NLT-Aktuell – Ausgabe 17
„Kommunen am Limit“: Bundesweiter kommunaler Aktionstag zur Finanzlage
Unter dem Motto „Kommunen am Limit“ machen die kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene am 22. Juni 2026 auf die dramatische Finanzlage der Landkreise, Städte undGemeinden aufmerksam. Der Präsident des Deutschen Landkreistages, Landrat Dr. AchimBrötel, bekräftigt in einem Schreiben an die Landrätinnen und Landräte die Dringlichkeit desAnliegens und ruft zur Mitwirkung auf. Den teilnehmenden Kommunen stehen dafür Materialien für dezentrale, einfach umsetzbare und öffentlichkeitswirksame Aktionen vor Ort sowiedie regionale Pressearbeit zur Verfügung.
Denkbar sind Aktionen vor Kreishäusern oder anderen zentralen Orten, symbolische Motivewie Uhren „kurz vor zwölf“, Aktionen an wichtigen kommunalen Einrichtungen sowie einheitliche Social-Media-Elemente und Druckprodukte. Die Umsetzung vor Ort bleibt den jeweiligen Kommunen überlassen. Die vorgeschlagenen Formate sind insofern eine Hilfe, mitüberschaubarem Aufwand sichtbare und kampagnenhafte Bilder für Presse, Öffentlichkeitund Soziale Medien zu erzeugen. Unter https://kommunenamlimit.de haben die kommunalen Spitzenverbände eine zentrale Landingpage eingerichtet.
Der Finanzausschuss des Niedersächsischen Landkreistages hat in seiner Sitzung in dieserWoche die kommunale Finanzlage erneut beraten. Dabei hat der Ausschuss festgestellt,dass es wünschenswert ist, wenn sich alle Mitglieder des NLT an dem bundesweiten Aktionstag am 22. Juni 2026 beteiligten.
Der bundesweite Aktionstag schließt sich an den kommunalen Aktionstag zur Finanzlageauf Landesebene am 27. Mai 2026 an. Dieser war organisatorisch eigenständig durch diekommunalen Spitzenverbände Niedersachsens vorbereitet und wurde durch die Landkreisemit deren regionaler Pressearbeit ergänzend begleitet. Informationen dazu sind weiterhinauffindbar auf der Webseite des NLT, https://www.nlt.de/rettet-die-kommunen/.
Katastrophenschutz: Strategie des Landes ist Schritt in richtige Richtung
Niedersachsens Innenministerin Daniela Behrens hat auf der Interschutz, der Leitmesse fürBevölkerungsschutz in Hannover, die „Strategie Katastrophenschutz Niedersachsen“ derÖffentlichkeit vorgestellt. „Das ist ein richtiges und wichtiges Signal der Landesregierung,den Bevölkerungsschutz stärker zu priorisieren. Die Landkreise stehen für die Umsetzungder Strategie bereit“, so der Hauptgeschäftsführer des Niedersächsischen Landkreistages,Dr. Joachim Schwind, in einer Pressemitteilung.
„Nun müssen weitere Schritte folgen: Neben der guten Abstimmung mit dem Bund überseinen Einsatz der angekündigten zehn Milliarden Euro für den Zivilschutz brauchen wirauch eine strategische Stärkung des Katastrophenschutzes in der Fläche. Bei der zentralenFahrzeugbeschaffung ist viel passiert. Wichtig ist aber auch, die vielfach ehrenamtlich getragenen Einheiten der Hilfsorganisationen in den Landkreisen weiter zu stärken. Die Landkreise geben für das Thema praktisch alle mehr Geld aus, als Sie vom Land erstattet bekommen. Hier fordern wir nach wie vor eine signifikante Erhöhung der Haushaltsansätzedes Landes, um auf die aktuelle Lage strategisch zu reagieren“, fasste Schwind zusammen.
Die „Strategie Katstrophenschutz Niedersachsen“ ist auf der Webseite die Innenministeriums veröffentlich, Shortlink: https://link.nlt.de/5ert.
Tierschutz: Ausstieg aus der Anbindehaltung von Rindern
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz(ML) hat einen Runderlass zum Ausstieg Niedersachsens aus der Anbindehaltung von Rindern veröffentlicht. Die kommunalen Veterinärbehörden sollen den Ausstieg durchsetzen,das ML hat dazu eine Musterallgemeinverfügung zur Anwendung empfohlen.
Die Geschäftsstelle des Niedersächsischen Landkreistages bewertet das Vorgehen des MLals verfassungswidrig, weil für eine generelle Beendigung einer Tierhaltungsform ein Bundesgesetz erforderlich ist. Entsprechend hat die Geschäftsstelle mit einer Pressemitteilungreagiert. Darin erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Joachim Schwind. „Wir teilen das Ziel, ausder Anbindehaltung auszusteigen. Den Weg halten wir allerdings für verfassungsrechtlichbedenklich. Allein der Bund kann das allgemeinverbindlich regeln. Wir haben der Ministerinfrühzeitig ein dialogischeres Vorgehen und die Zusammenarbeit mit den Betrieben bei derUmstellung auf eine tierschutzgerechtere Haltung von Rindern empfohlen. Wir vermuten,dass sich die Mehrzahl der Landkreise wegen rechtlicher Bedenken nun wird anweisen lassen. Die Verantwortung für dieses konfrontative und rechtlich riskante Vorgehen trägt dannganz allein das Land.“
Einigung von EU-Parlament und Rat der EU über Rückkehrverordnung
Das EU-Parlament und der Rat der EU haben sich politisch auf die neue europäische Rückführungsverordnung geeinigt mit dem Ziel, Rückführungen ausreisepflichtiger Drittstaatsangehöriger europaweit wirksamer und einheitlicher zu gestalten. Die Einigung sieht die Schaffung von Rückkehrzentren („Return Hubs“) in Drittstaaten, verschärfte Mitwirkungspflichtenfür ausreisepflichtige Personen sowie erweiterte Möglichkeiten der Abschiebungshaft vor.Aus Sicht des Deutschen Landkreistages werden damit mehrere zentrale Forderungen aufgegriffen.
Die Rückführungsverordnung ist Teil der Umsetzung des Gemeinsamen EuropäischenAsylsystems (GEAS). Ziel der Verordnung ist es, Rückführungen von ausreisepflichtigenDrittstaatsangehörigen europaweit einheitlicher und wirksamer zu gestalten sowie die Zahltatsächlich vollzogener Rückführungen zu erhöhen. Die formelle Zustimmung der Gesetzgebungsorgane steht noch aus, gilt jedoch als wahrscheinlich.
Einzelheiten werden erst mit Veröffentlichung des endgültigen Verordnungstextes vorliegen.Insbesondere wird zu prüfen sein, ob die vom Deutschen Landkreistag kritisierten umfangreichen Berichts-, Protokollierungs- und Datenübermittlungspflichten reduziert wurden undin welchem Umfang zusätzliche finanzielle und personelle Belastungen für die kommunalenAusländerbehörden entstehen. Der Deutsche Landkreistag hat wiederholt gefordert, unverhältnismäßige Verwaltungsaufwände zu vermeiden und eine vollständige Finanzierung zusätzlicher Aufgaben sicherzustellen.



