NLT-Aktuell – Ausgabe 2

Früherkennungsgesetz aufheben – Auftakt des Bürokratieabbau-Kalenders

„Bürokratieabbau ist sofort möglich, wenn man nur will“, so der Hauptgeschäftsführer desNiedersächsischen Landkreistages (NLT), Joachim Schwind, zum Start des Bürokratieabbau-Kalenders Niedersachsen am vergangenen Dienstag. Der NLT wird jede Woche inForm eines Kalenderblatts einen Vorschlag veröffentlichen, der sofort im Land umsetzbarist und Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft oder Verwaltung konkret entlastet. Zum Auftaktschlägt der Landkreistag vor, das Niedersächsische Früherkennungsgesetz ersatzlos abzuschaffen.

„Seit 2014 steht fest, dass das Gesetz für den Kinderschutz keine Wirkung hat. Es verursacht jeden Tag Aufwand und Stress in den Kinderarztpraxen wie auch bei den ohnehinvielfach geforderten Eltern von Kindern im Vorschulalter und bindet wertvolle Ressourcenin den Jugendämtern. Das Gesetz sollte zur Entlastung aller Beteiligten sofort aufgehobenwerden. Die eingesparten Personalkosten beim Land in Millionenhöhe sollten für wirksamere Maßnahmen zum Kinderschutz eingesetzt werden“, so Schwind.

Der Vorschlag sowie sein Hintergrund und was zu tun ist, wird im aktuellen Kalenderblattfür Kalenderwoche 3 führt ausgeführt. Die Bürokratieabbau-Kalenderblätter werden wöchentlich, jeweils am Dienstag, per Pressemitteilung versandt und stehen ab dann onlinezur Verfügung, Link: Bürokratieabbau – NLT.

Hintergrund: Auf Bitten des früheren Niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weilhatten die drei kommunalen Spitzenverbände am 28. Mai 2025 kommunale Impulse zurUmsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus vorgelegt, die über 80 Vorschläge enthielten. Aufgegriffen wurde bis heute davon praktisch nichts. Die Pressemitteilung sowie dieVorschläge sind unter folgendem Link abrufbar: Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus.

Finanzhilfe für Kindertagesstätten

Das Land Niedersachsen zahlt den Kommunen im Jahr 2026 eine zusätzliche Finanzhilfevon mindestens 250 Millionen Euro im Bereich der Kindertagesstätten. Die genaue Höhedes Betrages wird zurzeit noch politisch verhandelt. Der Betrag ist anteilig auch für das Jahr2027, für den Zeitraum bis 31. Juli 2027, vorgesehen. Darauf hatten sich Landesregierungund kommunale Spitzenverbände als ersten Schritt zu einer dauerhaften Erhöhung und Dynamisierung der Finanzhilfe des Landes verständigt. Hintergrund ist die Finanzierungslücke,die aufgrund der Differenz der tatsächlichen Tarifentwicklung und der Anpassung der sogenannten Jahreswochenstundenpauschale im Niedersächsischen Kindertagesstättengesetz(NKiTaG) entstanden ist. Wie angekündigt soll die Auszahlung der zusätzlichen Finanzhilfedurch eine Verordnung nach dem Niedersächsischen Kommunalfördergesetz (NKomFöG)geregelt werden. Hierzu hat das Niedersächsische Kultusministerium den Entwurf einer solchen Verordnung übersandt.

​Demnach sind Fördermittelempfänger die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, inder Regel die Landkreise. Grundlage für die Ermittlung der Beträge ist der Zahl der im Kindergartenjahr 2024/2025 über das Fachverfahren kita.web gemeldeten Kinder in finanzhilfefähigen Gruppen in Kindertagesstätten.

Mit dem vorliegenden Verordnungsentwurf wird die politische Verständigung zur Anpassungder Beteiligung des Landes an den Kosten der Kindertagesbetreuung – mit Ausnahme dernoch streitbefangenen Höhe – zunächst bis zum Ende des Kita-Jahres 2026/2027 umgesetzt. Für die Zeit ab 1. August 2027 wird eine Regelung im NKiTaG angestrebt, bei der dieFinanzhilfe insgesamt – bürokratieärmer – neu geregelt werden soll.

Reformvorschläge bedrohen den Rettungsdienst in Niedersachsen

Die aktuellen Reformvorschläge des Bundes zur Notfallversorgunggefährden nach Auffassung des Niedersächsischen Landkreistages(NLT) und des DRK-Landesverbandes Niedersachsen die bewährtenStrukturen des Rettungsdienstes im Land. Vor diesem Hintergrund hatdas Bündnis „Rettet den Rettungsdienst 3.0“, zu dem neben NLT undDRK auch das Niedersächsische Innen- und Gesundheitsministeriumsowie der niedersächsische Landesverband der Johanniter-Unfall-Hilfe zählen, einen gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsministerin Nina Warken gerichtet, der von Niedersachsens Sozial- und Gesundheitsminister Dr. Andreas Philippi sowie von der Ministerin fürInneres, Sport und Digitalisierung, Daniela Behrens, mitgezeichnet wurde.

Zwar unterstützen alle Beteiligten ausdrücklich das Ziel, die Akut- und Notfallversorgunginsgesamt weiterzuentwickeln und Patientinnen und Patienten besser zu steuern. Kritischbewertet werden jedoch jene Regelungen im Reformentwurf, die tief in die Organisation desRettungsdienstes eingreifen würden. Diese liefen darauf hinaus, den landesrechtlich organisierten Rettungsdienst in das System der gesetzlichen Krankenversicherung zu überführen und damit zentrale Steuerungs- und Verantwortungskompetenzen der Länder und Kommunen auszuhöhlen.

„Der Rettungsdienst ist keine beliebige Gesundheitsleistung, sondern Teil der staatlichenGefahrenabwehr und damit originäre Aufgabe der Länder“, betonte das Bündnis in einerPressemitteilung am 13. Januar 2026. Die bestehenden Strukturen seien über Jahrzehntean regionale Gefahrenlagen angepasst worden und funktionierten gerade in lebensbedrohlichen Notfällen zuverlässig und auf hohem Qualitätsniveau. Diese Stabilität dürfe nichtdurch bundesrechtliche Vorgaben gefährdet werden. Besonders kritisch sehen die Bündnispartner die geplante Einrichtung bundesweiter Gremien und Standards, die zwar formal unverbindlich seien, faktisch aber erhebliche Steuerungswirkungen entfalten könnten – etwaüber Vergütungsregelungen. Auch die vorgesehenen Vorgaben für Leitstellen und digitaleSysteme bergen aus Sicht der Beteiligten die Gefahr, kommunale Strukturen zu schwächenund die Gefahrenabwehr zu beeinträchtigen.

Dr. Joachim Schwind, Hauptgeschäftsführer des NLT: „Der Rettungsdienst in Deutschlandist integraler Teil einer umfassenden kommunalen Gefahrenabwehr nah am Bürger – engvernetzt mit den Feuerwehren und dem Katastrophenschutz, gesteuert von den kommunalen Leitstellen und politisch verantwortet von den Kreistagen. Der Bund versucht zum drittenMal und erneut ohne gute Argumente und ohne Beteiligung der maßgeblichen Akteure desRettungsdienstes, die ortsnahen Strukturen des Rettungsdienstes zu beseitigen, die Zuständigkeit der Landtage auszuhebeln und alles als Sachleistung in die Gesetzliche Krankenversicherung zu pressen – dem widersprechen wir entschieden!“

Bedarfszuweisungen wegen besonderer Aufgaben

Das Niedersächsische Ministerium für Inneres, Sport und Digitalisierung hat die 30 Kommunen bekanntgegeben, die Bedarfszuweisungen für besondere Aufgaben in Höhe von insgesamt rund 18,6 Millionen Euro erhalten. Damit sollen kommunale Investitionen für abwehrenden Brandschutz bezuschusst werden. Die Maßnahmen und Projekte der Kommunenwerden in Höhe von zirka 75 Prozent unterstützt, wobei bei größeren Einzelmaßnahmenund Projekten die Zuweisungssumme maximal 1,6 Millionen Euro beträgt. Die einzelnenBeträge bewegen sich zwischen 75.000 Euro und dem Höchstbetrag.

Zuweisungen erhalten unter anderem die Landkreise Helmstedt, Hameln-Pyrmont undLüchow-Dannenberg. Der Pressemitteilung des Innenministeriums vom 14. Januar 2026 isteine Tabelle mit den 30 berücksichtigten Kommunen beigefügt. Sie ist zu finden auf derWebseite des Innenministerium, hier: https://link.nlt.de/5e83.

Hybride Sitzungen in kommunalen Gremien – Evaluationsbericht ist online

Der Evaluationsbericht zu den gesetzlichen Regelungen für hybride Sitzungen in kommunalen Gremien ist online verfügbar. Nachdem die Landesregierung dem Bericht im Dezember zugestimmt hatte (siehe NLT Aktuell 1/2026, S. 5), wurde er an den Landtag übermittelt.Der Evaluationsbericht ist jetzt als Landtagsdrucksache veröffentlicht, Link:https://link.nlt.de/rx9z.

„Bach im Fluss 2026“: Niedersächsischer Gewässerwettbewerb gestartet

Auch im Jahr 2026 wird der Gewässerwettbewerb „Bach im Fluss“ durchgeführt. Dieserwürdigt Maßnahmen, die zum Schutz und zur Verbesserung der ökologischen Qualität derGewässer in Niedersachsen beitragen und rückt diese in das Licht der Öffentlichkeit. DieSieger der zwei Kategorien Haupt- und Ehrenamt werden erneut mit der „NiedersächsischenBachperle“ im Rahmen einer feierlichen Preisverleihung ausgezeichnet. Des Weiteren wirdein Sonderpreis der Niedersächsischen Bingo-Umweltstiftung vergeben und besonders gelungene Wettbewerbsbeiträge erhalten Preisgelder.

Neben dem Niedersächsischen Umweltministerium sind der Niedersächsische Landkreistag, der Niedersächsische Städtetag und der Niedersächsische Städte- und GemeindebundTräger des Wettbewerbs. Mehr Informationen: https://link.nlt.de/yloe.