NLT-Aktuell – Ausgabe 18

Kommunale Spitzenverbände stellen Forderungspapier zum Bürokratieabbauvor

Am Mittwoch, den 28. Mai 2025, hat die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände Niedersachsens (AG KSV) in der Landespressekonferenz ihr Positions- und Forderungspapier „Einfacher, schneller, günstiger – staatliche Handlungsfähigkeit sichern. Kommunale Impulse zur Umsetzung des angekündigten Bürokratieabbaus“ vorgestellt.

In der Präambel erinnert die AG KSV daran, dass die Kommunen in den Flüchtlingsjahren2015/2016, während der Corona-Pandemie ab 2020 und seit Beginn des Angriffskriegs aufdie Ukraine ihre Leistungsfähigkeit und ihr Verantwortungsbewusstsein unter Beweis gestellt haben und nun, angesichts schrumpfender Haushaltsmittel, des Fachkräftemangels,des demografischen Wandels und stockender wirtschaftlicher Dynamik, von überhöhtenStandards und vermeidbarer Bürokratie nachhaltig entlastet werden müssen. Zugleichmacht das Papier deutlich, dass Misstrauen gegenüber der kommunalen Ebene eine Hauptquelle unnötiger Regulierung ist und ein Bürokratieabbau nur mit einem neuen „Mindset“und einer Kultur des Vertrauens gelingen kann, weil die Kommunen bereits rechtsstaatlichgebunden, demokratisch kontrolliert und umfassend geprüft sind.

Vor diesem Hintergrund legt die AG KSV eine Reihe konkreter Vorschläge vor. Der Sammlung vorangestellt sind zehn prioritäre Forderungen, bei denen das Land sofort handelnkann:

  1. Sofortiges Bürokratie-AUFBAU-Moratorium!
  2. Keine neue Bürokratie bei Verhandlungen mit dem Bund!
  3. Landesjugendamt abschaffen!
  4. Kita-Standards senken und kommunale Verantwortung stärken!
  5. Vergaberecht spürbar vereinfachen!
  6. Schnell ein Kommunalfördergesetz verabschieden!
  7. Kommunale Verantwortung beim Denkmalschutz stärken!
  8. Bürokratie um die U-Untersuchungen abschaffen, Kinderschutz effizienter machen!
  9. Überörtliche Kommunalprüfung auf die strategischen Fragestellungen reduzierenund kommunales Haushaltsrecht vereinfachen!
  10. Zensus nur noch registerbasiert!

NLT-Präsident Landrat Marco Prietz hob in der Pressekonferenz die Forderung nach einemsofortigen Bürokratie-Aufbau-Moratorium hervor. An vielen Stellen seien entgegen denwortreichen Bekenntnissen der Landespolitik zusätzliche Hürden in Planung, so exemplarisch beim Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetz, dem Niedersächsischen Tariftreue- und Vergabegesetz oder der vorgesehenen Katzenverordnung des Landes. Nähereskann folgendem Link https://link.nlt.de/babbau entnommen werden.

Entwurf eines Niedersächsischen Kommunalfördergesetzes

Die Niedersächsische Landesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes zur vereinfachtenBereitstellung und Auskehrung von Fördermitteln an kommunale Fördermittelempfänger(Niedersächsisches Kommunalfördergesetz – NKomFöG) zur Verbandsanhörung freigegeben. Anlass für den Gesetzentwurf ist die kommunale Forderung im Zuge des Interministeriellen Arbeitskreises zur Vereinfachung von Förderprogrammen, Mittel an Kommunen künftig einfacher und ohne Anwendung der Verwaltungsvorschriften zu § 44 der Landeshaushaltsordnung vergeben und administrieren zu können. Zweck des Gesetzes ist somit nach§ 1 des Entwurfes die vereinfachte Bereitstellung und Auskehrung der vom Land zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel an ausschließlich kommunale Fördermittelempfänger. ImRegelfall sollen die Förderungen pauschal oder budgetiert vergeben werden. § 4 des Entwurfes sieht vor, dass das Verfahren elektronisch durchzuführen ist. § 5 des Entwurfes regelt das Verfahren bei budgetierten und projektbezogenen Förderungen. In § 6 des Entwurfes sind die Verfahren bei pauschalen Förderungen angelegt. § 7 des Entwurfes legt dieAuszahlung als Verwaltungsakt sowie die Erstattung und Verzinsung von Fördermitteln fest.Ein Verwendungsnachweis im eigentlichen Sinne ist nicht mehr vorgesehen. Vielmehr reichteine Erklärung der Kommune über die zweckentsprechende Verwendung der Mittel (vgl. §5 Abs. 4 des Entwurfes) bzw. zur Erfüllung des jeweiligen Förderzwecks (§ 6 Abs. 2 desEntwurfes) aus. Wenn Anhaltspunkte vorliegen, dass ein kommunaler Fördermittelempfänger die rechtlichen Verpflichtungen nicht eingehalten hat, kann die zuständige Stelle (für dieFörderung) weitergehende Nachweise verlangen. Im Übrigen besteht ein Prüfungsrecht desNiedersächsischen Landesrechnungshofs (§ 9 des Entwurfes).

Nach einer Verabschiedung des NKomFöG im Landtag könnte nach Angaben der Staatskanzlei der Ende März 2025 geschlossene „Pakt für Kommunalinvestitionen“ mit einem Volumen in Höhe von 600 Millionen Euro bürokratiearm und unkompliziert zu Gunsten derKommunen umgesetzt werden.

Kommunalinvestitionsförderungsgesetz des Bundes

Das Bundesministerium der Finanzen hat in seinem Monatsbericht vom Mai 2025 unter demTitel „Mehr kommunale Investitionen durch den Bund“ eine vorläufige Bilanz des Infrastrukturprogramms nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz gezogen. Danach sind dieBundesmittel in einem hohen Maße (besonders) finanzschwachen Kommunen zugeflossen.Die geförderten Kommunen wiesen zuvor vergleichsweise geringe Sachinvestitionsausgaben pro Kopf auf.

Mit dem Infrastrukturprogramm nach dem KInvFG förderte der Bund in den Jahren 2015 bis2024 Investitionen in vielfältige Bereiche der kommunalen Infrastruktur. Hierzu stellte er denLändern Bundesfinanzhilfen in Höhe von insgesamt 3,5 Milliarden Euro zur Verfügung, diezum Stand 31. Dezember 2024 zu 99,5 Prozent abgerufen worden sind. Die mit dem Infrastrukturprogramm geförderten kommunalen Investitionen verteilten sich in etwa gleichmäßigauf die beiden Förderschwerpunkte Infrastruktur und Bildung. Mit rund einem Drittel der gesamten Bundesmittel flossen die mit Abstand meisten KInvFG-Mittel in die energetischeSanierung der kommunalen Schulinfrastruktur. Daneben wurde ein hoher Anteil von Bundesmitteln auch in die Förderbereiche „Städtebau“, ‘frühkindliche Infrastruktur’ und in ‘dieenergetische Sanierung sonstiger kommunaler Infrastruktur’ investiert.

Der Bericht im BMF-Monatsbericht basiert im Wesentlichen auf einer ersten Bilanz des Programms durch das Ministerium. Hier heißt es im Fazit ergänzend, die von den Ländern vorgelegten Mittelverwendungsnachweise hätten gezeigt, dass die Mittel des Infrastrukturprogramms nahezu vollständig rechtskonform genutzt worden sein. Bei 11.769 der bis zum1. April 2024 11.817 vorgelegten Nachweise sei vom BMF die zweckentsprechende Mittelverwendung bestätigt worden. Bei nur neun Maßnahmen sei es zu Rückforderungen desBundes gekommen. Die vorgelegte Ausarbeitung belegt, wie sinnvoll eine möglichst einfache Weitergabe von Investitionsmitteln an die Kommunen ist. Dies sollte auch bei den jetztanstehenden Überlegungen zur Verwendung der Mittel aus den Sondervermögen des Bundes beachtet werden.

Verlängerung der Fristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau

Die Bundesregierung hat am 19. Mai den Entwurf eines Gesetzes zur Verlängerung derFristen im Investitionsprogramm Ganztagsausbau beschlossen. Hierdurch sollen die Zusagen im Koalitionsvertrag, die Fristen insbesondere im Ganztagsfinanzhilfegesetz um 2 Jahrezu verlängern, umgesetzt werden. Dies ist in Artikel 1 des Gesetzes entsprechend vorgesehen. Des Weiteren sollen in Artikel 2 die Ressortbezeichnung sowie die Formulierung imHinblick auf die Jahresrechnung für das Sondervermögen aktualisiert werden.

Entwurf einer Niedersächsischen Katzenverordnung

Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) hatte der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände den Entwurf einerNiedersächsischen Katzenverordnung übersandt. Der NLT hat in seiner Stellungnahme denErlass einer entsprechenden Verordnung bereits dem Grunde nach entschieden abgelehnt.Aus diesem Grund haben wir auf eine Auseinandersetzung mit deren Einzelheiten verzichtet. Der Erlass einer solchen Verordnung widerspricht dem vor Kurzem mit der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände geschlossenen Pakt für Kommunalinvestitionen, löst das grundständige Problem der Überpopulation bei Katzen nicht wirklich, wirftgrundlegende rechtliche und vollzugspraktische Probleme auf und führt zu einem erheblichen, nicht gerechtfertigten und nicht erstatteten Mehraufwand der kommunalen Veterinärbehörden. Daher haben wir das ML aufgefordert, von diesem Vorhaben ersatzlos Abstandzunehmen.

Entwurf zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes

Die Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände hat in der Stellungnahme zumEntwurf eines „Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Klimagesetzes“ (NKlimaG)die Fokussierung des Gesetzentwurfs auf die zwingenden Umsetzungsnotwendigkeiten infolge geänderten bzw. neuen Bundesrechts begrüßt. Weiterhin haben wir positiv hervorgehoben, dass das Land seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des NKlimaG nachkommt und eine Konnexität derneuen Regelungen und Pflichtaufgaben sowie die damit verbundenen Mehraufwendungender Kommunen jedenfalls dem Grunde nach anerkennt.

Zur neu geplanten Aufgabe „Erstellung von Klimaanpassungskonzepten“, die wir auf derEbene der Landkreise für angemessen verortet sehen, haben wir darauf hingewiesen, dasses sich bei der Klimaanpassung um eine Daueraufgabe handelt, die auch entsprechendseitens des Landes finanziert werden muss. Entsprechend der Rückmeldungen aus demMitgliederbereich haben wir eine Finanzierungsregelung gefordert, die bei den Aufgabenträgern den Finanzbedarf für jeweils zwei Personalstellen der Entgeltgruppe 12 (Vollzeit)des TVöD dauerhaft sichert.

Darüber hinaus haben wir insbesondere noch folgende Hinweise gegeben:

– Es wird befürwortet, dass die Landkreise die Gemeinden bei der Durchführung derkommunalen Wärmeplanung nun auch spezialgesetzlich legitimiert unterstützen können (§ 20 Abs. 3 NKlimaG).

– Weiterhin wird als erforderlich angesehen, dass die Landkreise bei der kommunalenWärmeplanung der Gemeinden auch im vereinfachten Verfahren wegen der zahlreichen Schnittstellen der beiden kommunalen Ebenen weiterhin beteiligt werden.

Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts

Das Bundesministerium des Innern (BMI) hat dem Deutschen Landkreistag den Entwurfeines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Staatsangehörigkeitsrechts übermittelt. Einziger Regelungsgegenstand des noch nicht ressortabgestimmten Entwurfs ist bislang dieStreichung des § 10 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes (StAG). Diese Regelung isterst mit dem Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts im letzten Jahr geschaffen worden und sieht vor, dass eine Einbürgerung bereits nach drei Jahren möglichist, soweit bei dem Betroffenen besondere Integrationsvoraussetzungen vorliegen. DieseMöglichkeit soll nunmehr entsprechend einer Vorgabe des Koalitionsvertrages wieder entfallen.

​Da der Deutsche Landkreistag die Einführung der Regelung seinerzeit kritisiert und daraufhingewiesen hat, dass eine hinreichend lange Voraufenthaltszeit eine zentrale integrativeEinbürgerungsvoraussetzung ist, wird er ihre Streichung nunmehr begrüßen. Eine vorherigeBeteiligung der Landkreise kam aufgrund der kurzen Stellungnahmefrist nicht in Betracht.

Bundesrat fasst Entschließung zur finanziellen Stabilisierung der Krankenhäuser

Das Bundesratsplenum hat sich am 23. Mai 2025 mit dem Antrag des Landes Brandenburg„zur notwendigen Überbrückungsfinanzierung zur Stabilisierung der Krankenhauslandschaft im Transformationsprozess der Krankenhausreform“ befasst und diesen mehrheitlichangenommen. Der federführende Gesundheitsausschuss, der Finanzausschuss und derAusschuss für Innere Angelegenheiten des Bundesrates hatten dem Plenum zuvor empfohlen, die Entschließung zu fassen.

Die Länder fordern in ihrem Entschließungsantrag eine basiswirksame Erhöhung des Landesbasisfallwertes um vier Prozent sowie zusätzliche finanzielle Mittel des Bundes für eineauskömmliche Betriebskostenfinanzierung. Zu beiden Punkten soll die Bundesregierungzeitnah einen Vorschlag vorlegen. Die Entschließung des Bundesrates ist rechtlich nichtbindend, hat aber politisches Gewicht, zumal die dringend notwendigen Mittel zur Deckungder Finanzierungslücke aus den Jahren 2022 und 2023 auch im Koalitionsvertrag festgehalten sind.

Vor dem Hintergrund der politischen Beratung auf Bundesebene zur Krankenhausfinanzierung hatte sich die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände mit Schreibenvom 21. Mai 2025 an den Niedersächsischen Gesundheitsminister Dr. Philippi gewandt undneben einer dauerhaften Schließung der Inflationslücke 2022/2023 auch eine vollständigeKofinanzierung des Krankenhaustransformationsfonds durch zusätzliche Landesmittel gefordert.

Frühjahrsprognose 2025 der Europäischen Kommission

Am 19. Mai 2025 hat die Europäische Kommission ihre diesjährige Frühjahrsprognose veröffentlicht. In der Prognose werden die Wachstumsaussichten deutlich nach unten korrigiert.Die Kommission rechnet aber weiterhin für die EU insgesamt mit einem moderaten Wirtschaftswachstum. So wird ein Anstieg des realen Bruttoinlandsprodukts (BIP) um 1,1 Prozent erwartet, für das Euro-Währungsgebiet um 0,9 Prozent. Im Jahr 2026 soll sich dasWachstum leicht beschleunigen – auf 1,5 Prozent bzw. 1,4 Prozent. Trotz geopolitischerUnsicherheiten und anhaltender Handelsspannungen zeige sich die europäische Wirtschaftinsgesamt widerstandsfähig: so sei im vierten Quartal 2024 mit 0,4 Prozent ein stärkeresWachstum als erwartet verzeichnet worden, was vor allem auf die robuste Binnennachfragezurückzuführen sei. Der Arbeitsmarkt bleibe robust, die Beschäftigung wachse, und die Inflation nähere sich schneller als erwartet dem Zielwert von 2 Prozent. Bis 2026 soll sie imEuroraum auf 1,7 Prozent sinken. Gleichzeitig profitierten Arbeitnehmer in der EU zunehmend von realen Lohnsteigerungen und einem Rückgewinn der zuletzt verlorenen Kaufkraft.

Für Deutschland fällt die Prognose deutlich zurückhaltender aus. Nach zwei Jahren mitleichtem Rückgang dürfte die deutsche Wirtschaft 2025 weitgehend stagnieren. Insbesondere die exportorientierte Industrie leide unter den weltweiten Handelsspannungen, was dieAusfuhren stark belaste. Zwar wird ein leichter Anstieg des privaten Konsums erwartet –begünstigt durch sinkende Zinssätze und steigende Reallöhne – doch könne dies dieschwache Außenwirtschaft nicht ausgleichen. Auch bei den Investitionen sei keine Belebung in Sicht. Strengere Finanzierungsbedingungen und eine angespannte wirtschaftlicheStimmung bremsen nach Angaben der Kommission die Entwicklung. Erst 2026 wird mit einer leichten Erholung gerechnet, getragen von anziehendem Konsum und einer allmählichen Erholung der Investitionstätigkeit. Das Wachstum könnte dann auf 1,1 Prozent steigen.