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NLT-Aktuell – Ausgabe 18

294 Landkreise fordern grundlegende Veränderungen

Die Landkreisversammlung 2026 des Deutschen Landkreistages fand am 8. und 9. Juni inBerlin statt. Über 250 Landrätinnen und Landräte sowie weitere Delegierte aus den 294deutschen Landkreisen diskutierten mit Regierungsmitgliedern, Bundestagsabgeordnetenund Gästen aus Wirtschaft, Verbänden und Organisationen über Kommunalfinanzen, Sozialstaatsreform, Bürokratieabbau und weitere Themen. DLT-Präsident Landrat Dr. AchimBrötel rief in seiner Rede zu grundlegenden Veränderungen auf.

Vor der Rede von Kanzleramtsminister Thorsten Frei, der für den kurzfristig verhindertenBundeskanzler eingesprungen ist, sagte Brötel, Deutschland brauche mehr Entschlossenheit für grundlegende Reformen. Die Ausgaben des Staates könnten sich nicht immer nuran Wünschen orientieren, sondern müssten wieder primär den Einnahmen folgen. Frei hatin seiner Rede die Rolle der Landkreise für die soziale Sicherheit wie die wirtschaftlicheEntwicklung vor Ort gewürdigt, die äußerst schwierige Lage der Landkreise anerkannt undzugesagt, mit der kommunalen Ebene nach Lösungen zu suchen. Zugleich dämpfte er dieErwartungen, dass dies schnell und so umfassend gelingen kann, wie die Landkreise daseingefordert hatten. Weitere Gäste bei der Landkreisversammlungen waren Bundesfinanzminister Lars Klingbeil, Bundesgesundheitsministerin Nina Warken, Bundeslandwirtschaftsminister Alois Rainer.

In der internen Mitgliederversammlung wurde die Verbandsspitze gewählt. Brötel, Landratdes Neckar-Odenwaldkreises, wurde für weitere zwei Jahre im Amt des DLT-Präsidentenbestätigt. Die neue Amtszeit läuft bis September 2028. Auch die bisherigen DLT-Vizepräsidenten Landrat Thomas Karmasin (Landkreis Fürstenfeldbruck) und Landrat Götz Ulrich(Burgenlandkreis) wurden für weitere zwei Jahre gewählt. Landrat Sven Ambrosy (LandkreisFriesland), zugleich Vizepräsident des NLT, wurde bis März 2027 als DLT-Vizepräsidentbestätigt. Neu zum DLT-Vizepräsidenten wurde Landrat Patrik Lauer (Landkreis Saarlouis)gewählt. Seine Amtszeit läuft bis September 2028.

Hände weg vom Rettungsdienst!“– Forderung der Landkreise an den Bund

Die niedersächsischen Landkreise und die Region Hannover beraten in ihren Gremien derzeit die Resolution „Bund: Hände weg vom Rettungsdienst!“. Grundlage ist der Muster-Textdes Niedersächsischen Landkreistages. Darauf wurde in einer Pressemitteilung in dieserWoche aufmerksam gemacht.

Der Rettungsdienst garantiert Hilfe in Notfällen. Er sorgt für die schnelle Rettung in lebensbedrohlichen Situationen, in Krisen und bei Katastrophen. „Dieser funktionierende Teil unserer Gesundheitsversorgung und des Bevölkerungsschutzes ist in Gefahr“, wird der Präsident des Niedersächsischen Landkreistages, Landrat Marco Prietz, in der Pressemitteilungzitiert. „Unser Ziel ist, die Position der kommunalen Ebene sichtbar zu machen und für dieparlamentarischen Beratungen im Bund ein klares Signal zu setzen. Hierfür haben wir zudem unser Bündnis „Rettet den Rettungsdienst“ aktiviert“, führt der NLT-Präsident aus.

Der Rettungsdienst ist nach verfassungsrechtlichen Ordnung Teil der Gefahrenabwehr unddamit Aufgabe der Länder. In Niedersachsen wird diese Aufgabe seit Jahrzehnten kommunal durch die Landkreise und die Region Hannover im eigenen Wirkungskreis wahrgenommen. „Die bestehenden Strukturen sind eng mit Feuerwehr, Katastrophenschutz, kommunalen Leitstellen und weiteren Bereichen der Gefahrenabwehr verzahnt“, erklärt LandratSven Ambrosy, Vizepräsident des NLT und des Deutschen Landkreistages.

Die Pläne des Bundesgesundheitsministeriums sähen nun vor, den Rettungsdienst hier herauszulösen, bundeszentralistischen Vorgaben zu unterwerfen und vor allem im Wege einerKostendeckelung nicht mehr zukunftsfähig zu finanzieren. „Das würde den Rettungsdienstals kommunale Aufgabe faktisch beseitigen. Zugleich würden den Kommunen die absehbaren Kostensteigerungen aufgehalst. Das ist inakzeptabel“, bringt es Ambrosy auf den Punkt.Mehr Information: www.nlt.de/positionen/rettungsdienst/.

Drohende Belastungen der Krankenhäuser und des Rettungswesens

Anlässlich der drohenden finanziellen Belastungen durch das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz (GKV-BStabG) hat sich die Bundesvereinigung der kommunalen Spitzenverbände gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz (DRK) in einem wortgleichen Schreibenan den Bundeskanzler, die Bundesgesundheitsministerin, die Abgeordneten der Regierungskoalition sowie den Vorsitzenden der Gesundheitsministerkonferenz gewandt. Darinweisen die Verbände auf die massiven finanziellen Auswirkungen des GKV-BStabG für dieKrankenhäuser und den Rettungsdienst hin.

Angesichts des im vorangegangenen Jahr entstandenen Defizits der kommunalen Gebietskörperschaften von über 30 Milliarden Euro, das 2026 weiter ansteigen könnte, stellen dieVerbände klar, dass eine Stabilisierung der Sozialkassen zu Lasten von kommunalen Haushalten nicht leistbar ist. Sie kritisieren außerdem, dass die vorgesehenen Finanzierungsregelungen im Rettungsdienst die strukturellen Besonderheiten, insbesondere die Vorhaltekosten, nicht ausreichend berücksichtigen. Sie machen deutlich, dass es eine gesetzlicheKlarstellung zur Refinanzierung von Kosten im Rettungsdienst braucht. Ohne substanzielleNachbesserungen bestehe die Gefahr, dass die Versorgungsqualität sowie die Personalstabilität und die Versorgungssicherheit nachhaltig beeinträchtigt werden. Mit Blick auf dieKommunalfinanzen bitten die Verbände, von zusätzlichen Belastungen für das Krankenhaus- und das Rettungswesen abzusehen und Sparpotentiale etwa durch einen Abbau vonBürokratie und übertriebenen Kontrollen zu heben.

Kostenausgleich für inklusive Schulen

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens hat zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über finanzielle Leistungen des Landeswegen der Einführung der inklusiven Schule Stellung genommen. Darin wird grundsätzlichfestgehalten, dass mit dem Gesetzentwurf ein verfassungswidriger Zustand perpetuiertwerde. Das Land komme damit grundlegenden Vorgaben der Entscheidung des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs vom 3. Dezember 2025 zur erforderlichen Kostenermittlung, zur interkommunalen Gleichbehandlung und zur erforderlichen Einbeziehung derSchülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schulen nicht nach.

Gleichzeitig wird auf die fehlende Gesprächsbereitschaft des Kultusministeriums eingegangen. Abschließend wiederholen die Spitzenverbände nochmals eindringlich ihr Gesprächsangebot. Es könne nicht dienlich sein, wenn eine Vielzahl von Kommunen für dennotwendigen Kostenausgleich wegen der Einführung der inklusiven Schule nunmehr denRechtsweg gegen das Land beschreiten müsse, weil es nicht gelingt, zu einer verfassungskonformen gesetzgeberischen Umsetzung zu kommen.

Der NLT-Finanzausschuss hatte sich mit dem gesetzgeberischen Vorhaben in seiner Sitzung am 1. Juni 2026 befasst und festgestellt, sofern das Land den Gesetzentwurf nichtumfassend ändere, müssten die entsprechenden Schulträger prüfen, den Rechtsweg zubeschreiten. Jedenfalls sei zur Wahrung der Rechtsposition zumindest Widerspruch gegenentsprechende Bescheide einzulegen.

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