Prozent allerjährlichen Prüfungen) aufbereitet. Der Deutsche Landkreistag fasst die maßgeblichen Erkenntnisse zusammen:

  • In Pflegeheimen ist die Versorgungsqualität insgesamt zufriedenstellend; es gibt Verbesserungsbedarfe. So werden Pflegebedürftige in der Eingewöhnungsphase gut unterstützt. Die Unterstützung bei der Tagesstrukturierung, Beschäftigung und Kommunikation ist ebenfalls positiv. Mängel gibt es dagegen bei der Behandlungspflege, wie ​beispielsweise bei der Wundversorgung und beim Umgang mit herausforderndem Verhalten.
  • In der Tagespflege, deren Schwerpunkt auf der Beschäftigung und Betreuung liegt,werden selten Qualitätsdefizite mit einem Risiko oder einer eingetretenen negativenFolge festgestellt. 
  • Bei ambulanten Pflegediensten hat sich die Versorgungsqualität zum Teil verbessert.Es bestehen weiterhin Defizite, die beseitigt werden müssen, um die Versorgungsqualität insbesondere für Menschen mit Bedarf an außerklinischer Intensivpflege weiter zuverbessern.

Kommunal relevante Beschlüsse der Jugend- und Familienministerkonferenz

Die Jugend- und Familienministerkonferenz der Länder (JFMK) hat am 22. und 23. Mai2025 in Hamburg getagt. Dabei hat sie einige für die Landkreise besonders relevante Beschlüsse gefasst. So hat die JFMK den Bund gebeten, rechtskreisübergreifende Finanzierungsstrukturen für bedarfsgerechte und flexible Leistungen an den Schnittstellen von Hilfen zur Erziehung, Eingliederungshilfen sowie der kinder- und jugendpsychiatrischen Versorgung zu ermöglichen. Zudem soll eine rechtliche Verpflichtung zur Kooperation vonKinder- und Jugendhilfe sowie Kinder- und Jugendpsychiatrie und der hierfür erforderlichen Finanzierungsmöglichkeiten im Gesundheitswesen eingeführt werden.

Ferner hat sich die JFMK mit den unbegleiteten minderjährigen Ausländern befasst. Hierinfasst sie die aus Sicht der Länder zwingend erforderlichen bundesrechtlichen Änderungenim Hinblick auf Altersfeststellung, Zuständigkeitsregelungen, Fristen, Kostenerstattung,Bagatellgrenze und Strukturkosten zusammen.

In ihrem Beschluss zur Umsetzung der inklusiven Lösung im SGB VIII haben die Länderihre grundsätzliche Unterstützung eines inklusiven SGB VIII bekräftigt. Sie haben denBund aufgefordert, hier zügig klare gesetzliche Rahmenbedingungen zu schaffen. Zudemverweist die JFMK auf die Stellungnahme des Bundesrats an die Bundesregierung vom20. Dezember 2024, die bei der Formulierung des Gesetzes zu berücksichtigen sei. Sieverweist zudem auf die Forderung einer unbefristeten Länderöffnungsklausel, um insbesondere in den Flächenländern spezifische Lösungen zur bestmöglichen Sicherstellungder Leistungen zum Wohle aller jungen Menschen zu ermöglichen. Ein wichtiger Hinweisgilt auch den Kosten der Umsetzung der inklusiven Kinder- und Jugendhilfe. Hier sieht dieJFMK den Bund in der Finanzierungspflicht

Fortsetzung der Radverkehrssicherheitskampagne

Im März 2021 wurde ein Fahrradmobilitätskonzept vom Niedersächsische Ministerium fürWirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung (MW) veröffentlicht. In dem Fahrradmobilitätskonzept hat das MW das Ziel festgelegt, die Anzahl der getöteten und verletzten Radfahrenden bis 2025 um mindestens 20 Prozent zu reduzieren. Das MW hat den Niedersächsischen Landkreistag (NLT) in diesem Zusammenhang über die Fortführung der Radverkehrssicherheitskampagne mit zusätzlichen Aktionen im Jahr 2025 informiert. Das MW hatdarüber hinaus mitgeteilt, dass für die ersten 25 Städte mit mindestens 35.000 Einwohner,die sich bei der Landesverkehrswacht melden, ein spezielles Angebot mit kostenlosen sogenannten Promowalls zur Verfügung stehen soll.

Messe.Kommunal 2025 in Göttingen

Der Niedersächsische Landkreistag (NLT) ist Unterstützer der Messe.Kommunal 2025.Die Neuauflage der im vergangenen Jahr erstmals ausgerichteten Kommunalmesse findet am 27. und 28. August 2025 in Göttingen in der Lokhalle statt. Veranstalter ist derNiedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) mit dem Medienpartner ZimperMedia. Der Niedersächsische Städtetag (NST) ist ebenso wie der NLT ideeller Partner.

Auf der Messe präsentieren sich rund 140 Aussteller aus kommunalrelevanten Produktund Dienstleistungsbereichen. Zielgruppe von Messe.Kommunal 2025 sind die Führungsebenen sowie Produktverantwortlichen der Kommunalverwaltungen. Die Öffnungszeitenan beiden Tagen sind 9 bis 17 Uhr. Tickets sind kostenfrei erhältlich unter https://messekommunal.de/anmeldung.